Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Das der Haftbefehl gegen die drei vermeintlichen "Rennfahrer" ganz offensichtlich Unrecht war, sollte auch jedem juristischen Leien nun klar sein. Denn die Staatsanwaltschaft hat die U-Haft ja selbst aufgrund mangelnder Haftgründe aufgehoben. Die mangelnden Haftgründe hätte man aber vor der Erteilung des Haftbefehls prüfen können, ...
Auch hierzu noch kurz - als weiteres Beispiel deiner fehlgehenden Unterstellungen (nicht böse gemeint): Es gibt bisher überhaupt keine Hinweise darauf, dass die Untersuchungshaft nicht rechtens war. Sondern im Gegenteil wird eine solche Haft - nach entsprechender Prüfung - richterlich angeordnet, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Ändern sich die Anforderungen aufgrund neuer Erkenntnisse später und fällt damit der Haftgrund weg, ist die Untersuchungshaft aufzuheben. Genau das ist vorliegend offenbar passiert.

Ob dabei nun ein Fehler gemacht wurde, das kannst du, mit Verlaub, nicht einmal ansatzweise beurteilen. Und auch sonst keiner hier. Insofern finde ich es recht dreist, wenn du hier „... offensichtlich Unrecht ...“ unterstellst.
 
Ja und? Nur weil der Gutachter jetzt dieses Video als nicht aussagekräftig beurteilt, heißt es ja nicht, dass der Verdacht eines unerlaubten Autorennens nicht weiterhin im Raum steht. Da gibt es ja noch einige andere mögliche Anhaltspunkte zu denen uns keinerlei Infos vorliegen.
In die Richtung eines Rennens wird die Polizei also gegebenenfalls weiterhin ermitteln, nur ist dieses Video jetzt anscheinend/offensichtlich kein valides Beweismittel mehr. Nicht mehr und nicht weniger ist passiert...

Was sich hingegen geändert hat ist der Vorwurf, dass der Lambo-Fahrer den tödlichen Unfall (unmittelbar) ausgelöst hat. Allein dieser Vorwurf wurde jetzt also zurück genommen ...
Absolut (und wohltuend) korrekt. :t
 
Der Vorfall hier ist auch "interessant". Mal schauen ob der FOCUS zu dem Thema auch etwas zu sagen hat. Da es sich aber anscheinend um einen Bio-Deutschen handelt, der zudem nicht mit einem Lamborghini, sondern vermutlich nur mit Papas Pick-Up (anscheinend absichtlich) in die Menschengruppe gefahren ist, wird da vermutlich nichts passieren.
Eigentlich müssten die einschlägigen Medien in dem Fall von einem versuchten Mordanschlag berichten, würden Sie die gleichen Maßstäbe ansetzen, wie bei dem Unfall mit den drei Sportwagen...
Aber vermutlich sind ja die Anti-AFD-Demonstranten selbst mit Vorsatz in den Wagen hinein gesprungen. Zumindest könnte man sich das als Argumentationskette solcher Medien vorstellen...


Noch steht da nichts:

Und ich würde mich wundern, würde über diesen Vorgang in gleicher Weise berichtet!
Und natürlich ist auch mit klar, dass man beide Fälle nicht 1:1 miteinander vergleichen kann!
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marlon Sorry schon mal, aber du bist doch jetzt nicht wirklich besser in Deiner "Argumentation" als die "Gegenseite". Dein Text strotz doch nur so vor Unterstellungen und Annahmen. In Deinem Fall sind nur alle Unterstellungen und Annahmen zu Gunsten des Lambo-Fahrers ausgefallen. Auch Du kennst doch den Sachverhalt nicht wirklich. Liegen dir andere Videos des Geschehens vor? Weißt du mehr als wir anderen? Oder wie kommst du also zu solchen Feststellungen???
Die Gegenseite dreht das Thema halt um 180° und legt alles gegen den Lambo-Fahrer aus. Argumentiert aber ansonsten ganz gleich. Und keines von beiden ist richtig...
Wie gesagt, ich bin gespannt wie die Sache ausgeht. U.a. weil an dieser Stelle kein Tempolimit ist. Daher bin ich gespannt, anhand welcher Fakten und Beweise in diesem Fall ein Urteil gesprochen wird. Ich will nicht ausschließen, dass ein Rennen gefahren wurde. Wollte mit meinen Ausführungen nur darauf hinweisen, dass die Beweisführung vermutlich schwieriger wird, als bei dem bekannten Fall in der Berliner Innenstadt.

Falls es wirklich ernstzunehmende Hinweise gab, die auf ein Rennen (damit eine Straftat) hinweisen und Fluchgefahr wäre an der U-Haft nichts auszusetzen. Mir ging es viel mehr darum, das direkt Mord (das schlimmste Verbrechen) unterstellt wird. Wäre es im Laufe der Ermittlungen herausgekommen, dass es sich um mehr als nur ein ˋRennen‘ handelt oder wäre es offensichtlich (Beispiel Anschlag) hätte es zumindest weniger den Beigeschmack, dies diene nur der Stimmungsmache für ein Tempolimit.

Rechtlich mag das so gehandhabt werden und alles einwandfrei gelaufen sein. Meines Erachtens, in diesem Fall völlig abwegig. Aber nach unserer Rechtssprechung ist ein Auto ja auch ein gemeingefährliches Mord-Mittel; was letztlich nur zeigt wie weit die Rechtssprechung von der Realität der meisten Menschen entfernt ist. (Ein Auto auf einer Autobahn ist für mich ein Fortbewegungsmittel, in einer Fußgängerzone mag das anders aussehen)

Rechtstaatlich mag das alles sauber sein; moralisch fühlt es sich falsch an und damit ist es Aufgabe der Politik, die entsprechenden Gesetze nachzuschärfen. Nur jene haben den Autobahn-Raser ja längst zum Feindbild/Mörder abgestempelt. Daher glaube ich nicht an irgend eine Änderung zugunsten der Autofahrer.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass zukünftig bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschäden und beteiligtem Sportwagen in diese Richtung (bis hin zu Mord) ermittelt wird und Beteiligte öffentlich am Pranger stehen. Es soll jeder für sich selbst beantworten, ob er das für moralisch gut und richtig hält.

Unabhängig davon, sind unsere Gesetze gültig und man muss daran halten.
 
