Supra Felgen zum Verkauf oder im Tausch

@keulejr
Natürlich kann man sowas nicht in drei Sätzen abhandeln (das war auch nicht mein Wunsch oder meine Absicht),das ist mir durchaus bewußt.Deshalb beschäftigen sich Gerichte und Anwälte teils Jahre mit so manchen Dingen.....wäre es einfach wärs ne Samstag vormittag-Sitzung im örtlichen Gericht und das Thema wäre erledigt....

Bei so Kooperations-Kfz ist das halt immer so ne Sache für uns Laien......und BMW ist ja nicht die erste Firma,die sowas im Programm hat....die VW-,Skoda- und Seat-Foren sind sicher auch voll mit Themen zu Radfreigabefragen bezüglich der Schwestermodelle des jeweiligen Fahrzeugs.

Bei BMW hat sich das bisher halt überwiegend auf Räder aus anderen Baureihen bezogen und da hat BMW mittels Dokumenten bis vor ein paar Jahren auch noch problemlos ausgeholfen....
Hier mit ner Toyota-Felge,die auf einer BMW-Entwicklung steckt aber eben von Toyota homologiert ist und sich dies eben auch auf eigentliche BMW-Teile erstreckt,macht die Sachlage natürlich nicht einfacher.

Der simple Gedankengang ist der,der hier bereits geäußert wurde,ist doch ein BMW-Fahrwerk,sind doch BMW-Teile bis zur Bremsscheibe und somit sollte auch das Rad problemlos auf nen BMW passen,was es mechanisch auch tut.....und es wird wohl auch nie was kaputtgehen,aber die rechtliche Seite bedenkt man da eben erstmal nicht.

Und am Ende kommt eben dieses Thema an diesen Punkt.

Danke für deine Erklärungen und knappen Ausführungen,macht die Sache für mich etwas besser verständlich.


Greetz

Cap
 
Eine Kleinigkeit gibt es dabei aber zu beachten, was eventuell dennoch bei Felgen zutreffen kann - die Felgengröße mit den Reifendimensionen müssen im Kfz-Schein / den Zulassungspapieren dennoch eingetragen sein. Was meine ich damit. Beispiel: das Fahrzeug wird serienmäßig mit 18er Felgen und einer Reifendimension als Basis angeboten, diese sind in den Papieren auch aufgeführt. Nun gibt es z.B. als Sonderausstattung 19er, welche auch optional vom Werk für dieses Modell angeboten werden, diese jedoch nicht in den Papieren stehen. Dann muss man diese Felge eintragen lassen, was völlig problemlos ist. Wenn diese optionale, alternative Felgendimension schon in den Papieren steht, entfällt dies. Desshalb sollte man bei originalen Felgen beim Nachkauf derselben immer kontrollieren, ob diese Dimension schon in den Papieren aufgeführt ist. Wenn nein, muss man dies nachholen.
Und das stimmt - soweit ich weiß - nicht.
Ich wollte bei einer "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil" x oder Y die im CoC stehenden Reifendimensionen mit übernehmen lassen - wurde von der Zulassungsstelle rundweg abgelehnt. Es stünde immer nur die kleinste zulässige Größe in den Papieren. Nun ja, mußte ich so hinnehmen.
Bei meinem Pampersbomber waren ebenfalls Räder entsprechend der Werksauslieferung montiert, aber nichts davon stand in den Papieren.....
 
Und das stimmt - soweit ich weiß - nicht.
Ich wollte bei einer "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil" x oder Y die im CoC stehenden Reifendimensionen mit übernehmen lassen - wurde von der Zulassungsstelle rundweg abgelehnt. Es stünde immer nur die kleinste zulässige Größe in den Papieren. Nun ja, mußte ich so hinnehmen.
Bei meinem Pampersbomber waren ebenfalls Räder entsprechend der Werksauslieferung montiert, aber nichts davon stand in den Papieren.....

