Wo ist die Gerechtigkeit nur hin…. Video vom Mowo!

Du verteilst einen Haufen wütender Smileys und wirfst dann zwei kurze Sätze in den Raum? Da fehlt mir jeglicher Anlass zur Diskussion mit dir. 🤷🏼‍♂️
Die wütenden Smileys unter deinen Kommentaren sollen klarstellen was ich von deinen Kommentaren halte.

Und der Beitrag mit den zwei kurzen Sätzen ist mein Anlass zur Diskussion. Denn das was du da schreibst hat weder sachlich noch rechtlich mit der Realität zu tun. Ich denke dir sind die zwei kurzen Sätze zu unkomfortabel. Oder dir gefällt nicht das aus dem Gegenlager mit zu hohem Intellekt geschossen wird?!
 
Die wütenden Smileys unter deinen Kommentaren sollen klarstellen was ich von deinen Kommentaren halte. …
Das war mir bereits klar, keine Sorge. :) :-)

Zum Rest fehlt mir nach wie vor eine fundierte Aussage, da hilft auch die Behauptung mutmaßlichen eigenen Intellekts eher wenig. Passt schon, für mich ist das Thema ohnehin erstmal beendet.
 
Schonmal was von "Volkssouveränität" gehört? Wenn das Volk nicht die Rechtsprechung beeinflusst wer dann?

Bitte lies zunächst erst einmal Art. 20 Abs. 2 GG. Und auch im Übrigen etwas über die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland im engeren und weiteren Sinne. Dann wird sich dir schnell erschließen, dass es gerade nicht so einfach ist, wie du es hier mutmaßt.

Für eine Debatte über rechtliche Fragen braucht es daher, wie in jedem anderen (wissenschaftlichen) Fachgebiet, entsprechend fundierte Fach- und Sachkenntnis. Nicht allein deswegen hat es durchaus einen Grund, warum die juristische Ausbildung aus einem äußerst umfangreichen Studium (min. 8 Semester Regelstudienzeit) und einer anschließenden mehrjährigen Fachausbildung besteht, die jeweils mit einer äußerst anspruchsvollen Staatsprüfung abgeschlossen werden müssen.

Insoweit sind die rechtlichen Ansichten von @Brummm absolut vertretbar - im Gegensatz zu vielen hier abgefassten "Meinungen". Auch wenn diese natürlich opportuner erscheinen als die rechtlichen Begebenheiten nun einmal sind.
 
Bitte lies zunächst erst einmal Art. 20 Abs. 2 GG. Und auch im Übrigen etwas über die Staatsorganisation der Bundesrepublik Deutschland im engeren und weiteren Sinne. Dann wird sich dir schnell erschließen, dass es gerade nicht so einfach ist, wie du es hier mutmaßt.

Für eine Debatte über rechtliche Fragen braucht es daher, wie in jedem anderen (wissenschaftlichen) Fachgebiet, entsprechend fundierte Fach- und Sachkenntnis. Nicht allein deswegen hat es durchaus einen Grund, warum die juristische Ausbildung aus einem äußerst umfangreichen Studium (min. 8 Semester Regelstudienzeit) und einer anschließenden mehrjährigen Fachausbildung besteht, die jeweils mit einer äußerst anspruchsvollen Staatsprüfung abgeschlossen werden müssen.

Insoweit sind die rechtlichen Ansichten von @Brummm absolut vertretbar - im Gegensatz zu vielen hier abgefassten "Meinungen". Auch wenn diese natürlich opportuner erscheinen als die rechtlichen Begebenheiten nun einmal sind.
Ich brauche kein Jurastudium um zu wissen das die Rechtsprechung in einer Demokratie vom Volk und seiner gewählten Regierung "beeinflusst" wird.
 
Wenn du meinst, das zu wissen, dann bleibt dir diese Meinung natürlich unbenommen. :t
 
Schonmal was von "Volkssouveränität" gehört? Wenn das Volk nicht die Rechtsprechung beeinflusst wer dann?
Die Rechtsprechung ist Sache der Jurisdiktion und nicht des Volkes. Das Volk entsendet Vertreter in ein repräsentatives, demokratisch gewähltes Parlament, das wiederum über die Legislative Einfluss auf die Gesetze nimmt. Ein Politiker wie aber auch das Volk kann kein Recht sprechen.
Bei aller Kritik an unserem heutigen System finde ich die Abkehr von der mittelalterlichen Lynchjustiz auf dem Marktplatz als ganz angenehm.
 
