Dach öffnen bis 40 km/h mittels Codieren.

Du hast völlig recht mit deinem Standpunkt. Denn die Frage hier ist wirklich vielmehr: was darf der Hersteller an Daten sammeln und müsste er nicht wirklich jedem Verkäufer und dann einem Käufer die gesammelten Daten aushändigen, bzw. Sie vor Wiederverkauf auf die Standardwerte setzen? Wenn ich ein gebrauchtes Handy verkaufe, leere ich doch auch alle Inhalte vorher.
Es ist/wäre ganz schön frech von den Herstellern, hier heimlich zu sammeln und dann den Kunden vor vollendete Tatsachen zu stellen. Eigentlich ist hier der Händler beim Verkauf verantwortlich, denn er müsste für eine "saubere"Übergabe sorgen.
Und das in den Zeiten von NSA .....
 
Ganz genau das ist der Punkt bei der Sache! Nur wie gesagt gibt es da bisher keine klare Regelung. Dass BMW Motordaten speichert und da eben auch Daten über die Fahrweise drin stehen, ist ein offenes Geheimnis. Solange das nicht mit Ortsdaten verknüpft ist, wird das vermutlich auch datenschutzrechtlich kein Problem sein. Bolzt Du aber nun immer kalt den Motor durch die Gegend und nach 2 Jahren und einem Monat gehen dir z.B. die Lader hoch, wird BMW in dem Fall sich einfach aus taktischen Kostengründen darauf berufen können, dass aufgrund der Fahrweise und ggf. Zuwiderhandeln gegen Empfehlungen im Handbuch keinerlei Kulanz gegeben wird. Langfristig betrachtet heißt das, dass man, sobald man die vom Hersteller vorgesehene Verwendung auch nur leicht verlässt, mit der Mindestgarantie leben muss plus eine Anschlussgarantie, die ja von einem Dritten erbracht wird, evtl dann als nichtig gilt. Da wird gerade ein Riesenfass aufgemacht und wenn ein Hersteller das umsetzt, werden die anderen sofort nachziehen! Die deutschen Hersteller arbeiten alle nach dem Prinzip kommunizierender Röhren! Das darf man nicht vergessen. Und hier ist für alle richtig was zu holen.
 
Das hat mit BMW als Hersteller erstmal nichts zu tun. die Daten werden nicht in München, sondern im Steuergerät und den Fernbedienungen des Fahrzeugs gesammelt. Der Händler ist auch nicht BMW.
Wenn das Auto getuned oder sonstwie modifiziert wurde, muss das bei Weiterverkauf angegeben werden. Zurückrüsten und Schweigen ist arglistig. Da der Händler bei der Reparatur keine Probleme hatte, die "unzulässige" Dachbetätigung festzustellen, hätte er das auch bei der Prüfung des Autos beim Ankauf tun können. Die Betriebsdaten können schon bei der Serviceannahme aus der Fernbedienung ausgelesen werden, das dürfte auch für die Dachgeschichte gelten. Sollte der Händler sich dumm stellen und die Sache auf den Kunden abwälzen wollen, wäre über die Rückgabe des Autos nachzudenken. Der Anwalt berät da gerne.
 
Okay. Mein Zetti ist vier Jahre alt. Da greift eh keine Garantie oder Kulanz mehr ....

Nicht so schnell urteilen. Dachhydraulikdefekt in Höhe von 1500 EUR letzte Woche komplett von Euro Plus bis auf die Flüssigkeit (19,78 EUR für mich) übernommen. Alter des Fahrzeugs: 4 Jahre. Danke BMW! :thumbsup:
 
Also ich hatte für meinen Z4 (Baujahr Sept.10) eine Software, die einmal eingespielt erlaubte das Dach während der Fahrt zu öffnen und zu schließen. Das ging so weit tadellos. Ich wollte das hauptsächlich nutzen um beim öffnen oder schließen an einer Ampel nicht wie doof stehen bleiben zu müssen, wenn es grün wird. Mehr war nicht verlangt. Mehr habe ich der Sache auch nicht zugetraut. Man hat mich eindringlich davor gewarnt, das Dach auf unebener Strecke zu öffnen, weil sich da etwas verziehen könne. Dafür soll das Gestänge und die Hydraulik nicht ausgelegt sein. Habe darauf verzichtet es auszuprobieren... ;)

Nachdem ich das original 2 Mal genutzt habe ist es beim BMW-Software-Update "verschwunden". Ich habe darauf verzichtet es wieder einzuspeisen, weil es zwar geckig ist aber nicht wirklich essentiell... Den digitalen Tacho im Bordcomputer dagegen habe ich wieder einprogrammieren lassen.

Beim Alpina (D3) ist der übrigens serienmäßig aktiviert... Liegt am kleinteiligen Tacho, auf dem man nicht wirklich viel erkennen kann.
 