…trotzdem könntest Du die größeren, originalen Felgen mit der Bescheinigung des Herstellers eintragen lassen, da diese ja seitens des Herstellers für den Wagen zertifiziert wurden. Vermutlich aber nicht über die Zulassungstelle, weil diese technisch wenig Ahnung haben, sondern „nur“ ausführendes Organ sind, sondern über den TÜV.
 
Die Möglichkeit will ich gar nicht in Abrede stellen - daß mir ein Prüfer auf einem entsprechend der ihn beschäftigenden Prüforganisation eingefärbten Papier bestätigen würde daß ich etwas montieren dürfte was bereits durch eine Homologation bestätigt ist. Daß die Zulassungsstelle dies dann auch in die Papiere überträgt sehe ich ebenso als unfraglich an. Der Knackpunkt ist ein anderer: Du mußt weder das eine noch das andere tun oder machen lassen. Wie gesagt, es gilt für Rad/Reifen-Kombinationen mit denen das Fahrzeug homologiert wurde.
 
Die Möglichkeit will ich gar nicht in Abrede stellen - daß mir ein Prüfer auf einem entsprechend der ihn beschäftigenden Prüforganisation eingefärbten Papier bestätigen würde daß ich etwas montieren dürfte was bereits durch eine Homologation bestätigt ist. Daß die Zulassungsstelle dies dann auch in die Papiere überträgt sehe ich ebenso als unfraglich an. Der Knackpunkt ist ein anderer: Du mußt weder das eine noch das andere tun oder machen lassen. Wie gesagt, es gilt für Rad/Reifen-Kombinationen mit denen das Fahrzeug homologiert wurde.

Da gebe ich Dir ja recht - für am Fahrzeug bereits homologierte Felgen/Reifengrößen ist das ärgerlich. Aber was soll denn die Zulassungsstelle ohne technischer Kompetenz machen? Die brauchen eine technische Vorgabe, wenn sie sich unsicher sind und das ist halt mal der TÜV (oder eine ähnliche Prüforganisation). Alle technischen Möglichkeiten pro Hersteller und pro Fahrzeugmodell kennen zu können, überfordert manchmal ja schon die technische Prüfstellen...

Wenn nun in der Basisauslieferung eines Fahrzeugs nur die Kombination in den Zulassungspapieren steht, mit welchen das Fahrzeug quasi vom Band lief (egal, ob das die Basis, oder eine optionale Felgengröße war), muss halt jegliche Änderung nachgetragen werden und das funktioniert bei homologierte Originalfelgen problemlos. Ist ja auch für Fremdfelgen mit ABE kein Problem - nur der dafür erforderliche Zeitaufwand ist halt "lästig".
 
Zeit - und Geld.
Ich hab denen das CoC zu dem Fahrzeug auf den Tisch gelegt......wenn sie damit nichts anzufangen wissen ist doch was schief gegangen.....

Worum ging es in diesem Thread nochmal? :D
 
Da gebe ich Dir ja recht - für am Fahrzeug bereits homologierte Felgen/Reifengrößen ist das ärgerlich. Aber was soll denn die Zulassungsstelle ohne technischer Kompetenz machen? Die brauchen eine technische Vorgabe, wenn sie sich unsicher sind und das ist halt mal der TÜV (oder eine ähnliche Prüforganisation). Alle technischen Möglichkeiten pro Hersteller und pro Fahrzeugmodell kennen zu können, überfordert manchmal ja schon die technische Prüfstellen...

