Hallo,
laut dem KBA haben sich bisher nur 2! Leute bei denen gemeldet.
"für Ihre obige Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) danke ich Ihnen.
In Ihrer oben angegebenen Nachricht berichten Sie von einem Riss in einer Felge des oben angegebenen Fahrzeugs. Sie halten dies für verkehrsgefährdend, vermuten einen Serienmangel und bitten das KBA um Mithilfe.
Grundsätzlich ist das KBA die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 3 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des ProdSG umfasst alle Fahrzeuge und Fahrzeugteile (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem ProdSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.
Eine Gefahr ist insbesondere dann als erheblich einzuschätzen, wenn Mängel plötzlich, unerwartet und damit für den Fahrer vorher nicht erkennbar auftreten und unabwendbar eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern hervorrufen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass das KBA Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.
Da mir parallel ein gleichgelagerter Sachverhalt von einem weiteren Halter berichtet wurde, habe ich zunächst diesen Fall beispielhaft zum Anlass genommen, in der Sache zu ermitteln. Hierzu habe ich zunächst den Halter angeschrieben, um weitere Details zu erfragen. Nach Auswertung der Informationen werde ich ggf. den Hersteller BMW AG oder den Felgenhersteller um eine Stellungnahme bitten. Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen werde ich wieder unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen generell über das Ergebnis berichten.
Zum Schluss möchte ich Sie noch bitten, die in diesem Schreiben genannten Daten wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer nicht in entsprechenden Internetforen zu veröffentlichen.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne unter obiger Telefonnummer zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen"