BMW OS 7: Kostenloses Software-Update mit neuen Diensten ist fertig

das wird noch spannend - hier mal ein englischer Artikel dazu... Your next BMW might only have heated seats for 3 months - Roadshow

Hallo ZettiMarkus
In erster Linie wollte ich nur alle G29 Inhaber darauf aufmerksam machen, dass die angekündigte Software mit u.a. Apple Key, Android Auto usw. fertig ist und verteilt wird .
Das, was ich da in diesem Artikel von dir gelesen habe, macht einen nachdenklich. Wir wollen hoffen, dass es sich nicht grundsätzlich in diese Richtung entwickelt.
Grüße.
bozo
 
Jedenfalls ergibt sich daraus jetzt eindeutig, dass wir lediglich auf ein Update für Apple Key nicht hoffen müssen:
„Die für den Digital Key benötigte NFC Hardware ist für Fahrzeuge ab Produktionsdatum Juli 2020 verfügbar.“
 
... Das, was ich da in diesem Artikel von dir gelesen habe, macht einen nachdenklich. Wir wollen hoffen, dass es sich nicht grundsätzlich in diese Richtung entwickelt. ...
Man darf sich sehr sicher sein, dass es sich sogar ganz gezielt in diese Richtung entwickeln wird (und noch deutlich weiter). ;)
 
Man darf sich sehr sicher sein, dass es sich sogar ganz gezielt in diese Richtung entwickeln wird (und noch deutlich weiter). ;)

Wobei BMW ja auch schon zurückgerudert ist bei manchen ursprünglich zeitlich begrenzten Funktionen, die dann doch dauerhaft freigegeben wurden. Die ersten Abo-Modell-Versuche kamen gar nicht so gut an.

Was ich mir aber vorstellen kann ist, dass die künftig die komplette Hardware in jedes Auto packen (reine Herstellkosten sind gar nicht so hoch und die Eliminierung der Variantenvielfalt spart weiter) und dann die SAs auch nachträglich freigeschalten werden können (wenn mal wieder jemand die Rückfahrkamera o.ä. vergisst zu konfigurieren, oder wenn das Auto verkauft wird).
Auch eine Bindung der SAs an Personen und nicht ans Fahrzeug wär denkbar, z.B. für Firmenkunden, die ihr Fahrzeug regelmäßig wechseln. Dann lässt sich der Leasingrückläufer flexibel weiterverkaufen, entweder nackt oder voll ausgestattet, je nach Kundenwunsch (sogar ein Konfigurator für Gebrauchtfahrzeuge wäre denkbar).
Klar gibts auch SAs, die von der Hardware teuer und schwer sind, aber sehr viele Funktionen inkl der Fahrerassistenzsysteme (die sich noch massiv weiterentwickeln) sind da relativ neutral.
 
Wobei BMW ja auch schon zurückgerudert ist bei manchen ursprünglich zeitlich begrenzten Funktionen, die dann doch dauerhaft freigegeben wurden. Die ersten Abo-Modell-Versuche kamen gar nicht so gut an. ...
Das hat nicht sehr viel zu bedeuten - außer dass (u.a.) BMW eben antestet, wie weit man die Kunden mit solchen neuen Bezahlmodellen belasten kann.

“Spaßig“ wird es u.a. dann, wenn das Fahrzeug irgendwann verkauft wird: Lassen sich per Software freigeschaltete, mithin „lizenzierte“ Funktionen einfach mitverkaufen? Oder kann/darf/wird BMW das Fahrzeug nach dem Verkauf „auf Null setzen“ und der Gebrauchtwagenkäufer muss dann die von ihm gewünschten Funktionen wieder entgeltpflichtig entsperren lassen? :cautious:

Oder auch schon vorher: Inwieweit kann und darf BMW eine vom Fahrer entgeltpflichtig freigeschaltete Funktion verändern oder den Zugriff darauf zeitweilig einschränken?

