Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
- Wagen
- anderer Wagen
...... dass wäre dann wohl ein Eingriff in das Recht auf Eigentum?
So einfach ist es rechtlich leider nicht, weil die Software, auch die im käuflich erworbenen Fahrzeug, nur mit einer inhaltlich begrenzten Lizenz überlassen wird - weshalb man ggf. nicht einfach in diese Software eingreifen darf. Genau das macht man aber in der Regel bei Manipulationen etc. über OBD o.ä.... Das ist mein Eigentum. Ich kann BMW den Zugang über die OBD-Schnittstelle untersagen, nicht umgekehrt. ...
Rechtlich ist das kompliziert und führt hier zu weit, aber im Ergebnis ist es m. E. sehr schwer, den Hersteller hierzu am Schlafittchen zu packen.