Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

Aha zur Polizei gehen..die Polizei ist doch kein Schlichter..das läuft auf Zivilklage heraus..weil kein Staatsanwalt..das als Straftat nachgehen wird..auser Ihm ist Langweilig....am Ende wenn er nichts Beweisen kann..nutzt Ihm der Gang zur Polizei garnichts...

Deshalb die Unterscheidung zwischen den zwei Einzelaspekten. Unterschlagung und daraufhin Bestrafung der Ex ist eine Angelegenheit für den Staat. Die Sachen wiederbekommen eine Sache für ne Privatklage.

Ist vergleichbar mit verprügelt werden. Du kannst den Täter Anzeigen (bei der Polizei), er wird wegen Körperverletzung vom Staat angeklagt. Du bist nur Zeuge. Um danach aber Schmerzensgeld zu kriegen, musst du dann anschließend privat gegen ihn vorgehen.

Ich Verweise mal auf
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=98723&
um meine Aussagen etwas zu untermauern.

Die Polizei ist halt der Ansprechpartner für uns Bürger für Anzeigen. Die leiten das dann, soweit ich das richtig verstehe, an die entsprechende Stelle weiter. Heute geht das sogar online, also über die Hompage der jeweiligen Polizei des Landes.
 
AW: Rechtliche Frage,EX-Freudin rückt TV und Wohn-Einrichtung nicht raus....

Deshalb die Unterscheidung zwischen den zwei Geschichten. Unterschlagung ist eine Angelegenheit für den Staat. Die Sachen wiederbekommen eine Sache für ne Privatklage.

Ist vergleichbar mit verprügelt werden. Du kannst den Täter Anzeigen, er wird wegen Körperverletzung vom Staat angeklagt. Du bist nur Zeuge. Um danach aber Schmerzensgeld zu kriegen, musst du dann anschließend privat gegen ihn vorgehen.

Ich Verweise mal auf
[SIZE="6"]http://www.frag-einen-anwalt.de/forum[/SIZE]_topic.asp?topic_id=98723&
um meine Aussagen etwas zu untermauern.



:d:d:d:d:d:d:d:d was es nicht alles gibt....................
 
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...Ich Verweise mal auf
...
um meine Aussagen etwas zu untermauern.

Öhm, es ist wirklich nicht böse gemeint, aber deine bisherigen Beiträge zu diesem Thema dokumentieren sehr deutlich, dass du in diesen Dingen nicht bewandert bist. :s Daher schreibst du hier Dinge, die wirklich - bitte entschuldige die offenen Worte - grottenfalsch sind. Da hilft es dir auch nicht so wirklich viel, dir externes Wissen beizuholen, das du in seinem Gehalt nicht überprüfen kannst. ;)

So gut dein Engagement sicherlich gemeint ist: Falsche rechtliche Aussagen können sehr schnell zu Nachteilen für denjenigen führen, der sich auf diese Aussage verlässt. Daher meine ebenso höfliche wie herzliche Bitte, solche Aussagen einfach sein zu lassen.

Damit will ich keine Diskussion über rechtliche Themen abwürgen, und ich habe auch wirklich kein Problem damit, wenn Jemand - egal ob Fachmann, oder mit Fachkenntnissen versehener Laie - hier oder sonstwo rechtlichen Rat erteilt - solange dieser Rat richtig ist. :)

Ich habe nur wirklich ein Problem damit, wenn Jemand von Dingen redet, von denen er nichts versteht, und damit ggf. Schaden anrichtet.

Viele Grüße
Jab
 
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Und was genau ist falsch?
 
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Und was genau ist falsch?

Ja schau, genau das ist dann die Frage, die in aller Regel gestellt wird. Ich hatte schon überlegt, das zu antizipieren. :s

Damit sorgst du hier mit deinen falschen Anmerkungen für Aufwand bei anderen Forenmitgliedern, die vor der Frage stehen, ob sie dich einfach nur höflich darum bitten sollen, falsche Aussagen zu unterlassen, oder ob sie dir im Detail erklären sollen, warum du falsch liegst.

