Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Prozessbericht Tag 8

Und weiter geht es - zur Abwechslung mal - mit Zeugenvernehmungen ;-)

Eine Autofahrerin, die mit ihrem in der Nähe des Unfallortes parallel zur Fahrbahn geparkten Wagen losfahren wollte, bemerkte neben demselben in zweiter Reihe stehend vermutlich den Jaguar, den sie aber typmäßig nicht einordnen konnte. "Es war kein Mercedes, kein Porsche, kein Ferrari… also nichts, was ich kenne. Ich habe nach einem Schriftzug gesucht, aber nichts gefunden. Er war weiß und breit und mit einer langen Schnauze, und innen halt so Luxusmobiliar, also das sah schon sehr, sehr schnieke aus."

Die Zeugin hatte bei der polizeilichen Vernehmung anhand eines Fotos des Angeklagten diesen als Beifahrer im Jaguar erkannt. Jetzt war sie sich angesichts der leibhaftigen Person nicht mehr ganz sicher, allerdings liege es ja auch über ein halbes Jahr zurück. Sie erinnere sich aber, dass der Beifahrer etwas kräftiger und der Fahrer etwas schlanker gewesen sei. Diese Konstellation würde auf den Angeklagten und denjenigen seiner Brüder zutreffen, mit dem er auf früher gezeigten Autovideos zu sehen war. Das ist ein neuer Aspekt, dass er möglicherweise auch jemand Anderen ans Steuer gelassen hätte. Dazu befragt verneinte er dies aber.

Nachdem sie in ihr Auto eingestiegen war, fuhr der nebenan stehende Jaguar los und sie hinterher. Die nächste Ampel war rot, beide hielten. Als sie grün wurde, "hat der aufs Gas gedrückt, der ist losgeschossen, ich dachte nur: WOW! Sowas hab ich noch nicht gesehen. Und ein Sound… das kann man nicht beschreiben, also einfach nur Wahnsinn." Es folgte eine weitere Ampel, die laut der Erfahrung der ortskundigen Zeugin so geschaltet ist, dass, wenn man bei der ersten Grün bekommt, es auch mit Vollgasbeschleunigung nicht möglich ist, die Grünphase der zweiten noch zu erreichen. Der Jaguar erreichte die zweite Ampel dennoch sogar bequem bei Grün. Um das zu schaffen, müsse man sicher auf mehr als 100 km/h beschleunigen.

Ein Anwohner derselben Straße hat vermutlich genau dasselbe Fahrmanöver von seinem Fenster aus beobachtet. Danach nahm er dieselbe Akustik durch das geöffnete Fenster noch mehrmals wahr.

Nächster Zeuge war ein Polizist der Ermittlungsgruppe Tuning. Seine Aufgabe war, zu prüfen, ob der Jaguar in serienmäßigem Zustand war. Anhand eines Vergleichs-Neufahrzeugs bei der Schwabengarage hat sich dies bestätigt. Das Augenmerk lag insbesondere auf Rädern und Reifen, Auspuff und der Klappensteuerung. Unter seiner Regie wurden auch das Navi und die "Head Unit" (das Gerät, das zentral Fahrdaten aufzeichnet) ausgebaut. In dem Zusammenhang wurden auch die Schalter für DSC-Abschaltung, Sport-Modus, """"-/Schnee-Modus, Auspufklappe und manuelle Betätigung des Heckspoilers erläutert, wobei der Kenntnisstand des Polizisten eher enttäuschend war. Der Kfz-Sachverständige konnte zumindest teilweise helfen, auch er vollbrachte aber keine Glanzleistungen.

Ein Designer der Daimler AG hat den Jaguar in der Innenstadt gesehen, wegen dichten Verkehrs allerdings ausnahmsweise in (gezwungenermaßen) normaler Fahrweise. Er fährt selbst privat einen F-Type 4-Zylinder und konnte in wohltuender Weise die ganzen weder vom Tuning-Spezialisten der Polizei noch vom Kfz-Sachverständigen richtig erklärten Funktionen klarstellen.

Schließlich sagte ein schon im vorgerückten Alter befindlicher Polizist aus, den die Polizei als zentralen Ansprechpartner für die Angehörigen der Unfallopfer für sämtliche Belange konstituiert hatte, die bei diesen auftreten könnten, damit die Kommunikation mit der Polizei erleichtert würde und sie sich bei Anrufen nicht erst durchfragen müssten etc. Er nahm die beiden aus dem Raum Düsseldorf gemeinsam angereisten Elternpaare - das der getöteten Frau begleitet von einer Verwandten, das des Mannes begleitet vom anderen Sohn mit Lebensgefährtin - drei Tage nach dem Unfall in Stuttgart in Empfang und begleitete sie zum Unfallort, wo er den Unfallhergang, soweit damals schon geklärt, erläuterte, und zum Friedhof, wo ihre Kinder aufgebahrt waren. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin nach der Verfassung der Angehörigen antwortete er, die Situation sei natürlich für niemanden leicht gewesen, auch für ihn selbst nicht. Beide Familien seien sehr betroffen gewesen. Auch wenn man sicher nicht sagen könne, wer nun mehr oder weniger betroffen war, habe er das Gefühl gehabt, dass die Belastung für die Eltern der Frau eine ganz besondere deshalb gewesen sei, weil sie ihr einziges Kind verloren hätten. Bei diesen Worten schossen förmlich beiden Eltern die Tränen ins Gesicht.

