Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

In den letzten Wochen nicht. Die letzte Meldung, die ich gelesen habe, war, dass die Anwältin des Todesfahrers ihren Antrag auf Haftprüfung zurückgezogen hat, nachdem Anzeichen dafür aufgetaucht waren, dass ihr Mandant deutlich schneller als mit den zunächst angenommenen 80 - 100 km/h unterwegs gewesen war. Ein neues Gutachten wurde zuletzt für Anfang April erwartet, dazu ist m. W. bis dato nichts veröffentlicht.

EDIT
meint gerade noch, "mutmaßlich" ist der Unfallfahrer übrigens nicht ;-)
 
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In Bezug auf diesen schlimmen Fall...
Das ist die Dame, welche ich als “ersten Link“ bezeichnet habe (gestern noch schwerverletzt)

...
Wird nun öffentlich gefahndet:
 
In Bezug auf diesen schlimmen Fall...

Wird nun öffentlich gefahndet:

Ich hoffe, man fasst den Typen 😡

Und der andere hat ja wohl (bei der Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft) ein Rennen nicht “eingeräumt“ ....

Anscheinend ist das erste Urteil (Berlin) bei solchen Vollpfosten nicht angekommen oder es ist denen egal.

Ich hoffe sehr, dass es genügend Zeugen gibt, die das Rennen bestätigen können (lt Presse scheint es so zu sein).
 
Es ist ja nachvollziehbar,, dass ein Täter die Tat erst einmal abstreitet. Die Kehrtwendung folgt nicht selten (erst) dann, wenn er einsieht, dass er nicht davonkommt und mit einem Geständnis ggf. noch etwas "herausholen" kann. Oder die Kehrtwendung kommt gar nicht. Dann wird das Strafmaß im Fall der Verurteilung eben umso heftiger. :t

Jedenfalls finde ich vorliegend die öffentliche Fahndung sehr gut. Nicht dass ich "Hexenjagden" befürworten möchte, aber m. E. sind Polizei und Staatsanwaltschaften hierzulande tendenziell zu zurückhaltend mit solcher "Öffentlichkeitsarbeit".
 
Ich finde es in diesem Falle gut, dass die öffentliche Fahndung so schnell erfolgte.

Klar, sagt Nr 2 ersteinmal nichts, das steht ihm ja auch zu.
Emotional -und wäre das mein Sohn (Fahrer 2)- würde dieser beim Besuch in der U-Haft das erste Mal in seinem Leben eine gedonnert bekommen, dass er nicht mehr weiß, wie er heißt.

Ok, das wäre auch völlig daneben.
 
eine gedonnert bekommen, dass er nicht mehr weiß, wie er heißt.

Dafür gibt es also Mutter-Kind-Hafteinheiten. :idea: :lipsrseal2

Aber mal ganz ehrlich - bei aller diesem und ähnlichen Fällen zugrundeliegenden Dramatik:
Wenn der Vorwurf des Mordes erhoben und angeklagt wird, der bei einem dahingehenden Schuldspruch generell nur eine lebenslange Freiheitsstrafe zur Folge haben kann, ist Schweigen wohl das oberste Gebot. Denn welche strafmildernden Umstände sollte ein Geständnis bewirken, solange nicht noch eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld "im Raum steht"? Denn ob man schlussendlich bei Haftentlassung durch Aussetzung der restlichen Strafe zur Bewährung 15 (ohnehin eher unwahrscheinlich), 18 oder 21 Jahre verbüßt hat, dürfte für das verbliebene Leben zunächst allein von sekundärer Bedeutung sein.
 
Ganz schlimme Sache!

Aber wieder einmal zeigt sich, dass die Überlebenschancen in einem Kleinwagen bei solchen Unfällen haarsträubend klein sind. Während der Fahrer des Mercedes zu Fuß flüchten konnte, starb die Frau.
Das liegt ganz wesentlich am Gewichtsverhältnis der beiden Unfallgegner. Ein Risiko, das mit den schwergewichtigen E-Fahrzeugen noch viel größer wird und das überhaupt nicht öffentlich diskutiert wird.
Verständlich, denn wäre die große Gefahr jedem bewusst, würden noch viel mehr Menschen auf SUVs umsteigen...
 