... In dem ADAC Artikel stand der meiner Meinung nach eigentlich wichtige Punkt weiter hinten: Die Hersteller nutzen eine gesetzlich nicht gedeckte Grauzone über die Datensammlerei ...

... Nur wie gesagt gibt es da bisher keine klare Regelung. Dass BMW Motordaten speichert und da eben auch Daten über die Fahrweise drin stehen, ist ein offenes Geheimnis. Solange das nicht mit Ortsdaten verknüpft ist, wird das vermutlich auch datenschutzrechtlich kein Problem sein. ...

Kurz am Rande und ohne Bezugnahme auf den mir nicht bekannten ADAC-Artikel: Eine "Grauzone" ist das ganz sicher nicht, die datenschutzgesetzlichen Maßgaben sind eindeutig. Der Abruf und die Verwertung von innerhalb des Fahrzeugs erhobenen Telemetriedaten unterliegen mit größter Wahrscheinlichkeit dem gesetzlichen Datenschutz, weil sich diese Daten in aller Regel ohne Weiteres dem Fahrzeughalter bzw. Fahrer zuordnen lassen - mithin personenbezogen sind. Unter dieser Prämisse wird eine Verwertung dieser Daten durch BMW oder eine Werkstatt spätestens dann kaum mehr legitim sein, wenn die Verwertung zum Nachteil des Kunden erfolgt.

Die Thematik ist - zugegeben - anspruchsvoll, aber der Begriff der "Grauzone" ist da erheblich zu positiv belegt. Letztlich tun die Hersteller und Werkstätten hier etwas, was sie im Falle des Falles rechtlich nur schwer bis gar nicht rechtfertigen könnten. ;)

All das ändert freilich nichts daran, dass sich im Schadensfall die eigene Position nicht gerade verbessert, wenn man zuvor selbständig Modifikationen am Fahrzeug vorgenommen hat, die durch den Hersteller bzw. Verkäufer nicht ausdrücklich freigegeben sind. Zu dieser Erkenntnis reicht bereits der gesunde Menschenverstand. :) :-)
 
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Hallo zusammen,

hier jemand aus Köln/Bonn der mir das Dach codieren kann? Mein 35i kommt nächste Woche
 
Also ich hab das Dach ja auch immer schön in der TG beim rausfahren geöffnet....aber wem einmal der Hydraulikschlauch geplatzt ist mit beschädigtem Kabelbaum als Folgeschaden wird es sicher so wie ich nur noch im stehenden Zustand öffnen. Kostenpunkt meinerseits 1.860,00 € bei 50% Übernahme der Lohnkosten sowie 100 % Materialkostenübernahme durch BMW.
 
Nein kann ich nicht, ich denke einfach dass er vielleicht durch die erhöhten Verwindungen mehr Belastungen ausgesetzt ist. Kann sein, kann aber auch nicht sein....
 
Mag sein, vielleicht aber auch auch nicht. Und dieses vielleicht ist es mir nicht wert, ich öffne und schliesse nur noch im Stand. Verdeck defekt beim E89 ist einfach mies, nicht auszudenken wenn sowas im Urlaub passiert, bei mir war es nur in der heimischen TG...
 
Also ich geh mal davon aus das der Hydraulikdruck egal ob im stehen oder während des rollens immer gleich hoch ist. Ebenso dürfte die Hauptbelastung eher auf dem Gestänge als auf Hydraulikkomponenten liegen.
Macht für mich also keinen Unterschied wann ich das Dach nun öffne oder schließe.
Das so ein Hydraulikschaden keiner braucht ist natürlich ohne Zweifel klar.
 
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Ich fahre schon den zweiten Z4 (e89) mit codiertem Dach bzw. Komfort-Modul (SmartTOP) und hatte/habe dadurch noch keinerlei Probleme, Fehlfunktionen, oder sonstige Nachteile feststellen können.
;)
Ist wahrscheinlich aber genauso wenig repräsentativ!?
 
Also ganz ehrlich: mir wäre ein Öffnen während der Fahrt durch Codieren zu heikel. (bei VFL betroffenen Modellen)

Fest steht, dass das Dachgestänge und die Hydraulik mit dem LCI verstärkt wurden und somit darauf ausgelegt sind, bei bis zu 40 km/h (?) das Dach zu öffnen.

Klar, ein Öffnen während der Fahrt schaut schick aus, aber ich schlafe doch bedeutend ruhiger und spare mir eine eventuell preisintensive Reparatur.
 
Ein bisschen Verstand beim Öffnen vorausgesetzt ist das alles kein Problem, selbst mit dem Vor LCI. Das ich das Dach nicht auf ner Buckelpiste auf oder zumachen sollte dürfte selbstredend sein.
Bei 2 Z4 mit codierter Dachöffnung hatte ich bei der 30km/h Einstellung bisweilen keinerlei Probleme.
Aber wie gesagt; mitdenken sollte man da schon.
 
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