Wem gehören die Daten?

Die da wären? BMW, MB, VW, alle habe doch schon Betrogen. Opel weiss ich nicht, da mich die Marke nicht interessiert. Wenn man schon beim Verbrauch lügt oder bei den Abgasnormen, wieso nicht auch bei Daten. Daten sind ja heute das neue Gold. ...
Du kannst es anders sehen, ich habe nur meine direkten Kenntnisse aus erster Hand berichtet. Ob es irgendwo jemanden gibt, der es doch macht, kann ich nicht ausschließen. Jedoch weiß ich konkret, dass die Compliance in Bezug auf dieses Thema in mehreren deutschen Automobilkonzernen sehr ernst genommen wird.
... aber das Nachzuweisen ist nicht ganz leicht und schlussendlich kann man es immer noch auf eine technische Panne oder auf einen unfähigen Mitarbeiter abwälzen. ...
Nein, im Gegenteil. Wenn so ein Rechtsverstoß herauskommt und durch die zuständige Aufsichtsbehörde ausreichend belegt wird, dann kommt man aus der Nummer nicht mehr heraus.
 
sonderbarerweise interessiert das bei Facebook scheinbar kaum jemanden - krasser kann man kaum Datenmissbrauch betreiben
 
Wir reden hier aber von Fahrzeugdaten und deren Verarbeitung durch die Automobilkonzerne und deren Dienstleister bzw. Provider. Facebook ist eine völlig andere Welt. :confused:
 
Wir reden hier aber von Fahrzeugdaten und deren Verarbeitung durch die Automobilkonzerne und deren Dienstleister bzw. Provider. Facebook ist eine völlig andere Welt. :confused:
Bzgl. Automobilkonzern in Deutschland sehe ich das wie du. Habe ich schon durch 👍 bestätigt.
Sollte nur heißen, Datenmissbrauch hält erschreckend wenige davon ab weiter ihre Daten preis zugeben.
 
Die Nachrichtenmeldung passt allenfalls sehr indirekt hier hinein, ist aber vielleicht ein anschauliches Beispiel für die Relevanz des Datenschutzes:

Die zuständige Aufsichtsbehörde kann dann schon einmal munter das Bußgeld ausrechnen... :+
 
Ich hoffe es wird ein satter 2-3stelliger Millionenbetrag-und auch das ist ja wieder einmal nur die Spitze des Eisberges. Dort sind Daten Daten dabei, die längst hätten gelöscht werden müssen. Soviel zur Einhaltung der DSGVO
Das muss dem Anbieter richtig weh tun; eigentlich dichtmachen, denn das geht GAR NICHT. Natürlich war es sicher nur der IT Fuzzi, der Schuld hat ...
 
... Soviel zur Einhaltung der DSGVO
Das muss dem Anbieter richtig weh tun; eigentlich dichtmachen, denn das geht GAR NICHT. Natürlich war es sicher nur der IT Fuzzi, der Schuld hat ...
Ein Verschuldensnachweis ist bei einem Verstoß gegen Bestimmungen der Datenschutzgesetze für die Festlegung eines Bußgeldes nicht erforderlich. Daher kann sich ein Unternehmen damit auch nicht herausreden.

Allerdings wird in der Tat u.a. die Schwere und Vermeidbarkeit des Verstoßes beurteilt. Häufig wird ein Bußgeld auch erst dann festgesetzt, wenn die Aufsichtsbehörde einen Verstoß festgestellt hat und dann entweder im Unternehmen keine Abhilfe geschaffen wird, oder wenn später ein ähnlicher Verstoß festgestellt wird. Das hat also etwas von "wer nicht hören will, der muss fühlen".

Bei einem derart heftigen und öffentlich gewordenen Verstoß wie demjenigen bei Buchbinder, der zudem wohl grob fahrlässig passiert ist, also leicht vermeidbar gewesen wäre, lässt sich ein direktes Bußgeld aber gut vorstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um den Bezug zum Thema herzustellen, die Buchbinder Daten gehören nach meinem Verständnis nicht dem Kunden, denn er wird zur Speicherung zugestimmt haben. Das ändert natürlich nichts daran, dass die Daten nur dem Kunden und dem Unternehmen zugänglich sein dürfen und selbstverständlich nach erfüllen ihres Zwecks gelöscht werden müssen. Hoffentlich lernen daraus ein paar Verantwortliche, das vernünftige IT Geld kostet. Auf die harte (teuere) Tour gelernt - wie so oft. 🙄
 
Da hast du natürlich recht, das das etwas offtopic ist, aber letztlich der sensibilisierung des Themas dient. Niemand weiß, ob nicht auch mal bmw Server gehackt oder durch Dummheit jedem offen stehen. Das Risiko hat natürlich jede Firma die irgendwie mit Kundendaten hantiert. Erschreckend ist hier auch, dass dort 18 Jahre alte Daten noch zugänglich und nicht längst gelöscht worden waren.
 
