Dach öffnen bis 40 km/h mittels Codieren.

In der Tat; praktisch und bisher der einzige Grund der mich plus die "freigeschaltete" Servotronic von einem Software Update abgehalten hat. Um ein verbogenes Gestänge und beschädigten Verdeckmechanismus zu vermeiden empfiehlt sich selbstverständlich ein umsichtiger Umgang beim öffnen und schließen auf schlechtem, unebenem Untergrund.


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Jedem das seine.

Ich weiß ja nicht wo du wohnst, aber hier in Hamm und Umgebung ist ein Zetti ein schöner Blickfang.
Schon mehrmals gehört wie schön das Auto ist. =)

Aber ich stütze mich immernoch auf MEINE Meinung:
Unnötig und Schlecht für die Mechanik.
 
Stimmt der Z ist Wunderschön.
Aber was hat das mit prollig und angeben wegen Eisdiele zu tun.

Ich habe mir die Funktion auch per NCS Expert freigeschaltet, habe es auch schon mehrfach genutzt.
Ob es bei einsetzendem """" oder wenn wieder die Sonne lacht nach dem """", einfach auf knöpchen drücken und gut ist.
 
Ich habe es mir auch ins Fahrzeug rein codiert, aber ich verwende die Öffnung auch nur im Notfall, z.B. starker """"!
 
Um auch noch meinen Senf dazu beizutragen (und den Neidfaktoktor zu erhöhen): ich bin gerade in der Toskana unterwegs und das wetter ist durchwachsen. Immer halt mal wieder """" und man muss kurzfristig das Dach schließen. Da ist es schonmal lästig, wenn es plötzlich aus Eimern anfängt zu schütten und man sucht in einer Serpentinenstrecke einen Platz zu halten....
Wir wissen doch aber auch alle, dass es letztlich rechtliche Dinge, und nicht mechanische sind, die ein schließen während der Fahrt verhindern.

Grüße, jetzt vom verregneten Gardasee
 
Hallo zusammen,

dies ist mein erster Beitrag im Forum, ich bin seit April stolzer Besitzer eines 35i und lese mich seitdem in die relevanten Themen im Forum ein. Das Thema Verdeckmodul ist für mich dabei eines der Wichtigsten vor allem aufgrund der Möglichkeit der one-touch-Bedienung. Die Funktion der Verdeck-Bedienung während der Fahrt würde ich als netten Nebeneffekt mitnehmen, aber nur im äussersten Notfall, also wenn wirklich ein Wasserschaden droht, wahrnehmen.
Zum letzten Beitrag von Motoguzzi hätte ich jetzt die Frage was sich denn an der Rechtslage geändert hat, weil im Facelift-Modell ja die Betätigung während der Fahrt gegeben ist?
 
Welche "rechtlichen Dinge" sollen das sein? BMW hat sich anfangs hinter solchen Ausreden versteckt (z.B. man könne während der Verdeckbetätigung die dritte Bremsleuchte nicht sehen). Da sich zwischenzeitlich die StVZO in diesem Punkt nicht geändert hat und auch mit dem Facelift keine anderen Bremsleuchten verbaut werden, hat man sich in diesem Punkt selbst widerlegt. Oder ist der aktuelle Z4 illegal?:D
 
Mir wurde mal von einem BMW Mitarbeiter erzählt, dass zum ersten Erscheinen des E89 noch keine Genehmigung dazu vorlag, weil erst geprüft werden musste ob es rechtlich zulässig ist, hier zum Beispiel die Sichtbarkeit des Kennzeichens während des Öffnens. Daher musste das seitens BMW unterbunden werden. Zum Erscheinungstermin des LCI allerdings war dann wohl die Genehmigung erteilt schon länger erteilt, und so hat man es bei den neueren Fahrzeugen auch so ausgeliefert. Einige Ältere wurden ja zwischenzeitlich per Softwareupdate dann auch bis 7km/h freigegeben.

Ein verstärktes Gestänge soll es seines Wissens im Facelift nicht geben.

Die Info mit dem verstärktem Gestänge ist allerdings weit verbreitet, hat das eigentlich mal jemand bei den beiden Modellen VFL und LCI verglichen?

Für mich klingt beides, die verzögerte Genehmigung, als auch das Gestänge, plausibel.
 
Hi Tom,

die geänderte Dachhydraulik ist bei meinem auch schon verbaut (3/2012).
Ich denke, dass das mit dem Modelljahr 2012 eingepflegt wurde und nicht erst mit dem LCI 2013.