Verständlich, denn wäre die große Gefahr jedem bewusst, würden noch viel mehr Menschen auf SUVs umsteigen...
Es ist ein Irrglaube, dass SUVs besonders sicher sind. Wenn man nach dem Sicherheitsaspekt geht, wäre etwas mit großer Knautschzone, die sich im Falle einer Kollision verformen und so Energie absorbieren kann, angesagt. Also eher Mercedes S-Klasse oder BMW 7er ;)
 
Er hat sich gestellt. Hat keinen Führerschein.
Manchmal frag ich mich wie blöd man eigentlich sein kann. Wenn ich keinen Führerschein habe und mit Papis Auto unterwegs bin,wieso fahre ich dann noch ein „Rennen“? Alkohol wird man wohl nicht mehr nachweisen können,bei Cannabis sieht es da schon anders aus.
Auch nicht schlecht,scheint ja ein nettes Früchtchen zu sein,dass sämtliche Vorurteile bestätigt.
Zitat Focus:“Zuvor hatte unsere Redaktion erfahren, dass der 21 Jahre alte Kosovare schon eine bemerkenswerte Vorstrafenliste hat, darunter Drogenhandel, gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, schwerer Raub und räuberische Erpressung!“
 
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Der nächste Tote 😢

Falls jemand Zweifel an der Berichterstattung des Artikels hat: Presseinfo der Polizei ist im Artikel verlinkt
 
Das ist nun - womöglich - tatsächlich so ein Fall, wo bereits hohe Geschwindigkeit nachts auf der Autobahn zu dem Vorwurf eines illegalen Autorennens führen könnte.

Erst einmal ist das allerdings nur eine Formulierung der Presse. Dass polizeiliche Ermittlungen in alle Richtungen erfolgen, ist bei einem Todesfall ein üblicher Vorgang. Leider wird man vermutlich nicht erfahren, wie das Ganze für den Fahrer letztlich ausgeht.
 
Nuja, gestern auf der für Moppeds gesperrten Schauinsland-Straße einen Moppedfahrer beobachtet, der wirklich waghalsig ein Auto kurz vor der Kurve und mit Gegenverkehr überholte ...

Da steht man und denkt sich, jetzt knallt es gleich richtig ... war auch nur einer ... ätzend
 
Das ist nun - womöglich - tatsächlich so ein Fall, wo bereits hohe Geschwindigkeit nachts auf der Autobahn zu dem Vorwurf eines illegalen Autorennens führen könnte.
Aber genau da lauert die Gefahr. Eventuell wird ein schwammig und auf die schnelle geschriebenes Gesetz missbraucht, welches ursprünglich für Leute gedacht war die bewusst und mutwillig illegale Straßenrennen durchführen. So war es bei dem Pizzafahrer, und so könnte es auch hier sein. Wobei man auch hier warten müsste, was die Ermittlungen ergeben.
Ich halte es für jedoch für unwahrscheinlich, dass man sich gemeinsam verabredet hat, so schnell wie möglich durch die Baustelle zu dängeln..., selbst wenn da noch herauskommen sollte, dass ein zweiter Fahrer im Spiel war. Wahrscheinlicher ist, dass man im Geschwinndigkeitsrausch die ersten beiden Schilder ignoriert hat und dann den Baustelleneingang - oder besser den Verkehr davor - falsch eingeschätzt hat. Das ist zwar genauso dumm wie fatal, aber dennoch etwas völlig anderes, als zwei Leute, die bewusst mit Vollgas über rote Ampeln fahren.

Man kann zwar nun berechtigterweise darüber diskutieren, ob ein Fahrer, der mit einem so hohem Geschwindigkeitsüberschuß in eine Baustelle einfährt, nicht auch genauso hart bestraft werden sollte, aber da sollte man eher die entsprechende Strafen zur Tat anpassen, statt im Gesetzbuch ein Straftatbestand zu suchen, bei dem die mögliche Strafe der Tat gefühlt am ehesten entspricht. Ich würde es befürworten, wenn extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, grundsätzlich als Straftat und ggf. mit Gefängnis bestraft werden würden -auch wenn gar nichts passiert ist. Das weiß man dann als Fahrer vorher und man darf sich dann nicht beschweren, wenn man danach hinter Gitter muss.

