Felgenbruch bei 296

Hallo,
ich möche noch mal den Aufruf von Z4400 aufgreifen und alle aktuell Betroffenen darum bitten sich beim KBA zu melden. Dem KBA waren bis jetzt keine Auffälligkeiten bei dieser Felge bekannt. Dazu kann das Kontaktformular auf der Internetseite benutzt werden, die Mails gehen da nicht ins Leere.
Alle die noch gebrochene Felgen verfügbar haben bitte melden, das wäre aktuell ein wichtiger Zeitpunkt.

LG
 
Und nicht vergessen darauf hinzuweisen, dass die Problematik dieser Felgen in Great Britain heftig durch die Medien ging.

Haben die kein Internet, keine Ahnung oder kein Interesse ?

Sind halt Beamte.

nafob
 
Du verwechelst das KBA mit einer Detektei. Und auch eine solche recherchiert üblicherweise im Rahmen eines Auftrags. Erstaunlicher ist, dass die hier Betroffenen offenbar selbst nicht auf die Idee gekommen sind, das KBA zu informieren. Obwohl die doch alle Internet haben und daher wissen müssen, wie die Marktüberwachung funktioniert und wie Verfahren angestossen werden.
http://www.kba.de/cln_031/nn_122680...aw,property=publicationFile.pdf/kodex_pdf.pdf
 
Du verwechelst das KBA mit einer Detektei. Und auch eine solche recherchiert üblicherweise im Rahmen eines Auftrags. Erstaunlicher ist, dass die hier Betroffenen offenbar selbst nicht auf die Idee gekommen sind, das KBA zu informieren. Obwohl die doch alle Internet haben und daher wissen müssen, wie die Marktüberwachung funktioniert und wie Verfahren angestossen werden.
http://www.kba.de/cln_031/nn_122680...aw,property=publicationFile.pdf/kodex_pdf.pdf
Was ist daran erstaunlich???
Ich hatte bisher keine Ahnung, was ein KBA ist und welche Aufgaben es hat. Sorry, das es noch Leute gibt, die sowas noch nicht wussten....

Gruß
Markus
 
Eine Stahlfelge,welche sich durch einen Reifen verformt? :D
Bei diesen übergewichtigen E89 ist das schon möglich... :D

Aber im Ernst: Wenn die RFT für die Felgen schädlich wären (z.B. weil die Reifen durch die harten Flanken Stöße schlechter absorbieren und mehr Energie an die Felge weiterleiten) dürften sicher nicht nur die 296er betroffen sein sondern auch andere LM-Felgen, was ja nicht gehäuft der Fall zu sein scheint. Im Gegensatz dazu scheint die 296er aber auch ohne RFT gehäuft Risse zu bekommen; es scheint wohl doch eher an den Felgen selbst zu liegen. Ich schätze mal, der Reifenhändler hat keine Vorrichtung zur Montage von RFT und redet sie deswegen schlecht. ;)
Vielleicht startet hier ja mal einer der Betroffenen eine Umfrage zur weiteren Einkreisung der Auftrittshäufigkeit bei bestimmten Konfigurationen:
  • RFT oder nicht?
  • 17", 18", 19"?
  • km-Leistung?
Das gäbe dann vielleicht ein statistisches Bild, das etwas aussagefähiger wäre. Dazu ist so ein Forum hier wie unseres ideal. :) :-)
 
Vielleicht hält ja auch gerade der "harte" RFT Reifen die gebrochene Felge besonders gut zusammen und verhindert so ein weiteres zerbröseln. :y

Gruß

York
 
Hallo York, ich habe mich mal mit dem KBA in Verbindung gesetzt und den Leuten das Felgenrisse Problem geschildert. Nun als Schweizer weis ich nicht ob ich da Erfolg haben werde, aber probieren kann man ja.....Es geht doch nicht dass sich die BMW-Schweiz Leute nicht darum kümmern, dass ihre Autos Felgen-Riss und Bruchfrei in der Gegend herum fahren!!

Doch auch in er Schweiz gibt es eine solche Vereinigung:
http://www.auto-schweiz.ch/Ruckrufe_de.html

Sonst vielleicht noch den TCS anfragen... oder fahr mal nach Bellach zur MFK, vielleicht gibt dort noch einen Hinweis.

Gruss aus dem Seeland
 
Was ist daran erstaunlich???
Ich hatte bisher keine Ahnung, was ein KBA ist und welche Aufgaben es hat. Sorry, das es noch Leute gibt, die sowas noch nicht wussten....