Es ist, im diametralen Gegensatz zu deiner Auffassung, absolut erforderlich und völlig selbstverständlich, dass bei einem Unfall mit Todesfolge die mutmaßlichen Täter bei vorhandener Fluchtgefahr erst einmal festgesetzt werden bis ausreichend valide ermittelt wurde, ob und welche Verdachtsmomente bestehen. Solche Ermittlungen werden in einem ordentlichen Rechtsstaat nicht einfach (z. B.) anhand eines Videos innerhalb weniger Minuten getroffen (beispielsweise werden Videos häufig auf Echtheit und Manipulation geprüft), sondern da fließen in der Regel sehr viele Aspekte ein. Das braucht - zwingend - seine Zeit.


Meine Kenntnisse sind tatsächlich nur laienhaft. Ich habe den §112 Absatz 1 scheinbar völlig falsch verstanden
(1) Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.
Der Haftgrund ist mir klar, das ist die Fluchtgefahr. Aber der erste Teil, der dringende Tatverdacht, muss doch schon richtig begründet sein, oder?

Ich hab da als Laie hierzu nur das hier gefunden:
Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter ein auf den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt der Haftentscheidung bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil dahingehend abzugeben, ob der Verfolgte sich schuldig gemacht hat. Dazu ist das von den Ermittlungsbehörden zusammengetragene Tatsachenmaterial zu würdigen, wozu auch eine Überprüfung und Bewertung der Beweiskraft der sich aus den Akten ergebenden Beweismittel gehört. Die Anforderungen an die Überprüfung der Tatsachen und Beweismittel und die Art der Beweiserhebung sind dabei umso höher anzusetzen, je schwächer deren Beweiskraft ist (LR-Hilger a.a.O., § 112 Rn. 20 f.; KK-Graf, StPO, 7. Aufl., § 112 Rn. 8).
Korrigier mich, aber nach dem aktuellem Wissensstand konnte es letzte Woche eigentlich kein stichhaltiges Tatsachenmaterial geben, der im Wahrscheinlichkeitsurteil eine Schuld des Lambofahrers vermuten lässt, weil es - Stand jetzt - kein Beweis dafür gibt. Schon gar nicht für den Porschefahrer. Es gibt nur Annahmen für ein vorangegangenes Rennen, oder?

Aber wenn es - wie Du schreibst - selbstverständlich ist, erst jemanden festzunehmen um dann in ruhe valide zu ermitteln, dann passt ja alles.
Aber Moment...., damit würden wir das ja genauso handhaben wie Erdogan bei den terrorverdächtigen Reportern in den türkischen Gefängnissen, oder? Quasi nach dem Motto: Erst mal festnehmen, den Grund finden wir schon. Aber gut, wenn das "absolut erforderlich und völlig selbstverständlich" ist, dann passt das schon.

Ich bin ja froh, dass ich keinen richtigen Sportwagen fahre, wenn ich jetzt zufällig auch mit auf dem Video wäre, hätte ich letzte Woche meine Familie schon sehr vermisst.
 
Dein Sarkasmus ist unangebracht, aber immerhin hast du nachgeforscht. :t

Dein Fehler liegt vor allem hier:
... nach dem aktuellem Wissensstand konnte es letzte Woche eigentlich kein stichhaltiges Tatsachenmaterial geben, der im Wahrscheinlichkeitsurteil eine Schuld des Lambofahrers vermuten lässt, ... Es gibt nur Annahmen für ein vorangegangenes Rennen, oder? ...
Was du als „... aktuellen Wissensstand ...“ bezeichnest, ist keiner, und er war es auch in der letzten Woche nicht. Denn die Presse kannte und kennt natürlich nur einen Bruchteil derjenigen Tatsachen, Hinweise, Indizien etc., die der Staatsanwaltschaft und dem Haftrichter für die Haftprüfung vorlagen. Denn die meisten Details im Rahmen solcher Ermittlungsverfahren sind vertraulich und werden der Presse und Öffentlichkeit nicht mitgeteilt. Beispielsweise deshalb, um die Ermittlungen nicht zu gefährden. Zudem gibt es ohnehin immer extrem viele Details, die zu würdigen sind.

Mithin ist dahin auszugehen, dass die Entscheidungsgrundlage des Haftrichters eine ganz andere war. Wir hier, die wir nur die Informationsbruchstücke aus der Presseberichterstattung kennen, können das insofern nicht ansatzweise beurteilen. Genau das versuchst du aber die ganze Zeit (ein gutes Beispiel ist das Video, dessen Bedeutung und Beweiskraft du erheblich falsch beurteilst - sieht die dazu guten Erläuterungen von @STP2) und kommst daher zu Bewertungen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unrichtig sind.

Das soll nicht heißen, dass es völlig ausgeschlossen ist, dass die Untersuchungshaft rechtswidrig war. Nur fehlt uns hier für eine solche Unterstellung bisher eben jeglicher Ansatzpunkt. Rein als Vermutung, mit langjähriger Berufserfahrung und zumindest ein klein wenig Ahnung von Straf- und Strafprozessrecht, wundert mich die U-Haft vorliegend überhaupt nicht. Denn der dringende Verdacht einer erheblichen Straftat liegt recht schnell ziemlich nahe, wenn drei Supersportwagen gemeinsam, einer davon sogar unmittelbar, an einem schlimmen Unfall beteiligt sind. Dazu kommt dann noch, dass die drei Fahrer nicht gerade den besten Leumund haben (was allerdings zum Teil eher eine Frage des Haftgrundes ist).
 
Jetzt ganz ohne Sarkasmus: Da hast Du sicherlich Recht!
Wir können nicht wissen, was genau in dem Wahrscheinlichkeitsurteil berücksichtigt wurde und was nicht. Aber Du musst zugeben, ein bissel merkwürdig ist es schon, wenn eine Woche später raus kommt, dass (laut Staatsanwaltschaft) die unmittelbare Schuld bei einem Dritten lag, der unachtsam die Spur gewechselt und damit eine tödliche Kettenreaktion ausgelöst hat. Ich habe da einfach zu wenig Phantasie, mir da noch stichhaltige Beweise vorzustellen, die eine 1 Wöchige U-Haft wegen Mord rechtfertigen. Aber gut, die kann es tatsächlich gegeben haben.

