Kurz zur Vorgeschichte:
Obwohl ich sofort nach dem Erwerb meines Z8 ein Schnitzer Fahrwerk verbaut hatte, bin ich aus Faulheit nicht zum TÜV gefahren.
Ich habe mich immer mit dem vorhandenen TÜV-Gutachten aus D auf der relativ sicheren Seite gesehen.
Letztes Jahr bei der §57a Überprüfung wurde ich das erste mal darauf aufmerksam gemacht, daß in Ö das TÜV-Gutachten von D ungültig ist.
Dieses Gutachten ist für die österreichische TÜV-Überprüfung nur hilfreich.
Mir war zwar bekannt, daß in Ö eine Bodenfreiheit von 11 cm erforderlich ist, jedoch wird diese vom Z8 mit orginal Fahrwerk schon unterschritten.
Daher bin ich frohen Mutes zum TÜV gefahren.
Der Techniker stellte jedoch eine Bodenfreiheit von 7,5 cm bei der rechten vorderen Auspuffschelle fest.
Nach dem Studium der Papiere wurde die Fahrzeughöhe gemessen und eine Differenz von 2 cm festgestellt.
Die Aussage vom Techniker war: Wenn Sie die Originalhöhe mit dem Schnitzerfahrwerk erreichen, sind die 11 cm Bodenfreiheit nicht erforderlich und ich kann Ihnen das Schnitzer Fahrwerk eintragen.
Jetzt war guter Rat teuer.
Von Dieter bekam ich den Rat, mit Ringen für die Federn zu arbeiten.
2 cm für den TÜV und 1 cm für den normalen Betrieb, da ich ja sowieso schon immer Probleme auf etwas schlechteren Güterwegen hatte.
Aber was ist, wenn mir der Techniker die 2 cm Ringe ins Gutachten einträgt?
Dann bin ich mit den 1 cm Ringen wieder nicht gesetzeskomform und die Vollkasko kann im schlimmsten Fall aussteigen
Nach einem halben Jahr überlegen habe ich mich jetzt entschieden.
Das original Fahrwerk wurde wieder eingebaut und 20" Alpina Radsätze geordert
Kurz noch die Daten:
Original Felgen mit Pirelli PZero:
8 X 18 / 245/45 R 18 W ca. 25% Restprofil 25,0 Kg
9 X 18 / 275/40 R 18 W ca. 35% Restprofil 26,1 Kg
Apina Felgen mit Michelin Pilot Sport:
9 X 20 / 255/35 R 20 Y 26,3 Kg
10 X 20 / 285/30 R 20 Y 27,9 Kg
Jetzt noch ein paar Bilder.
Vorher mit Schnitzerfahrwerk:
Mit original Fahrwerk und original Felgen:
Fortsetzung folgt:
Obwohl ich sofort nach dem Erwerb meines Z8 ein Schnitzer Fahrwerk verbaut hatte, bin ich aus Faulheit nicht zum TÜV gefahren.
Ich habe mich immer mit dem vorhandenen TÜV-Gutachten aus D auf der relativ sicheren Seite gesehen.
Letztes Jahr bei der §57a Überprüfung wurde ich das erste mal darauf aufmerksam gemacht, daß in Ö das TÜV-Gutachten von D ungültig ist.
Dieses Gutachten ist für die österreichische TÜV-Überprüfung nur hilfreich.
Mir war zwar bekannt, daß in Ö eine Bodenfreiheit von 11 cm erforderlich ist, jedoch wird diese vom Z8 mit orginal Fahrwerk schon unterschritten.
Daher bin ich frohen Mutes zum TÜV gefahren.
Der Techniker stellte jedoch eine Bodenfreiheit von 7,5 cm bei der rechten vorderen Auspuffschelle fest.
Nach dem Studium der Papiere wurde die Fahrzeughöhe gemessen und eine Differenz von 2 cm festgestellt.
Die Aussage vom Techniker war: Wenn Sie die Originalhöhe mit dem Schnitzerfahrwerk erreichen, sind die 11 cm Bodenfreiheit nicht erforderlich und ich kann Ihnen das Schnitzer Fahrwerk eintragen.
Jetzt war guter Rat teuer.
Von Dieter bekam ich den Rat, mit Ringen für die Federn zu arbeiten.
2 cm für den TÜV und 1 cm für den normalen Betrieb, da ich ja sowieso schon immer Probleme auf etwas schlechteren Güterwegen hatte.
Aber was ist, wenn mir der Techniker die 2 cm Ringe ins Gutachten einträgt?
Dann bin ich mit den 1 cm Ringen wieder nicht gesetzeskomform und die Vollkasko kann im schlimmsten Fall aussteigen
Nach einem halben Jahr überlegen habe ich mich jetzt entschieden.
Das original Fahrwerk wurde wieder eingebaut und 20" Alpina Radsätze geordert
Kurz noch die Daten:
Original Felgen mit Pirelli PZero:
8 X 18 / 245/45 R 18 W ca. 25% Restprofil 25,0 Kg
9 X 18 / 275/40 R 18 W ca. 35% Restprofil 26,1 Kg
Apina Felgen mit Michelin Pilot Sport:
9 X 20 / 255/35 R 20 Y 26,3 Kg
10 X 20 / 285/30 R 20 Y 27,9 Kg
Jetzt noch ein paar Bilder.
Vorher mit Schnitzerfahrwerk:
Mit original Fahrwerk und original Felgen:
Fortsetzung folgt: