Auch auf eine bereits durchgeführte Kulanzreparaturen?Darauf hast du 24 Monate Gewährleistung, in den ersten 12 Monaten mit Beweislastumkehr - oder?
Bei Kulanzfällen beginnt die Gewährleistungsfrist nicht wieder von vorn. Die Gewährleistungsfrist für das reparierte und umgetauschte Produkt beginnt nur wieder von Neuem, wenn die vorherige Reklamation als ein Fall von Gewährleistung anerkannt wird.
ca. 5000 Euro