Jedenfalls was mich betrifft, ich möchte diesen Aufwand aber eigentlich nicht haben. :s Auch aus diesem Grund bin ich - auch ganz allgemein - ein großer Freund des Prinzips, den Mund zu halten, wenn man vom Thema nichts versteht.

Grüße
Jan
 
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Lange Rede, kurzer Sinn: kann er jetzt zur Polizei gehen uns sie wegen Unterschlagung anzeigen oder nicht? Denn die von mir zitierte Anwältin sagt das.

Falls sie (und damit ich in diesem Fall) recht hat, wäre das nämlich wertvolles Wissen für den TE. Dann müsste er in einem Schreiben an die Ex nämlich nicht bluffen.
 
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Lange Rede, kurzer Sinn: kann er jetzt zur Polizei gehen uns sie wegen Unterschlagung anzeigen oder nicht? Denn die von mir zitierte Anwältin sagt das.

Falls sie (und damit ich in diesem Fall) recht hat, wäre das nämlich wertvolles Wissen für den TE. Dann müsste er in einem Schreiben an die Ex nämlich nicht bluffen.

:g

Die Frage ist weniger, ob er es "kann", sondern was es ihm bringt und welche Konsequenzen das ggf. hätte. Warte doch einfach ab, ob der Threadersteller diese Möglichkeit überhaupt verfolgen möchte. :s
 
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Das sehe ich anders.

Bislang waren die einzig brauchbaren Vorschläge hier (neben Postings ala "es sind immer beide Seiten schuld") ihr nen Brief zu schreiben. Und in diesem Brief mit klage zu drohen. Die Freundin wird aber wissen, dass er keine Rechtschutz hat.

Daher: der TE sollte wissen, dass es nen Unterschied zwischen Klage und Anzeige gibt. UNd das bei Anzeige der Staat der KLäger ist. Und dass Unterschlagung ne Straftat ist, die angezeigt werden kann. Und dass ne Anzeige erstmal nix kostet und daher nix mit Rechtschutzversicherung zu tun hat.

Der TE soll (in meinen Augen) also im Brief mit Anzeige, und nicht mit Klage drohen. Ob die Anzeige im nichts verpufft weil die Prüfung ergibt, dass doch nicht der Tatbestand erfüllt wird, weil es zu geringfügig ist etc. ist doch erstmal nicht so wichtig. Es geht ja erstmal darum, dass der Brief nicht falsch ist und nicht geblufft.

Nix anderes wollte ich ihm vermitteln. Jetzt kommst du und sagst, was ich sage wäre grottenfalsch. Beid er Frage anch dem "was" sagst du, meine Postings erzeugen Arbeit. Ich weiß nicht ich weiß nicht...
 
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So, dann man ganz schnell:

Bin kein Jurist, daher ist das vielleicht nicht 100% korrekt was jetzt kommt,

Warum schreibst du es dann dennoch?

aber das würde ich machen:

Also, ich denke, es ist in diesem Fall wurscht, ob du ne Rechtschutzversicherung hast oder nicht. Man kann deinen Fall nämlich in zwei Teile aufteilen, der erste davon ist kostenlos für dich:

"Wurscht" ist es dennoch nicht, denn für eine vollständige Taktik muss man auch den zivilrechtlichen Weg und die damit verbundenen Kosten bedenken. :s

1. Was deine Freundin da macht, ist ne Straftat.

Vorsicht mit solchen Behauptungen, wenn du es nicht sicher weißt. Der Vorgang mag deutlich nach einer Unterschlagung aussehen, aber so leicht ist es ggf. nicht. Mit anderen Worten: Du behauptest hier Dinge, die nach hinten losgehen können. :s

Das heißt, falls sie die Sachen nicht in Kürze freiwillig rausrückt, gehst du zur Polizei und zeigst sie an. Anzeigen heißt, dass du quasi die Polizei drauf aufmerksam machst, dass deine Freundin ne Straftat begangen hat. Damit ist der Staat der Kläger, du nur ein Zeuge. Zahlst also nix.