Die Vorsitzende kündigte an, dass in einem der nächsten Termine auch den Opfern ein gewisser Raum im Verfahren gegeben werden soll, indem die Eltern (wahlweise andere nahestehende Personen) etwas über die Persönlichkeiten ihrer verstorbenen Kinder erzählen.
 
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Es wird immer Straftaten geben, ob klein oder groß....weil es immer Menschen geben wird, die im Affekt handeln, oder psysisch krank sind, etc. Aber, wenn sich herumsprechen würde, dass bei zb Straßenrennen grundsätzlich der Führerschein für 3-5 Jahre weg wäre.... und dieser nur mit einer teuren Nachprüfung zurück zu bekommen wäre...ich bin mir sicher, dass würde wirken.

Wenn ich nach Holland, Österreich oder Schweiz fahre, merke ich an mir selber, wie hohe Strafen wirken. Der Mensch ist wohl so gestrickt.

Und das Standing des Rechtsstaates beim Ja größtenteils sich an Regeln haltenden Bürger wäre auch ein anderes.

Gruß
Markus
Der Gesetzgeber geht ja nun schon seit längerer Zeit gegen illegale Autorennen vor und wenn die Polizei ihre Arbeit richtig macht, dann wird der Führerschein beschlagnahmt und das Fahrzeug ebenfalls als Einziehungsgegenstand, d.h. der sogenannte Raser bekommt sein Fahrzeug nicht mehr wieder. Dann folgt das Verfahren und das Bedarf eines guten Staatsanwalts (dort gibt es auch Spezialisten für illegale Autorennen) und das ergibt dann auch ein hohes Strafvolumen. Übrigens ein illegales Straßenrennen kann auch nur von einer Person mit einem Fahrzeug begangen werden. Man sieht es tut sich was.
 
Der Gesetzgeber geht ja nun schon seit längerer Zeit gegen illegale Autorennen vor und wenn die Polizei ihre Arbeit richtig macht, dann wird der Führerschein beschlagnahmt und das Fahrzeug ebenfalls als Einziehungsgegenstand, d.h. der sogenannte Raser bekommt sein Fahrzeug nicht mehr wieder.
Das dürfte dem Raser bei einem Mietwagen wohl egal sein. ;)
 
Das kann ich als Stuttgarter ausschließen. Die Stuttgarter Polizei ist eher überaktiv, was die Verfolgung von nicht korrekt fahrenden Fahrzeuglenkern angeht. Der entkommt keiner, bei dem sie auch nur ansatzweise etwas Regel-Unkonformes sehen. Vor ein paar Jahren habe ich mal etwas schwungvoller, also mit leichtem Übersteuern, an einer zulässigen Stelle über die fahrbahnmittigen Stadtbahngleise gewendet, es war niemand in der Nähe, also auch niemand gefährdet. 2 km weiter wurde ich gestoppt (vermutlich ist man erst inkognito (es war dunkel) hinter mir hergefahren, um ggf. weitere "Verstöße" zu sammeln, und wurde ob des Wendemanövers zur Rede gestellt. Ist man zu unchristichen Zeiten in der Innenstadt unterwegs (z. B. nachts um 2 unter der Woche, wenn ordentliche Schwaben, wie es sich gehört, im Bett liegen) ist die Wahrscheinlichkeit mindestens 50 %, dass man, ohne dass irgendetwas aufgefallen wäre, mit den Worten "Guten Abend, allgemeine Verkehrs- und Fahrzeugkontrolle") angehalten und kontrolliert wird und oft auch ins Röhrchen pusten muss. Die harmlosere Variante ist, dass eine Streife einen Kilometer hinter oder neben einem herfährt und sich dann wieder entfernt, wenn keine Schlangenlinien festgestellt werden. Ich weiche inzwischen, soweit möglich, nächtlichen Polizeistreifen gezielt aus, weil mich das Theater jedesmal nervt.

Nicht, dass ich dir das nicht glauben mag, es wirkt auf mich nur etwas befremdlich. Mein Eindruck von Stuttgart an einem Samstag abend war da eher sehr liberaler Natur und hatte den Eindruck von sehr langer Leine...
 