Dieser Fred ist vermutlich nicht für solche Diskussionen bestimmt, aber derartige Themen werden in den kommenden Jahren noch sehr relevant werden - und das sehr wahrscheinlich auch und insbesondere im Zusammenhang mit dem G29, der von BMW ja offenkundig als „Experimentierstation“ für Connected Services missbraucht verwendet wird. :whistle:
 
Jedenfalls ergibt sich daraus jetzt eindeutig, dass wir lediglich auf ein Update für Apple Key nicht hoffen müssen:
„Die für den Digital Key benötigte NFC Hardware ist für Fahrzeuge ab Produktionsdatum Juli 2020 verfügbar.“
man kann sich aber schon fragen, wie die Android Funktion und die bei Auslieferung beiliegende NFC Keycard dann jetzt schon funktionieren?!
Einzig das UWB um das Handy nicht an den Türgriff halten / in die Ladeschale legen zu müssen dürfte halt nicht gehen, ohne die Hardware ab Juli
 
Das hat nicht sehr viel zu bedeuten - außer dass (u.a.) BMW eben antestet, wie weit man die Kunden mit solchen neuen Bezahlmodellen belasten kann.

“Spaßig“ wird es u.a. dann, wenn das Fahrzeug irgendwann verkauft wird: Lassen sich per Software freigeschaltete, mithin „lizenzierte“ Funktionen einfach mitverkaufen? Oder kann/darf/wird BMW das Fahrzeug nach dem Verkauf „auf Null setzen“ und der Gebrauchtwagenkäufer muss dann die von ihm gewünschten Funktionen wieder entgeltpflichtig entsperren lassen? :cautious:

Oder auch schon vorher: Inwieweit kann und darf BMW eine vom Fahrer entgeltpflichtig freigeschaltete Funktion verändern oder den Zugriff darauf zeitweilig einschränken?

Dieser Fred ist vermutlich nicht für solche Diskussionen bestimmt, aber derartige Themen werden in den kommenden Jahren noch sehr relevant werden - und das sehr wahrscheinlich auch und insbesondere im Zusammenhang mit dem G29, der von BMW ja offenkundig als „Experimentierstation“ für Connected Services missbraucht verwendet wird. :whistle:
So langsam gewinne ich den Eindruck, dass ich mit dem kürtzlichen Kauf einen fehler gemacht habe. hatte ähnliche Gedanken, was ist, wenn die pay services abgelaufen sind, ich die nicht verlängere und das Auto dann irgendwann verkaufe. Wir der Käufer akzeptieren, dass er die ganzen Services kaufen muß?
 
So langsam gewinne ich den Eindruck, dass ich mit dem kürtzlichen Kauf einen fehler gemacht habe. hatte ähnliche Gedanken, was ist, wenn die pay services abgelaufen sind, ich die nicht verlängere und das Auto dann irgendwann verkaufe. Wir der Käufer akzeptieren, dass er die ganzen Services kaufen muß?

...nö, warum - Du hast bestimmte Leistungen / Funktionen gekauft und die kann Dir BMW auch bei einer FW-Änderung (solltest Du diese überhaupt einspielen) nicht einfach wegnehmen - das wäre ein Vertragsbruch. Das sehe ich ganz gelassen. Wenn BMW auf die dämliche Idee kommt, seinen künftigen Kunden z.B. die Sitzheizung als Abo anzubieten, müssen sie allen anderen Kunden, welche ihre Fahrzeuge vorher gekauft haben, diese dann neu umgestellte Funktion permanent freischalten. Wo ist da das Problem?
 
...nö, warum - Du hast bestimmte Leistungen / Funktionen gekauft und die kann Dir BMW auch bei einer FW-Änderung (solltest Du diese überhaupt einspielen) nicht einfach wegnehmen - das wäre ein Vertragsbruch. Das sehe ich ganz gelassen. Wenn BMW auf die dämliche Idee kommt, seinen künftigen Kunden z.B. die Sitzheizung als Abo anzubieten, müssen sie allen anderen Kunden, welche ihre Fahrzeuge vorher gekauft haben, diese dann neu umgestellte Funktion permanent freischalten. Wo ist da das Problem?

Einfach so Funktionen deaktivieren wird BMW sicher nicht machen.
...Ich arbeite bei einem Automobilhersteller und wir mussten vor ein paar Monaten für Kunden aus Australien/Neuseeland den erweiterten Spurhalteassistent per Software Update abschalten, da es eine Gesetzesänderung gab.
Da die Funktion eine kostenpflichtige SA ist, war das etwas heikel. Ich war aber nur an der technischen Umsetzung beteiligt und weiß nicht ob die Kunden entschädigt wurden (Ich gehe davon aus). Allerdings muss jeder Kunde einem Software Update zustimmen, bevor es aufgespielt wird.
 
...nö, warum - Du hast bestimmte Leistungen / Funktionen gekauft und die kann Dir BMW auch bei einer FW-Änderung (solltest Du diese überhaupt einspielen) nicht einfach wegnehmen - das wäre ein Vertragsbruch. Das sehe ich ganz gelassen. Wenn BMW auf die dämliche Idee kommt, seinen künftigen Kunden z.B. die Sitzheizung als Abo anzubieten, müssen sie allen anderen Kunden, welche ihre Fahrzeuge vorher gekauft haben, diese dann neu umgestellte Funktion permanent freischalten. Wo ist da das Problem?
Müssen? Glaub ich nicht. Da geht dann Schreiberei des/der Kunden an BMW los. Aber vielleicht kompensiert "Freude am Fahren" ja die ggf. auftretenden Ärgernisse
 
Computerbase schrieb:
Für Neuvorstellungen wie den aktuellen 5er lassen sich nachträglich der Fernlichtassistent, der Drive Recorder oder auch die Geräuschkulisse „IconicSounds Sport“ des Antriebsstrangs freischalten. Beim neuen 4er Coupé kann im Nachhinein das adaptive M-Fahrwerk, der aktive Tempomat und das Starten des Motors aus der Ferne gebucht werden.

Manches davon ist ja durchaus sinnvoll. Spaßige oder nützliche Gimmicks ohne zusätzlichen Hardwareaufwand wie einen Drive Recorder - Kamera eh vorhanden - oder ähnliches: gerne und mehr davon :t

Das adaptive Fahrwerk zahle ich aber vermutlich als Kunde schon mit, auch wenn ich es nicht gebucht habe. Ggf. wiegt es auch mehr. Und dann noch die Frage, wenn man das Fahrwerk ausbaut und verkauft - ist es dann adaptiv oder nicht?
 
...nö, warum - Du hast bestimmte Leistungen / Funktionen gekauft und die kann Dir BMW auch bei einer FW-Änderung (solltest Du diese überhaupt einspielen) nicht einfach wegnehmen - das wäre ein Vertragsbruch. ...
Diese Einschätzung ist sehr wahrscheinlich unrichtig. ;) Vielleicht diskutieren wir das irgendwann mal in Ruhe - oder in einem dafür vorgesehenen Fred. :) :-)
Einfach so Funktionen deaktivieren wird BMW sicher nicht machen.
...Ich arbeite bei einem Automobilhersteller und wir mussten vor ein paar Monaten für Kunden aus Australien/Neuseeland den erweiterten Spurhalteassistent per Software Update abschalten, da es eine Gesetzesänderung gab. ...
... Allerdings muss jeder Kunde einem Software Update zustimmen, bevor es aufgespielt wird.
Ja, das ist ein Beispiel von vielen weiteren. Und es gibt auch reichlich Fälle, bei denen solche Änderungen ungefragt gemacht wurden, und ohne Möglichkeit eines Widerstandes des Kunden.
 
So langsam gewinne ich den Eindruck, dass ich mit dem kürtzlichen Kauf einen fehler gemacht habe. hatte ähnliche Gedanken ...
Allzu viele Sorgen muss man sich nun auch nicht machen - jedenfalls noch nicht. :) :-) Die Entwicklung ist ja noch weitgehend am Anfang, und ein paar Jahre wird man ein Fahrzeug auch ohne diese "Gimmicks" verwenden können (ich würde, hätte ich einen G29, den "Connected Drive-Krempel" wahrscheinlich gar nicht erst aktivieren lassen).
 
... Das adaptive Fahrwerk zahle ich aber vermutlich als Kunde schon mit, auch wenn ich es nicht gebucht habe. Ggf. wiegt es auch mehr. Und dann noch die Frage, wenn man das Fahrwerk ausbaut und verkauft - ist es dann adaptiv oder nicht?
Und vor allem: Was passiert, wenn die "Buchung" der Fahrwerksadaption mitten in einer scharf gefahrenen Kurve ausläuft und BMW in diesem Moment dann die Adaption sperrt? :5jesterz:
 
Und vor allem: Was passiert, wenn die "Buchung" der Fahrwerksadaption mitten in einer scharf gefahrenen Kurve ausläuft und BMW in diesem Moment dann die Adaption sperrt? :5jesterz:

...wenn infolge dessen der Spurverlassenswarner ein Verlassen der Spur registriert, wird jedenfalls der Fehlerspeicher schnell gelöscht und überschrieben. :+
 
aber interessante idee.. monateweise für die Kalten Monate Sitzheizung buchen :roflmao: :roflmao:

und im Sommer die Klimaautomatik, Sitzbelüftung und Dachbetätigung kostet natürlich auch die Service Charge.

