Au weia... na dann noch einen Kurzkommentar von jemandem, der zwar im Immobereich tätig ist, aber nicht das Makeln als Hauptschiene hat (Kommentar ausschließlich zur aktuellen Rechtslage), sorry OT:
In Österreich werden die allermeisten Mietverträge auf 3 Jahre abgeschlossen und danach braucht der Vermieter mit dem Mieter keinen neuen Vertrag abschließen, sondern kann seine Wohnung beliebig neu vermieten lassen. Somit wird also wieder ein Makler "benötigt"...
Das ist unrichtig, die Mindestbefristungsdauer in Ö ist 3 Jahre, aber ein Makler, der seine Provision maximieren will, wird immer zumindest 5 Jahre Laufzeit abschließen, dann dann ist die Provision schlicht höher (2 Bruttomieten statt einer). Natürlich kann der Vermieter nach Ende der Befristung neu vermieten lassen, da er den Makler aber selbst bezahlen muss, wird er gerade das nicht wollen. Da der Mieter als Konsument aber auch bei 10 Jahren Befristung grundlos nach 16 gezahlten Monatsmieten immer aussteigen kann, freut sich der Vermieter regelmäßig über das neu Ausmalen und den Makler den er nun wieder bezahlen muss.
oft den selben Makler, der einfach das Expose von vor drei Jahren wieder online stellt und sonst keinerlei Aufwand hat. Denn die Wohungs-Begehungen sind ja meistens ein schlechter Scherz und in wenigen Minuten abgefrühstückt. Bzw. schickt man da dann die Azubine hin, bzw. den Azubi. Fragen kann der Makler auch meistens nur schlecht beantworten und verweist dann gerne an den Vermieter...
Solche schwarzen Schafe mag es geben und gar nicht wenige. Dargestellt ist das sehr tendenziell / naiv, die Realität sieht ein wenig anders aus: Erstens, weil für eine Einzelbesichtigung der Aufwand mit Zu- und Abfahrt mehrere Stunden beträgt, die irgendjemand bezahlen muss. Von Nebenkosten für das Anfahren reden wir noch nicht einmal, und Inserate in mehreren Medien sind auch nicht gratis. Zweitens, weil nicht jede Wohnung mit einer handvoll Besichtigungen weg kommt, es sind nicht alle Immobilien derart attraktiv oder so bepreist. Drittens, weil man auf der Straße steht und der Besichtigungskunde einfach gar nicht kommt (im Winter bei Minusgraden der Favorit beim Makeln). Und wer eine (wie von Dir geschildert) ahnungslose Person zur Besichtigung schickt, der wird nicht viele Vermietungen zusammenbringen.
Und selbst wenn der Wohnungseigentümer institutionell ist, also viele Wohnungen besitzt/vermietet/verwaltet, denn das ist/war meistens ein Makler involviert, um die maximal möglichen Kosten ansetzen zu können, denn das ist immer sehr leicht verdientes Geld, da laut Gebührenordnung ja alles zulässig ist.
Den verstehe ich nicht - Du meinst, wer viele Wohnungen hat, hat selbst auch die Maklerkonzession und arbeitet die Provision in die eigene Tasche? Wie soll denn das gehen, wenn der Abgeber die Provision bezahlen muss (und nicht wie früher der Mieter)?
Makler durften sich in Österreich bis zu 240% der Nettowarmmiete einstecken, also die Nettokaltmiete + die angesetzten Betriebskosten der Wohnung als Basis nehmen...
Maklerprovision 2 Bruttomieten (Mietzins plus Betriebskosten) zzgl 20% Ust, und das nur vom Vermieter... Es sei denn Du beziehst Dich auf die alte Rechtslage. Die Begriffe Kaltmiete / Warmmiete gibt es in Ö übrigens (rechtlich) gar nicht. Dass auch die Betriebskosten als Provisionsbasis dienen ist kein Akt der Bosheit der Makler, sondern gesetzlich so vorgesehen.
Und on Top kommen dann für jeden neu erstellten Vertrag ja auch noch die Vertragserstellungsgebühren, die ein geschickter Makler / Vermieter dem Mieter auch heute noch aufdrücken kann. Und da landet man auch schnell mal bei ~500€ je Vertrag...
Im Bereich des geschützten Mietzinses (Altbau) ist das verboten und dieser Makler wird seine Konzession nicht lange haben. In Ö dürfen Immobilientreuhänder gar keine Verträge gegen Kosten erstellen lassen, das darf in Ö nur ein Anwalt oder Notar. Macht das der Makler und verrechnet etwas dafür, ist der Tatbestand Winkelschreiberei erfüllt (denn seine gewerbliche Konzession umfasst nicht die Vertragserrichtung). Ein Makler darf nur ein Formular ausfüllen. Kosten für Vertragserrichtung gibt es nur gegen eine Rechnung eines Rechtsanwaltes, und ja ich habe ob mancher Tarife auch schon den Kopf geschüttelt... Beim seriösen Anwalt kostet ein Mietvertrag derzeit Euro 180,- brutto inkl USt. Wobei der Anwalt noch haftet für den Vertrag den er da errichtet hat...