Eigentlich wollte ich das vermeiden, aber jetzt spekuliere ich auch mal:
Ich glaube auch, dass die Fahrer eine Art "Cannonball" oder Sportwagen-Tour gemacht haben. Laut Zeugen waren ja auch im Stau dahinter einige hochklassige Sportwagen. Vielleicht ist das die große Unbekannte in der Gleichung.
Die Frage ist aber auch dann, ob die Fahrer sich dabei falsch verhalten haben und vor allem ob man es ihnen nachweisen kann. Wir kennen das doch von den Z-Teffen. Eine gemeinsame Ausfahrt animiert grundsätzlich zu einer sportlichen Fahrweise. Der ein oder andere lässt sich dazu verleiten wie ein Henker zu fahren und nennt dass dann "Artgerecht", der Andere fährt normal und lässt sich spöttisch "Blümchenpflücker" nennen. Wenn ich bei so einer Z-Ausfahrt, als Blümchenpflücker unterwegs bin, will ich nicht im Gefängnis landen, nur weil ein artgerechter Fahrer von dieser Veranstaltung kurz vorher auf den Sack gehauen hat. Hier muss die Staatsanwaltschaft halt ganz genau das Verhalten jedes einzelnen prüfen und ggf. nachweisen. Auch bei der U-Haft! Die Tatsache irgendwo teilgenommen zu haben, darf da nicht ausreichen.


P.S.
Entschuldige den Sarkasmus, ich hab das ein oder andere Bier hinter mir. ;)
 
... Falls es wirklich ernstzunehmende Hinweise gab, die auf ein Rennen (damit eine Straftat) hinweisen und Fluchgefahr wäre an der U-Haft nichts auszusetzen. Mir ging es viel mehr darum, das direkt Mord (das schlimmste Verbrechen) unterstellt wird. ...
Falsch. Es wurde nicht „... direkt Mord unterstellt ...“. Sondern die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei einem ausreichenden Anfangsverdacht in alle etwaig relevanten Richtungen zu ermitteln - und zwar sowohl be- als auch entlastend (!). Wenn ein (sog.) hinreichender Anfangsverdacht besteht, dass womöglich der Straftatbestand des Mordes verwirklicht worden sein könnte, dann muss eben auch in diese Richtung ermittelt werden. Genau so war es vorliegend. Mit einer „Unterstellung“ hat das nichts zu tun.

... Vielmehr ist davon auszugehen, dass zukünftig bei jedem Verkehrsunfall mit Personenschäden und beteiligtem Sportwagen in diese Richtung (bis hin zu Mord) ermittelt wird und Beteiligte öffentlich am Pranger stehen. ...
Auch falsch. Sogar extrem falsch. Sondern nur bei einem kleinen Teil der Sportwagenunfälle wird ernstlich in Richtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens oder gar in Richtung Mord ermittelt. Das passiert wie gesagt nur dann, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.

Der „öffentliche Pranger“ ist nochmal etwas ganz anderes. Nämlich ein Thema der Presseberichterstattung, und nicht der Staatsanwaltschaft.

... Rechtsstaatlich mag das alles sauber sein; moralisch fühlt es sich falsch an und damit ist es Aufgabe der Politik, die entsprechenden Gesetze nachzuschärfen. ...
Wenn es sich für dich falsch anfühlt, dann wäre eher dein Verständnis für derartige Themen „nachzuschärfen“, bevor du der Politik Besserungsbedarf unterstellst. Erst dann kannst du dir ein ordentliches Urteil erlauben.

Der Straftatbestand des Mordes ist, zugegeben, sehr kompliziert. Auch viele Juristen scheitern daran, insbesondere während des Studiums. Sehr einfach gesagt ist Mord ein Totschlag, der auf besonders schlimme Weise begangen wird, oder mit einer besonders schlimmen Motivation. Dieses „besonders Schlimme“ (das sog. Mordmerkmal) macht den Totschlag zum Mord.

Wenn man das verstanden hat, dann liegt es nicht allzu fern, einen Mord anzunehmen (im Sinne eines hinreichenden Anfangsverdachts), wenn jemand mit einem sehr schnellen Auto in extrem bedrohlicher Weise auf ein anderes Auto zurast und dadurch den Tod eines Menschen verursacht, nur weil er unbedingt rasen möchte. Ob es dann im Ergebnis wirklich ein Mord ist, ist wieder eine ganz andere Frage. Die tatbestandlichen Anforderungen sind da sehr hoch, weshalb vor Gericht ein als solcher angeklagter Mord dann im Ergebnis nicht selten doch „nur“ ein Totschlag ist (oder eine fahrlässige Tötung).
 
... Aber Du musst zugeben, ein bissel merkwürdig ist es schon, wenn eine Woche später raus kommt, dass (laut Staatsanwaltschaft) die unmittelbare Schuld bei einem Dritten lag, der unachtsam die Spur gewechselt und damit eine tödliche Kettenreaktion ausgelöst hat. ...
Nein, überhaupt nicht merkwürdig. ;) Denn wie gesagt werden haufenweise Details ermittelt: Es werden Zeugen identifiziert und vernommen (schon das dauert!), Kausalketten geprüft (es kann durchaus sein, ist sogar gar nicht unwahrscheinlich, dass eine direkte strafrechtliche Verantwortlichkeit des Sportwagenfahrers vorliegt, obwohl ein Dritter direkt vor ihm beteiligt war), Telemetriedaten der Fahrzeuge ausgewertet (soweit verfügbar), Messungen vorgenommen und gutachterlich gewürdigt, die Fahrzeugwracks begutachtet und vieles mehr. Dass all das nur wenige Tage gedauert hat, ist, in positiver Hinsicht - ziemlich beeindruckend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und da unterscheiden sich unsere Meinungen fundamental! In dem Zeitpunkt, als man festgestellt hat, dass ein Dritter den Unfall durch den Spurwechsel verursacht hat, war der Mord-Vorwurf hinfällig, ganz gleich, was der Lambofahrer vorher gemacht hat, was die Telemetriedaten oder Zeugen sagen oder bei welcher Veranstaltung er sich abgemeldet hat.
Diese Erkenntnis hätte man an ersten Tag erlangen können, ja müssen.
Mehr will ich gar nicht zum Ausdruck bringen.

Bitte nicht falsch verstehen. Das erst in Richtung Mord und jetzt vermutlich $315d untersucht wird, ist in dem Falle offensichtlich sehr angebracht. Das kritisiere ich nicht!
Das sich die Beteiligten in irgendeiner Weise verantworten müssen, halte ich auch für nicht Abwägig. Aber solange man ihnen nichts handfestes nachweisen kann, ist eine Haft (auch U-Haft) nicht mal im Ansatz verhältnismäßig.
 
Und da unterscheiden sich unsere Meinungen fundamental! In dem Zeitpunkt, als man festgestellt hat, dass ein Dritter den Unfall durch den Spurwechsel verursacht hat, war der Mord-Vorwurf hinfällig, ganz gleich, was der Lambofahrer vorher gemacht hat, was die Telemetriedaten oder Zeugen sagen oder bei welcher Veranstaltung er sich abgemeldet hat. ...
Nein! Es ist keine "... Meinung ...", die du hier preisgibst, sondern du behauptest etwas, was inhaltlich erheblich (!) falsch ist.

