Ich würde erstmal gern untersceiden zwischen "recht haben" und "recht bekommen" ... mag ja sein, dass das Urheberschutzrecht beim Urheber ist - aber wieviele von uns haben schon Bilder hier im Forum gepostet, deren Urheberrecht ihnen nicht gehört? ... da muss ich nur auf mein eigenes Avatar-Bildchen schauen
Dass dann AGBs zum Übertragen der Rechte formuliert werden, finde ich nun nicht verwerflich solange den menschen kein Grundrecht genommen wird. ....
Stellen wir die urheberrechtliche Thematik doch einmal kurz beiseite - ich komme darauf gleich zurück - und betrachten das Ganze aus
Sicht der Nutzer:
Dienste wie WhatsApp sind
Kommunikationsdienste und stellen sich auch als solche dar. Sie bieten eine Plattform der Kommunikation, darunter auch der geschlossenen Kommunikation von Nutzer A zu Nutzer B. Ich meine, dass ich als Nutzer eines solchen Dienstes grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass die Kommunikation
vertraulich gehandhabt wird - ebenso, wie ich das bei einer Kommunikation per Telefon oder Brief erwarten darf. Ohnehin ist eine solche Vertraulichkeit der Kommunikation hierzulande
gesetzlich festgeschrieben, mithin es hier keinen anderweitigen validen Argumentationsansatz gibt - jedenfalls keinen, der mit Recht und Gesetz vereinbar ist.
Unter dieser Prämisse nimmt es nicht Wunder, dass
Klauseln in Nutzungsbedingungen, wonach der Nutzer alle Rechte an den kommunikativen Inhalten an den Diensteanbieter abtritt, hierzulande von den Gerichten ganz weithin als
unzulässig erachtet werden. Sie stellen eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar, der einfach nur kommunizieren möchte, ohne dass diese Kommunikation durch den Diensteanbieter entgegen dem hierzulande geltenden Recht kommerziell verwertet oder gar missbraucht wird.
Nun kommen wir noch zurück auf deinen folgenden Argumentationsansatz:
... aber wieviele von uns haben schon Bilder hier im Forum gepostet, deren Urheberrecht ihnen nicht gehört? ... Dass dann AGBs zum Übertragen der Rechte formuliert werden, finde ich nun nicht verwerflich ....
Die Argumentation geht voll daneben, weil du hier zwei völlig unterschiedliche Themen und Motivationen vermischst:
a) Soweit Nutzer Inhalte übertragen, an denen sie hierfür keine ausreichenden Rechte haben, ist das ohne Wenn und Aber rechtswidrig. Das lässt sich auch mit AGB nicht ansatzweise in den Griff bekommen - weil ein Nutzer keine Rechte einräumen kann an Inhalten, an denen er selbst keine Rechte hat.
b) Die Lösung dieser Problematik ist auch gar nicht Sinn und Zweck der betreffenden Rechteklauseln. Sondern der Anbieter beansprucht die Rechte an den Inhalten einzig und allein deshalb, weil er diese zu seinem Vorteil verwerten möchte.
Seriöse Dienstanbieter behandeln dieses Thema übrigens wie folgt:
a) Man formuliert in den AGB ausdrücklich, dass Nutzer nur solche Inhalte übertragen oder anderweit innerhalb des Dienstes verwenden dürfen, an denen sie selbst ausreichende Rechte haben.
b) Der Anbieter lässt sich ein einfaches Nutzungsrecht (und
kein Verwertungsrecht!) an den Inhalten nur insoweit einräumen, als er dieses für die Erbringung des Dienstes gegenüber den Nutzern zwingend benötigt.
Ein Beispiel für derartige Klauseln findet sich in § 11 Absätze (2) bis (5) der folgenden (leider etwas unübersichtlichen) AGB:
http://yopejo.de/AGB