... Erschreckend ist hier auch, dass dort 18 Jahre alte Daten noch zugänglich und nicht längst gelöscht worden waren.
Das kommt extrem oft vor. Datenlöschung macht vielen Unternehmen wenig Spaß. Dasselbe Thema hat der Deutsche Wohnen das bekanntermaßen stattliche Bußgeld eingebrockt.

Um den Bezug zum Thema herzustellen, die Buchbinder Daten gehören nach meinem Verständnis nicht dem Kunden, denn er wird zur Speicherung zugestimmt haben. ...
Eine wirksame Zustimmung ist als Rechtsgrundlage eher unwahrscheinlich. Zur Vertragsdurchführung zwingend benötigte Daten dürfen ja so oder so gespeichert werden. Nur hätten die sehr wahrscheinlich nicht so umfangreich und vor allem, wie du es schon gesagt hast, nicht so lange gespeichert werden dürfen.
 
Interessant - wobei es aber in der Tat so sein dürfte, dass nicht der Verbau des "Sentry Modes" rechtswidrig ist, sondern allenfalls dessen Einschalten durch den Nutzer. Die Parallele zu "normalen" Dashcams ist offensichtlich.
 
und noch ein Beispiel wie mit unseren Daten umgegangen wird,trotz eindeutiger Gesetzesbestimmungen.

Virenschutz spioniert beim Pornogucken

"und der Hersteller? Ist sich scheinbar keiner Schuld bewusst! Die Nutzer hätten der Datenverwertung angeblich in den Einstellungen widersprechen können. Allerdings ist diese Rechts-Auffassung nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu vereinbaren. Diese verlangt nämlich ausdrücklich, dass Nutzer aktiv gefragt werden müssen, ob sie der Datensammelei auch zustimmen. Die Daten würden außerdem angeblich anonym verkauft – was Experten im Motherboard-Artikel allerdings für absolut unrealistisch halten. Anhand der Geräte-ID könne man leicht rekonstruieren, um wen es sich handle."
 
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... trotz eindeutiger Gesetzesbestimmungen. ...
Leider nicht ganz so "eindeutig" - weil die beanstandete Datenverarbeitung sehr wahrscheinlich mindestens teilweise im Geltungsbereich des US-Rechts erfolgt - und dann gar nicht verboten ist.

Kurz gesagt: Die Rechtslage dazu ist relativ kompliziert. Der Schaden für europäische Nutzer ist natürlich dennoch da.
 
Ja, "Auto und Software/Dienste" - das ist ein interessantes Thema! :O_oo:

Nur mal als kurze "Einführung" in das Thema:

(i) Wenn man als Besitzer eines Fahrzeugs softwarebasierte Dienste "hinzubucht", dann hängen diese Dienste vertraglich dem Grunde nach an demjenigen, der den Dienst gebucht hat. Ist der Fahrer nur der Leasingnehmer, dann hat er einen Dienst erworben zu einem Fahrzeug, dass einem anderen gehört.

Wenn nun das Fahrzeug zum Leasingende zurückgegeben wird, dann geht das Fahrzeug womöglich ohne diesen Dienst an den Leasinggeber zurück, und der Leasingnehmer muss den Dienst (sinnvoller Weise) kündigen.

(ii) Aber auch wenn das Fahrzeug gekauft wurde und die Dienste insofern vom Eigentümer gebucht wurden, kann es interessant werden: Verkauft der Eigentümer sein Fahrzeug, dann stellt sich die Frage, ob sich die Dienste ebenfalls "übertragen" lassen. Sie hängen ja nicht direkt am PKW-Kaufvertrag, sondern werden auf einer anderen Vertragsgrundlage erbracht. Dann stellt sich also ggf. die Frage, ob der Vertrag über die Dienste auf den PKW-Käufer "umgeschrieben" werden kann. Wahrscheinlich werden sich die Diensteerbringer dagegen gerne sträuben und darauf beharren, dass der neue Eigentümer den Dienst selbst bucht.