Ich lasse es damit jetzt auch gut sein. Es bringt nichts, wenn jemand behauptet, 1 plus 1 sei 3. Genau das ist es, was du hier machst.
 
Nein! Es ist keine "... Meinung ...", die du hier preisgibst, sondern du behauptest etwas, was inhaltlich erheblich (!) falsch ist.

Ich lasse es damit jetzt auch gut sein. Es bringt nichts, wenn jemand behauptet, 1 plus 1 sei 3. Genau das ist es, was du hier machst.
Sorry, auf dem Niveau lass ich mich nicht von Dir anfahren.

Ich habe anhand des §112 StPo (Klick mich!) und dem OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, 2 Ws 343/16 (Klick mich!) plausibel festgestellt, dass nur ein dringender Tatverdacht, eine U-Haft erlaubt. Das ist unstrittig.

Der dringende Tatverdacht ist in der Strafverfolgung klar definiert (Klick mich!).
Für alle Lesefaule:
  1. Der Anfangsverdacht (vereinfacht: es gibt Anzeichen für eine Tat)
  2. Hinreichender Tatverdacht (vereinfacht: es existieren Beweise, die wahrscheinlich zu einer Verurteilung führen könnten)
  3. Dringende Tatverdacht (vereinfacht: es existieren Beweise, die fast sicher zu einer Verurteilung führen werden)
  4. Richterliche Überzeugung (vereinfacht: Richter ist durch die Verhandlung überzeugt und es kommt zur Verurteilung)
Ein dringender Tatverdacht ist also - anders als Deine haltlose Behauptung - keine "wir müssen da noch was prüfen Geschichte". Der Tatverdacht muss so klar sein, dass es kaum Zweifel an der Schuld geben kann. Ein Richter muss diese Beweise als so erdrückend empfinden, dass er davon ausgeht, dass diese Beweise sicher zu einer Verurteilung führen werden. Nur wenn dringender Tatverdacht UND Flucht/Fluchtgefahr/befürchtete Einwirkung auf Beweismittel/Zeugen besteht, darf ein Richter eine U-Haft anordnen! UND DAS IST GUT SO! Das unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Totalitären. Auch das sollte grundsätzlich unstrittig sein.

Ich habe auch plausibel erklärt, dass in diesem Fall dieser dringende Tatverdacht theoretisch zu keinem Zeitpunkt gegeben sein konnte, da das Dashcam Video laut Staatsanwaltschaft von ersten Tag an vorlag, und dieses Video nun eine direkte Beteiligung an einem Mord offensichtlich ausschließt. Völlig gleich welche weiteren Details uns da verborgen geblieben sind. Wenn das Video eine Woche später einen Mord so offensichtlich ausschließt, dann schließt das auch 2 Stunden nach dem Unfall einen Mord aus. Mindestens hätte das Video zwingend dazu führen müssen, dass ein dringender Tatverdacht in Frage gestellt wird und damit auch die U-Haft. Das ist einfache Logik. Das sollte jeder problemlos nachvollziehen können.

Was übrig bleibt, ist der Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht oder gar dringende Tatverdacht eines illegales Rennen nach §315d ohne Todesfolge. Hierfür kann auch - je nach Schwere - eine Gefängnisstrafe ausgesprochen werden, sodass man auch dafür bei dringenden Tatverdacht einen U-Haft hätte beantragen können. Wurde aber nicht, es wurde wegen dem Mord beantragt.

Also erkläre uns doch anhand der entsprechenden Rechtsprechung, dass das, was ich hier geschrieben habe, totaler Unsinn ist. Es muss ja totaler Unsinn sein, da ja angeblich 1+1=3 sind.
Nenn uns aber bitte diesmal die entsprechenden Gesetze und Beschlüsse und nicht nur irgendwelchen peinlichen völlig haltlosen Märchen wie z.B. "dass es sei absolut erforderlich und völlig selbstverständlich jemanden erst einmal festzusetzen bis ausreichend valide ermittelt wurde, ob und welche Verdachtsmomente bestehen". Das ist so weit weg vom GG wie Nordkorea von Düsseldorf und für einen angeblichen Juristen mehr als unwürdig.
 
Sorry, auf dem Niveau lass ich mich nicht von Dir anfahren.

Ich habe anhand des §112 StPo (Klick mich!) und dem OLG Karlsruhe vom 14.12.2016, 2 Ws 343/16 (Klick mich!) plausibel festgestellt, dass nur ein dringender Tatverdacht, eine U-Haft erlaubt. Das ist unstrittig.

Der dringende Tatverdacht ist in der Strafverfolgung klar definiert (Klick mich!).
Für alle Lesefaule:
  1. Der Anfangsverdacht (vereinfacht: es gibt Anzeichen für eine Tat)
  2. Hinreichender Tatverdacht (vereinfacht: es existieren Beweise, die wahrscheinlich zu einer Verurteilung führen könnten)
  3. Dringende Tatverdacht (vereinfacht: es existieren Beweise, die fast sicher zu einer Verurteilung führen werden)
  4. Richterliche Überzeugung (vereinfacht: Richter ist durch die Verhandlung überzeugt und es kommt zur Verurteilung)
Ein dringender Tatverdacht ist also - anders als Deine haltlose Behauptung - keine "wir müssen da noch was prüfen Geschichte". Der Tatverdacht muss so klar sein, dass es kaum Zweifel an der Schuld geben kann. Ein Richter muss diese Beweise als so erdrückend empfinden, dass er davon ausgeht, dass diese Beweise sicher zu einer Verurteilung führen werden. Nur wenn dringender Tatverdacht UND Flucht/Fluchtgefahr/befürchtete Einwirkung auf Beweismittel/Zeugen besteht, darf ein Richter eine U-Haft anordnen! UND DAS IST GUT SO! Das unterscheidet einen Rechtsstaat von einem Totalitären. Auch das sollte grundsätzlich unstrittig sein.

Ich habe auch plausibel erklärt, dass in diesem Fall dieser dringende Tatverdacht theoretisch zu keinem Zeitpunkt gegeben sein konnte, da das Dashcam Video laut Staatsanwaltschaft von ersten Tag an vorlag, und dieses Video nun eine direkte Beteiligung an einem Mord offensichtlich ausschließt. Völlig gleich welche weiteren Details uns da verborgen geblieben sind. Wenn das Video eine Woche später einen Mord so offensichtlich ausschließt, dann schließt das auch 2 Stunden nach dem Unfall einen Mord aus. Mindestens hätte das Video zwingend dazu führen müssen, dass ein dringender Tatverdacht in Frage gestellt wird und damit auch die U-Haft. Das ist einfache Logik. Das sollte jeder problemlos nachvollziehen können.

Was übrig bleibt, ist der Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht oder gar dringende Tatverdacht eines illegales Rennen nach §315d ohne Todesfolge. Hierfür kann auch - je nach Schwere - eine Gefängnisstrafe ausgesprochen werden, sodass man auch dafür bei dringenden Tatverdacht einen U-Haft hätte beantragen können. Wurde aber nicht, es wurde wegen dem Mord beantragt.

Also erkläre uns doch anhand der entsprechenden Rechtsprechung, dass das, was ich hier geschrieben habe, totaler Unsinn ist. Es muss ja totaler Unsinn sein, da ja angeblich 1+1=3 sind.
Nenn uns aber bitte diesmal die entsprechenden Gesetze und Beschlüsse und nicht nur irgendwelchen peinlichen völlig haltlosen Märchen wie z.B. "dass es sei absolut erforderlich und völlig selbstverständlich jemanden erst einmal festzusetzen bis ausreichend valide ermittelt wurde, ob und welche Verdachtsmomente bestehen". Das ist so weit weg vom GG wie Nordkorea von Düsseldorf und für einen angeblichen Juristen mehr als unwürdig.
Auch wenn ich deine Meinung nicht teile, Respekt für die Recherche :thumbsup:

Ohne auf alle Beiträge hier einzugehen fällt mir nur auf, dass du manchen hier eine Vorverurteilung der Beschuldigten vorwirfst, du selbst aber gleiches mit der Staatsanwältin bzw. dem Richter tust (haben sich von den Boulevardmedien beeinflussen lassen etc.).

Wie du ja korrekt beschrieben hast braucht es für Untersuchungshaft nicht nur eine Staatsanwältin, sondern auch einen Richter, der die vorgebrachten Beweise/Zeugenaussagen bewertet und auf dessen Grundlage entscheidet. Da wir ja nicht in einem totalitären Staat leben, sondern in einem Rechtsstaat, gehe ich davon aus, dass der Richter nach bestem Wissen und Gewissen entschieden hat. Wieso sollte man daran zweifeln?

Abseits der rechtlichen Fragen bleiben für mich zwei Punkte offen: Wieso flüchten die beiden anderen Fahrer (der eine lässt sogar das Auto zurück)?
 
Zuletzt bearbeitet:
Moment! Ich beziehe mich ausschließlich auf die Sachen, die per Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht wurden.
Eine U-Haft sollte bestenfalls bis zu Verurteilung gelten. Das eine U-Haft aufgehoben wird, weil neue Zeugen oder neue Beweise aufgetaucht sind, die ein anderes Licht auf die Sache werfen, kann ich verstehen. Aber wenn man einen Tag nach der Tragödie die beteiligten festnimmt und dann ohne neue entlastende Erkenntnisse, eine Woche später wieder frei lässt, dann finde ich das sehr Merkwürdig. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Naja, woher weißt du, dass der Porschefahrer geflohen ist. Viellicht ist er nun vor dem Unfall da vorbeigefahren und hat erst aus den Medien erfahren, dass er gesucht wird? Wer weiß...., aber das wären jetzt auch nur Vermutungen.
Wie schon geschrieben, ich würde mich nicht wundern wenn da tatsächlich ein Rennen oder ähnliches abgelaufen ist. Aber das hat scheinbar nach aktuellem Kenntnisstand nicht direkt mit dem Tor der Dame zu tun.
 
Sorry, auf dem Niveau lass ich mich nicht von Dir anfahren....
Ich habe dich nicht "... angefahren ...", jedenfalls war das nicht meine Absicht, sondern ich versuche lediglich mit ziemlich viel Mühe, dir die Fehler deiner "Argumentationen" aufzuzeigen. Das versuche ich nun ein allerletztes Mal - weil du einfach immer weiter unrichtige Dinge schreibst, ohne dass Besserung erkennbar ist. Im Telegrammstil (Hervorhebungen durch mich):

... Der dringende Tatverdacht ist in der Strafverfolgung klar definiert (Klick mich!).
Für alle Lesefaule:
...
[*]Dringende Tatverdacht (vereinfacht: es existieren Beweise, die fast sicher zu einer Verurteilung führen werden)
...
Falsch. "Beweise" sind etwas anderes als ein dringender Tatverdacht. Warum schaust du nicht in deinen eigenen Link und übernimmst es korrekt?

"... Dringender Tatverdacht ... liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. ..."

Das ist etwas völlig anderes:
- nach derzeitigem Ermittlungsstand
- hohe Wahrscheinlichkeit
- Täter oder Teilnehmer einer Straftat.

D.h., es muss "lediglich", zum Zeitpunkt der Haftprüfung, valide Indizien geben, die zu der hohen (oder großen) Wahrscheinlichkeit der Begehung (irgend-) einer nicnt unerheblichen Straftat (nicht zwingend Mord o.ä.) führen.

Ich zitiere dazu auch noch aus dem verlinkten OLG-Beschluss:

"Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dss der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter ein auf den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt der Haftentscheidung bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil dahingehend abzugeben, ob der Verfolgte sich schuldig gemacht hat. Dazu ist das von den Ermittlungsbehörden zusammengetragene Tatsachenmaterial zu würdigen, wozu auch eine Überprüfung und Bewertung der Beweiskraft der sich aus den Akten ergebenden Beweismittel gehört. ..."

Um es zu antizipieren: Wenn dort von "Beweismitteln" gesprochen wird, sind damit keine Beweise im Inne einer richterlichen Überzeugung gemeint. Dann wäre es kein "Verdacht", sondern Gewissheit.

... Der Tatverdacht muss so klar sein, dass es kaum Zweifel an der Schuld geben kann. Ein Richter muss diese Beweise als so erdrückend empfinden, dass er davon ausgeht, dass diese Beweise sicher zu einer Verurteilung führen werden. ...
Völlig falsch. Siehe oben.