Du denkst nicht zu Ende: Wird eine Strafanzeige den Threadersteller wirklich an sein Ziel bringen? Oder hat die Angezeigte dann ggf. gar keine andere Wahl mehr, als sich auf den Standpunkt zu stellen, die Dinge seien geschenkt, andernfalls sie sich ja ggf. strafbar gemacht hätte?
Erhöht die Stafanzeige also ggf. die Gegenwehr ganz erheblich?
Sollte eine Strafanzeige daher ggf. nicht eher die ultima ratio darstellen?
Kann man die Strafanzeige eigentlich wieder zurückziehen und so den Weg für eine Erledigung der Angelegenheit ebnen? Oder ist der StA gehalten, die Anzeige ohne wenn und aber weiter zu verfolgen?

Über all' das musst du dringend nachdenken, wenn du helfen willst, und nicht verschlimmern. :s :s :s


2. Der zweite Punkt ist dann, deine Sachen wiederzubekommen. Da kann man dann so Sachen machen wie Vollstreckungsbescheid usw.

Oh mein Gott, was in aller Welt meinst du? :O Was soll er denn "vollstrecken"? Bitte kläre für dich unbedingt, was ein Vollstreckungsbescheid ist!

Mit "usw" meinst du dann vielleicht noch den Mahnbescheid? Aua! Wie beantragt man denn bei einem potentiellen Herausgabeanspruch einen Mahnbescheid? :g

All' das musst du dringend für dich klären, wenn du helfen willst.


Solche Sachen kosten dann schon Geld, aber das wird nicht die Welt sein.

Mit anderen Worten: Du weißt es nicht, willst aber dennoch einfach mal schreiben, was du dir so vorstellst. :s

Auf jeden Fall wahrscheinlich sehr viel weniger als dein Fernseher.

Siehe oben.

Wahrscheinlich erstmal nur ein paar Gebühren.

Siehe oben. Wenn es "Gebühren" sind, dann ist es sicher nicht viel? :s :g

Und Anwaltskosten, die aber in deinem Fall auch gering sein dürften.

Auch hier hast du also keine Ahnung und gibst daher einfach mal deine Vermutung zum Besten. :s

Außerdem: bist du im Recht, kannst du die deiner Freundin im Nachhinein in Rechnung stellen.

Hat der Threadersteller denn ein Unternehmen? Kann er Rechnungen stellen? Was berechnet er denn seiner Freundin? Vielleicht Schmerzensgeld, weil er hier solche Dinge lesen muss? :s Du meinst sicher, dass sie seinen Schaden tragen soll. Das ist sicher ein Trost für den Threadersteller, dass du ihm gleich zu dem nächsten Zivilverfahren rätst. :s

Das du hier aber im Recht bist, ist glaube ich ziemlich eindeutig.

Du weißt es also wieder einmal nicht, aber willst gerne deine auf schlichter Unkenntnis beruhende Einschätzung zum Besten geben? :s

Alles in allem würde ich das ganze deiner Freundin in etwa so darstellen, ihr noch ne Woche Zeit geben und dann als ersten, kostenlosen Schritt die Polizei informieren. Ich denke spätestens dann bekommst du deine Sachen frei Haus von ihr persönlich vorbeigetragen...

Oder eben auch nicht, weil er sich auf deinen "Rat" verlassen hat.

Sorry, aber du hattest ja danach gefragt. Bitte entschuldige den zeitbedingt knappen wie deutlichen Ton.

VG
Jan
 
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Nagut, soll der TE halt auf die anderen Tips hören und sich (a) entweder ne bessere Frau suchen, (b) mit dem Vermieter in die Wohnung marschieren oder (c) akzeptieren, dass zu einem Streit immer zwei gehören. Oder (d) einfach auf den Tip hören, wegen einem Fernseher nicht in ein so typisch-deutsches klein-in-klein Verhalten zu verfallen . :11shocked

Die Sache ist doch, dass hier vorher Tips des o.g. Kalibers kamen. Und zwischendurch Einwürfe von Euch Experten, was alles falsch daran ist. Aber keine bessere Anleitung, wie man vorgehen könnte.

