Brummm
... nur zufällig hier
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...... dass wäre dann wohl ein Eingriff in das Recht auf Eigentum?
So einfach ist es rechtlich leider nicht, weil die Software, auch die im käuflich erworbenen Fahrzeug, nur mit einer inhaltlich begrenzten Lizenz überlassen wird - weshalb man ggf. nicht einfach in diese Software eingreifen darf. Genau das macht man aber in der Regel bei Manipulationen etc. über OBD o.ä.... Das ist mein Eigentum. Ich kann BMW den Zugang über die OBD-Schnittstelle untersagen, nicht umgekehrt. ...
Rechtlich ist das kompliziert und führt hier zu weit, aber im Ergebnis ist es m. E. sehr schwer, den Hersteller hierzu am Schlafittchen zu packen.
): Wenn der Eingriff und das Parametrieren faktisch irgendwie machbar sind, dann dürfte das (rechtliche) Risiko für den einzelnen Fahrzeugbesitzer überschaubar sein. Sozusagen spielen ja beide Parteien - Hersteller und Käufer - nicht ohne gezinkte Karten, was dieses ganze Klimbim mit Software, Datenschutz und technischer Sicherheit betrifft. 