Wenn nun in der Basisauslieferung eines Fahrzeugs nur die Kombination in den Zulassungspapieren steht, mit welchen das Fahrzeug quasi vom Band lief (egal, ob das die Basis, oder eine optionale Felgengröße war), muss halt jegliche Änderung nachgetragen werden und das funktioniert bei homologierte Originalfelgen problemlos. Ist ja auch für Fremdfelgen mit ABE kein Problem - nur der dafür erforderliche Zeitaufwand ist halt "lästig".
Mein Wagen hatte nie 17 Zoll Felgen montiert bei Auslieferung - dennoch steht 17 Zoll in meinen Zulassungspapieren.
Erklärung? Originalgrößen, die im CoC stehen müssen nicht eingetragen werden. Wie kommst Du auf solche Behauptungen, dass es anders ist? Der TÜV hat das seit 12 Jahren nie beanstandet. Schaut doch mal in eure Fahrzeugscheine, was eingetragen ist.

Ich wäre auch sehr neugierig auf die Aussage von Juristen zum Thema Versicherung. Theoretisch könnte sich die Versicherung wegen einer Bagatelle aus der Haftung stehlen - Stichwort LED Standlicht Birnchen. Das wurde soweit mir bekannt gesetzlich geändert mit dem Bezug zum Schadensereignis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Wagen hatte nie 17 Zoll Felgen montiert bei Auslieferung - dennoch steht 17 Zoll in meinen Zulassungspapieren.
Erklärung? Originalgrößen, die im CoC stehen müssen nicht eingetragen werden. Wie kommst Du auf solche Behauptungen, dass es anders ist? Der TÜV hat das seit 12 Jahren nie beanstandet. Schaut doch mal in eure Fahrzeugscheine, was eingetragen ist.

Ich wäre auch sehr neugierig auf die Aussage von Juristen zum Thema Versicherung. Theoretisch könnte sich die Versicherung wegen einer Bagatelle aus der Haftung stehlen - Stichwort LED Standlicht Birnchen. Das wurde soweit mir bekannt gesetzlich geändert mit dem Bezug zum Schadensereignis.

…ich behaupte das doch nicht - ich schildere nur, (wenn Du meine Posts tatsächlich gelesen hättest) was mir ein Bekannter von TÜV erzählt hat. Im übrigen hatte ich noch nie bei einem meiner Neuwagen ein CoC-Papier in der Hand. Folglich weiß ich gar nicht, was da drinsteht.

Meine Felgengrößen, welche ich als homologierte, originale Herstellerfelgen (mit der originalen Reifendimension), waren bisher immer im Kfz-Schein/in den Zulassungspapieren aufgeführt.

Es ist mir eigentlich auch egal, wie Du das hältst, ich wollte nur auf den ursprünglichen Fakt hinweisen, dass eine originale Toyota Felge (welche nur auf der Supra von Toyota homologiert wurde), nur weil die technische Basis Z4 G29 BMW quasi identisch ist, nicht automatisch auch auf dem G29 ohne irgend einer Abklärung/Eintragung gefahren werden kann (auch wenn dies technisch passt).

...und jetzt bin ich raus aus der inzwischen ellenlangen, unsinnigen Grundsatzdebatte - ist mir einfach zu mühselig. Soll doch jeder das so halten, wie er meint. :whistle:
 
Zuletzt bearbeitet:
Und das stimmt - soweit ich weiß - nicht.
Ich wollte bei einer "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil" x oder Y die im CoC stehenden Reifendimensionen mit übernehmen lassen - wurde von der Zulassungsstelle rundweg abgelehnt. Es stünde immer nur die kleinste zulässige Größe in den Papieren. Nun ja, mußte ich so hinnehmen.
Bei meinem Pampersbomber waren ebenfalls Räder entsprechend der Werksauslieferung montiert, aber nichts davon stand in den Papieren.....

Bei meinem M40i ist es genau umgekehrt, da stehen nur die großen 19" in der Zulassungsbescheinigung. :) :-)
Also kann das so nicht stimmen, was die Zulassungsstelle argumentiert.
 

