Hallo Troubadix,
Danke für die Tipps, das mit der Patientenverfügung ist noch ein Punkt den ich machen möchte. Testament hab ich nach Vorlagen im Netz und handschriftlich gemacht und von einem Anwalt prüfen lassen. Beim Notar hinterlegt habe ich es nicht, ist das Deiner Meinung nach notwendig ?
GlG
Oliver.
Nein, normalerweise nicht.
Im familiären Umfeld gab es bei uns mal eine Situation, wo dies eine Rolle gespielt hatte.
Da hatte jemand Zugang zum Tresor der Verstorbenen und wäre in der Lage gewesen, unliebsame Unterlagen verschwinden zu lassen. So hatte diese Person schon mehrfach im Vorgriff auf das zukünftige Erbe Vorauszahlungen erhalten, die dann im Erbfall angerechnet werden sollten.
Dies wurde dann angezweifelt.
Aber diese Abmachungen mit Auswirkung auf das Testament waren auch zusätzlich notariell hinterlegt, somit war die Sachlage klar.
In unserem Fall (Patchwork-Familie) erwarten wir keine Streitereien. Dennoch haben wir es notariell gemacht und alles genau zugeordnet, so dass hier keine Missverständnisse aufkommen können.
In einem anderen Fall im familiären Umfeld wurde ein Testament von beiden Eheleuten handschriftlich gemacht, zwei Jahre später ein neues mit Abänderungen, dann das letzte beim Notar wieder ein Jahr später.
Das führte zu Irritationen, als einer der Eheleute verstarb und der andere verbleibende Partner die erste handschriftliche Version im Kopf hatte, die aber nun ungültig war.
Handschriftlich reicht, kann aber auch bei Streitigkeiten gerne mal verschwinden, wenn jemand beim Räumen Zugriff auf den Ordner usw. hat und es nur ein Exemplar gibt.
Dann greift die gesetzliche Erbfolge / -regelung, aber dem Erblasser wichtige Zuordnungen (Schmuckstück an die Tochter oder was auch immer), gingen dann vielleicht verloren.
Manchmal sind es auch die Partner der Kinder, die sich einmischen und Stress verursachen.
Wie gesagt, handschriftlich ohne Notar reicht, sollte aber abgesichert sein (z.B. könnte man den Erben eine Kopie jeweils geben, wenn es intern besprochen und es keine Streitereien gibt).
Du kennst den Spruch: Redet ihr noch miteinander oder habt ihr schon geerbt?
Wir haben es einfach unverrückbar festgemacht, so dass der verbleibende Partner auch nicht mehr einseitig die Regelungen ändern kann, nur den Teil, der ihn/sie persönlich betrifft.
P.S. Denk daran - Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind ZWEI Regelungen für unterschiedliche Gegebenheiten (natürlich gibt es mit Blick auf Krankheit auch Überschneidungen, in der Betreuungsverfügung werden die gewünschten Aufgabenkreise festgelegt, allgemein: Aufenthaltsbestimmung, Vermögen/Geld, Gesundheit bis hin zu temporären Regelungen im Einzelfall.)
Lieber Gruß
Bernhard