Gruß
Markus
Das kannst du ganz entspannt als Antwort auf den Beitrag #203 nehmen, in dem Beamten im Allgemeinen und den Mitarbeitern des KBA (die sicher nicht alle Beamte sind) in der Felgensache Unwissenheit um Vorgänge im Ausland vorgehalten wird, obwohl ihnen doch durch das Internet alle Informationen verfügbar wären. Selbstverständlich muss man nicht alle verfügbaren Informationen kennen, auch wenn das Kraftfahrtbundesamt interessierten Autofahrern (und solche tummeln sich üblicherweise in Foren wie diesem) durchaus ein Begriff sein sollte. Erkennen sollte man allerdings Zusammenhänge aus so einem Diskussionsverlauf und das Bemühen, diesen mit etwas Ironie aufzulockern.:) :-)
 
Doch auch in er Schweiz gibt es eine solche Vereinigung:
http://www.auto-schweiz.ch/Ruckrufe_de.html

Sonst vielleicht noch den TCS anfragen... oder fahr mal nach Bellach zur MFK, vielleicht gibt dort noch einen Hinweis.

Gruss aus dem Seeland
Danke für den Tipp, liegt eigentlich auf der Hand, das mit der MFK oder TCS ! Mein Z wurde vor 2 Mt. im Kt.Bern vorgeführt, ohne dass der Mangel dort erkannt wurde, ist auch nicht so leicht zu finden ohne demontieren und gründlich Waschen der Räder.
Gruss Edgar
 
Hallo,

laut dem KBA haben sich bisher nur 2! Leute bei denen gemeldet.


"für Ihre obige Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) danke ich Ihnen.



In Ihrer oben angegebenen Nachricht berichten Sie von einem Riss in einer Felge des oben angegebenen Fahrzeugs. Sie halten dies für verkehrsgefährdend, vermuten einen Serienmangel und bitten das KBA um Mithilfe.



Grundsätzlich ist das KBA die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 3 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des ProdSG umfasst alle Fahrzeuge und Fahrzeugteile (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem ProdSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.



Eine Gefahr ist insbesondere dann als erheblich einzuschätzen, wenn Mängel plötzlich, unerwartet und damit für den Fahrer vorher nicht erkennbar auftreten und unabwendbar eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern hervorrufen.



Ich möchte darauf hinweisen, dass das KBA Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.



Da mir parallel ein gleichgelagerter Sachverhalt von einem weiteren Halter berichtet wurde, habe ich zunächst diesen Fall beispielhaft zum Anlass genommen, in der Sache zu ermitteln. Hierzu habe ich zunächst den Halter angeschrieben, um weitere Details zu erfragen. Nach Auswertung der Informationen werde ich ggf. den Hersteller BMW AG oder den Felgenhersteller um eine Stellungnahme bitten. Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen werde ich wieder unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen generell über das Ergebnis berichten.


Zum Schluss möchte ich Sie noch bitten, die in diesem Schreiben genannten Daten wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer nicht in entsprechenden Internetforen zu veröffentlichen.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne unter obiger Telefonnummer zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

laut dem KBA haben sich bisher nur 2! Leute bei denen gemeldet.


"für Ihre obige Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) danke ich Ihnen.



In Ihrer oben angegebenen Nachricht berichten Sie von einem Riss in einer Felge des oben angegebenen Fahrzeugs. Sie halten dies für verkehrsgefährdend, vermuten einen Serienmangel und bitten das KBA um Mithilfe.



Grundsätzlich ist das KBA die zuständige Behörde für alle Produkte im Sinne von § 3 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), soweit sie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) unterliegen. Der vom KBA zu betrachtende Produktbereich des ProdSG umfasst alle Fahrzeuge und Fahrzeugteile (ausgenommen schienengebundene Fahrzeuge), die zum Betrieb auf öffentlichen Verkehrswegen zweckbestimmt sind. In seiner Zuständigkeit untersucht das KBA Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen und damit Maßnahmen nach dem ProdSG nach sich ziehen. Auf der Grundlage des ProdSG kann das KBA dann Maßnahmen ergreifen, wie das Veranlassen von Warnungen und/oder Rückrufen.



Eine Gefahr ist insbesondere dann als erheblich einzuschätzen, wenn Mängel plötzlich, unerwartet und damit für den Fahrer vorher nicht erkennbar auftreten und unabwendbar eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit von Verkehrsteilnehmern hervorrufen.



Ich möchte darauf hinweisen, dass das KBA Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.



