Abgesehen davon, dass es nicht zulässig ist, sieht mir die Helldunkelgrenze sehr gut aus.
Dass pro Scheinwerfer ein dunkler, rechteckiger Ausschnitt erscheint, wie auf den Bildern zu erkennen, dürfte der Bauart des Trägers der LED geschuldet sein. Ob sich das auf der Straße so dramatisch darstellt wie an der Hecke kan ich so nicht beurteilen.
Dass sie Zulassung für bestehende Scheinwerfer kommt, schließe ich persönlich aus.
So lange das LED-Nachrüstlicht mich nicht blendet, soll mir das rechts sein, wenn das jemand fährt. Manches serienmäßige LED-Licht hingegen ist mir aufgrund der vielen Lichtpunkte viel unangenehmer im Gegenverkehr als Halogen oder Xenon.
Ich hab mir übrigens die GE megalight ultra +130% zugelegt und werde diese an Stelle der +120% einsetzen. Mal sehen obs noch einen Gewinn bringt. Licht wird dann auch wieder einstellen gelassen, denn das ist schon mal die halbe Miete bei den tief sitzenen Scheinwerfern...
Hab auch noch gelbe Allwetterlampen... ;-)