Z4M so neu und schon kaputt !!

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AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

PantyZ4 schrieb:
Of course
Fotos%20543.jpg
That is too kind of you, my dear, thank you so much...
Here is your porridge...%:

942Porridge_001.jpg
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

Ich wiederhole mich gerne....im Falle der Kennung des
Kennzeichens fallen die betreffenden Fotos unter §22....
aber wie schon geschrieben...frage deinen Anwalt!!!
:M

Wechsele Deinen Anwalt!:M
Einen Rechtsanwalt brauche ich nicht zu fragen, bin selber Jurist.:M

Aber um hier mal alle zufrieden zu stellen und mit Rechtsirrtümern aufzuräumen:
Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen, denn jedem können nicht nur Fahrfehler unterlaufen, auch kann man mal einem Rechtsirrtum unterliegen.

Meine Antwort ist natürlich völlig richtig.
§22 KUG schützt nur Abbildung der äusseren Gestalt einer Person. Kein wenn und aber, kein: "Aber ich liebe mein Auto doch" und auch keine Ausnahme für Modelle der M GmbH!:)
Wer´s nicht glaubt oder wessen Anwalt es mal nachschlagen möchte: Dreier/ Schulze zu §22 KUG (ich glaube Rn. 12 wars)
dasselbe steht aber auch in Wandtke/ Bullinger.
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

primzahl schrieb:
Wechsele Deinen Anwalt!:M
Einen Rechtsanwalt brauche ich nicht zu fragen, bin selber Jurist.:M

Aber um hier mal alle zufrieden zu stellen und mit Rechtsirrtümern aufzuräumen:
Ich habe gerade nochmal nachgeschlagen, denn jedem können nicht nur Fahrfehler unterlaufen, auch kann man mal einem Rechtsirrtum unterliegen.

Meine Antwort ist natürlich völlig richtig.
§22 KUG schützt nur Abbildung der äusseren Gestalt einer Person. Kein wenn und aber, kein: "Aber ich liebe mein Auto doch" und auch keine Ausnahme für Modelle der M GmbH!:)
Wer´s nicht glaubt oder wessen Anwalt es mal nachschlagen möchte: Dreier/ Schulze zu §22 KUG (ich glaube Rn. 12 wars)
dasselbe steht aber auch in Wandtke/ Bullinger.


08020354%20Engelcke%20SP%2096.jpg
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

primzahl schrieb:
Wer´s nicht glaubt oder wessen Anwalt es mal nachschlagen möchte: Dreier/ Schulze zu §22 KUG (ich glaube Rn. 12 wars)
dasselbe steht aber auch in Wandtke/ Bullinger.

DIESES FORUM IST DER HAMMER! :t Sorry für's Schreien. Aber echt: Bestes Bildungsfernsehen. Das Forum sollte zukünftig aus dem öffentlich-rechtlichen Topf mitfinanziert werden. Hier lernt man was! :)


Ciao Oli :+
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

@ FRI Z4:

Hä?

Ich glaub ich steh auf dem Schlauch...

...bitte hilf mir runter!:)
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

obreitfelder schrieb:
DIESES FORUM IST DER HAMMER! :t Sorry für's Schreien. Aber echt: Bestes Bildungsfernsehen. Das Forum sollte zukünftig aus dem öffentlich-rechtlichen Topf mitfinanziert werden. Hier lernt man was! :)


Ciao Oli :+

:t :M :d
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

Hab ich schon&: ... blätter, blätter ...auch Wandtke/ Bullinger gibt nichts her&: ... tipp, tipp ...ich muß mal bei beck online oder in der juris Datenbank gucken, denn da gibt es echt alles...

...ähhh, ich muß jetzt Entscheidungen und Aufsätze lesen.... bis nächste Jahr dann!:d


EDIT:
öööhhhm, könnte das jetzt evtl. was mit der Aufschrift zu tun haben.......
......ich sah nur die Zahl auf dem Teil und war im Geiste bei diesem komischen Postingschind-Zählspiel.....

O.K., O.K. ich geh in die Ecke, schäme mich und les da weiter Blabla über das KUG und die Kennzeichen von Z4 M Roadstern;)
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

Sorry Leute,

aber ich finde die rechtliche Seite eigentlich wirklich interessant, denn wenn die Abbildung eines Autos mit Kennzeichen nach §22KUG verboeten ist (ausser durch den Eigentümer selber), ist dies ja für das gesamte Forum nicht ganz unerheblich (insbesondere auch thorzzzten).

