AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....
Deshalb die Unterscheidung zwischen den zwei Einzelaspekten. Unterschlagung und daraufhin Bestrafung der Ex ist eine Angelegenheit für den Staat. Die Sachen wiederbekommen eine Sache für ne Privatklage.
Ist vergleichbar mit verprügelt werden. Du kannst den Täter Anzeigen (bei der Polizei), er wird wegen Körperverletzung vom Staat angeklagt. Du bist nur Zeuge. Um danach aber Schmerzensgeld zu kriegen, musst du dann anschließend privat gegen ihn vorgehen.
Ich Verweise mal auf
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=98723&
um meine Aussagen etwas zu untermauern.
Die Polizei ist halt der Ansprechpartner für uns Bürger für Anzeigen. Die leiten das dann, soweit ich das richtig verstehe, an die entsprechende Stelle weiter. Heute geht das sogar online, also über die Hompage der jeweiligen Polizei des Landes.
Aha zur Polizei gehen..die Polizei ist doch kein Schlichter..das läuft auf Zivilklage heraus..weil kein Staatsanwalt..das als Straftat nachgehen wird..auser Ihm ist Langweilig....am Ende wenn er nichts Beweisen kann..nutzt Ihm der Gang zur Polizei garnichts...
Deshalb die Unterscheidung zwischen den zwei Einzelaspekten. Unterschlagung und daraufhin Bestrafung der Ex ist eine Angelegenheit für den Staat. Die Sachen wiederbekommen eine Sache für ne Privatklage.
Ist vergleichbar mit verprügelt werden. Du kannst den Täter Anzeigen (bei der Polizei), er wird wegen Körperverletzung vom Staat angeklagt. Du bist nur Zeuge. Um danach aber Schmerzensgeld zu kriegen, musst du dann anschließend privat gegen ihn vorgehen.
Ich Verweise mal auf
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=98723&
um meine Aussagen etwas zu untermauern.
Die Polizei ist halt der Ansprechpartner für uns Bürger für Anzeigen. Die leiten das dann, soweit ich das richtig verstehe, an die entsprechende Stelle weiter. Heute geht das sogar online, also über die Hompage der jeweiligen Polizei des Landes.

Daher schreibst du hier Dinge, die wirklich - bitte entschuldige die offenen Worte - 



Was soll er denn "vollstrecken"? Bitte kläre für dich unbedingt, was ein Vollstreckungsbescheid ist!