Das dürfte dem Raser bei einem Mietwagen wohl egal sein. ;)
Das denke ich nicht, denn wenn ein Fahrzeug von der Polizei verwahrt wird und nicht rechtzeitig der Mietfirma zurückgegeben wird, dann nehmen die Mietfirmen saftige Strafen von bis zu 10.000 Euro, je nach gemieteten Fahrzeug :) :-)
 
Mein Eindruck von Stuttgart an einem Samstag abend war da eher sehr liberaler Natur und hatte den Eindruck von sehr langer Leine...
Ich hatte teilweise bewusst von nächtlichen Gepflogenheiten der Freunde und Helfer unter der Woche gesprochen. Samstag nachts darf ;-) man natürlich schon normal umherfahren, ohne mit hoher Wahrscheinlichkeit angehalten zu werden. Dafür muss man dann ab dem frühen Sonntagmorgen auf allen Ausfallrouten wieder auf jeden Fall mit Kontrollen (Verengung von mehreren Fahrspuren auf eine und kritischer Blick in jedes einzelne im Schritttempo passierende Fahrzeug) rechnen.
 
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Das denke ich nicht, denn wenn ein Fahrzeug von der Polizei verwahrt wird und nicht rechtzeitig der Mietfirma zurückgegeben wird, dann nehmen die Mietfirmen saftige Strafen von bis zu 10.000 Euro, je nach gemieteten Fahrzeug :) :-)
Vorausgesetzt bei dem Raser ist überhaupt was zu holen.
Ich habe aber den Verlust des eigenen Fahrzeuges gemeint, zu dem der Raser eventuell einen engen Bezug hat.
 
Vorausgesetzt bei dem Raser ist überhaupt was zu holen.
Ich habe aber den Verlust des eigenen Fahrzeuges gemeint, zu dem der Raser eventuell einen engen Bezug hat.
Du sprachst doch aber von einem Mietwagen????
Das eigene Fahrzeug wir als Tatmittel eingezogen, ich kann dir da momentan nicht so ganz folgen
 
Das denke ich nicht, denn wenn ein Fahrzeug von der Polizei verwahrt wird und nicht rechtzeitig der Mietfirma zurückgegeben wird, dann nehmen die Mietfirmen saftige Strafen von bis zu 10.000 Euro, je nach gemieteten Fahrzeug :) :-)
Das Problem dürfte darin liegen, dass bei einem Drittfahrzeug bereits die Rechtsgrundlage für dessen Einziehung fehlt bzw. die Einziehung unverhältnismäßig sein wird.

Dazu müsste sich wohl mal jemand mit den §§ 74 und 74a StGB beschäftigen... ;)
 
Das Problem dürfte darin liegen, dass bei einem Drittfahrzeug bereits die Rechtsgrundlage für dessen Einziehung fehlt.
Nicht falsch verstehen, das Fahrzeug wird als Tatmittel beschlagnahmt (egal ob Mietfahrzeug oder nicht), anschließend wird der Eigentümer über den Sachverhalt informiert. Der eigentliche Mieter wird aber das Fahrzeug nicht rechtzeitig abgeben können und wird durch die Mietfirma zur Kasse gebeten und die Mietfirmen kassieren je nach Fahrzeugtyp bis zu 10.000 Euro. Verständlicher???
 
Ich habe dich verstanden, jedoch bezweifelt, dass deine Aussagen zutreffen. ;)

Nochmal: Es ist eine reine Vermutung, aber ich befürchte, dass die Einziehung des Tatfahrzeugs bei Mietwagen nicht gut funktioniert. Jedenfalls steht zu befürchten, dass die Fahrzeuge dann schnell wieder freigegeben werden (müssen). Bei derart kurzen Zeiträumen werden wohl eher keinen nennenswerten Strafgebühren des Autoverleihers anfallen.

Hast du konkrete Kenntnis vom Gegenteil?
 
Ich habe dich verstanden, jedoch bezweifelt, dass deine Aussagen zutreffen. ;)

Nochmal: Es ist eine reine Vermutung, aber ich befürchte, dass die Einziehung des Tatfahrzeugs bei Mietwagen nicht gut funktioniert. Jedenfalls steht zu befürchten, dass die Fahrzeuge dann schnell wieder freigegeben werden (müssen). Bei derart kurzen Zeiträumen werden wohl eher keinen nennenswerten Strafgebühren des Autoverleihers anfallen.

