Assistentenpflicht ab 07.07.2024

Ich nutze vor allem Sprache - aber das funktioniert nur korrekt, wenn ich Netzabdeckung hab. Ich merke das immer wenn ich kurz in Saumnaun bin - da versteht mich der Zetti immer erst wieder unten im Tal.

Für Tesla oder ähnliche Bedienkonzepte ist das allerdings ein Problem.

Daher finde ich es gut, dass wir noch Hebel, Schalter und unseren Controller haben
In Samnaun musst du Tiroler Dialekt oder historisch in Rätoromanisch einsprechen, sonst kann's nicht funktionieren. :thumbsup:
 
Finde das Urteil erschütternd.
Es geht ja nicht um eine Entertainment Funktion.
Hier hätte das KBA bei der Zulassung intervenieren müssen. Als Nutzer gehe ich doch davon aus, dass das Bedienkonzept zugelassen ist.
Diese Diskussion gibt es wohl - allerdings ist die Typzulassung wohl eine Europäische (bei Tesla habe ich verstanden lief es über die Niederlande), aber das Urteil ist ein Deutsches……

Soviel zu Europa…..
 
Finde das Urteil erschütternd.
Es geht ja nicht um eine Entertainment Funktion.
Hier hätte das KBA bei der Zulassung intervenieren müssen. Als Nutzer gehe ich doch davon aus, dass das Bedienkonzept zugelassen ist.
Da grüßt dann wohl das echte Leben. ;)

Natürlich werfen die Hersteller nicht reihenweise ihre teuer entwickelten Bedienkonzepte über den Haufen, nur weil irgendwo ein Gericht (m. E.: völlig zutreffend) der Auffassung zuneigt, dass das Konzept vom Fahren ablenke. Dem Hersteller ist das letztlich auch recht egal, ausbaden muss es ja der Kunde (der, das muss man wohl so sagen, halt so doof war, sich so ein Auto zuzulegen). Und früher oder später werden die Gerichte sich dem Zeitgeist dann wohl „anpassen“. 🤷🏼‍♂️

Mich selbst stören solche Touchscreen-Bedienkonzepte im Fahrzeug einfach ungemein, weshalb ich mir wirklich dreimal überlegen würde, mir so etwas anzuschaffen. Aber irgendwann geht es halt wohl nicht mehr anders… :confused:

Ist nicht Thema des Freds, klar.
 
Mir geht es darum: das Gericht sollte die Zulassung anerkennen.
Die Zulassung muss schließlich auch mit der StVO kompatibel sein.
 
Mir geht es darum: das Gericht sollte die Zulassung anerkennen.
Die Zulassung muss schließlich auch mit der StVO kompatibel sein.
Das geht nun wirklich weit daneben. Das o.a. Urteil, dessen Begründung und der zugrunde liegende Sachverhalt haben mit der StVO rein gar nichts zu tun.

Oder, anders formuliert: Nur weil ein Fahrzeug eine Zulassung hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dessen Komponenten und deren Benutzung durch den Fahrer nicht zu rechtsrelevanten Konsequenzen führen können. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
 
Das geht nun wirklich weit daneben. Das o.a. Urteil, dessen Begründung und der zugrunde liegende Sachverhalt haben mit der StVO rein gar nichts zu tun.

Oder, anders formuliert: Nur weil ein Fahrzeug eine Zulassung hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dessen Komponenten und deren Benutzung durch den Fahrer nicht zu rechtsrelevanten Konsequenzen führen können. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Wo er Recht hat, hat er Recht.....😀👍
 
Das geht nun wirklich weit daneben. Das o.a. Urteil, dessen Begründung und der zugrunde liegende Sachverhalt haben mit der StVO rein gar nichts zu tun.

Aus dem Artikel
Im Leitsatz des Urteils heißt es: "Der fest im Fahrzeug der Marke Tesla eingebaute Berührungsbildschirm (Touchscreen) ist ein elektronisches Gerät i.S.d. § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO, dessen Bedienung dem Kraftfahrzeugführer nur unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gestattet ist, ohne dass es darauf ankommt, welchen Zweck der Fahrzeugführer mit der Bedienung verfolgt.