... Ich habe auch plausibel erklärt, dass in diesem Fall dieser dringende Tatverdacht theoretisch zu keinem Zeitpunkt gegeben sein konnte, da das Dashcam Video laut Staatsanwaltschaft von ersten Tag an vorlag, und dieses Video nun eine direkte Beteiligung an einem Mord offensichtlich ausschließt. ...
Völlig hanebüchen. Du hast nicht "... plausibel erklärt ...", sondern du stellst ohne Kenntnis aller relevanten Umstände (daher lässt du wesentliche Aspekte außer acht) und ohne Fachkenntnisse (daher sind deine rechtlichen Würdigungen immer wieder unrichtig) irgendwelche Theorien ins Blaue auf. Was du leider, trotz mehrfachen Hinweises, nicht verstehen willst, ist dass insbesondere
- dir nicht alle entscheidungsrelevanten Details bekannt sind (!) und
- das Video nicht (!) eine direkte Beteiligung ausschließt. Du würdigst das einfach falsch. Sondern eine Straftat wäre (oder war) auch in Ansehung des Videos durchaus noch denkbar. Sie ist ja offenbar auch nach wie vor noch denkbar - denn es wird ja weiter ermittelt.

Moment! Ich beziehe mich ausschließlich auf die Sachen, die per Pressemitteilung von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht wurden. ...
Danke dafür, dass du deinen Kardinalfehler derart prägnant auf den Punkt bringst. Genau so ist es nämlich: Du betrachtest und verwertest eine winzige Menge des relevanten Sachverhalts, und das ohne tiefgehende juristische Fachkenntnisse.

... Was übrig bleibt, ist der Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht oder gar dringende Tatverdacht eines illegales Rennen nach §315d ohne Todesfolge. Hierfür kann auch - je nach Schwere - eine Gefängnisstrafe ausgesprochen werden, sodass man auch dafür bei dringenden Tatverdacht einen U-Haft hätte beantragen können. Wurde aber nicht, es wurde wegen dem Mord beantragt. ...
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Denn ein Haftbefehl wird immer unter Benennung aller dringend in Betracht kommenden Strafttaten beantragt. Dass die Presse das so nicht berichtet, ändert daran nichts. Es führt nur - einmal mehr - bei dir zu völlig falschen Schlussfolgerungen.

Sorry, auf dem Niveau lass ich mich nicht von Dir anfahren.
...anders als Deine haltlose Behauptung ...
... irgendwelchen peinlichen völlig haltlosen Märchen ...
... für einen angeblichen Juristen mehr als unwürdig.
Damit bleiben deine polemischen Despektierlichkeiten. Ich habe wiederholt - und weithin sachlich - versucht, dir nahezubringen, warum deine Auffassungen, Behauptungen und Schlussfolgerungen unrichtig sind, auch gar nicht korrekt sein können, jedenfalls ins Blaue abgegeben wurden. Du möchtest aber offensichtlich auf Teufel komm raus bei deiner Meinung bleiben und schreckst hierzu nicht davor zurück, Tatsachen zu ignorieren oder zu verdrehen, anderen Menschen die Fachkenntnis abzusprechen und im Übrigen persönlich zu werden.

Ein solches Verhalten ist in diesen Zeiten bekanntermaßen nicht unpopulär, für mich gleichwohl nicht akzeptabel. Das ist mithin mein Schlusswort zu deinen Ausführungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Falsch. Es wurde nicht „... direkt Mord unterstellt ...“. Sondern die Staatsanwaltschaft ist verpflichtet, bei einem ausreichenden Anfangsverdacht in alle etwaig relevanten Richtungen zu ermitteln - und zwar sowohl be- als auch entlastend (!). Wenn ein (sog.) hinreichender Anfangsverdacht besteht, dass womöglich der Straftatbestand des Mordes verwirklicht worden sein könnte, dann muss eben auch in diese Richtung ermittelt werden. Genau so war es vorliegend. Mit einer „Unterstellung“ hat das nichts zu tun.


Auch falsch. Sogar extrem falsch. Sondern nur bei einem kleinen Teil der Sportwagenunfälle wird ernstlich in Richtung eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens oder gar in Richtung Mord ermittelt. Das passiert wie gesagt nur dann, wenn ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt.

Der „öffentliche Pranger“ ist nochmal etwas ganz anderes. Nämlich ein Thema der Presseberichterstattung, und nicht der Staatsanwaltschaft.


Wenn es sich für dich falsch anfühlt, dann wäre eher dein Verständnis für derartige Themen „nachzuschärfen“, bevor du der Politik Besserungsbedarf unterstellst. Erst dann kannst du dir ein ordentliches Urteil erlauben.

Der Straftatbestand des Mordes ist, zugegeben, sehr kompliziert. Auch viele Juristen scheitern daran, insbesondere während des Studiums. Sehr einfach gesagt ist Mord ein Totschlag, der auf besonders schlimme Weise begangen wird, oder mit einer besonders schlimmen Motivation. Dieses „besonders Schlimme“ (das sog. Mordmerkmal) macht den Totschlag zum Mord.

Wenn man das verstanden hat, dann liegt es nicht allzu fern, einen Mord anzunehmen (im Sinne eines hinreichenden Anfangsverdachts), wenn jemand mit einem sehr schnellen Auto in extrem bedrohlicher Weise auf ein anderes Auto zurast und dadurch den Tod eines Menschen verursacht, nur weil er unbedingt rasen möchte. Ob es dann im Ergebnis wirklich ein Mord ist, ist wieder eine ganz andere Frage. Die tatbestandlichen Anforderungen sind da sehr hoch, weshalb vor Gericht ein als solcher angeklagter Mord dann im Ergebnis nicht selten doch „nur“ ein Totschlag ist (oder eine fahrlässige Tötung).

Danke für die ausführliche Erklärung. Nur sehe ich eben den ausreichenden Anfangsverdacht für einen Mord in diesem konkreten Fall überhaupt nicht. Oder reicht das Fahren eines Sportwagens bereits als ausreichendem Anfangsverdacht? (Zum Glück fahre ich nur einen Roadster :whistle: ) Genauso sehe ich dieses "besonders Schilmme" (das sog. Mordmerkmal) erst mal nicht, wenn jemand auf einer unlimitieren Autobahn auf der Linken Spur schnell unterwegs ist.

Wir reden hier ja nicht von massiven Tempolimitverstößen bei einem Rennen in der Berliner Innenstadt. Zugegeben, mir liegen nicht alle Fakten vor. Daher will ich auch niemanden verurteilen.
Dennoch überrascht mich schon, dass in so einem Fall gleich ein Mordverdacht im Raum steht. Es wäre mal interessant zu erfahren, wie sich in diesem Fall der ausreichenden Anfangsverdacht begründet hat.

Ich will hier nichts unterstellen, könnte mir allerdings schon vorstellen (pure Spekulation meinerseits), dass es auf medialen Druck und die Vorverurteilung durch die Presse erfolgt ist.
Wie auch immer - die Schuld für das öffentliche Anprangern liegt in der Tat bei der Presse und nicht bei der Staatsanwaltschaft. Diese macht nur ihre Arbeit.

