DerLupo
...
Da schließe ich mich an. Mit den neuen Erkenntnissen hat er sich die Mordanklage redlich verdient.
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Dann wäre ein Selbstmordattentäter kein Mörder, weil der ja auch seinen eigenen Tod in Kauf nimmt?... Einzig sehe ich als Laie keinen Mord, und aus der Sicht hätte er ja seinen eigenen Tod auch in Kauf genommen. ...
Falls ich es auf die Schnelle richtig gelesen habe, dann erfolgte der Aufprall mit ca. 110 km/h. Demnach müsste er kurz vor dem Aufprall auf die Bremse gegangen sein. Das "durchgedrückte Gaspedal" war vermutlich früher und belegt die Höchstgeschwindigkeitsfahrt kurz vor dem Unfall.
Würde man sich mit fehlendem Denken, "Testosteron" o.ä. herausreden können, dann würden sehr viele Straftäter straffrei ausgehen.... ein Selbstmordattentäter will töten.
In dem Jaguar war jugendlicher Leichtsinn, Testosteron mit viel Dummheit in einem Geschoss nächtens unterwegs. Wieviel da gedacht wurde ...
@Aljubo
Der Vorsatz als subjektives Tatbestandsmerkmal ist beim Mord (§ 211 StGB) und gleichermaßen beim Totschlag (§ 212 StGB) zwingende Voraussetzung. Liegt kein (Tötungs-)Vorsatz vor, kommt allenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.
Ganz vereinfacht gesagt wird ein Totschlag zum Mord, wenn ein Mordmerkmal vorliegt. Dieses kann tat- oder täterbezogen (Beweggrund, Begehungsweise oder Zielsetzung) sein.
Dass die aktuelle Gesetzgebung nicht stets glücklich ist, ist der Rechtswissenschaft und -sprechung hinreichend bekannt.Nur wurde halt bisher vom Gesetzgeber keine (zielführende) Änderung des Gesetzeslage herbeigeführt. Als diese Gesetzeslage geschaffen wurde, hat wohl kaum jemand mit durch Städte rasenden - nennen wir es mal besser - "Individuen" gerechnet. Da standen halt andere Tätertypen im Fokus. Die Judikative und Exekutive muss dann ungeachtet dessen das geltende Recht strikt beachten und einhalten. Auch wenn es dabei zu "gefühlten 'Verwerfungen'" mit dem eigenen Befinden führen kann.
In dem Jaguar war jugendlicher Leichtsinn, Testosteron mit viel Dummheit in einem Geschoss nächtens unterwegs. Wieviel da gedacht wurde
Wobei ich froh bin das nicht entscheiden zu müssen
Da ich ein Fan von Analogien bin:
Wenn ein Amateurschütze, nur so aus Spaß, eine Zielscheibe am Ende der belebten Fußgängerzone anvisiert und beim Versuch mehrere Passanten erschießt, wäre der für Euch ein Mörder, oder auch nur Fahrlässig?
Es ist immer wieder „beeindruckend“, wie konsequent du dich jeglichen Erhellungsversuchen verschließt. Falls ich einen vorsichtigen Tipp geben darf: Wer nicht ansatzweise zum Dazulernen bereit ist, der wird irgendwann im Leben abgehängt werden.Diese Analogie geht doch komplett am Thema vorbei, oder ist der Jaguar mit 160 km/h durch eine belebte Fußgängerzone gefahren? Wäre das der Fall, würde sich die Frage nach Mord oder Unfall (bzw. Fahrlässige Tötung) doch überhaupt nicht stellen! Jeder würde sofort von einem Anschlag ausgehen. ...
Nein, das ist schlicht falsch (beide Sätze). Warum behauptest du so etwas, wenn du dich mit solchen Dingen überhaupt nicht auskennst?... Für die Mordfrage wird letztlich wichtig sein, wie wahrscheinlich war es, dass bei der Aktion jemand stirbt. Und gerade diese Frage, ist schwer zu beantworten (ohne Kenntnis der genauen Umstände überhaupt nicht möglich). ...
Was du nicht hören kannst oder magst, spielt da gar keine Rolle - weil das „billigend in Kauf nehmen“ kein „Argument“ ist, sondern seit vielen Jahren praktizierte und etablierte Rechtsprechung. Du musst das nicht gut finden, nicht einmal verstehen, aber es ist dennoch so.... Übrigens kann ich dieses *billigend in Kauf nehmen* Argument nicht mehr hören. Demnächst ist jeder Autofahrer ein Mörder, weil er billigend in Kauf nimmt das durch seine Abgase (und den Klimawandel bedingt durch seinen Co2 Ausstoß) irgendwo auf der Welt jemand stirbt.
Gestern hat mich ein Provida Fahrzeug zum Duell auf der BAB 4 bei Kerpen in Fahrtrichtung Aachen herausgefordert. Hat mich mehrfach geschnitten und ist mir in den Sicherheitsabstand gefahren. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Ordnungsorgane (kein Pauschalisieren, nur eine Feststellung und bezugnehmend auf die zwei Beamte gestern.) Zum Glück bin ich gelassen geblieben... Jemand anders, hätte womöglich anders reagiert, mit den dann entsprechenden Konsequenzen.
In einem meiner Autos hab' ich ein unsichtbares Aufnahmesystem. Leider verwende ich das nur selten im Straßenverkehr, aber das wär' sicher eine "unterhaltsame" Aktion, wenn sich die sich etwaig falsch verhaltenden Insassen eines Provida-Fahrzeugs ihrerseits mit einer belastenden Videoaufzeichnung konfrontiert sähen...Der einzig sinnige Grund für eine Dashcam: Um eben solchen Idioten an's Leder zu gehen! ...
Ich bin schon drauf reingefallen. Auf dem angeforderten Video von der Fahrt war natürlich dieser Teil der "Fahrt" nicht enthalten. 4 Wochen zu Fuß und - ich glaube- 2 Punkte. ist aber zum Glück schon wieder lange her.Offtopic:
Gestern hat mich ein Provida Fahrzeug zum Duell auf der BAB 4 bei Kerpen in Fahrtrichtung Aachen herausgefordert. Hat mich mehrfach geschnitten und ist mir in den Sicherheitsabstand gefahren. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Ordnungsorgane (kein Pauschalisieren, nur eine Feststellung und bezugnehmend auf die zwei Beamte gestern.) Zum Glück bin ich gelassen geblieben... Jemand anders, hätte womöglich anders reagiert, mit den dann entsprechenden Konsequenzen.
gar nicht ganz richtig, denn obwohl es sich natürlich nicht um eine ausgewiesene Fußgängerzone handelt, ist das Fußgängeraufkommen auf der Fahrbahn hier durchaus nennenswert.Diese Analogie geht doch komplett am Thema vorbei, oder ist der Jaguar mit 160 km/h durch eine belebte Fußgängerzone gefahren?