Wechsele Deinen Anwalt!
Einen Rechtsanwalt brauche ich nicht zu fragen, bin selber Jurist.
Aber um hier mal alle zufrieden zu stellen und mit Rechtsirrtümern aufzuräumen:
Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen, denn jedem können nicht nur Fahrfehler unterlaufen, auch kann man mal einem Rechtsirrtum unterliegen.
Meine Antwort ist natürlich völlig richtig.
§22 KUG schützt nur Abbildung der äusseren Gestalt einer Person. Kein wenn und aber, kein: "Aber ich liebe mein Auto doch" und auch keine Ausnahme für Modelle der M GmbH!:)
Wer´s nicht glaubt oder wessen Anwalt es mal nachschlagen möchte: Dreier/ Schulze zu §22 KUG (ich glaube Rn. 12 wars)
dasselbe steht aber auch in Wandtke/ Bullinger.