(iii) Noch "lustiger" wird es bei der Differenzierung zwischen Diensten, die für eine Einmalzahlung erworben wurden (z. B. einmalige Freischaltung v. Apple CarPlay) und solchen, die regelmäßig bezahlt werden (monatlich oder pro Jahr, z. B. ein Musikstreaming-Abo). Bei regelmäßiger Bezahlung wird - einfach gesagt - ein Dienst- oder Mietverhältnis vorliegen. Beim ersteren wird es sich aber - nach hiesiger Rechtsordnung - ggf. um einen Softwarekauf handeln . Gekaufte Software darf nach Auffassung des Gesetzgebers eigentlich ziemlich frei übertragen werden. Das sehen die Softwarehersteller aber gerne anders. Deshalb könnte es sogar auch hier Probleme geben, wenn das Fahrzeug verkauft wird. :cautious:

Da darf man mal gespannt sein, wohin die Entwicklung gehen wird. :confused: Ziemlich sicher werden die Hersteller diesbezüglich die "Schmerzgrenzen" der Kunden austesten. So wie Tesla es nach dem o.a. Artikel offensichtlich schon macht. Ich kann gar nicht sagen, wie wenig Lust ich auf solche Entwicklungen habe... :whistle:
 
Dienste, die für eine Einmalzahlung erworben wurden, werden sich nur auf das Fahrzeug beschränken zu denen der Dienst erworben wurde. ACP beispielsweise kann nicht einmalig erworben und dann auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Das steht ggf. im Widerspruch zu den Eigentumsverhältnissen. Die Herstellen wollen natürlich bei jedem Fahrzeug erneut mitverdienen.

Zum Datenschutz wird es noch wirrer. Wenn ich den Nutzungsbedingungen von Fahrzeugdiensten zustimme und das Fahrzeug von weiteren Benutzern genutzt wird, müssen diese den Nutzungsbedingungen von jenen Fahrzeugdiensten formal eigentlich ebenfalls zustimmen. Das gilt erst recht beim Verkauf des Fahrzeugs. In der Praxis funktioniert das nicht so einfach.
 
Dienste, die für eine Einmalzahlung erworben wurden, werden sich nur auf das Fahrzeug beschränken zu denen der Dienst erworben wurde. ACP beispielsweise kann nicht einmalig erworben und dann auf andere Fahrzeuge übertragen werden. Das steht ggf. im Widerspruch zu den Eigentumsverhältnissen. ...
Ebenfalls ein Widerspruch zum Eigentum wäre es aber, wenn der gegen Einmalzahlung erworbene „Dienst“ (nennen wir ihn mal so) fest mit dem Fahrzeug verknüpft und das dann verkauft würde. Dann müsste, damit alles passt, auch der Dienst „mitverkauft“ werden, bzw. der Mitverkauf des Dienstes müsste durch den Fahrzeughersteller und/oder den Diensteerbringer ermöglicht werden. Passiert das nicht, würde dem Erwerber des Dienstes indirekt das Eigentum daran entzogen.

Man kann sich das, wie gesagt, vorstellen wie den Verkauf gebrauchter Softwareprogramme. So etwas mögen die Softwarehersteller nicht so gerne, aber die Rechtsprechung erlaubt das recht weitgehend.
 
Bei einem deutschen Premiumhersteller für den ich gearbeitet habe, sind die Dienste mit dem Fahrzeug verknüpft und wurden bei Verkauf mit übergeben. Wenn man beispielsweise den Dienst Kartenupdate erworben hat, bleibt der für die Laufzeit im Fahrzeug erhalten.
 
Das entspricht auch meinem laienhaften Verständnis: die Dienste gehören zum Fahrzeug und nicht zum „Besitzer“.
 
Ja, m. E. eine sinnvolle Lösung. :t

Die Frage wird sein, ob das alle Hersteller langfristig so halten werden.
 
Was SW und Lizenzen angeht haben wir ja auch irgendwann bei der Musikindustrie gemerkt: dachte man doch früher (wie naiv!), dass man beim Erwerb einer CD, die Rechte an der Musik erwirbt, so musste man irgendwann feststellend ass dies auch nur eine Art Lizenz ist. Nur weil ich kein physisches Medium mehr habe, ändert das auch gerade gar nichts. Aber wie bemerkt, kommt da noch eine interessante Welle auf uns zu.
 
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