Insoweit sind die rechtlichen Ansichten von @Brummm absolut vertretbar.
Ich hoffe, ich gebe hier nicht zu viel preis, aber @Brummm hat nicht nur die entsprechende Ausbildung, sondern auch lange Jahre Berufserfahrung im juristischen Bereich. Über den Stil kann man streiten, aber die Fachkenntnis dürften nur wenige hier im Forum erreichen (ich z.B. nicht).
 
Die Rechtsprechung ist Sache der Jurisdiktion und nicht des Volkes. Das Volk entsendet Vertreter in ein repräsentatives, demokratisch gewähltes Parlament, das wiederum über die Legislative Einfluss auf die Gesetze nimmt. Ein Politiker wie aber auch das Volk kann kein Recht sprechen.
Bei aller Kritik an unserem heutigen System finde ich die Abkehr von der mittelalterlichen Lynchjustiz auf dem Marktplatz als ganz angenehm.
Bitte nicht meine Aussagen verdrehen, ich habe nicht behauptete das dass Volk oder ein Volksvertreter das Recht spricht. Sondern das diese vom Volk gewählten Vertreter diese mit ihrer politischen Stellung beeinflussen können.
 
@dwz8
Das weiß ich durchaus, im Gegensatz zu manch' anderem hier. Das "Vertretbar" bezieht sich allein darauf, dass es in der Rechtswissenschaft durchaus andere Rechtsauffassungen/-ansichten geben kann, die ebenfalls rechtlich vertretbar sind. (Natürlich nicht zu verwechseln mit "Meinung", die insoweit gänzlich unbeachtlich sind.)
 
Bitte nicht meine Aussagen verdrehen, ich habe nicht behauptete das dass Volk oder ein Volksvertreter das Recht spricht. Sondern das diese vom Volk gewählten Vertreter diese mit ihrer politischen Stellung beeinflussen können.
Das bezweifle ich ganz stark. Die Volksvertreter können ohne Weiteres bei entsprechenden Mehrheiten die Gesetzgebung beeinflussen, das ist ihr Job. Dass aber einer oder mehrere Parlamentarier (Bund, Land oder Gemeinden?) auf einen Richter zugehen und ihn bewegen können, sein Urteil zu ändern, halte ich für schlichtweg unmöglich.
Immerhin stehen vor dem Richter zwei Anwälte, von denen einer dann unterliegt. Und er wird exakt prüfen, ob sich ein Richter an das geschriebene Gesetz gehalten hat. Ansonsten wird es eine Revision geben, in der etwaige Rechtsfehler des Gerichts geprüft werden. Der einzige Spielraum - in engen Grenzen - , den ein Richter hat, existiert beim Strafmaß, aber nicht beim Richterspruch an sich.
 
@dwz8
Das weiß ich durchaus, im Gegensatz zu manch' anderem hier. Das "Vertretbar" bezieht sich allein darauf, dass es in der Rechtswissenschaft durchaus andere Rechtsauffassungen/-ansichten geben kann, die ebenfalls rechtlich vertretbar sind. (Natürlich nicht zu verwechseln mit "Meinung", die insoweit gänzlich unbeachtlich sind.)
oh, das ist keine Frage. Jede Gerichtsverhandlung zeigt, dass man einen Sachverhalt von zwei Seiten betrachten kann. Es ist die Aufgabe eines Anwalts, seinem Mandanten zum Erfolg (oder zur Abwendung des Mißerfolgs) zu verhelfen. Dem Richter obliegt es dann, das Ganze in Einklang mit geltendem Recht zu bringen.
 
ich habe nicht behauptete das dass Volk oder ein Volksvertreter das Recht spricht. Sondern das diese vom Volk gewählten Vertreter diese mit ihrer politischen Stellung beeinflussen können.

Auch das trifft verfassungsrechtlich so gerade nicht zu. Steht im Übrigen schon weiter vorn in diesem Thema, woran ein Richter gebunden ist. Ein politischer Vertreter gehört nicht dazu.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das bezweifle ich ganz stark. Die Volksvertreter können ohne Weiteres bei entsprechenden Mehrheiten die Gesetzgebung beeinflussen, das ist ihr Job. Dass aber einer oder mehrere Parlamentarier (Bund, Land oder Gemeinden?) auf einen Richter zugehen und ihn bewegen können, sein Urteil zu ändern, halte ich für schlichtweg unmöglich.
Immerhin stehen vor dem Richter zwei Anwälte, von denen einer dann unterliegt. Und er wird exakt prüfen, ob sich ein Richter an das geschriebene Gesetz gehalten hat. Ansonsten wird es eine Revision geben, in der etwaige Rechtsfehler des Gerichts geprüft werden. Der einzige Spielraum - in engen Grenzen - , den ein Richter hat, existiert beim Strafmaß, aber nicht beim Richterspruch an sich.
Ich glaube das ist das gleiche was ich gesagt habe. Das die vom Volk gewählten Vertreter die Gesetzte beeinflussen können. Ich habe nicht davon gesprochen das einzelne Politiker auf einen einzelnen Richter zugehen würden! Ich glaube da wurde etwas aus dem Kontext gerissen. Ich spreche nicht über das Urteil oder den Richter sondern von der existierenden Gesetzgebung, die ja schließlich von der Regierung beeinflusst wird.
Auch das trifft verfassungsrechtlich so gerade nicht zu. Steht im Übrigen schon weiter vorn in diesem Thema, woran ein Richter gebunden ist. Ein politischer Vertreter gehört nicht dazu.
Mir fällt jetzt auf das du zum zweiten mal : "gerade im Moment", betonst. Ich bin offen für eine Informative Diskussion was genau damit gemeint ist.
 
