AW: Aktion Problemlenkung
Na dann mal hier der erste Ansatz bei Ablehnung - obwohl ich langsam bezweifle, dass es wirklich was bringt: Feel free - copy & paste flatrate:
Ihre Ablehnung bzgl. der Kulanzanfrage des Autohauses BMW XYZ vom heutigen Tag zur der Übernahme der Kosten für die Behebung des erheblichen Lenkungsdefekts an meinem BMW Z4 mit dem amtl. Kennzeichen XX-XX XXX– Laufleistung ca. XX.000 km
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider wurde mir heute von meinem geschätzten und engagierten Kundenbetreuer bei der Fa. BMW XYZ mitgeteilt, dass eine Übernahme von Kosten zum Austausch der defekten Lenkung an meinem Z4 durch Sie rundweg abgelehnt wurde. Dieser Lenkungsdefekt wurde von mir bemängelt und auch von meiner Fachwerkstatt geprüft und bestätigt!
Ich habe durch den plötzlichen Totalausfall der Lenkunterstützung in der letzten Woche (Lenkkraftunterstützung fiel bei einer Geschwindigkeit von ca. 160 km/h mit einem „Knackgeräusch“ komplett aus) nur mit Mühe einen schweren Unfall auf der Autobahn vermeiden können.
Dies war bisher glücklicherweise nur bei geringeren Geschwindigkeiten passiert und ich dachte durch den Austausch der Fahrzeugbatterie Abhilfe schaffen zu können, was aber leider nicht der Fall war.
Zudem ist die Lenkung des Fahrzeugs des Öfteren äußerst schwergängig und lenkt u.a. nicht in die Mittelstellung zurück. (u.a. wenn das Fahrzeug länger als 30 Minuten am Stück gefahren wird oder in der Sonne stand)
Mein Fahrzeug hat jedoch lediglich eine Laufleistung von ca. XX.000 km (reines Sommerfahrzeug) und wurde immer in der Fachwerkstatt gewartet!
Somit sehe ich einen Austausch bzw. eine Reparatur der Lenkung bzw. der defekten Teile definitiv als sicherheitsrelevant und nicht nur als eine gar unnötige „Komfort-verbesserung“ oder ähnliches an.
Warum hier kein Rückruf über das KBA erfolgen muss ist nicht nur mir mehr als schleierhaft.
Dass ich als, wie ich denke, treuer BMW Kunde (Kauf von drei BMW Neuwagen sowie einem BMW Neumotorrad in den letzten 6 Jahren – wie sicherlich aus Ihrer EDV ersichtlich – der vierte Neukauf im KFZ Bereich stünde übrigens für dieses Jahr als Austausch für ein Fremdfabrikat bei meinem Händler an) die gesamten Kosten für die Behebung eines solch gravierenden Sicherheitsmangels alleine tragen soll ist mir ebenfalls völlig unverständlich und erschüttert mein Vertrauen in Ihre bisher immer vorbildliche Kundenbetreuung – auch nach dem Kauf des Produkts. Zumindest eine komplette Übernahme der Teilekosten muss doch hier gewährleistet sein?!
Zudem ist in diesem Fall m. E. nicht nur die allgemein als „schwergängige Lenkung“ bei Ihnen in der EDV eingetragene Maßnahme zu subsumieren, über die auch in der Fachpresse und in diversen Internetforen ausführlich berichtet wird. Der totale Ausfall der Lenkung geht wohl deutlich darüber hinaus.
Ich hoffe daher auf eine schnellstmögliche und „kulante“ Neuprüfung des Vorgangs im Sinne des Kunden, da ich bisher immer mit der Marke BMW zufrieden war und auch gerne in Zukunft bleiben möchte!
Mit freundlichen Grüßen
Sowie
Ihr Schreiben vom XX.XX.XX / Mein Schreiben vom XX.XX.XX
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Ihre Ablehnung in dieser Sache kann ich leider kein Verständnis aufbringen.
Daher möchte ich Sie erneut bitten, nicht zuletzt durch die erneuten Berichte in der Presse zu gleich gelagerten Problemfällen in den USA verunsichert, hier auch die bereits versprochene Großzügigkeit umzusetzen.
Entsprechende Korrespondenz wurde von Ihrer Abteilung mit weiteren Betroffenen nach meiner Information bereits von Ihrem Herrn Drees geführt.
(s.
www.zroadster.com; Thema „Aktion Problemlenkung“)
Ich bin, wie viele andere Betroffene auch, an einer gütlichen Regelung sehr interessiert.
Aufgrund des Alters meines Fahrzeugs biete ich Ihnen an, bei einem Austausch der betroffenen Teile durch Sie, zumindest die Lohnkosten in meiner Fachwerkstatt hierfür zu übernehmen.
Ich hoffe so kann die für alle Beteiligten gütliche und angekündigte Regelung umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen