AW: Aktion Problemlenkung
Hi,
habe schon mal vom KBA Antwort bekommen.
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Der Mangel an der Lenkung beim Z4 ist mir bereits 2009 von verschiedenen Fahrzeughaltern gemeldet worden. Ich habe deshalb den Fahrzeughersteller BMW um eine Stellungnahme zu dem mehrfach aufgetretenen Mangel an obigen Fahrzeugen gebeten. In der Stellungnahme teilt mir BMW sinngemäß Folgendes mit:
Beim BMW (Baureihe E85) ist eine elektromagnetische Servolenkung (Electric Power Steering, EPS) verbaut. Bei dieser Baureihe sind Beanstandungen an der Lenkung aufgetreten, die bei Außentemperaturen von mehr als 30 C auftraten und zu erhöhten Lenkkräften und verringerten Lenkrückstellkräften führten.
Bei einer Außentemperatur von mehr als 30 C kann es durch lange und starke Sonneneinstrahlung während der Fahrt oder beim Parkieren zu einer starken Erwärmung des an der Lenksäule verbauten Schneckengetriebes kommen. Durch die starke Erwärmung des Schneckengetriebes dehnt sich das Material des im Schneckengeztriebes befindlichen Schneckenrades aus. Durch diese Ausdehnung kann es infolge der Fertigungstoleranzen zu einer Reibungserhöhung zwischen Schneckenrad und Schnecke kommen, sodass die aufzuwendenen Lenkungskräfte größer und die Lenkrückstellungskräfte geringer werden. Der Fahrzeughersteller hat deshalb die Schneckengetriebe durch die mechanische Bearbeitung der Schneckenoberfläche und den Einsatz eines neuen Fettes oprimiert und ab Mitte 2006 in der Serie verbaut..
Der Mangel führt zu einer langsamen Erhöhung der Lenkkräfte bei den angesprochenen Temperaturen, die aber nach Erreichen von normalen Temperaturen wieder auf Normalmaß zurückgehen. Die gesetzlich vorgeschriebenen aufzuwendenden Höchstkräfte beim Einleiten von Lenkbewegungen werden auch bei der langsam einsetzenden Reduzierung der Servounterstützung nicht überschritten, sodass das Fahrzeug auch nach Eintritt des Mangels die gesetzliche Mindestanforderung an die Lenkanlage Pkw erfüllt.
Durch die Stellungnahme von BMW haben sich keine Indizien ergeben, die auf eine "ernste Gefährdung" durch den Mangel hindeuten. Die von BMW eingeleiteten Maßnahmen, die bereits vor Jahren in die Serie eingeflossen sind, halte ich für ausreichend. Das Fahrzeug entspricht auch nach Eintreten des Magels allen gesetzlichen Bestimmungen an die Lenkanlage, sodass ein Eingreifen des KBA nach dem Geräte- und Produktsicherungsgesetz (GPSG) nicht nötig aber auch das Erzwingen einer Rückrufaktion nicht möglich ist.
Bei den Ansprüchen, die Sie auf Grund des aufgetretenen Mangels geltend machen können, handelt es sich um zivilrechtliche Ansprüche gegen den Fahrzeughersteller auf der Basis der "Produkthaftung". Hierfür ist das KBA jedoch nicht zuständig, sodass ich hierzu auch keine Stellungnahme abgeben kann. Ich schließe deshalb den Vorgang beim KBA ab."
Das KBA stützt sich also rein auf die Aussage von BMW und das war es (für das KBA).
Die Aussage "bei einer Außentemperatur von mehr als 30C" ist allerdings nach meiner Erfahrung falsch.
Bei meinem Z4 tritt das Problem auch schon durchaus bei 20 C auf, der Wagen muß nur 2-3 h in der Sonne stehen.
Ich warte jetzt noch die Stellungnahme von Herrn Dr. Reithofer von BMW ab und wenn die nicht positiv ist, geht es zum Anwalt bzgl. Produkthaftung.
Zumindest hier im Forum sind doch noch einige am Kämpfen für Kulanz.
Wird diese weiterhin abgelehnt, bleiben nur 3 Möglichkeiten:
1. mit dem Mangel leben
2. auf eigene Kosten reparieren
3. der Gang zum Anwalt.
Alle die, die den 3. Weg wählen möchten, bitte ich darüber nachzudenken, ob es nicht doch erfolgversprechender ist, wenn wir uns dafür zusammenschließen.
Da ja Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig sind, könnten wir aber alle dieselbe Kanzlei beauftragen, damit diese unsere Fälle, zwar juristisch einzeln aber dennoch gemeinsam, gegenüber BMW vertritt.
Würde der Sache m. E. noch mehr Durchschlagskraft verleihen.
Gruß
Eckart1