Ich habe im ersten Augenblick diesem neuen "Rennen-Straftatbestand" positiv gegenüber gestanden, weil man für die nächtlichen Industriegebiet-Raser oder den etlichen Cannonball-Ableger ein passendes Gesetz geschaffen hat. Jedoch, die Auslegungen (Beispiel Pizzafahrer), als auch die ungerecht verteilten Strafen (Beispiel M3 vs. M4 Rennen), bringen mich jedoch dazu, es dann doch abzulehnen. Gerechtigkeit sieht für mich anders aus.

Apropos Cannonball-Ableger: Ich freue mich schon riesig auf den medialen Aufschrei, wenn die Polizei das erste mal eine Armada an ausländische Supersportwagen konfisziert.
 
Aber genau da lauert die Gefahr. Eventuell wird ein schwammig und auf die schnelle geschriebenes Gesetz missbraucht, welches ursprünglich für Leute gedacht war die bewusst und mutwillig illegale Straßenrennen durchführen. ...
Der Begriff des Missbrauchs ist mir vom Rechtsstaat deutlich zu weit weg, das passt nicht.

... So war es bei dem Pizzafahrer, und so könnte es auch hier sein. Wobei man auch hier warten müsste, was die Ermittlungen ergeben. ...
Welche Belege hast du denn dafür, dass im Fall des "Pizzafahrers" das Gesetz "... missbraucht ..." wurde?

Solche Vorwürfe stören mich, wenn sie nicht glaubhaft und valide belegt werden.
 
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Der Begriff des Missbrauchs ist mir vom Rechtsstaat deutlich zu weit weg, das passt nicht.


Welche Belegen hast du denn dafür, dass im Fall des "Pizzafahrers" das Gesetz "... missbraucht ..." wurde?

Solche Vorwürfe stören mich erheblich, wenn sie nicht glaubhaft und valide belegt werden.
Missbrauch mag tatsächlich der falsche Begriff sein. Aber ich denke, wir brauchen uns doch nicht um Begrifflichkeiten streiten. Meinetwegen hat die Staatsanwaltschaftschaft unbemerkt einen falschen Ansatz verfolgt und damit der Grundidee hinter der Gesetzgebung zu wenig Beachtung geschenkt. Besser so?

Wenn ich das mit dem Pizzafahrer noch richtig in Erinnerung habe, hat ein Staatsanwalt ganz stolz der Presse erzählt, wie er einem Pizza-Kurier, der mit 80 km/h durch die Kurve gerast ist, über Google Maps nachweisen konnte, dass er mit der maximal erreichbaren Geschwindigkeit durch diese Kurve gefahren ist und damit der Tatbestand eines "Rennen gegen die Zeit, zur Erreichung der Maximalgeschwindigkeit" als gegeben gesehen hat. Wie am Ende der Richter entschieden hat, weiß ich nicht. Aber ich finde es schon erschreckend, dass man sich bei einem scheinbar relativ trivialen Fall gegen eine so mächtige Anschuldigung verteidigen muss, welches am Ende mit Fahrzeugentzug und ggf. Gefängnis bestraft werden kann.

Selbstverständlich ist das auch kein Beleg für ein - wie auch immer geartetes - Fehlverhalten der Polizei/Staatsanwaltschaft, aber ich denke jedoch nicht, dass der Gesetzgeber solche Fälle im Kopf hatte, als er dieses sehr schwammige Gesetz geschrieben hat.
 
Missbrauch mag tatsächlich der falsche Begriff sein. Aber ich denke, wir brauchen uns doch nicht um Begrifflichkeiten streiten. Meinetwegen hat die Staatsanwaltschaftschaft unbemerkt einen falschen Ansatz verfolgt und damit der Grundidee hinter der Gesetzgebung zu wenig Beachtung geschenkt. Besser so? ...
Nicht wirklich besser. ;) Denn dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen in alle Richtungen anstellt, ist sogar ihre rechtsstaatliche Pflicht und kann daher nicht per se beanstandet werden. Entscheidend sind nicht die Tätigkeiten der Ermittlungen, sondern (i) das, was dann später zur Anklage kommt und vor allem (ii) die Entscheidung des Gerichts.

Eben genau das Letztere hast du auch nicht in Bezug auf den Pizzafahrer parat. Sondern du beanstandest den Eifer eines Staatsanwaltes. Genau dieser Eifer ist aber ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaates. Schlimm wird es dann, wenn Staatsanwälte die Augen zumachen und nicht ermitteln.

