Ja, "
Auto und Software/Dienste" - das ist ein interessantes Thema!
Nur mal als kurze "
Einführung" in das Thema:
(i) Wenn man als
Besitzer eines Fahrzeugs
softwarebasierte Dienste "hinzubucht", dann hängen diese Dienste vertraglich dem Grunde nach an demjenigen, der den Dienst gebucht hat. Ist der Fahrer nur der
Leasingnehmer, dann hat er einen Dienst erworben zu einem Fahrzeug, dass einem anderen gehört.
Wenn nun das Fahrzeug zum Leasingende zurückgegeben wird, dann geht das Fahrzeug womöglich
ohne diesen Dienst an den Leasinggeber zurück, und der Leasingnehmer muss den Dienst (sinnvoller Weise) kündigen.
(ii) Aber auch wenn das
Fahrzeug gekauft wurde und die Dienste insofern vom
Eigentümer gebucht wurden, kann es interessant werden: Verkauft der Eigentümer sein Fahrzeug, dann stellt sich die Frage, ob sich die Dienste ebenfalls "übertragen" lassen. Sie hängen ja nicht direkt am PKW-Kaufvertrag, sondern werden auf einer anderen Vertragsgrundlage erbracht. Dann stellt sich also ggf. die Frage, ob der Vertrag über die Dienste auf den PKW-Käufer "umgeschrieben" werden kann. Wahrscheinlich werden sich die Diensteerbringer dagegen gerne sträuben und darauf beharren, dass der neue Eigentümer den Dienst selbst bucht.
(iii) Noch "lustiger" wird es bei der Differenzierung zwischen Diensten, die für eine
Einmalzahlung erworben wurden (z. B. einmalige Freischaltung v. Apple CarPlay) und solchen, die
regelmäßig bezahlt werden (monatlich oder pro Jahr, z. B. ein Musikstreaming-Abo). Bei regelmäßiger Bezahlung wird - einfach gesagt - ein Dienst- oder Mietverhältnis vorliegen. Beim ersteren wird es sich aber - nach hiesiger Rechtsordnung - ggf. um einen Software
kauf handeln . Gekaufte Software darf nach Auffassung des Gesetzgebers eigentlich ziemlich frei übertragen werden. Das sehen die Softwarehersteller aber gerne anders. Deshalb könnte es sogar auch hier Probleme geben, wenn das Fahrzeug verkauft wird.
Da darf man mal gespannt sein, wohin die Entwicklung gehen wird.

Ziemlich sicher werden die Hersteller diesbezüglich die "Schmerzgrenzen" der Kunden austesten. So wie Tesla es nach dem o.a. Artikel offensichtlich schon macht. Ich kann gar nicht sagen, wie wenig Lust ich auf solche Entwicklungen habe...