Damit ist gemeint, dass die Bindung eines Richters in Art. 97 Abs. 1 GG (i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) abschließend geregelt ist.

Und die richterliche Freiheit ist in der Tat ein sehr hohes und auch sehr weitreichendes Gut, dass es zu schützen gilt und das von den Berufsträgern selbst geschützt wird.
 
oh, das ist keine Frage. Jede Gerichtsverhandlung zeigt, dass man einen Sachverhalt von zwei Seiten betrachten kann. Es ist die Aufgabe eines Anwalts, seinem Mandanten zum Erfolg (oder zur Abwendung des Mißerfolgs) zu verhelfen. Dem Richter obliegt es dann, das Ganze in Einklang mit geltendem Recht zu bringen.
"Erfolg" ist bei manchen Vergehen so eine Sache - ich würde sagen ein Anwalt ist da, damit die Rechte eines jeden entsprechend geachtet/gewürdigt werden. Aber das ist jetzt eine andere Diskussion, das brauchen wir nicht zu vertiefen. Und Jurist bin ich auch keiner.
 
...... es geht aber noch viel Besser mit den Eintragungen.
Ich hatte bei meinem letzten E89 die große F-Performancebremse verbaut. Der TÜV-Prüfer hat dann aus irgendeinem Gutachten eine hintere Bremsscheibe mit 345mm Durchmesser sowie 24mm Dicke abgeschrieben und das Gutachten erstellt. Schön, aber für hinten passte das gar nicht. Ich wäre auch nicht im Traum darauf gekommen, die hintere Bremsscheibe nachzumessen. Das wurde dann auch genau so eingetragen. :) :-)
Was wäre beiner Kontrolle und einem Gutachten daraus geworden? Ich war ja mit einem Auto unterwegs, in dem hinten eine kleinere Bremsscheibe verbaut war, als eingetragen. :eek: :o

Irgendwann bemerkte ich den Fehler im Gutachten.

Daraufhin habe ich ein neues Gutachten mit der tatsächlichen Bremsanlage erstellen lassen. Bei der Eintragung wollte ich natürlich den ersten Eintrag löschen lassen...... keine Chance. Es war schlicht unmöglich, da ich kein Gutachten hatte, dass die hintere Bremse nie und nimmer passt. Also habe ich es so gelassen und den Amtsschimmel einfach wiehern lassen.

Nun hatte ich zwei Bremsanlagen eingetragen. Beim ersten TÜV wunderte sich die DEKRA darüber und fragte mich wieso das so ist. Um keine weiteren Konflikte entstehen zu lassen sagte ich, dass ich ab und an auch mal die andere Bremsanlage nutze. :D Das wurde problemlos akzeptiert und die Plakette erteilt.

Hier meine damalige Zulassungsbescheinigung I.
 

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Da hätte ich doch einfach mal 2 Bremsanlagen gleichzeitig montieren lassen.
Danke für die Vorlage. :D
Wie ihr alle hier RKI: Zweifach-Geimpfte gelten nicht länger als „vollständig geimpft“ - WELT
sehen könnt, nutzt es nichts.
...... es geht aber noch viel Besser mit den Eintragungen.
.... Der TÜV-Prüfer hat dann aus irgendeinem Gutachten eine hintere Bremsscheibe mit 345mm Durchmesser sowie 24mm Dicke abgeschrieben und das Gutachten erstellt. Schön, aber für hinten passte das gar nicht. Ich wäre auch nicht im Traum darauf gekommen, die hintere Bremsscheibe nachzumessen. Das wurde dann auch genau so eingetragen. :) :-)
Was wäre beiner Kontrolle und einem Gutachten daraus geworden

Fallt jemandem etwas auf?
 