Ich lerne gerne dazu (auch wenn dies in diesem Thread sehr mühselig ist) :t
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

werner2004 schrieb:
Sorry Leute,

aber ich finde die rechtliche Seite eigentlich wirklich interessant, denn wenn die Abbildung eines Autos mit Kennzeichen nach §22KUG verboeten ist (ausser durch den Eigentümer selber), ist dies ja für das gesamte Forum nicht ganz unerheblich (insbesondere auch thorzzzten).

Ich lerne gerne dazu (auch wenn dies in diesem Thread sehr mühselig ist) :t

Ich neige schon dazu die Antwort von primzahl zu glauben:
§22 KUG schützt nur Abbildung der äusseren Gestalt einer Person. Kein wenn und aber, kein: "Aber ich liebe mein Auto doch" und auch keine Ausnahme für Modelle der M GmbH!:)
Wer´s nicht glaubt oder wessen Anwalt es mal nachschlagen möchte: Dreier/ Schulze zu §22 KUG (ich glaube Rn. 12 wars)
dasselbe steht aber auch in Wandtke/ Bullinger.
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

PantyZ4 schrieb:
@ Dieter
I'm not a MdaS!!:b :X
Oh sorry, dann bekommst Du was natürlich was anderes...:w :b
 

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    pixie%20panty.jpg
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primzahl schrieb:
Hab ich schon&: ... blätter, blätter ...auch Wandtke/ Bullinger gibt nichts her&: ... tipp, tipp ...ich muß mal bei beck online oder in der juris Datenbank gucken, denn da gibt es echt alles...

...ähhh, ich muß jetzt Entscheidungen und Aufsätze lesen.... bis nächste Jahr dann!:d


EDIT:
öööhhhm, könnte das jetzt evtl. was mit der Aufschrift zu tun haben.......
......ich sah nur die Zahl auf dem Teil und war im Geiste bei diesem komischen Postingschind-Zählspiel.....

O.K., O.K. ich geh in die Ecke, schäme mich und les da weiter Blabla über das KUG und die Kennzeichen von Z4 M Roadstern;)


gute Idee!!!.....:M:*
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

werner2004 schrieb:
Sorry Leute,

aber ich finde die rechtliche Seite eigentlich wirklich interessant, denn wenn die Abbildung eines Autos mit Kennzeichen nach §22KUG verboeten ist (ausser durch den Eigentümer selber), ist dies ja für das gesamte Forum nicht ganz unerheblich (insbesondere auch thorzzzten).

Ich lerne gerne dazu (auch wenn dies in diesem Thread sehr mühselig ist) :t
Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an. Ich glaube, daß z.B. ein Foto, auf dem es nicht hauptsächlich um ein Fahrzeug bzw. dessen Besitzer geht, kein Problem darstellt.
Wird aber z.B. Dein Auto mit lesbarem Kennzeichen vor einem Bordell abgelichtet, hat das schon so seine Auswirkung. :M
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

dwz8 schrieb:
Ich denke, es kommt auf den Einzelfall an. Ich glaube, daß z.B. ein Foto, auf dem es nicht hauptsächlich um ein Fahrzeug bzw. dessen Besitzer geht, kein Problem darstellt.
Wird aber z.B. Dein Auto mit lesbarem Kennzeichen vor einem Bordell abgelichtet, hat das schon so seine Auswirkung. :M
Signifikant ist ob ich bei der abgebildeten Sache Rückschlüsse
auf den Eigentümer ziehen kann. Trifft das zu unterliegt der
Vorgang schon §22. Aber ich kann gerne meinen Rechtsanwalt
ausrichten das er eine Flasche ist!!!!Under soll mir seine Abrechnung
zurücküberweisen.

Schliesslich sagt er ja auch immer: Vor Gericht und auf hoher
See.....
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

werner2004 schrieb:
Sorry Leute,
...
Ich lerne gerne dazu (auch wenn dies in diesem Thread sehr mühselig ist) :t

Ja eben,
Auf der einen Seite wird von gewissen Leuten ganz dramatisch der
moralische Zeigefinger erhoben, und die gleichen machen dann wieder
Witzspielchen wenn Substanz ins Thema kommt. Sehr aufschlussreich! :s
 
AW: Z4M so neu und schon kaputt !!

futuro04 schrieb:
Ja eben,
Auf der einen Seite wird von gewissen Leuten ganz dramatisch der
moralische Zeigefinger erhoben, und die gleichen machen dann wieder
Witzspielchen wenn Substanz ins Thema kommt. Sehr aufschlussreich! :s
vielleicht wird das auch bewußt gemacht, um die leidige Diskussion endlich zu beenden. :M
 
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