Daher halte ich deine Kritik vorliegend nach wie vor für weitgehend unangebracht. Beanstanden könnte man m. E. nur dann, wenn ein Staatsanwalt in eine völlig fernliegende oder offenkundig falsche Richtung ermittelt (hat) und damit dem mutmaßlichen Täter schadet. Dass das vorliegend so war oder ist, dafür fehlen aber valide Anhaltspunkte.
 
Missbrauch mag tatsächlich der falsche Begriff sein. Aber ich denke, wir brauchen uns doch nicht um Begrifflichkeiten streiten. Meinetwegen hat die Staatsanwaltschaftschaft unbemerkt einen falschen Ansatz verfolgt und damit der Grundidee hinter der Gesetzgebung zu wenig Beachtung geschenkt. Besser so?

Wenn ich das mit dem Pizzafahrer noch richtig in Erinnerung habe, hat ein Staatsanwalt ganz stolz der Presse erzählt, wie er einem Pizza-Kurier, der mit 80 km/h durch die Kurve gerast ist, über Google Maps nachweisen konnte, dass er mit der maximal erreichbaren Geschwindigkeit durch diese Kurve gefahren ist und damit der Tatbestand eines "Rennen gegen die Zeit, zur Erreichung der Maximalgeschwindigkeit" als gegeben gesehen hat. Wie am Ende der Richter entschieden hat, weiß ich nicht. Aber ich finde es schon erschreckend, dass man sich bei einem scheinbar relativ trivialen Fall gegen eine so mächtige Anschuldigung verteidigen muss, welches am Ende mit Fahrzeugentzug und ggf. Gefängnis bestraft werden kann.

Selbstverständlich ist das auch kein Beleg für ein - wie auch immer geartetes - Fehlverhalten der Polizei/Staatsanwaltschaft, aber ich denke jedoch nicht, dass der Gesetzgeber solche Fälle im Kopf hatte, als er dieses sehr schwammige Gesetz geschrieben hat.

Pizzabote in Berlin, Stand 02.05.2019 (Gerichtstermin aber kein Urteil):

Der Pizzafahrer fuhr 85 Kmh innerorts (Berlin), war mit einem betagten Audi A3 unterwegs, um Pizza auszufahren.
Der Staatsanwalt ist der Amtsanwalt Herr Winkelmann.
Gerichtstermin war am 11.03.2019 und wurde vertagt.
Es wird ein Gutachten erstellt, mit wieviel Kmh der Fahrer tatsächlich unterwegs war. Steht noch aus.
Eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage wurde vom Amtsanwalt Herrn Winkelmann abgelehnt

Zur Lokalität:
ich weiß jetzt nicht, ob die Grabbealle (kein kleines Sträßlein)/ Berlin Pankow ab Uhrzeit 20:, 21: oder 22:00 Uhr auf Kmh 30 beschränkt ist (gibt einige Straßen in Berlin, auf denen man nachts im "silent running"-modus unterwegs ist/sein muss)

Allerdings weiß ich auch, dass so manche Pizzaboten u.ä. in Berlin teilweise jenseits von gut und böse durch die Straßen kacheln (allerdings auch Fahrradkuriere ...)
 
Zuletzt bearbeitet:
@InXS
Danke für die Info!
Die Grabbealle ist jedoch laut Google Maps eine 4-Spurige Bundesstraße (B96a)
Klick mich
Oder war das doch wo anders?


Ich möchte nochmal klar stellen, dass ich in keinster Weise den Fahrstil verharmlosen oder gar den Fahrer in Schutz nehmen will. Das Fehlverhalten gehört bestraft! Sollte da nur 30 erlaubt sein, dann gerne auch mit einem Fahrverbot!

Es geht mir einfach darum, dass ich als Laie einfach kein Verständnis dafür habe, dass die Ermittlungsbehörden bei dem genannten Erkenntnisstand in diese Richtung Straßenrennen überhaupt denken.
Dass man erstmal in diese Richtung ermitteln, ist schon ok, aber man hat nach den Ermittlungen auch in dieser Richtung Anklage erhoben. Und das kann ich - zugegeben - aus der Ferne nicht nachvollziehen. Für mich bleibt es purer Aktionismus um den Bürger zu zeigen dass man nun richtig durchgreifen will.
Wenn man jetzt auch noch auf einen Richter trifft, dem auch alle viel zu wild fahren, dann wird man bei den Gummiparagraphen auch schnell eine Verurteilung bekommen.