Oder, anders formuliert: Nur weil ein Fahrzeug eine Zulassung hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dessen Komponenten und deren Benutzung durch den Fahrer nicht zu rechtsrelevanten Konsequenzen führen können. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Per se ja.
Wenn er Musik an gemacht hätte.
Aber der Scheibenwischer sollte StVO Konform bedienbar sein und die Zulassung sollte das prüfen.
 
… Aber der Scheibenwischer sollte StVO Konform bedienbar sein und die Zulassung sollte das prüfen.
Das ist aber nun einmal nicht Gegenstand der PKW-Zulassung (und/der auch nicht der Homologation) gemäß den geltenden gesetzlichen Regelungen - und deshalb, wie gesagt, ein völlig anderes Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir geht es darum: das Gericht sollte die Zulassung anerkennen.
Die Zulassung muss schließlich auch mit der StVO kompatibel sein.

Wenn ein Fahrzeug demnach mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h homologiert wurde, dann müsste ein Gericht das auch in einer 30er-Zone berücksichtigen. Anderenfalls wäre es doch inkonsequent, oder?

Es obliegt halt dem Fahrer, dass grds. zugelassene Fahrzeug, ordnungsgemäß zu führen und zu bedienen. Das war vorliegend halt nicht der Fall.

Aber immerhin wurde in der AMS mal ansatzweise aus den Entscheidungsgründen zitiert und nicht nur „ich schreib mal irgendwas“.
 
Wie gesagt, der Fahrer oder die Fahrerin darf halt das Hirn nicht ausschalten - parallel sollte man als Kunde einfach solche Fahrzeuge konsequent als eventueller Käufer ignorieren. Was glaubt Ihr, wie schnell sich die Hersteller dann von diesem unsäglich dämlichen, extrem schlechten Bedien-Trend über Touch wieder trennen? :whistle:
 
Das geht nun wirklich weit daneben. Das o.a. Urteil, dessen Begründung und der zugrunde liegende Sachverhalt haben mit der StVO rein gar nichts zu tun.

Oder, anders formuliert: Nur weil ein Fahrzeug eine Zulassung hat, bedeutet das noch lange nicht, dass dessen Komponenten und deren Benutzung durch den Fahrer nicht zu rechtsrelevanten Konsequenzen führen können. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
Na ganz so ist es ja auch nicht. Im Leitsatz des Urteils wird explizit auf § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO abgestellt. Und Otto Normal wird wohl zu recht annehmen dürfen, dass er die für eine allgemeine Zulassung nach StVZo erforderlichen Grundfunktionen eines Fahrzeugs ( §40 StVZo (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.) auch während der Fahrt ohne Rechtsverstoß wie erforderlich und vorgesehen bedienen und regeln darf. Ich kann mir gerade auch nicht vorstellen, dass es z.B. bei plötzlich einsetzenden Platzregen auf der Autobahn zulässig ist anzuhalten, nur um die Intensität des Scheibenwischers darauf einzustellen und möchte das auch ehrlich gesagt nicht erleben.

Insofern kann man m. E. also schon die Frage stellen, ob ein Fahrzeug, dessen für den Betrieb im Straßenverkehr zwingend erforderlichen Funktionen während der Fahrt nicht rechtskonform bedienbar sind, überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten dürfte/sollte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz genau.
Das einzige, was ich mir vorstellen kann:
Intervallfunktion wird als Komfort Funktion gesehen. Der Fahrer hätte per Hardware Hebel am Lenkrad die schnellste Stufe wählen können (wenn es so einen Hebel gibt..)
 
… Insofern kann man m. E. also schon die Frage stellen, ob ein Fahrzeug, dessen für den Betrieb im Straßenverkehr zwingend erforderlichen Funktionen während der Fahrt nicht rechtskonform bedienbar sind, überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten dürfte/sollte.
Das ist aber nun der umgekehrte Denkansatz. ;) Oben wurde ja gefordert, dass das Gericht anders entscheiden und Zulassung hätte „… anerkennen …“ sollen. Diese Forderung geht eben fehl.

Dass Fahrzeuge mit einem fundamental bescheuerten Bedienkonzept gar nicht erst auf den Markt kommen, jedenfalls keine Zulassung erhalten sollten, da bin ich voll bei dir. :coffee:
 
Er muss 30 fahren können.
Hier ist es ja nicht so, als könne er auch nenn Hebel benutzen.

Naja…irgendwie muss er der Fahrer ja geschafft haben, die Scheibenwischer bereits zu or einzuschalten. Dies geschah laut Gerichtsbeschluss.

Wenn es dann ums Intervall justieren geht, muss man halt die StVO beachten.

Was nun hier ein Gericht wieder „falsch“ entschieden haben soll, erschließt sich daher nicht. Die bloße Fahrzeugbedienung kann doch kein Freifahrtsschein dafür sein, in irgendwelchen Untermenüs zu „surfen“ und dem Verkehrsgeschehen keine Aufmerksamkeit mehr zu widmen.
 
Aus dem Artikel




Per se ja.
Wenn er Musik an gemacht hätte.
Aber der Scheibenwischer sollte StVO Konform bedienbar sein und die Zulassung sollte das prüfen.

Na ganz so ist es ja auch nicht. Im Leitsatz des Urteils wird explizit auf § 23 Abs. 1a S. 1 u. 2 StVO abgestellt. Und Otto Normal wird wohl zu recht annehmen dürfen, dass er die für eine allgemeine Zulassung nach StVZo erforderlichen Grundfunktionen eines Fahrzeugs ( §40 StVZo (2) Windschutzscheiben müssen mit selbsttätig wirkenden Scheibenwischern versehen sein. Der Wirkungsbereich der Scheibenwischer ist so zu bemessen, dass ein ausreichendes Blickfeld für den Führer des Fahrzeugs geschaffen wird.) auch während der Fahrt ohne Rechtsverstoß wie erforderlich und vorgesehen bedienen und regeln darf. Ich kann mir gerade auch nicht vorstellen, dass es z.B. bei plötzlich einsetzenden Platzregen auf der Autobahn zulässig ist anzuhalten, nur um die Intensität des Scheibenwischers darauf einzustellen und möchte das auch ehrlich gesagt nicht erleben.

Insofern kann man m. E. also schon die Frage stellen, ob ein Fahrzeug, dessen für den Betrieb im Straßenverkehr zwingend erforderlichen Funktionen während der Fahrt nicht rechtskonform bedienbar sind, überhaupt eine Betriebserlaubnis erhalten dürfte/sollte.

Der Scheibenwischer ist StVO-Konform bedienbar und wird über eine Taste am Lenkrad (Tesla Modell 3) eingeschaltet.
Die Intervallschaltung ist eine Nebenfunktion und nirgendwo vorgeschrieben. Nice to have :) :-)

Wenn der Fahrer nicht in der Lage ist, den Wischerintervall sicher über den Touch-Screen zu bedienen, muss er eben die Taste am Lenkrad drücken und den Wischer dauerhaft einschalten.
Eine zwingende Bedienung des Wischers über den Touch-Screen ist nicht notwendig.

Ob das jetzt die ergonomisch beste Lösung ist, war sicherlich nicht Gegenstand der Zulassung oder des Gerichtsverfahrens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es war so weit: der Freundliche hat mir den neuen Schlitten übergeben und ich habe ihn direkt zu den Autolackaffen nach Bad Münstereifel zur Keramikversiegelung gebracht. Das hat alles wunderbar geklappt und der neue Zetti steht nun hier bei mir.

Zeit für den ersten Test, was uns denn Brüssel so schönes beschert hat:
Tempoanzeige:
  • Jegliche Änderung der Tempovorgabe über Kameraerkennung oder Navi wird blinkend angezeigt bzw. mit einem leisen „Gong“ angekündigt. Nervt!!! Diese Anzeige kann ich glücklicherweise dauerhaft im System ausschalten. Also weg damit.
  • Zu schnelles Fahren wird ebenfalls blinkend dargestellt und zusätzlich mit einem dreifachen „Gong“ begrüßt. Eine Wiederholung wird bei mir nicht angezeigt – einmal reicht wohl. Das ist nicht unbedingt nervig, aber....
    Ich kann im System diese Anzeigen ausschalten, allerdings nicht dauerhaft sondern nach jedem Fahrantritt ist die Meldung erneut da. Abstellen bei jeder Fahrt über die Taste „Set“ am Lenkrad möglich.
Das geht insgesamt für meinen Geschmack, nervt nicht unbedingt, aber müsste nicht sein...