Nachdem die SPD mit Ihrem Tempolimit Vorstoß kläglich gescheitert ist, wäre es traurig, wenn wir es jetzt durch die Hintertür bekommen.
 
Nachdem die SPD mit Ihrem Tempolimit Vorstoß kläglich gescheitert ist, wäre es traurig, wenn wir es jetzt durch die Hintertür bekommen.

Weil die Mehrzahl der hier registrierten Fahrer das nicht wollen, ist es umso wichtiger, dass entsprechend uneinsichtige Fahrer aus dem Verkehr gezogen werden. Da sollten wir uns ja alle einig sein :thumbsup:
 
Ich habe dich nicht "... angefahren ...", jedenfalls war das nicht meine Absicht, sondern ich versuche lediglich mit ziemlich viel Mühe, dir die Fehler deiner "Argumentationen" aufzuzeigen. Das versuche ich nun ein allerletztes Mal - weil du einfach immer weiter unrichtige Dinge schreibst, ohne dass Besserung erkennbar ist. Im Telegrammstil (Hervorhebungen durch mich):


Falsch. "Beweise" sind etwas anderes als ein dringender Tatverdacht. Warum schaust du nicht in deinen eigenen Link und übernimmst es korrekt?

"... Dringender Tatverdacht ... liegt vor, wenn nach dem derzeitigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist. ..."

Das ist etwas völlig anderes:
- nach derzeitigem Ermittlungsstand
- hohe Wahrscheinlichkeit
- Täter oder Teilnehmer einer Straftat.

D.h., es muss "lediglich", zum Zeitpunkt der Haftprüfung, valide Indizien geben, die zu der hohen (oder großen) Wahrscheinlichkeit der Begehung (irgend-) einer nicnt unerheblichen Straftat (nicht zwingend Mord o.ä.) führen.

Ich zitiere dazu auch noch aus dem verlinkten OLG-Beschluss:

"Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dss der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat. Bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts hat der Richter ein auf den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt der Haftentscheidung bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil dahingehend abzugeben, ob der Verfolgte sich schuldig gemacht hat. Dazu ist das von den Ermittlungsbehörden zusammengetragene Tatsachenmaterial zu würdigen, wozu auch eine Überprüfung und Bewertung der Beweiskraft der sich aus den Akten ergebenden Beweismittel gehört. ..."

Um es zu antizipieren: Wenn dort von "Beweismitteln" gesprochen wird, sind damit keine Beweise im Inne einer richterlichen Überzeugung gemeint. Dann wäre es kein "Verdacht", sondern Gewissheit.


Völlig falsch. Siehe oben.


Völlig hanebüchen. Du hast nicht "... plausibel erklärt ...", sondern du stellst ohne Kenntnis aller relevanten Umstände (daher lässt du wesentliche Aspekte außer acht) und ohne Fachkenntnisse (daher sind deine rechtlichen Würdigungen immer wieder unrichtig) irgendwelche Theorien ins Blaue auf. Was du leider, trotz mehrfachen Hinweises, nicht verstehen willst, ist dass insbesondere
- dir nicht alle entscheidungsrelevanten Details bekannt sind (!) und
- das Video nicht (!) eine direkte Beteiligung ausschließt. Du würdigst das einfach falsch. Sondern eine Straftat wäre (oder war) auch in Ansehung des Videos durchaus noch denkbar. Sie ist ja offenbar auch nach wie vor noch denkbar - denn es wird ja weiter ermittelt.


Danke dafür, dass du deinen Kardinalfehler derart prägnant auf den Punkt bringst. Genau so ist es nämlich: Du betrachtest und verwertest eine winzige Menge des relevanten Sachverhalts, und das ohne tiefgehende juristische Fachkenntnisse.


Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit falsch. Denn ein Haftbefehl wird immer unter Benennung aller dringend in Betracht kommenden Strafttaten beantragt. Dass die Presse das so nicht berichtet, ändert daran nichts. Es führt nur - einmal mehr - bei dir zu völlig falschen Schlussfolgerungen.


Damit bleiben deine polemischen Despektierlichkeiten. Ich habe wiederholt - und weithin sachlich - versucht, dir nahezubringen, warum deine Auffassungen, Behauptungen und Schlussfolgerungen unrichtig sind, auch gar nicht korrekt sein können, jedenfalls ins Blaue abgegeben wurden. Du möchtest aber offensichtlich auf Teufel komm raus bei deiner Meinung bleiben und schreckst hierzu nicht davor zurück, Tatsachen zu ignorieren oder zu verdrehen, anderen Menschen die Fachkenntnis abzusprechen und im Übrigen persönlich zu werden.

Ein solches Verhalten ist in diesen Zeiten bekanntermaßen nicht unpopulär, für mich gleichwohl nicht akzeptabel. Das ist mithin mein Schlusswort zu deinen Ausführungen.

Ist jetzt ein Witz oder?
Statt uns mit Fakten zu erhellen, schwadronierst du jetzt darüber ob für einen dringende Tatverdacht nun Beweise oder nur stichhaltige Indizien vorhanden sein müssen. Ja dass macht voll den unterschied...
Ist das jetzt der Grund dafür, dass meine Aussage 1+1=3 sei?

Jan, beides war nicht vorhanden! Ich plädiere auf Deinen gesunden Menschenverstand, wenn der Vorfall nicht zufällig von 5 TV Kameras live aufgenommen worden ist, kann man nach einem Tag niemals eine eindeutige beweiskräftige Fakten- oder Indizienlage schaffen, die zu großer Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führt.

Und meine Feststellungen sind so hanebüchen, weil ich nicht alle Fakten kenne und "das Video nicht (!) eine direkte Beteiligung ausschließt"?
Nochmal: Die Indizien und Fakten sind scheißegal und auch die indirekte Beteiligung ist scheißegal!
Der Unfall ist unmittelbar von einem Dritten verursacht. Die Indizien oder die indirekte Beteiligung spielen nur für den folgende Aufarbeitung eine Rolle, aber der Mordvorwurf ist vom Tisch. Das sieht auch die Staatsanwaltschaft in der Zwischenzeit auch so, Sonst hätte man die U-Haft nicht zurückgenommen! Zitat: "Vorwürfe wie fahrlässige Tötung oder Straßenverkehrsgefährdung rechtfertigten keinen Haftbefehl, erklärte eine Sprecherin"

Wenn Die Staatsanwaltschaft einsieht, einen Fehler gemacht zu haben und die U-Haft rückgängig macht. Warum beleidigst du mich, wenn ich mich darüber echauffiere, dass man so vorschnell gehandelt hat?
 