Hast du konkrete Kenntnis vom Gegenteil?
In der Hauptstadt wird so verfahren, Hintergrund ist der tödliche Unfall auf dem Kurfürstendamm und der Schaffung einer Spezialdienststelle in enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft und du kannst mir glauben das die beschlagnahmten Fahrzeuge nicht so schnell an den Autoverleiher zurück gehen ;)
 
... und du kannst mir glauben das die beschlagnahmten Fahrzeuge nicht so schnell an den Autoverleiher zurück gehen ;)
Das würde mich freuen. Woher weißt du das konkret. :) :-)

Ich frage das deshalb, weil ich aus anderen Städten konkrete Fälle kenne, wo die Fahrzeug - leider - sehr schnell an den eigentlichen Eigentümer herausgegeben oder aufgrund der Dritteigentümerschaft gar nicht erst eingezogen werden. Besonders ärgerlich ist das bei der "typischen Klientel", wo der AMG etc. dem Onkel, Schwager, Bruder etc. gehört. :cautious:
 
Quelle:


Die Fahrer, junge Familienväter mit überschaubarem Einkommen, hatten die Autos direkt bei Porsche gemietet – und konnten sie erst Wochen später zurückgeben, weil die Polizei sie zur Beweissicherung einkassiert hatte. 10.000 Euro Entschädigung verlangte der Vermieter – pro Auto.
 
Wie Isoklinker gerade gepostet hat, ist das eines der Beispiele. Ansonsten sagen wir mal so, hab ich beruflich damit zu tun ;)
 
Das Problem dürfte darin liegen, dass bei einem Drittfahrzeug bereits die Rechtsgrundlage für dessen Einziehung fehlt bzw. die Einziehung unverhältnismäßig sein wird.

Dazu müsste sich wohl mal jemand mit den §§ 74 und 74a StGB beschäftigen... ;)
aber bei einer Privatperson und eigenem PKW ist es dann verhältnismäßig?
Entweder alle Autos werden eingezogen, und der Mieter darf sich um die Erstattung kümmern, oder keine. Alles andere finde ich nicht gerecht.
 
Wie Isoklinker gerade gepostet hat, ist das eines der Beispiele. Ansonsten sagen wir mal so, hab ich beruflich damit zu tun ;)
Ich bezweifle das gleichwohl - aus konkreter Kenntnis. Es wäre ja schön, wenn die Einziehung mittlerweile flächendeckend gut funktionieren würde, und nicht nur in extremen Einzelfällen. Ich kenne aber zu viele gegenteilige Fälle.
 
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aber bei einer Privatperson und eigenem PKW ist es dann verhältnismäßig?
Entweder alle Autos werden eingezogen, und der Mieter darf sich um die Erstattung kümmern, oder keine. Alles andere finde ich nicht gerecht.
Doch, eine Differenzierung ist gerecht, weil es bei der Frage der Verhältnismäßigkeit u.a. auf die Schwere der Tat ankommt. :) :-)
 
Das liegt dann aber wohl am fehlenden qualifizierten Fachpersonal
Das liegt m. E. vielmehr eben daran, dass nicht in jedem Fall die Einziehung eines Drittfahrzeugs verhältnismäßig ist. Spätestens der RA holt die Autos dann ggf. schnell wieder zurück. Nach ein paar schlechten Erfahrungen damit überlegen es sich Polizei und Staatsanwaltschaft dann wohl eher zweimal, ob sie das Risiko einer unverhältnismäßigen Einziehung in Kauf nehmen möchten.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich fände es gut, wenn die Einziehung viel konsequenter angewendet würde und sich die Täter dagegen schlechter wehren könnten.
 
Das liegt m. E. vielmehr eben daran, dass nicht in jedem Fall die Einziehung eines Drittfahrzeugs verhältnismäßig ist. Spätestens der RA holt die Autos dann ggf. schnell wieder zurück. Nach ein paar schlechten Erfahrungen damit überlegen es sich Polizei und Staatsanwaltschaft dann wohl eher zweimal, ob sie das Risiko einer unverhältnismäßigen Einziehung in Kauf nehmen möchten.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich fände es gut, wenn die Einziehung viel konsequenter angewendet würde und sich die Täter dagegen schlechter wehren könnten.
Alles Gut, wir arbeiten daran ;)
 
gehen wir mal von der selben schwere der Tat aus. Warum ist die Differenzierung dann gerecht?
Bitte nicht mein "u.a." übersehen. ;) Für die Frage der Verhältnismäßigkeit gibt es diverse Anknüpfungspunkte. Falls zwei Fälle vollständig gleich liegen, wird wohl auch bei der Frage der Verhältnismäßigkeit dasselbe Ergebnis herauskommen. Es gibt aber eigentlich immer Unterschiede - und damit muss eben differenziert werden.

Und bitte auch das nicht falsch verstehen: Mit "Differenzierung" meine ich nicht zwingend unterschiedliche Ergebnisse. Sondern vielmehr, dass jeder Fall einzeln zu betrachten und eben zwischen unterschiedlichen Tatbestandsverwirklichungen unterschieden wird.
 
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