Interessantes Buch zum Thema ist „Subscribed“, grade erst letzte Woche fertig gelesen. Das kann großartige, neue Geschäftsmodelle hervorbringen. Besitz ist dann aber oft nicht mehr, nur die Nutzungsgebühr...
 
Diese Einschätzung ist sehr wahrscheinlich unrichtig. ;) Vielleicht diskutieren wir das irgendwann mal in Ruhe - oder in einem dafür vorgesehenen Fred. :) :-)

Ja, das ist ein Beispiel von vielen weiteren. Und es gibt auch reichlich Fälle, bei denen solche Änderungen ungefragt gemacht wurden, und ohne Möglichkeit eines Widerstandes des Kunden.

...das wäre auf jeden Fall interessant. Meinem "naiven" Verständnis eines Kaufvertrages ist dieser zwischen zwei Seiten mit im Kaufvertrag zugesicherten Leistungen abgeschlossen worden.
Diese Leistungen obliegen ja dem Vertrag und dem dafür entrichteten Preis - nun kann ja nicht einfach eine Seite im Nachgang eine Leistung/Funktion verändern, woraus dem anderen Vertragspartner dann
ungeplante/ungewollte Kosten entstehen. Dann bräuchte ich ja auch gar keinen Vertrag, welcher irgendetwas zwischen zwei Vertragspartnern (Kauf eines Produktes mit zugesicherter Ausstattung die ja schon einmal verbindlich bezahlt wurde) regelt.

Aber da bist Du sicherlich besser im Thema - ich bin ja kein Jurist.

Wäre echt interessant, wie Du/Ihr Jurist/en dies bewertet.
 
Zuletzt bearbeitet:
...das wäre auf jeden Fall interessant. Meinem "naiven" Verständnis eines Kaufvertrages ist dieser zwischen zwei Seiten mit im Kaufvertrag zugesicherten Leistungen abgeschlossen worden. ...
Kurz und vereinfacht gesagt liegt das Problem darin, dass in diesem Fall, je nach vertraglicher Gestaltung, Software lizenziert bzw. "Services" (=(Dienst-)Leistungen) erbracht werden. Beides ist rechtlich gerade kein Kauf, sondern nur eine zeitlich begrenzte Überlassung von Software-Nutzungsmöglichkeit (=Mietvertrag) oder Leistungen (= Dienstvertrag). Beides führt dazu, dass der Kunden weniger und geringere rechtliche Möglichkeiten hat. Denn er ist gerade nicht in der starken Rechtsposition eines Käufers (das Eigentum wird in den Rechtsordnungen sehr stark geschützt).

Gerade im IT-Bereich ist ja z. B. bekannt, wie (rechtlich, vor allem aber faktisch) problematisch die Übertragung und Weiternutzung "gebrauchter" Software ist. Sobald man Funktionen im Fahrzeug wie Software lizenziert, hat man im Grunde die gleiche Problematik.

Wie gesagt: Das ist eine rechtlich stark vereinfachte (Kurz-) Darstellung. Eine präzise Erläuterung wäre deutlich länger. ;)
 
Kurz und vereinfacht gesagt liegt das Problem darin, dass in diesem Fall, je nach vertraglicher Gestaltung, Software lizenziert bzw. "Services" (=(Dienst-)Leistungen) erbracht werden. Beides ist rechtlich gerade kein Kauf, sondern nur eine zeitlich begrenzte Überlassung von Software-Nutzungsmöglichkeit (=Mietvertrag) oder Leistungen (= Dienstvertrag). Beides führt dazu, dass der Kunden ggf. weniger rechtliche Möglichkeiten hat. Denn er ist gerade nicht in der starken Rechtsposition des Käufers.

Gerade im IT-Bereich ist ja z. B. bekannt, wie (rechtlich, vor allem aber faktisch) problematisch die Übertragung und Weiternutzung "gebrauchter" Software ist. Sobald mit Funktionen im Fahrzeug wie Software lizenziert, hat man im Grunde die gleiche Problematik.

Wie gesagt: Das ist eine rechtlich stark vereinfachte (Kurz-) Darstellung. Eine präzise Erläuterung wäre deutlich länger. ;)

...verstehe ich und ist mir auch bewusst (aus dem Bereich IT) - aber im speziellen Fall "Auto" verhält sich das aus meiner Sicht etwas problematischer hinsichtlich der Software-Services.

Beispiel: ich kaufe ein Fahrzeug und bezahle für die Option "Sitzheizung" einen Betrag "X". Im Kaufvertrag ist NICHT explizit aufgeführt, dass die "Sitzheizung" eine temporäre, zeitlich befristete Funktion ist, welche nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung steht, bzw. kostenpflichtig verlängert werden muss.

Nun spielt der Hersteller über ein Firmware-Update eine neue Version ein, welche aus der (gekauften, permanenten) "Sitzheizung" plötzlich ein kostenpflichtiges Abomodell macht. In meinen nicht-juristischen Augen ein klarer Vertragsbruch.
 
Ich hoffe, der Fred-Ersteller schimpft uns nicht... :unsure:

Okay, betrachten wir dein Beispiel - ich nenne es mal Beispiel Nr. 1:
Beispiel: ich kaufe ein Fahrzeug und bezahle für die Option "Sitzheizung" einen Betrag "X". Im Kaufvertrag ist NICHT explizit aufgeführt, dass die "Sitzheizung" eine temporäre, zeitlich befristete Funktion ist, welche nach Ablauf nicht mehr zur Verfügung steht, bzw. kostenpflichtig verlängert werden muss.
Nun spielt der Hersteller über ein Firmware-Update eine neue Version ein, welche aus der (gekauften, permanenten) "Sitzheizung" plötzlich ein kostenpflichtiges Abomodell macht. In meinen nicht-juristischen Augen ein klarer Vertragsbruch.
In dieser Fallkostellation gehen wir also davon aus, dass du einen Einmalbetrag bezahlst für die zeitlich unbefristete Freischaltung der Sitzheizung. Dann hast du erst einmal recht: Der Hersteller kann dir dieses dauerhaft erworbene Recht auf Sitzerwärmung nicht nachträglich nehmen oder im Preis verändern. Die Situation ist direkt vergleichbar mit einer zur dauerhaften Nutzung lizenzierten Software. Derartige Rechtsgeschäfte werden - im deutschen Rechtsraum - wie ein (Software-) Kauf behandelt.

Aber:
- Was ist, wenn der Hersteller die Freischaltung einfach nach ausländischem Recht macht (wie es bei Softwarelizenzierung häufig passiert)? Dann ist deine Rechtsposition ggf. eine ganz andere.
- Was ist, wenn der Hersteller die Temperatur der Sitzheizung per Firmware-Update reduziert, den "Service Sitzheizung" also inhaltlich verändert? Du hast ja keinen inhaltlich greifbaren Gegenstand erworben.
- Was ist, wenn der Hersteller den Sitzheizungs-Service an deinen Fahrzeug-Account knüpft? Kannst du den Sitzheizungs-Service dann einfach mit dem Fahrzeug weiterverkaufen, wenn der Account laut der Nutzungsbedingungen nicht übertragbar ist?

Und nun machen wir auch noch ein Beispiel Nr. 2: Der Hersteller stellt dir in Zukunft neue Funktionen nur noch im Abo-Modell zur Verfügung. Er kann das Abo jederzeit kündigen, und laut der Abo-Bedingungen ist es auch - z. B. bei Fahrzeugverkauf - nicht übertragbar. In den Abo-Bedingungen steht zudem drin, (wie z. B. bei Cloud Services), dass die Funktion jederzeit im zumutbaren Rahmen verändert werden kann. Nun sieht's ganz schlecht für dich aus.

Das ist alles schwer nachvollziehbar, klar. Es dürfte aber zumindest deutlich geworden sein, auf welche Problematiken wir Autokäufer und -Leasingnehmer uns zubewegen...
 
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