Automatischer Spurhalteassistent:
Mein Lieblingsding bereits in meinem ehemaligen MB CLS. Was für ein SCHEISS!!!

Grundeinstellung immer Vibrieren und Gegenlenken!!! Empfinde ich als gefährlich. Punkt.

Ich kann im System das Ding ausschalten oder auch die Intensität einstellen (viel, wenig, mittel...). Dummerweise schaltet das Auto bei jedem Neustart in den Standartmodus zurück. Dann muss ist entweder im System durch mehrere Klicks die Funktion ausschalten oder wahlweise über den Mittelkonsolenknopf durch mehrmaliges Klicken meinen vorher eingestellten Modus aufrufen. Was für ein Aufwand!!!

Also: Tempo geht m.E., Spurthalte ist ein gaaaanz schlechter Witz

Ach, Nachbrenner: jeder „Gong“ hat (leichte) Auswirkungen aufs Radio!!!
 
Puh, das ist ja nicht so toll.
Dieser (teilweise auch störende und ablenkende) Eingriff in die Fahrweise ist schon bedenklich.
Vielleicht gibt es da im Laufe der Zeit auch Deaktivierungsmöglichkeiten.
 
Zuerst kamen die Turbos, dann die OPFs, dann wurden die Autos leiser und jetzt hat man einen persönlichen Pfleger an Bord. Wer Sicherheit bestellt, bekommt Bevormundung.
 
Es war so weit: der Freundliche hat mir den neuen Schlitten übergeben und ich habe ihn direkt zu den Autolackaffen nach Bad Münstereifel zur Keramikversiegelung gebracht. Das hat alles wunderbar geklappt und der neue Zetti steht nun hier bei mir.

Zeit für den ersten Test, was uns denn Brüssel so schönes beschert hat:
Tempoanzeige:
  • Jegliche Änderung der Tempovorgabe über Kameraerkennung oder Navi wird blinkend angezeigt bzw. mit einem leisen „Gong“ angekündigt. Nervt!!! Diese Anzeige kann ich glücklicherweise dauerhaft im System ausschalten. Also weg damit.
  • Zu schnelles Fahren wird ebenfalls blinkend dargestellt und zusätzlich mit einem dreifachen „Gong“ begrüßt. Eine Wiederholung wird bei mir nicht angezeigt – einmal reicht wohl. Das ist nicht unbedingt nervig, aber....
    Ich kann im System diese Anzeigen ausschalten, allerdings nicht dauerhaft sondern nach jedem Fahrantritt ist die Meldung erneut da. Abstellen bei jeder Fahrt über die Taste „Set“ am Lenkrad möglich.
Das geht insgesamt für meinen Geschmack, nervt nicht unbedingt, aber müsste nicht sein...

Automatischer Spurhalteassistent:
Mein Lieblingsding bereits in meinem ehemaligen MB CLS. Was für ein SCHEISS!!!

Grundeinstellung immer Vibrieren und Gegenlenken!!! Empfinde ich als gefährlich. Punkt.

Ich kann im System das Ding ausschalten oder auch die Intensität einstellen (viel, wenig, mittel...). Dummerweise schaltet das Auto bei jedem Neustart in den Standartmodus zurück. Dann muss ist entweder im System durch mehrere Klicks die Funktion ausschalten oder wahlweise über den Mittelkonsolenknopf durch mehrmaliges Klicken meinen vorher eingestellten Modus aufrufen. Was für ein Aufwand!!!

Also: Tempo geht m.E., Spurthalte ist ein gaaaanz schlechter Witz

Ach, Nachbrenner: jeder „Gong“ hat (leichte) Auswirkungen aufs Radio!!!
kannst du den spurassi und andere nicht mit druck auf den grünen knopf bei beginn jeder fahrt abschalten? bei meinem 2020er geht das, ein Druck für 3 sec und ende
 
Bei mir habe ich es so eingerichtet, dass ich mit den grünen Knopf auf Individual umstelle und dort den Spurassi ausgeschaltet habe.

Nachteil: beim G31 drückt man (glaube 2x) und dann wechselt er den Modus. Beim Z4 drückt man um ins Menü zu kommen und muss dann nach rechts drehen auf individual und dann nochmal drücken. Ein Durchwechseln mit Tastendruck ist nicht möglich.
 
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