Man hat der Exekutive ein Werkzeug gegeben, um die bösen Jungs zu erwischen, und dann wird jeder mittelgroßer Geschwindigkeitsvorstoß damit geahndet. Ich bleibe dabei: Das passt einfach nicht!
 
@InXS
Danke für die Info!
Die Grabbealle ist jedoch laut Google Maps eine 4-Spurige Bundesstraße (B96a)
Klick mich
Oder war das doch wo anders?


Ich möchte nochmal klar stellen, dass ich in keinster Weise den Fahrstil verharmlosen oder gar den Fahrer in Schutz nehmen will. Das Fehlverhalten gehört bestraft! Sollte da nur 30 erlaubt sein, dann gerne auch mit einem Fahrverbot!

Es geht mir einfach darum, dass ich als Laie einfach kein Verständnis dafür habe, dass die Ermittlungsbehörden bei dem genannten Erkenntnisstand in diese Richtung Straßenrennen überhaupt denken.
Dass man erstmal in diese Richtung ermitteln, ist schon ok, aber man hat nach den Ermittlungen auch in dieser Richtung Anklage erhoben. Und das kann ich - zugegeben - aus der Ferne nicht nachvollziehen. Für mich bleibt es purer Aktionismus um den Bürger zu zeigen dass man nun richtig durchgreifen will.
Wenn man jetzt auch noch auf einen Richter trifft, dem auch alle viel zu wild fahren, dann wird man bei den Gummiparagraphen auch schnell eine Verurteilung bekommen.

Man hat der Exekutive ein Werkzeug gegeben, um die bösen Jungs zu erwischen, und dann wird jeder mittelgroßer Geschwindigkeitsvorstoß damit geahndet. Ich bleibe dabei: Das passt einfach nicht!

Alles gut ...

Lokalität:
-auf dem mapsfoto sieht man, dass dort mittig der Fahrbahn die Straßenbahn langführt.
-da die Anwohner auch irgendwo parken müssen, steht hier jeweils der rechte Fahrbahnrand zur Verfügung.
- pro Richtung jeweils nur ein Fahrstreifen

absolute Halteverbot rechte Seite dürfte vor einer Schule o.ä. sein, man schert also nach ca 100 m wieder nach links, da ab dort wieder geparkt wird

links und rechts des Fahrbahnrandes Wohngebiet, also kein reines Gewerbe- oder Industriegebiet.

Ich tippe mal, dass man auf dieser Straße vorsichtiger unterwegs sein sollte, da auch jemand, der aus dem Auto steigen möchte (linksseitig, Fahrerseite), schon mal die Tür aufreißt (halt grad gepennt) .... jedenfalls achte ich in solchen Lokalitäten darauf, dass - selbst wenn ein Parker unvorsichtig ist - keinem in die Tür dergel oder grad wie hier, jemand der Straßenbahn nachhechtet (auch schon erlebt)
 
Ich hab mir mal die Straße genau angeschaut und ich denke es geht um diese Kurve hier.
376367

Eine Tempo-Begrenzung hab ich nicht gesehen. Also vermute ich mal, dass da 50 km/h erlaubt sind. Hier wären jedoch >80 km/h sicherlich schon sehr "sportlich".
 
wenn es diese Kurve war, dann hat Mr Pizzabote ein Problem.
Die Straße ist da "vernarbt" oder hubbelig/wellig (Asphalt), ist so ne Ecke, wo man freiwillig 50 (oder 40) fährt, weil man jeden Fitzel spürt.
zumal da eine Straße - wenn auch nicht vorfahrtsberechtigt- einmündet

Lt Tagesspiegel vom 25.02.2019 (Berliner Justiz greift endlich durch) hat der Pizzabote mit 85 Kmh eine Zivilstreife überholt. Videobeweis gibt es wohl nicht. Inwieweit man über Google-Earth o-ä. eine Geschwindigkeit für diese Kurve ermitteln kann und das vor einem Richter Bestand hat, weiß ich nicht.
Allerdings muss der Herr wohl so schnell gewesen sein, dass die Zivilfahnder ihm dann hinterher sind.

wie dem auch sei, ob nun 80 oder 85 Kmh, wer so dämlich ist in dieser Enge mit arger Geschwindigkeit durchzuballern, hat echt einen an der Waffel.