ICH würde per Brief androhen zur Polizei zu gehen und (nach vorheriger Absprache wie teuer das wird) nen Anwalt einzuschalten. Und das habe ich hier geschildert, dafür ist in meinen Augen nen Forum da. Natürlich mit den falschen Worten. Aber dafür ja der Anwalt.

Aber naja, ich lass es jetzt gut sein. Hab alles gesagt was ich dazu denke.

P.S. vielleicht hätt ich das direkt so kurz sagen sollen, damit ich nicht so viele Angriffspunkte liefer%:
 
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deine bisherigen Beiträge zu diesem Thema dokumentieren, dass du in diesen Dingen nicht bewandert bist.

höfliche wie herzliche Bitte, solche Aussagen einfach sein zu lassen.

Und was genau ist falsch?

...ich möchte diesen Aufwand aber eigentlich nicht haben. :s

kann er jetzt zur Polizei gehen uns sie wegen Unterschlagung anzeigen oder nicht?

Es geht ja erstmal darum, dass der Brief nicht falsch ist und nicht geblufft.

Beid er Frage anch dem "was" sagst du, meine Postings erzeugen Arbeit. Ich weiß nicht ich weiß nicht...

Tröste Dich, skrylle, aber Z4-Ei hat dazu mal ein ganz interessantes "Regelwerk" erstellt. Das geht wohl alle paar Monate wieder mal los. :d

http://www.zroadster.com/forum/caf/80036-private_getr%E4nke_fitness-studio.html#post1447453



Da ich aber den Fred von Anfang an mitlese, muß ich zugeben, daß sich die hier beteiligten Juristen doch immerhin verhältnismäßig früh zu konkreten Äusserungen haben hinreißen lassen. Das muß man wohl als Besserung bezeichnen.
 
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Perfekt, ich kannte das Ding noch nicht. Aber genau so ist das hier abgelaufen und genau so hab ichs auch grade für mich rekapituliert...:b
 
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Tröste Dich, Z4-Ei hat dazu mal ein ganz interessantes "Regelwerk" erstellt. Das geht wohl alle paar Monate wieder mal los. :d

http://www.zroadster.com/forum/caf/80036-private_getr%E4nke_fitness-studio.html#post1447453

Daraus:

6. Zurück bleibt ein verunsicherter Ratsuchender, ein öffentlich demontierter Laie und ein zur Vorsicht mahnender Jurist. Letzterer wehrt die weit verbreitete Vorstellung ab, dass es auf jede rechtliche Frage eine einfache, klare und eindeutige Antwort gebe.

Zurecht, denn solch eine Annahme ist naiv und oft genug unzutreffend. Jura ist keine wirklich exakte und widerspruchsfrei anwendbare Wissenschaft, siehe auch:

Grenzen_und_Defizite_der_Rechtswissenschaft
 
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Danke für den Link! Kaum einer wird hier die notwendige Kompetenz eines Juristen in Zweifel ziehen, die nötig ist, um sich durch den Berg an Gesetzen zu wurschteln. Wobei es dabei nat. auch Fachanwälte geben dürfte, die sich nur mit einem kleinen, bestimmten Ausschnitt aus dem Ganzen beschäftigen (z.B. dem Informationstechnologierecht).

Besonders gefallen hat mir dabei folgender Absatz:

Versteht man unter dem geltenden Recht nicht nur die Summe der Normen, die das menschliche Verhalten in einem bestimmten Gebiet zu regeln beabsichtigen, sondern auch ihre Rechtsfolgen, also die tatsächlichen Auswirkungen dieser Normen bzw. die Art und Weise, wie diese Normen von den Betroffenen verstanden und angewendet werden, muss man zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechtswissenschaft nur die Oberfläche des geltenden Rechts zu erkennen vermag und gelegentlich auch falsche Schlüsse daraus zieht.

Wir sind also alles nur Menschen und sollten uns auch so behandeln. Meine Schlußfolgerung.
 
