keulejr
junger Oldie-Cruiser
- Registriert
- 2 Februar 2014
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Kann der sich vor Gericht selbst vertreten? Da kenne ich hier einen Juristen (nennt sich auch junger Oldie-Cruiser) der weiß das bestimmt.![]()
Den Artikel kann ich zwar nicht lesen...da es eine GMX-Seite ist, vermute ich stark, dass diese zu werbeverseucht ist.
Aber ja, warum sollte er sich vor Gericht nicht selbst vertreten können? Verkehrsverstöße sind in der Regel Sache der Amtsgerichte und da herrscht grds. kein Anwaltszwang. Ob es sinnvoll ist, sich selbst zu vertreten, steht allerdings auf einem anderen Blatt (meine Erfahrung: eher nicht vorteilhaft). Und den Richterinnen und Richtern wird es wohl herzlich egal sein.