Ob es so war, wie geschildert, wird man sehen.
 
Wenn man sich mal an die Fakten hält, ist es ja offensichtlich so, dass geprüft wird, ob es sich um ein Rennen gehandelt hat oder nicht. Das ist ja per se korrekt. Auch kann man davon ausgehen, dass nicht alle Fakten im Polizeibericht offengelegt wurden, was ja auch seine Richtigkeit hat. Insofern darf man davon ausgehen, dass es Hinweise gibt, die einen Anfangsverdacht begründen, der zur Prüfung verpflichtet.
Am Ende entscheidet ein Richter, ob oder ob nicht.
Einmal mehr störe ich mich aber an der Berichterstattung des Spiegel, der in der "Unterüberschrift" (wie auch immer man das nennt) den Satz "Die Hamburger Polizei wirft einem 29-Jährigen die Beteiligung an einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang vor. " bringt.
Nach meinem Verständnis wirft die Polizei überhaupt nichts vor, sondern ermittelt. Wenn jemand vorwirft, dann der Staatsanwalt. Und das, nach Abschluss der Ermittlungen.
Aktuell handelt es sich m.E. "nur" um einen Vollidi.....n, der alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit auf eine Spur wechselt, die "besetzt" ist und dabei einen tödlichen Unfall verursacht. "Raser" kann man notfalls gelten lassen.
Das macht das Ganze wohlgemerkt nicht besser, klingt aber für mich deutlich weniger hetzerisch. Ich habe wirklich Schwierigkeiten mit Vorverurteilungen. Auch und vor allem, weil sich diese gelegentlich als falsch herausstellen und die Wiedergutmachung in der Regel ausbleibt oder unmöglich ist.
 
Eine Tempo-Begrenzung hab ich nicht gesehen. Also vermute ich mal, dass da 50 km/h erlaubt sind. Hier wären jedoch >80 km/h sicherlich schon sehr "sportlich".
Erstmal dürfte es schwer sein, durch "hinterherfahren" wie in diesem Fall die genaue Kurvengeschwindigkeit zu ermitteln. Es ist gut möglich, das er kurz vor der Kurve auf 90km/h, dann auf 75 km/h abgebremst hat und direkt am Kurvenausgang bereits wieder beschleunigt hat. Sowas lässt sich durch "hinterherfahren" schwer ermitteln, da ja eigentlich nur die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt wird.

Des Weitern kann er von mir aus auch mit 100 oder 120 km/h gefahren sein. Die Geschwindigkeit allein stellt ja noch kein Rennen (und damit eine Straftat) dar, sondern ist erstmal als Ordnungswidrigkeit zu werten. Die Argumentation von Herrn Winkelmann mit dem erreichen der höchstmöglichen Geschwindigkeit anhand von Kurvenradien und Google Maps halte ich für sehr gewagt. Ich hoffe sie hat vor Gericht keinen Bestand. Denn je nach Auto, Fahrkönnen (e.g. Linienwahl), Reifen,
Wetter (Strecken Temperatur, Strecke Naß), Verkehrsaufkommen, usw. kann die "höchstmögliche Geschwindigkeit" wie sie im Gesetz steht doch sehr unterschiedlich ausfallen. Noch lässt sich die genaue Kurvengeschwindigkeit exakt ermitteln. Vorallem, wie soll man das überprüfen? Will man die Strecke absperren und die tatsächliche höchstmögliche Geschwindigkeit von einem Testfahrer ermitteln lassen? Meines Erachtens alles an den Haaren herbeigezogen, um mehr "Rennen"-Urteile zu sprechen.

Übrigens: Sollte er die Höchstgeschwindigkeit mehr als 2x erreicht haben (e.g. 100 bei Tempo 50, 60 bei Tempo 30) wird regelmäßig Vorsatz unterstellt. D.h. die Strafen aus dem Bußgeldkatalog 2x. Auch beim Vorliegen von Punkten werden gern höhere Bußgelder ausgesprochen. (Kleine Info an die, denen die Strafen im Bußgeldkatalog zu niedrig erscheinen) Man hätte also auch ohne ein Rennen zu unterstellen genug Möglichkeiten, den Pizzafahrer eine Zeit lang seine Pizza zu Fuß austragen zu lassen ;)
 
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