Wir werden‘s überleben
Kleines Update: Nach Abstimmung mit dem Spezialisten vom TÜV werden bei mir die Supra-Felgen per Einzelabnahme für den 40i eingetragen. Referenz ist die Supra, darum wird die zulässige Achslast auf der HA um 35kg reduziert. Das ist aber nur Papier ;)
 
Hallo
Megageil das Du das in die Hand nimmst die Felgen legal an den Z4 zu schrauben.
Ich fahr jetzt seit 2 Jahren damit und es juckt nicht einen Polizisten, auch in den Dolomiten bei einer Kontrolle null Probleme.Da gibt es echt andere Sachen die mehr Aufmerksamkeit erregen😂🤪
 
Kleines Update: Nach Abstimmung mit dem Spezialisten vom TÜV werden bei mir die Supra-Felgen per Einzelabnahme für den 40i eingetragen. Referenz ist die Supra, darum wird die zulässige Achslast auf der HA um 35kg reduziert. Das ist aber nur Papier ;)
Jetzt ist es offiziell, man darf die Toyota-Felgen auf dem g29 fahren 😀
 

Anhänge

  • 20240416_112755_copy_1575x2232.jpg
    20240416_112755_copy_1575x2232.jpg
    133 KB · Aufrufe: 61
Jetzt ist es offiziell, man darf die Toyota-Felgen auf dem g29 fahren 😀

Glückwunsch!

Allerdings betrifft das nur bei diesem geprüften Fahrzeugumbau - also nicht „man“ im allgemeinen Sinne.

(Und ganz genau dürfte man das auch erst mit der Korrektur der Papiere.)
 
Servus,
Na supi, danke fürs einstellen ins Forum.
Kann man dann mit zum Tüv Termin nehmen.
Grüssle
Frank
 
Hallo miteinander!
Ich war vor einigen Tagen beim TÜV Süd und habe angefragt, ob ich die Toyota-Felgen abgenommen und in die Fzg.-Papiere eingetragen bekomme. Leider hat der Prüfer dies abgelehnt und hierfür einen Felgen-Traglastnachweis von Toyota gefordert (auch das hier dankenwerterweise eingestellte Gutachten vom TÜV Nord hat ihn nicht umstimmen können). Ich habe bei Toyota bzgl. dem Traglastnachweis angefragt, bisher aber ohne Erfolg.
Frage in die Runde: Hat jemand von euch den Traglastnachweis von Toyota erhalten und kann dieses hier eingestellt werden?
Gruß aus dem Schwabenland & allzeit gute Fahrt :thumbsup:
 
Es geht über eine einzelabnahme. Dabei wird die supra zugrunde gelegt und der z4 um ca 30kg abgelastet.
Ein traglastgutachten gibt es leider nicht.
 
Hallo miteinander!
Ich habe mein Glück im Anschluss bei einem GTÜ-Stützpunkt versucht. Hier bekam ich dto. als Antwort, dass ohne Traglastbescheinigung keine Einzelabnahme möglich ist. Allerdings hat der GTÜ-Prüfer anschließend in einer Datenbank recherchiert, ob dort die Toyota-Felgennummer bekannt und mit Daten hinterlegt ist. Dies war dann der Fall und die Einzelabnahme war dadurch möglich :) :-)
Anmerkung: Meine Anfrage bei Toyota Deutschland nach einer Traglastbescheinigung war ohne Erfolg bzw. die Antwort war, dass die Teilenummer nicht bekannt sei (es handelt sich im Übrigen um eine BMW-Teilenummer aber BMW lehnt sowieso die Herausgabe von Traglastbescheinigungen ab :roflmao:).
 
Hallo
Kleines Update
Da der Z4 nicht mehr zu meinen Lebensumständen passt, muss er leider gehen.
Dies auf den originalen Felgen, somit stehen die Supra/Z4 Felgen mit Reifen die noch für eine Saison gut sind zum Verkauf.
Nunmehr zum Mega Schnäppchenpreis
Felgen sind in Top Zustand

Preis 300 Euro !!!

Standort Rottenburg am Neckar
Grüssle
Frank
 
  • Wow
Reaktionen: HR8
Zurück
Oben Unten