Gruß

York
 
Moin York!

Ich glaube wir hatten uns darüber ja auch schon mal unterhalten. :) Weisst du wo genau die Unterschiede in der Dachhydraulik liegen? Stärkere Pumpe/Schläuche? Veränderte Mechanik? Wenn die Pumpe einfach nur stärker ist, sieht man das womöglich auch so auf den ersten Blick gar nicht. Ich wüsste das gerne rein aus Interesse mal. Das habe ich auch so mal an BMWhat weitergegeben, die wollen deshalb auch noch einen Warnhinweis einbringen.

Beim Zeitpunkt kann ich mich auch sehr gut vertan haben, dass die Genehmigung 2012 da war und nicht erst zum LCI - 2009 bei der Einführung soll jedenfalls noch was gefehlt haben - eventuell wurde aufgrund dieser Auflagen ja auch die Hydraulik angepasst - wer weiß ..

Grüße
Tom
 
Vielleicht haben wir hier einen Rechtsanwalt, der Licht in das Dunkel der dritten bremsleuchte bringen kann? Ich kenne auch nur dies als Begründung zum nicht-öffnen während der Fahrt.
Allerdings fährt ein Freund von mir einen slk350 (R172 Reihe) und er kann das Verdeck im Schritttempo betätigen .... Das Thema bremsleuchte ist dort genauso wie bei uns - beim SL sitzt sie allerdings unten und der kann das Verdeck immer betätigen!
Welch Mysterium.

Grüße
 
Ein verstärktes Gestänge soll es seines Wissens im Facelift nicht geben.

Die Info mit dem verstärktem Gestänge ist allerdings weit verbreitet, hat das eigentlich mal jemand bei den beiden Modellen VFL und LCI verglichen?

Ich habe ja den Vergleich und kann keinen Unterschied beim Gestänge feststellen. Am WE ergibt sich aber sicher mal die Gelegenheit mit anderen direkt zu vergleichen.

Tim
 
Mir wurde mal von einem BMW Mitarbeiter erzählt, dass zum ersten Erscheinen des E89 noch keine Genehmigung dazu vorlag, weil erst geprüft werden musste ob es rechtlich zulässig ist, hier zum Beispiel die Sichtbarkeit des Kennzeichens während des Öffnens. Daher musste das seitens BMW unterbunden werden. Zum Erscheinungstermin des LCI allerdings war dann wohl die Genehmigung erteilt schon länger erteilt, und so hat man es bei den neueren Fahrzeugen auch so ausgeliefert. Einige Ältere wurden ja zwischenzeitlich per Softwareupdate dann auch bis 7km/h freigegeben. ...

Für mich klingt das ebenfalls plausibel - wobei ich allerdings nicht weiß, ob und welche "Genehmigungen" der Hersteller in solchen Fällen benötigt oder nicht benötigt. Jedenfalls passiert es bei den Automobilherstellern nicht selten, dass bestimmte Funktionen eingeschränkt oder unterbunden werden, solange aus der Rechtsabteilung noch nicht das "go" da ist. Man kann sich schon vorstellen, dass das damals so gelaufen ist - und sich die ratlosen Gesichter der Damen und Herren in der Rechtsabteilung vorstellen, als man dort fragte, ob und welche rechtlichen Risiken aus dem kurzzeitig nicht (gut) sichtbaren dritten Bremslicht resultieren. :+

Im Übrigen ist das Thema der Dach- und Verdeckbewegung immer auch ein Haftungsrechtliches, weil sich in manchen Staaten bereits mit einem eingeklemmten Finger stattliche Schadensersatzsümmchen realisieren lassen. Hierzulande wird dazu ja gerne ab und an das Horrorszenario des Kindes bemüht, das sich in einem bewegenden Dach einklemmt und dann vom anfahrenden Auto mitgeschleift wird. :confused:
 
Nur zur Info, es stand in der aktuellen ADAC Zeitung, dass es einen Z4 Fahrer jetzt damit erwischt hat, dass seine Dachmechanik repariert werden musste. Er war dabei gerade erst neuer Besitzer des Fahrzeugs geworden und die Garantie hat die Kostenübernahme verweigert, weil im Steuergerät abgelegt war, dass das Dach zuvor bei der Fahrt geöffnet oder geschlossen worden sein musste. Da der Z das nicht gestattet, wenn er entweder steht oder max. 7km/h fährt, je nach Baujahr, muss da wohl auch mit einem Dachmodul o.ä. nachgeholfen worden sein. Ohne jetzt mehr Details zu kennen, ist aber ein Punkt klar. Die Datendarüber wann und wie das Dach betötigt wurde, sind abgelegt, falls sie gegen die Soll-Programmierung verstossen!
Das ist ähnlich wie mit den Motordaten, die auch protokolliert werden und ggf. zu Kulanzverweigerung bei hohen Lastkollektiven führen können. BMW ist bei der Thematik insgesamt scheinbar schon deutlich weiter als die anderen OEMs.