Zuletzt bearbeitet:
Was wäre beiner Kontrolle und einem Gutachten daraus geworden? Ich war ja mit einem Auto unterwegs, in dem hinten eine kleinere Bremsscheibe verbaut war, als eingetragen. :eek: :o

Es wäre wohl, wenn es aufgefallen wäre, ebenfalls auf eine Untersagung der weiteren Fahrt und ggf. Sicherstellung und Begutachtung hinausgelaufen.

Es ist schließlich nicht die Aufgabe der Polizei, die Betriebserlaubnis vor Ort zu überprüfen. Dies hat bereits die zuständige Behörde (Zulassungsstelle oder KBA bei Typgenehmigungen) gemacht und ihre Genehmigung dies entsprechend dokumentiert (Zulassungsbescheinigungen).

Insofern hilft auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der allzu gerne angeführt wird, nicht wirklich weiter. Denn dafür muss erst einmal für die Polizei der "Spielraum" eröffnet sein. Das setzt aber grds. eine Ermessensentscheidung voraus. Bei einer gebundenen Entscheidung hat der Gesetzgeber bereits festgelegt, wie zu verfahren ist (quasi ein "wenn-dann-Prinzip"). Da müsste dann eher die Entscheidung des Gesetzgebers überprüft werden, ob er verhältnismäßig geregelt hat (das überprüft im Zweifel ein/das (Bundes-)Verfassungsgericht).
 
ich hatte einen ganz anderen Vorfall... Bei mir stand an 2 Dämpfern was anderes drauf als im "Unbedenklichkeitsgutachten". Hat der TÜV Prüfer bemerkt, mir kundgetan und gesagt, dass er mir das so einträgt wies am Dämpfer steht damits keine Probleme gibt.
Das nenne ich mal saubere genaue Arbeit.
 
ich hatte einen ganz anderen Vorfall... Bei mir stand an 2 Dämpfern was anderes drauf als im "Unbedenklichkeitsgutachten". Hat der TÜV Prüfer bemerkt, mir kundgetan und gesagt, dass er mir das so einträgt wies am Dämpfer steht damits keine Probleme gibt.
Das nenne ich mal saubere genaue Arbeit.
Das kann aber auch nach hinten losgehen. Mein Prüfer hätte das abgelehnt, vermute ich. Mal angenommen der Fehler ist beim Lieferanten passiert und es wurde einfach die falschen Dämpfer verbaut ? Ein technischer Laie muss sowas ja auch beauftragen können in einer Werkstatt und sich drauf verlassen. Was, wenn im Falle eines Unfalls das Fahrzeug überprüft und zum Abgleich wieder das Unbedenklichkeitsgutachten herangezogen wird ?
Das Leben eines Prüfingenieurs ist auch nicht so einfach, der hat dann u.U. auch mal schnell eine Ermittlung wegen Falschbeurkundung am Hals. Ist im Falle einer Rostlaube , die kürzlich aus dem Verkehr gezogen wurde, so am Laufen.
 
Ich sehe das eher entspannt. Die Dämpfer waren im Set und alles andere hat ja zusammengepasst. Nur hat das T gefehlt. Am Gutachten stand LSPORT und am Dämpfer LSPOR. wurde also entweder ein T vergessen oder beim Gutachten eines versehentlich angegeben vom Hersteller.
 
Ich sehe das eher entspannt. Die Dämpfer waren im Set und alles andere hat ja zusammengepasst. Nur hat das T gefehlt. Am Gutachten stand LSPORT und am Dämpfer LSPOR. wurde also entweder ein T vergessen oder beim Gutachten eines versehentlich angegeben vom Hersteller.
Nagut, die Art Abweichung kann man sicher entspannt betrachten. Stand ja im ersten Beitrag so nicht drin, hätte ja auch die Typ- oder Bauartnummer sein können oder was anderes relevantes :) .
 
@keulejr
@Brummm
Jetzt hätte ich noch eine ernstgemeinte Frage zu dem Thema:
Bei den neueren Autos mit Werks-Zubehör-Programm, siehe BMW F80+F82 mit M-Performance-Teilen, steht bei Frontspoiler, Heckspoiler, Diffusor, Lenkrad, zum Teil Felgen mit stark abweichenden Reifenmaßen (Satz mit 19" VA + 20" HA) aus diesen Programm - muss nicht eingetragen werden, da bereits in der EG-Typgenehmigung enthalten.
So etwas kann die normale Exekutive bei einer typischen Kontrolle nicht im Detail prüfen, oder? Wie ist hier die rechtliche Lage?
 
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