Danke für die ausführliche Erklärung. Nur sehe ich eben den ausreichenden Anfangsverdacht für einen Mord in diesem konkreten Fall überhaupt nicht. ...
Ich kann mich halt nur, immer wieder, und noch einmal, wiederholen: :(

Keiner der hiesigen Diskutanten
- hat das Studium der Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen,
- verfügt über jahrelange praktische Erfahrung mit dem Straf- und Strafprozessrecht und
- hat die zu dem o.a. Fall angelegten Aktenordner gelesen (deren Anzahl bei solchen Fällen übrigens immer sehr schnell höher zweistellig wird).

Daher funktioniert es schlicht nicht, wenn hier eine rechtliche Würdigung des Falles versucht wird. Es geht einfach schief.

Bei dem damals zuständigen Haftrichter und bei der Staatsanwältin sieht das anders aus: Die erfüllen nämlich die o.a. Voraussetzungen (!). Mithin ist anzunehmen, dass sie zu einer deutlich treffenderen Bewertung des hinreichenden Anfangsverdachts und/oder des dringenden Tatverdachts gekommen sind.

Nur als persönliche Meinung: M. E. kann man es auch ruhig mal akzeptieren, völlig wertungsfrei gemeint, dass man etwas nicht vollständig versteht (mir geht das andauernd so - ja und?). Das ist keine Schande, insbesondere wenn sowohl die Fakten fehlen als auch die erforderliche Fachkenntnis. Wohl niemand hier würde versuchen wollen, einen der aktuellen experimentellen Corona-Impfstoffe zu bewerten. Aber offensichtlich besteht das dringende Bedürfnis, unbedingt juristische Fälle zu bewerten, obwohl nahezu alles erforderliche dazu fehlt. :unsure:

Falls man das eigene fehlende Verständnis nicht hinnehmen und die Sache gerne hinterfragen möchte, dann ist es - meiner Meinung nach - in aller Regel sinnvoll, offen zu sein für Erklärungen und Auffassungen derjenigen, die von der Materie mehr verstehen als man selbst. Die müssen ja nicht zwingend mit allem recht haben. Aber die Wahrscheinlichkeit ist vielleicht tendenziell hoch, dass sie nicht völlig daneben liegen. ;)

Das Vorstehende ist, ausdrücklich, keine Kritik an dir. Im Gegenteil: Du nimmst andere Auffassungen und Erläuterungen ja durchaus konstruktiv auf - was ich, ohne jeden Sarkasmus, gut finde. :t
 
Ich möchte mich in Eure rechtlichen Aspekte nicht einmischen, denn davon habe ich so gut wie keine Ahnung. :) :-)
Eine dezidierte Meinung aus bürgerlichem Rechtsempfinden habe ich natürlich dazu.

Was mir allerdings aufgefallen ist, dass nach dem dritten "Täter" sofort mit Presse, Foto und sogar XYZ gefahndet wurde. Das ist mir erst einmal nicht verständlich?
Dies erscheint mir dazu auch sehr außergewöhnlich zu sein, da selbst bei schwersten Straftaten üblicherweise auf solche Mittel erst nach Monaten zurückgegriffen wird. Das wird öffentlich immer damit begründet, dass zuerst alle polizeilichen Ermittlungen ausgeschöpft sein müssen um die Privatsphäre des oder der Täter zu schützen.
 
Ich möchte mich in Eure rechtlichen Aspekte nicht einmischen, denn davon habe ich so gut wie keine Ahnung. :) :-)
Eine dezidierte Meinung aus bürgerlichem Rechtsempfinden habe ich natürlich dazu.

Was mir allerdings aufgefallen ist, dass nach dem dritten "Täter" sofort mit Presse, Foto und sogar XYZ gefahndet wurde. Das ist mir erst einmal nicht verständlich?
Dies erscheint mir dazu auch sehr außergewöhnlich zu sein, da selbst bei schwersten Straftaten üblicherweise auf solche Mittel erst nach Monaten zurückgegriffen wird. Das wird öffentlich immer damit begründet, dass zuerst alle polizeilichen Ermittlungen ausgeschöpft sein müssen um die Privatsphäre des oder der Täter zu schützen.
Das habe ich mich auch gefragt und es mir letztlich damit erklärt, dass hier vielleicht eine unmittelbare Flucht ins Ausland verhindert werden sollte.
Vielleicht kann uns hier jemand vom Fach mehr Informationen geben?
 
... Was mir allerdings aufgefallen ist, dass nach dem dritten "Täter" sofort mit Presse, Foto und sogar XYZ gefahndet wurde. Das ist mir erst einmal nicht verständlich?
Dies erscheint mir dazu auch sehr außergewöhnlich zu sein, da selbst bei schwersten Straftaten üblicherweise auf solche Mittel erst nach Monaten zurückgegriffen wird. ...
Ich kenne die Rechtslage dazu nicht, häufig sind es m. E. eher Usancen o.ä., und nicht nur Vorschriften, die für solche Maßnahmen ausschlaggebend sind.

Vorliegend ist es m. E. zumindest so, dass der Fall bereits reichlich öffentliches Aufsehen erregt hatte - einschließlich einer exzessiven Berichterstattung der Boulevardpresse - und es ein erhebliches öffentliches Interesse an der schnellen Aufklärung und etwaigen Strafverfolgung gibt (das sog. öffentliche Interesse spielt bei solchen Entscheidungen tatsächlich häufig eine wichtige Rolle). Hinzu kommt vermutlich, @heyho hat es schon erwähnt, dass vorliegend eine schnelle Flucht des dritten Fahrers ins Ausland zu befürchten war. Zudem könnte es naheliegen, dass man aufgrund etwaiger vorhandener Zeugen eine öffentliche Fahndung nur bei schneller Initiierung für erfolgversprechend hielt (andernfalls wäre die Spur ggf. „erkaltet“).

Vielleicht waren solche Aspekte maßgeblich für die Entscheidung, nach dem dritten Fahrer schnell öffentlich zu fahnden. Das sind aber bloße Erklärungsversuche.
 
Als kleiner Nachtrag zu dem Thema, auch in Bezug auf die Fahndung (@AirKlaus): Der folgende Beitrag ist ein paar Tage alt und gibt daher den aktuellen Sachverhalt nicht (mehr) vollständig korrekt wieder. Er bringt aber (trotz einer m. E. tendenziell zweifelhaften Interview-Qualität) ein paar aufschlussreiche Hintergrundinformationen insbesondere zu dem flüchtigen Fahrer - die vielleicht auch dabei helfen zu verstehen, warum nach einer solchen Person recht schnell öffentlich gefahndet wird:

 
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