Da mir parallel ein gleichgelagerter Sachverhalt von einem weiteren Halter berichtet wurde, habe ich zunächst diesen Fall beispielhaft zum Anlass genommen, in der Sache zu ermitteln. Hierzu habe ich zunächst den Halter angeschrieben, um weitere Details zu erfragen. Nach Auswertung der Informationen werde ich ggf. den Hersteller BMW AG oder den Felgenhersteller um eine Stellungnahme bitten. Dies wird erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Vorliegen von Untersuchungsergebnissen werde ich wieder unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen und Ihnen generell über das Ergebnis berichten.


Zum Schluss möchte ich Sie noch bitten, die in diesem Schreiben genannten Daten wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adresse oder Fax-Nummer nicht in entsprechenden Internetforen zu veröffentlichen.


Bei Rückfragen stehe ich Ihnen auch gerne unter obiger Telefonnummer zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen"
Jupp…
Diese E-Mail habe ich Heute auch bekommen.Hoffentlich melden sich mehr Geschädigte.

Gruß
Markus
 
Warum nicht? Du kannst doch den Sachverhalt trotzdem beim KBA schildern und mitteilen, dass die Felge bei BMW ist/war.
Ist aus meiner Sicht ein weiterer Beweis, dass sich BMW eigentlich dieser Problematik bewußt ist.

Gruß

York
 
Es muss sich einfach jeder beim KBA melden, der einen RISS in der Felge hatte. Egal ob diese nun getauscht wurde oder nicht. Wer das nicht tut, riskiert weiterhin sein Leben - auch mit der neuen Felge! Daher kann man nur hoffen, das BMW die kaputten Felgen möglichst nicht auf Kulanz mehr tauscht - damit ihr gezwungen seid, Frust aufzubauen!
 
Wer mit der Meldung beim KBA Probleme (weil er nicht weiß, wie er denen das beibringen soll) kann auch die nächste TÜV-Stelle anfahren und denen eine Felge zeigen. Meine hat mir zumindest angeboten, mir bei der Meldung zu helfen bzw. selbst aktiv zu werden. Warte allerdings immer noch auf die Felgen...
 
Update:

In Ihrem oben angegebenen Schreiben weisen Sie erneut auf die vermeintliche Gefahr hin, die sich aus dem o. a. Mangel ergeben könnte. Sie berichten von der Vorgehensweise von BMW in anderen Ländern, verweisen auf Internetbeiträge mit gleichgelagerten Mängelberichten und können sich nicht vorstellen, dass sich nur zwei Beschwerdeführer gemeldet haben. Zudem stellen Sie Fragen zur „Schadenserfüllung“.



Zwischenzeitlich sind zwei weitere Beiträge zu dem o. a Mangel im KBA eingegangen. Somit liegen mir in der Sache bisher vier Meldungen vor, von dem ein Beitrag aus dem Ausland eingegangen ist.



Anmerken möchte ich hierzu, dass nicht die Menge der eingegangenen Meldungen ausschlaggebend ist, sondern die aus dem Mangel entstehende Gefahr.



So ist es wenig zielführend, weitere Personen zu animieren sich beim KBA zu melden, dies bindet nur unnötig Kräfte. Der Mangel ist erfasst und wird zielführend bearbeitet!



Erneut möchte ich darauf hinweisen, dass das KBA Sie bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Hersteller auf der Basis des Produkthaftungsgesetzes oder bei der Durchsetzung von Kulanz-, Garantie- und Wandlungsansprüchen nicht unterstützen darf. Das KBA untersucht Mängel an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen ausschließlich im öffentlich-rechtlichen Interesse.
 
Das hört sich nicht "kooperativ" an...

Kann mir schon vorstellen, dass es für Behörden nervig ist, wenn die Argumente hören wie: "in unserem Forum gibt es viele solcher Fälle" oder "im Ausland wird das schon länger diskutiert". Das ist für die nur "hörensagen". Da können die nicht viel mit anfangen und machen eher zu.

Die brauchen konkrete Fälle, die ausreichend dokumentiert sind. Felgen, die brechen, sollten im öffentlichen Interesse sein! Das Argument, dass es nicht auf die Menge der Meldungen ankommt kann so nicht stimmen. Das kann wirklich auch nur ein Einzelfall sein. Erst beim mehrfachen Auftauchen macht es doch Sinn das zu "verfolgen".

Die haben wahrscheinlich Angst, dass es zu einer Art "shitstorm" kommt, der nichts mehr mit wirklich betroffenen Felgen zu tun hat.
 
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