Was habt ihr euch gerade Schönes gekauft?

hab die hier beim Suchen über idealo gefunden



Anhang anzeigen 327682

2 Pirelli 305/30/19 mit N2 Kennung zu je 68,99 ...
https://www.reifenchampion.de/catalogsearch/result/?q=Pirelli+P+ZERO+305/30+ZR19



....die waren zu dem Preis bestellbar, jetzt nicht mehr (da nicht mehr lagernd)....Auftragsbestätigung kam auch via mail, und per paypal bezahlt...also alles mal save.....ich lass mich mal überraschen...

Wie ich es mir gedacht habe..der Anbieter hat den Auftrag storniert, mit dem Hinweis dass Artikel in seinem Webshop generell kein verbindliches Angebot sind ( also all seine Artikel die er anbietet sozusagen nur mal so reingestellt....tun übrigens viele Webshops um sich zu schützen vor Flascheingaben bei Preisen) und er generell erst einen gültigen Kaufvertrag abschließt mit dem Versenden der Artikel....also eine Bestätigungsmail von seiner Seite dass ich bestellt habe ist für ihn noch kein verbindlicher Kaufvertrag von seiner Seite....

Hab mich mal eingelesen..ist juristisch denke ich ok....nur frage ich mich ob ich zukünftig ausgelöste Bestellungen auch mit AGBs versehe ( ob das als Privatperson geht? ) und dann sage....ich bestelle mal...und dann schau ich mal ob ich was nehme oder nicht ....( ich weiß ich hab Widerrufsrecht ) aber das was ich meine ginge noch weiter darüber hinaus....

Ist übrigens nicht das erste mal dass mir so was passiert....zu günstige Angebote werden oftmals nur als Lockvogel benutzt....aber niemals ausgeliefert...
 
Wie ich es mir gedacht habe..der Anbieter hat den Auftrag storniert, mit dem Hinweis dass Artikel in seinem Webshop generell kein verbindliches Angebot sind ...

Hab mich mal eingelesen..ist juristisch denke ich ok ...
Ja, ist korrekt, und in der deutschen Rechtsordnung sowie in einigen anderen genau so vorgesehen - nämlich dass Auslagen in Schaufenstern oder Online-Shops keine verbindlichen Angebote darstellen (die man dann einfach annehmen könnte), sondern nur zur eigenen Angebotsabgabe einladen sollen.

Und nein: Was du vorhast klappt nicht. ;)
 
Ja, ist korrekt, und in der deutschen Rechtsordnung sowie in einigen anderen genau so vorgesehen - nämlich dass Auslagen in Schaufenstern oder Online-Shops keine verbindlichen Angebote darstellen (die man dann einfach annehmen könnte), sondern nur zur eigenen Angebotsabgabe einladen sollen.

Und nein: Was du vorhast klappt nicht. ;)

danke, ja dachte ich mir schon....private AGBs gehen nicht...denke dafür ist das BGB da....na gut...ich hab mich nicht auf das gute Angebot verlassen und noch keine dazu evtl passenden Vorderreifen gekauft (es waren ja nur die Hinterreifen angeboten)..und nehme sportlich...
 
Ja, ist korrekt, und in der deutschen Rechtsordnung sowie in einigen anderen genau so vorgesehen - nämlich dass Auslagen in Schaufenstern oder Online-Shops keine verbindlichen Angebote darstellen (die man dann einfach annehmen könnte), sondern nur zur eigenen Angebotsabgabe einladen sollen.

Und nein: Was du vorhast klappt nicht. ;)
Ist aber auch kompliziert, dass ein Preisschild erstmal kein Angebot ist, aber wenn mans austauscht ist's doch eine Urkunde :D
 
danke, ja dachte ich mir schon....private AGBs gehen nicht...
Du dürftest als Privatperson durchaus AGB verwenden - das sind ja nur eigens vorformulierte Vertragsbestandteile. Nur wird es wohl schwer werden, diese AGB dann in deine Bestellung einzubringen. Denn der Shop-Betreiber schließt den Kaufvertrag ja entweder zu seinen Bedingungen ab, oder gar nicht. ;)

Umgekehrt hat ja auch der Kunde das Recht, von einer Bestellung abzusehen, wenn ihm die AGB des Verkäufers nicht passen. :) :-)

Sorry für das Off-Topic. ;)
 
Ist aber auch kompliziert, dass ein Preisschild erstmal kein Angebot ist, aber wenn mans austauscht ist's doch eine Urkunde :D

Dabei gibt es aber mehrere Aspekte zu berücksichtigen, deren Abarbeitung hier bei Weitem den Rahmen sprengen würde. Denn du spielst auf den strafrechtlichen Urkundenbegriff an.

Im Übrigen würde es durchaus helfen, wenn sich auch die Juristen selbst an die richtigen (zivilrechtlichen) Termini hielten. Vielfach wird nämlich fälschlich etwas Angebot genannt, obwohl es um einen Antrag (vgl. § 145 BGB) geht. Bei einer getrennten Verwendung von Angebot (invitatio ad offerendum) und Antrag würde dies nämlich nicht ohne Weiteres passieren. :X

Ist aber dann noch mehr OT. Bei (vermeintlichen) Internetschnäppchen sollte man ohnehin stets gelassen reagieren. Wenn's klappte, ist's gut und wenn nicht, sollte man sich nicht darüber ärgern. (Betrugsfälle ausdrücklich ausgenommen!)
 
Dabei gibt es aber mehrere Aspekte zu berücksichtigen, deren Abarbeitung hier bei Weitem den Rahmen sprengen würde. Denn du spielst auf den strafrechtlichen Urkundenbegriff an.

Im Übrigen würde es durchaus helfen, wenn sich auch die Juristen selbst an die richtigen (zivilrechtlichen) Termini hielten. Vielfach wird nämlich fälschlich etwas Angebot genannt, obwohl es um einen Antrag (vgl. § 145 BGB) geht. Bei einer getrennten Verwendung von Angebot (invitatio ad offerendum) und Antrag würde dies nämlich nicht ohne Weiteres passieren. :X

Ist aber dann noch mehr OT. Bei (vermeintlichen) Internetschnäppchen sollte man ohnehin stets gelassen reagieren. Wenn's klappte, ist's gut und wenn nicht, sollte man sich nicht darüber ärgern. (Betrugsfälle ausdrücklich ausgenommen!)

Ich weiß ;)
War jetzt auch nur mein Halbwissen aus zwei Semestern Recht für WiWis. Trotzdem fand ichs damals erstmal sehr verwirrend.

BTT: Hab heute meine Reifen/Felgen zum montieren gebracht, wurde dann erstmal drauf hingewiesen dass die ja Reifen schon paar Jahre alt sind und dann durfte ich schmerzhaft bei zusehen, wie er die Felgen auf die Reifen gestapelt hat. Wackelige Angelegenheit. Ich hoffe morgen sind die Dinger noch rund und unverkratzt. Will die Styling 200 nämlich am Wochenende dann mal auf den Z4 stecken.
 
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Und noch einen 6kg Schaumlöscher für die Werkstatt. :)

Ich hab so eine hier schon seit längerem: https://de.aliexpress.com/item/HOT-...ght-Magnet-HOOK-Mobile-Power/32799872746.html
Leuchtdauer ist enorm, dafür nicht mega hell, aber ich finde es reicht um ~1m gut auszuleuchten. Magnet ist etwas lasch und Haken habe ich mittlerweile abgebrochen. Verwende sie trotzdem lieber als die kleinere Berner Lampe. Die ist zwar deutlich heller, hatn ordentlichen Magneten und Haken, dafür ist die nach gefühlt 2-3h leer. Finde der fehlt eindeutig ein gedimmter Modus.
Als Inspektionslampe für die Arbeit hab ich so eine: https://de.aliexpress.com/item/COB-...r-Camping-Lanterna-Taktische/32945649739.html
Akku hält gefühlt 1-2h und der Magnet ist nicht sehr stark, den brauch ich da aber auch nicht wirklich.
Ladezeiten sind bei allen ziemlich mau, eher was zum über Nacht laden.
 
Ich hab so eine hier schon seit längerem: https://de.aliexpress.com/item/HOT-...ght-Magnet-HOOK-Mobile-Power/32799872746.html
Leuchtdauer ist enorm, dafür nicht mega hell, aber ich finde es reicht um ~1m gut auszuleuchten. Magnet ist etwas lasch und Haken habe ich mittlerweile abgebrochen. Verwende sie trotzdem lieber als die kleinere Berner Lampe. Die ist zwar deutlich heller, hatn ordentlichen Magneten und Haken, dafür ist die nach gefühlt 2-3h leer. Finde der fehlt eindeutig ein gedimmter Modus.
Als Inspektionslampe für die Arbeit hab ich so eine: https://de.aliexpress.com/item/COB-...r-Camping-Lanterna-Taktische/32945649739.html
Akku hält gefühlt 1-2h und der Magnet ist nicht sehr stark, den brauch ich da aber auch nicht wirklich.
Ladezeiten sind bei allen ziemlich mau, eher was zum über Nacht laden.
Ja für 7.5€ dachte ich mir mach ich nicht falsch.
Vor allem da ich meine „teure“ 38€ Lampe nicht mehr finde :D
Irgendwo hab ich die hingelegt....
 
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https://www.motorbuch-versand.de/product_info.php/info/p6840_Motorradfahren-mental-trainiert.html

für die kalten wintertage ausserhalb der saison :)
natürlich im örtlichen buchhandel, im internet sehen, im laden kaufen :)
@d'Bernd.
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