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Okay. Mein Zetti ist vier Jahre alt. Da greift eh keine Garantie oder Kulanz mehr ....
 
Okay. Mein Zetti ist vier Jahre alt. Da greift eh keine Garantie oder Kulanz mehr ....
Naja, aber falls der Wagen über einen Händler weiterverkauft wird, wäre der Neubesitzer im Zweifelsfall der Dumme. Kann man jetzt natürlich sagen, sein Pech, aber ich sehe das eher anders.
 
Da sind jetzt eine Menge wenns und falls in dem Satz. Selbst wenn, könnte ja der Händler den fehlerspeicher auslesen (außer ich hätte ihn mit bmwhat vorher gelöscht)
Wenn ich das jetzt richtig sehe, kann man ab der Facelift Version ja bis 7kmh das Dach betätigen, und wenn sich die Mechanik nicht geändert hat, was sollte dann falsch daran sein, dies auch bei der vor Facelift Version zu tun? Irgendwelche virtuellen garantiedebatten, die irgendwann vielleicht mal eintreten könnten, interessieren mich heute nicht wirklich.
 
Servus!

Meiner ist EZ: 03.2013 - VFL

aber:

"Ab März 2012 wurde die Dachhydraulik verstärkt, was ermöglicht, das Dach auch während einer Fahrtgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h zu öffnen und zu schließen."

Freundliche Grüße aus Österreich,
Stefan
 
Servus!

Meiner ist EZ: 03.2013 - VFL

aber:

"Ab März 2012 wurde die Dachhydraulik verstärkt, was ermöglicht, das Dach auch während einer Fahrtgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h zu öffnen und zu schließen."

Freundliche Grüße aus Österreich,
Stefan


Sagt wer???? Weiter oben sagt Tim Gegenteiliges?!
 
Die Anführungszeichen habe ich lediglich für den Text von Wikipedia benutzt - aber tatsächlich funktioniert es bis 40 km/h...aber scheinbar erst ab März 2012
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ging mir nur darum, dass man sich da als Gebrauchtwagenkäufer dank solcher "Umgehungen" der von BMW für das jeweilige Modelljahr freigegebenen Funktionen aufs Glatteis führen lassen könnte und am Ende dumm da steht. Da nutzt ja nachher jede Argumentation hinsichtlich der technischen Randbedingungen nicht. Selbst wenn die Komponenten gleich sind, steht in den offiziellen Dokumenten eben erst an gewissen Baujahren die Funktion des zu öffnenden Verdecks während langsamer (7) oder moderater (40) Fahrt. Ihr mögt da aus technischer Sicht auch Recht haben aber als geschädigter Zweithandkunde bin ich dann der Depp denn juristisch zählt all das Technikgeblubber nicht. Und ich traue da den Datensammlern bei BMW mehr zu. Nur weil das im Fehlerspeicher gelöscht wurde, heißt das ja noch lange nicht, dass irgendwo ein digitales Abbild noch existiert. Die Fahrzeuge telefonieren ja schon bei bloßem Vorhandensein der Connected Drive Komponenten ,auch ohne dass man ein Abo hat, munter nach Hause. Beim Anschließen an den Tester in der Werkstatt werden da auch mit Sicherheit Daten ausgetauscht mit irgendwelchen Servern. In dem ADAC Artikel stand der meiner Meinung nach eigentlich wichtige Punkt weiter hinten: Die Hersteller nutzen eine gesetzlich nicht gedeckte Grauzone über die Datensammlerei und damit entwickelt sich das immer mehr in die Richtung einer selektiven Garantie/Kulanz. Man ist als Fahrer dann also erstmal immer in der Rechtfertigungspflicht. Und da ist BMW scheinbar schon sehr weit vorne dabei was die technischen Möglichkeiten dahingehend betrifft.
 
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