Nur denken sich die Makler nun wohl andere Dienstleistungen aus, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Bzw. legt der Vermieter die Besteller-Kosten halt anderweitig um. Bin da aktuell aber nicht auf dem Laufenden
Hätte ich nie gedacht

Nun, es war wohl zu erwarten, dass ein Vermieter der selbst jegliche Maklerkosten zu bezahlen hat, dies mit der Vermietung wird verdienen müssen, es sei denn, er war zuvor schon reich oder er hat noch andere Einkünfte (soll vorkommen). Dazu muss sich aber niemand Dienstleistungen ausdenken, die Miete ist einfach höher. Genau das ist bei den Verträgen mit freiem Mietzins seit Einführung des Erst(!)bestellerprinzips in Ö auch passiert. Die Mieter, die sich hierdurch wirklich etwas sparen, sind allein die Altbaumieter wo Richtwertmietzins anzusetzen ist, denn dort kann der Vermieter den Mietzins nicht erhöhen, dieser ist gesetzlich geregelt (auch die Erhöhungen). In allen anderen (freien) Mietzinsbereichen zahlen die Mieter drauf, weil sie mit ihrer nun höher angesetzten Miete nicht nur die eigene Maklerleistung, sondern auch noch jene der gesetzlich reglementierten Mieter (mit) zahlen müssen.
In der Schweiz gilt auch das Bestellerprinzip, nur wird dort häufig die Vermietung über die Wohnungsverwaltungen organisiert. Und da fallen dann für den Mieter gar keine Kosten an
Zur Rechtlage in der Schweiz kann ich nichts sagen. Aber wenn die Dienstleistung Makeln / Vertragserrichtung (und es gibt ja noch viel anderes, Übergabe etc.) den Mieter "gar nichts kosten" - ja wer bezahlt sie denn dann? Denn erbracht werden sie wohl, und zu glauben dass irgendeine Dienstleistung für lau erfolgen kann, das ist doch ein wenig - naiv?
ich meine dich explizit nicht, denn ich kenne dich und deine Firma ja gar nicht. Ich habe nur mal meine ganz persönlichen Erfahrungen mit Vorarlberger Maklern von vor vielen Jahren verbildlicht.
Das gilt auch für meine Antworten in diesem Beitrag

Ich denke der springende Punkt hier ist "vor vielen Jahren" denn ja, früher waren die Zeiten für die Maklerkollegen ganz anders. Wer heute keine Geschäftsräume und Kaufimmobilien im Portfolio hat, oder wer seine Auftraggeber nicht schon seit vielen, vielen Jahren hat (und diese akzeptieren, dass sie nun neuerdings den Makler zahlen müssen) für den wird es ganz schnell eng - und das wird viele Arbeitsplätze kosten. Nicht nur den der Azubine
Nicht falsch verstehen, das Bestellerprinzip bei Mietprovisionen ist argumentierbar, keine Frage, und es ist (zumindest finanziell) besser für die Mieter, als es früher war. Refinanziert wird es aber über höher angesetzte Mieten in jenen Bereichen, in denen der Mietzins nicht reguliert ist. Daher bringt es den (Altbau-) Mietern am ehesten etwas, wobei man festhalten muss, dass gerade im Altbau öfter unbefristet vermietet wird als anderswo, weil dann der Abschlag auf den gesetzlich regulierten Mietzins für die Befristung (immerhin -25%) entfällt. Gerade dort wo es - das Bestellerprizip - den Mietern am meisten bringt, ist der Makler daher am seltensten im Einsatz. Eine vom Gesetzgeber gut bedachte Regelung sieht anders aus, zumal der Makler in Ö beim Erstbestellerprinzip jetzt nur noch dem Vermieter verprlichtet ist, mit dem Mieter hat er nun nicht einmal mehr einen (Makler-) Vertrag und daher auch keinerlei Pflichten etc..
Naja, lieber zurück zum "wie lange dürfte ihr noch Arbeiten" Thema, sonst bekommen wir noch den Jahrespreis für zu viel off topic Textwüsten. Verzeihung! Wen das Immobilien Thema in Ö tiefer interessiert oder Fragen hat, der kann mir gerne eine PM schreiben (werden nicht viele sein, wir wollen uns hier ja alle lieber mit dem Hobby / z4 beschäftigen).