Sternreifen=Die Esotherik der Reifenkunde
Nö, nicht wirklich.
Ein fahrzeugspezifischer Reifen (also zwischen Reifenhersteller und dem Fahrzeughersteller schon in der Fahrzeugentwicklung angepasster Reifen) bringt gewisse fahrdynamische Vorteile, was auch in diversen Tests hinreichend erwiesen ist. Die Gummimischung unterscheidet sich nachgewiesen geringfügig vom Reifen ohne fahrzeugspezifischer Kennzeichnung des selben Reifentyps/Herstellers.
Diese muss man als Kunde aber nicht zwingend einhalten - auch kann sich hinsichtlich irgendwelcher Garantieansprüche der Hersteller bei Nichteinhaltung nicht sperren (ähnlich dem Umstand, wenn Kundendienste nicht durch BMW Werkstätten durchgeführt werden, aber nachweisbar die Kundendienstvorgaben eingehalten wurden). Hierzu gibt es diverse auch gerichtlich geklärte Fälle.
Anders sieht es dagegen mit allem ausserhalb der seitens des Fahrzeugherstellers eingeräumten Garantie/Gewährleistungsfrist ein. Alles was in den Bereich Kulanz fällt, obliegt dem Fahrzeughersteller, wie er sich da verhält.
Bei NICHT-Allrad Fahrzeugen (um wieder zurück auf BMW zu kommen) ist die Verwendung von NICHT * markierten Reifen unproblematisch und BMW wird hier kaum irgendwelche "Sperenzchen" machen.
Völlig anders verhält es sich bei ALLRAD-Fahrzeugen von BMW. Hier rät mein BMW Händler DRINGEND zur ausschließlichen Verwendung der * markierten Reifen, wegen des VTG-Getriebes. Dieses Ausgleichsgetriebe ist zwar längst nicht so empfindlich, wie häufig kolportiert wird, aber dennoch etwas empfindlicher, wenn irgendwelche Veränderungen auf den Antriebsstrang vorgenommen wurde. Da das VTG keine günstige Angelegenheit ist, tut man gut daran, bei der BMW-Empfehlung/Vorgabe bei Allrad Fahrzeugen zu bleiben,
Mein BMW Händler hat wie gesagt bei allen Nicht-Allradlern kein Problem damit, nicht * markierte Reifen zu montieren (sollte man diese über ihn ordern) und hat auch keinerlei negative Erfahrungen mit BMW hinsichtlich eventueller Garantie-/Gewährleistungs-/Kulanzfälle. Bei Allradler rät er händeringend zu den * markierten Reifen, da im seltenen Fall einer Schädigung des VTG mit keinerlei Kulanz seitens BMW zu rechnen ist. Mein lokaler Reifenhändler (hat absolut nichts mit BMW zu tun) weigert sich zum Beispiel, bei meinem Alltagslaster M340d G21 andere Reifen als die * markierten aufzuziehen. Beim M40i G29 ist er dagegen völlig tiefenentspannt.
Es gibt hinsichtlich der Zulassungsseite (KBA) übrigens auch keinerlei Einschränkung - ansonsten müsste zwingend im Fahrzeugschein ein ganz bestimmter Reifen eigetragen sein. Dann darf min nicht davon abweichen, weil nur dann der Reifentyp auch Bestandteil der Zulassung ist. Als Beispiel fällt mir da spontan Bugatti ein, die haben einen ganz speziellen Reifentyp/Hersteller im Kfz-Schein stehen.