keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
@heyho
Den Grundgedanken gibt es und den hat der Gesetzgeber bereits umgesetzt. Wenngleich die Fahrerlaubnis nur einmalig entzogen wird (dann ist die bis zur erneuten Erteilung weg), so gibt es nach § 69a Abs. 1 S. 2 StGB die Möglichkeit, dass das Gericht eine Sperre "für immer" anordnen kann (Ermessen).
Allerdings sollte man insbesondere bei fahrlässiger Tötung damit äußerst vorsichtig sein. Das kann äußerst schnell jedem Verkehrsteilnehmer passieren!
Den Grundgedanken gibt es und den hat der Gesetzgeber bereits umgesetzt. Wenngleich die Fahrerlaubnis nur einmalig entzogen wird (dann ist die bis zur erneuten Erteilung weg), so gibt es nach § 69a Abs. 1 S. 2 StGB die Möglichkeit, dass das Gericht eine Sperre "für immer" anordnen kann (Ermessen).
Allerdings sollte man insbesondere bei fahrlässiger Tötung damit äußerst vorsichtig sein. Das kann äußerst schnell jedem Verkehrsteilnehmer passieren!