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Das Problem liegt zweifelsohne weniger in den Grenzen der (Rechts-) Wissenschaft sondern vielmehr in dem Drang, sich ohne Fachwissen zum Thema wichtig tun zu wollen. Wenn dann die Klarstellung durch Dritte als persönliche Diffamierung empfunden wird, bleibt wohl nur, sich in polemischen "Regelwerken" zu ergehen oder solche zu propagieren. Damit kann man dann auch gleich wunderbar die eigenen persönlichen Befindlichkeiten pflegen und läuft umso weniger Gefahr, etwas Produktives zum Thema beitragen zu müssen. :X
 
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So, dann man ganz schnell:

......

Sorry, aber du hattest ja danach gefragt. Bitte entschuldige den zeitbedingt knappen wie deutlichen Ton.

VG
Jan

....Wenn dann die Klarstellung durch Dritte als persönliche Diffamierung empfunden wird, .....

Was für ne Klarstellung, Jan? ;) - Allerdings hast du dem skrylle insgesamt 15 Fragen gestellt! :w;)
 
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Was für ne Klarstellung, Jan? ;)

Es ist für mich vollständig in Ordnung, lieber Daniel, wenn du die "Klarstellungen" in den Texten nicht finden kannst. Jeder hat so seine eigene Wahrnehmung, auch das haben wir schon hinlänglich diskutiert. :*

Ich hoffe der Threadersteller ist nicht allzu böse über das Abdriften des Threads. Irgendwie war es ja vorhersehbar. :s
 
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Geändert von Brummm (Heute um 18:45 Uhr) Grund: reine Zeitverschwendung...

Die Passage, die jetzt fehlt zu löschen, zeigt, daß Du, wenn man Dir genug Zeit läßt, durchaus wieder zu ruhigem Atem kommen kannst.
Dann erkennst Du auch "die Verhältnismäßigkeit der Mittel", um es mal mit Deinem Duktus auszudrücken.
Und Impulsivität oder Spontaneinlassungen prangerst Du ja auch bei anderen manchmal an. Warum also nicht selbst mal nen bißchen geschmeidiger?

Für mich ist es jetzt ok so.
 
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Die Passage, die jetzt fehlt zu löschen, zeigt, daß Du, wenn man Dir genug Zeit läßt, durchaus wieder zu ruhigem Atem kommen kannst.
...
Für mich ist es jetzt ok so.

Offen gesagt ist es für mich egal, ob und was für dich "ok" ist, und du missverstehst die Streichung auch vollständig. ;)
Die Passage habe ich schlicht deshalb wieder entfernt, weil es - wie gesagt - schlicht Zeitverschwendung ist, Daniel auf seine Mängel hinzuweisen und mich die "Diskussion" auch erheblich langweilt.

Du darfst dir auch sicher sein, dass ich hier zu jedem Zeitpunkt vollständig entspannt war und bin. Es braucht erheblich mehr, um mich "außer Atem" und/oder zu spontanen Äußerungen zu bringen. :w Möglich ist das hier im Forum eigentlich nur - was kein Geheimnis ist - mit penetranter Dummheit und/oder Ignoranz. :w

Aber vermutlich hast du es einfach nur nett gemeint... ;)

Grüße
Jan

P. S.: Ich finde es immer wieder unterhaltsam, wie bei und nach solchen "Diskussionen" meine öffentlichen Profile "gegoogelt" werden - und mit welchen Suchkritereien. :d
 
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Das Problem liegt zweifelsohne weniger in den Grenzen der (Rechts-) Wissenschaft sondern vielmehr in dem Drang, sich ohne Fachwissen zum Thema wichtig tun zu wollen. Wenn dann die Klarstellung durch Dritte als persönliche Diffamierung empfunden wird, bleibt wohl nur, sich in polemischen "Regelwerken" zu ergehen oder solche zu propagieren. Damit kann man dann auch gleich wunderbar die eigenen persönlichen Befindlichkeiten pflegen und läuft umso weniger Gefahr, etwas Produktives zum Thema beitragen zu müssen. :X

Du stellst mit deinen Kommentaren einige Sachen klar, das ist richtig. Du könntest allerdings genauso einfach einen unabhängigen eigenen Kommentar erstellen, der in etwa so aussieht:

"es stimmt, man könnte Anzeigen. Das halte ich aber für wenig aussichtsreich.

