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Hab bei meinem QP mal nachgesehen. Die Stelle sah in etwa genauso aus. Hab eine Ladung Fluid Film von oben draufgesprüht und gut ist.Hab heute ein wenig den Motorraum geputzt und dabei ist mir folgende rostige Stelle aufgefallen. Anhang anzeigen 499148
Müsste das Motorlager sein, richtig?
Erstmal nichts Schlimmes bei einem älteren Wagen.. aber.. schaut man von oben, sieht man einen Riss?! Oder täuschen mich meine Augen??? Ist leider schwierig mit einem Handy ein gescheites Foto dort zu machen :/Anhang anzeigen 499149
Ich bin gerade etwas verunsichert.. hat jemand von euch schonmal sowas an einem Z4 oder anderem BMW Modell (E46) gesehen?
Hattest du denn auch sowas das wie ein Riss aussieht?Hab bei meinem QP mal nachgesehen. Die Stelle sah in etwa genauso aus. Hab eine Ladung Fluid Film von oben draufgesprüht und gut ist.
...und dann tiefer in den Ausschnitt reinleuchten.
klarKann mir bitte einer sagen was die Maße des Funkschlüssels ist? Habe ein schönes passendes Schlüsselmäppchen gefunden und bin mir nicht sicher, ob der Schlüssel reinpassen würde...
Die M Front am AG Modell muss abgenommen werden da nicht Bestandteil der ABE. D.h. M Front ohne Abnahme ist rechtlich gesehen ein Fahrzeug mit erloschener ABE.
Danke für die ausführliche Antwort. Interesse kam daher, dass ich ein E86 mit Aero Front, Aero Schweller, Carbon Spoiler und Carbon Diffusor (jedoch nicht original BMW, sondern von Alphaflight) im Blick habe. Wollte daher vorher schon mal einen Überblick haben wie dies im Schadensfall aussieht.Die Eintragung hat nichts mit der Erstattung im Schadensfall zu tun. Die Schweller und der Heckansatz sind mit dem Fahrzeug von BMW geprüft worden und als optionale Ausstattung in der ABE enthalten. Die M Front am AG Modell muss abgenommen werden da nicht Bestandteil der ABE. D.h. M Front ohne Abnahme ist rechtlich gesehen ein Fahrzeug mit erloschener ABE.
Wenn es hart auf hart kommt hast Du genau betrachtet noch nicht mal mehr eine gültige Haftpflichtversicherung für Deinen Wagen.
Aber für den Fall, dass Du entweder einen Vollkaskoschaden hast oder Dir ein Dritter Deinen Wagen beschädigt hast Du einen Anspruch auf Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Es sei denn, Du Wiederherstellung überschreitet den Zeitwert Deines Fahrzeuges.
Dann bekommst Du halt nur noch den Differenzbetrag zwischen Restwert Deines Unfallwagens und dem Zeitwert.
Dann kannst Du Dir überlegen was bei einem 2003er Z4 mit 250000 km passiert wenn Du einen Schaden hast bei dem eine Türe, ein Kotflügel und ein Aeroschweller beschädigt wird. Da werden die Preise für die Beschaffung des Aeroschwellers mit den anderen Teilen plus Arbeitslohn schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Also im Schadenfall bei so einem Fahrzeug direkt den Anwalt einschalten. Es wird so oder so in dem Fall ein schwieriges Thema
Warum mit dem Prüfer?ist das tatsächlich so, ja?! Ok krass wusste ich auch nicht und jetzt kommt das Lustige bzw. was mich doch sehr nachdenklich macht: bei einer 21er Abnahme für Kombi Felgen, Fahrwerk und Distanzen, sowie sogar einer verlangten Abnahme vom Carbon-Heckspoiler verlor der Prüfer kein Sterbenswörtchen zur M-Front! Auch die Behörde in Marburg hat die Vollabnahme genehmigt und mir die, durch die Veränderungen erloschene Betriebserlaubnis wiedererteilt! Also im Streitfall bin ich raus, da kann sich die Versicherung schön mit dem TüV Prüfer befassen…
Ganz einfach, weil es ne 21er Vollabnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis des Fahrzeug war…Warum mit dem Prüfer?
Deine 21er war wann?
Wenn da mehrere Wochen dazwischen waren, da wird Dir schon die Versicherung sagen, das da sonst was umgetüddelt sein.
Wie soll ein Prüfer alle Frontschürzen, bei allen Fahrzeugen kennen?
Ich Grunde könnte ich jetzt sagen, wenn Du so d*** bist, dem Prüfer nicht darauf hinzuweisen, das die Frontschürze bei der ganzen 21er Abnahme fehlt, tja, selber schuld.Ganz einfach, weil es ne 21er Vollabnahme zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis des Fahrzeug war…
Er wollte ja auch zur Abnahme die ABE vom Carbon Heckspoiler haben, der weder mit den Spurplatten noch dem Fahrwerk oder den Felgen auch nur ansatzweise was zu tun hatte, also hat er sich offensichtlich das Fahrzeug sehr genau angeschaut…
Ich hätte genau so gut argumentieren können, dass es ein OEM BMW Heckspoiler ist und Nu? Kann Niemand nachprüfen ohne ihn vom Heckdeckel zu reißen…
Also? Genau alles nur Geldmacherei und Gesetze auf die Spitze treiben mehr ist das alles nicht, denn wenns hart auf hart kommt und mein Gegenüber von der Rennleitung einen schlechten Tag hat oder ihm was spanisch vorkommt, kann er mir im schlimmsten Fall trotzdem einfach die Karre stillegen, ha Danke dann für die Abnahme…
Ich Grunde könnte ich jetzt sagen, wenn Du so d*** bist, dem Prüfer nicht darauf hinzuweisen, das die Frontschürze bei der ganzen 21er Abnahme fehlt, tja, selber schuld.
Glaub da spar ich mir jetzt die Antwort drauf. Beleidigen lassen muss ich mich von dir hier nicht…Ich Grunde könnte ich jetzt sagen, wenn Du so d*** bist, dem Prüfer nicht darauf hinzuweisen, das die Frontschürze bei der ganzen 21er Abnahme fehlt, tja, selber schuld.
Danke fürs Feedback! So war auch meine urspgl. Wahrnehmung. Da es ein OEM BMW Teil ist, dachte ich bisher immer es sei keine weitere Aktion notwendig, so war auch der Tenor meiner Werkstatt damals.Leider müsstest Du nachweisen das die M Front schon am Tag der Abnahme montiert war. Es gibt hier im Forum zu dem Thema 2 Linien. Die einen berufen sich auf "ist doch original BMW für den Z4", die anderen sagen "ist eine Frontschürze der M GmbH und nur am Z4 der GmbH in der ABE enthalten".
Also ich habe meine M Schürze und Haube eintragen lassen weil ich auf solche Diskussionen im Schadenfall keine Lust habe. Wenn ich sowieso gerade für eine Abnahme beim Prüfer bin lege ich den Ausdruck vom ETK vor und gut ist