...

Der Rest von Skrylles posting ist so nicht richtig. Was er meint heißt nicht "Vollstreckungsbescheid" sondern "XXX".

Weiterhin kannst du die Kosten nicht in Rechnung stellen, sondern XXX".

Das hätte zwei Vorteile:

1. der TE muss nicht erst jedes einzeln gequotete, von dir falsch befundene, durchlesen und dann aus deiner Kritik daran das dann am Ende richtige rausdeuten, sondern hätte es direkt, konkret, anwendbar.

2. würde es nach einem gut gemeinten Hilfeangebot aussehen, und nicht nach Streilust o..ä.

Natürlich kommt es aufs gleiche raus, der Umgangston wäre aber ein ganz anderer.


Noch was etwas allgemeineres:
keiner erwartet von Euch Juristen hier, dass ihr ein fertiges Urteil schreibt. Jeder halbwegs normale Mensch weiß, dass viele, im Ausgangsposting nicht beschriebenen Sachen wichtig für die Sache sind. Und jeder weiß, dass Jura zum einen noch nicht bis in die tiefsten Tiefen durchdrungen ist, und auch dann noch immer teilweise Auslegungssache wäre. Sonst bäruchte man ja auch keine Juristen und Gerichte, sondern nur eine Accessdatenbank die nach ankreuzen aller Sachen fertige Urteile ausspuckt.

Trotzdem könnte man doch aus als Jurist sagen:
"So wie du das schilderst, sieht das nach XXX aus. Du könntest also XXX machen, ich halte das aber wegen XXX für eher unklug. Besser: XXX". Mit dem Hinweis, dass man nicht alles vom Fall kennt und daher die Realität doch anders laufen kann.

Wenn eine technische Frage aufkommt, lassen ja technisch versierte Leute wie Jokin ja auch nicht erstmal nur Laien posten um sie anschließend mit Gleichungen zu widerlegen, sondern auch sie vermuten auf Basis der Fakten, die die TE's ihm geben. Auch die Physik ist noch nicht bis ins letzte Detail erklärt. Trotzdem ist es Physikern, im gegensatz anscheinend einiger Juristen hier, möglich, anhand der ihnen gegebenen Fakten Ratschläge zu geben. Auch hier ist den Leuten bewusst, dass die Realität anders aussehen kann.

Nur mal so als Anregung.
 
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Ich hoffe der Threadersteller ist nicht allzu böse über das Abdriften des Threads. Irgendwie war es ja vorhersehbar. :s


Ich habe auch langsam den Überblick verloren, wer hier mit wem und warum streitet?
Eigentlich wurde doch die Eingangsfrage von den Juristen sehr eindeutig und erschöpfend beantwortet, warum muss man da so lange diskutieren?
Aber es geht ja sicher wieder noch einige Tage so weiter!?
 
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Offen gesagt ist es für mich egal, ob und was für dich "ok" ist, und du missverstehst die Streichung auch vollständig. ;)
Die Passage habe ich schlicht deshalb wieder entfernt, weil es - wie gesagt - schlicht Zeitverschwendung ist, Daniel auf seine Mängel hinzuweisen und mich die "Diskussion" auch erheblich langweilt.

Tja, ok, wenn es für Dich nicht ok ist:
Durch das Löschen hast Du mehr Zeit vergeudet als wenn Du den Beitrag so gelassen hättest.

Ich möchte auch noch etwas zur Langeweile beisteuern:

In einschlägigen Anwalts- Foren schaffen die Anwälte es auch mit derselben Anzahl von Anschlägen für eine erste Klärung zu sorgen.
Falls der Fragensteller zu dumm und/oder ignorant war, den Sachverhalt bewertbar darzulegen, fragt der Anwalt höflich nach. An der Bewertung der Antwort erkennt man, ob das Problem damit gelöst wurde oder der Fragensteller in´s offene Messer rannte.
 
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