Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Ich frage mich, wenn der Typ bis zur Notbremsung noch voll auf dem Gas stand. Wie schnell wäre er gewesen, wenn sich das andere Fahrzeug nicht quer gestellt hätte?
 
Falls ich es auf die Schnelle richtig gelesen habe, dann erfolgte der Aufprall mit ca. 110 km/h. Demnach müsste er kurz vor dem Aufprall auf die Bremse gegangen sein. Das "durchgedrückte Gaspedal" war vermutlich früher und belegt die Höchstgeschwindigkeitsfahrt kurz vor dem Unfall.
 
Vorallem: ein Gutachten kann mit ihren Ergebnissen nochmal ganz andere Auswirkungen haben, denen die Staatsanwaltschaft dann auch folgt 👍👍👍
 
Ja 160 ist schon heftig.
Bin auch dafür das der Fahrer hart bestraft wird.
Einzig sehe ich als Laie keinen Mord, und aus der Sicht hätte er ja seinen eigenen Tod auch in Kauf genommen. Und soweit oder soviel dachte der nicht.
Aber wie gesagt bin ich da blutiger Laie, und so wie‘s aussieht bekommt er ja eine harte Strafe.
Ob damit allerdings persönliche Rachegelüste gestillt sind, ist eine andere Frage.
 
... Einzig sehe ich als Laie keinen Mord, und aus der Sicht hätte er ja seinen eigenen Tod auch in Kauf genommen. ...
Dann wäre ein Selbstmordattentäter kein Mörder, weil der ja auch seinen eigenen Tod in Kauf nimmt?

Zum Eventualvorsatz und dem "billigenden in-Kauf-nehmen" hatte (u.a.) ich mal etwas geschrieben, z. B. Beiträge Nrn. 156 u. 224.
 
Ok, das war vielleicht falsch formuliert.
Aber ein Selbstmordattentäter will töten.
In dem Jaguar war jugendlicher Leichtsinn, Testosteron mit viel Dummheit in einem Geschoss nächtens unterwegs. Wieviel da gedacht wurde 🤷‍♂️
Wobei ich froh bin das nicht entscheiden zu müssen
 
Falls ich es auf die Schnelle richtig gelesen habe, dann erfolgte der Aufprall mit ca. 110 km/h. Demnach müsste er kurz vor dem Aufprall auf die Bremse gegangen sein. Das "durchgedrückte Gaspedal" war vermutlich früher und belegt die Höchstgeschwindigkeitsfahrt kurz vor dem Unfall.

Wenn ich das richtig gelesen ( interpretiert ) habe ist er ja einem anderen Auto ausgewichen, vermutlich ist er da vom Gas gegangen, der Unfall ansich war aber ab da nicht mehr zu verhindern.
 
... ein Selbstmordattentäter will töten.
In dem Jaguar war jugendlicher Leichtsinn, Testosteron mit viel Dummheit in einem Geschoss nächtens unterwegs. Wieviel da gedacht wurde 🤷‍♂️ ...
Würde man sich mit fehlendem Denken, "Testosteron" o.ä. herausreden können, dann würden sehr viele Straftäter straffrei ausgehen. ;)

Lies dir vielleicht einfach mal den Beitrag Nr. 224 durch. Sehr (!) stark vereinfacht ist es so, dass unsere Rechtsprechung zwischen "Täter wollte die Tat" und "Täter wollte die Tat zwar nicht unbedingt, aber es war ihm relativ egal, ob es passiert, bzw. er hat es in Kauf genommen, dass es passieren könnte" keinen Unterschied macht: Beide Geisteshaltungen werden als Vorsatz gewertet.

Mord (und nicht nur Totschlag) ist es dann, weil der Täter ein Auto "wie eine Waffe" verwendet hat, jedenfalls als gemeingefährlichen Gegenstand.
 
Hallo

Die Juristen sehen das meißt nur aus ihren Gesetzestexten, und da müssen für eine Verurteilung als Mörder zumindest eines der Merkmale (Vorsatz, Heimtücke usw. ) gegeben sein, wenn keiner dieser Tathintergründe beweisbar ist, fällt eine Mordanklage schon flach.
Wobei ich persönlich der Meinung bin, wer mit so einem Tempo durch die Stadt fährt, hat zumindest billigend in Kauf genommen, das dabei Menschen getötet werden können, also sehe ich dabei einen gewissen Vorsatz. Nach diesen Kriterium müsste eine Verurteilung erfolgen.
 
Da ich ein Fan von Analogien bin:
Wenn ein Amateurschütze, nur so aus Spaß, eine Zielscheibe am Ende der belebten Fußgängerzone anvisiert und beim Versuch mehrere Passanten erschießt, wäre der für Euch ein Mörder, oder auch nur Fahrlässig?
 
@Aljubo
Der Vorsatz als subjektives Tatbestandsmerkmal ist beim Mord (§ 211 StGB) und gleichermaßen beim Totschlag (§ 212 StGB) zwingende Voraussetzung. Liegt kein (Tötungs-)Vorsatz vor, kommt allenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.

Ganz vereinfacht gesagt wird ein Totschlag zum Mord, wenn ein Mordmerkmal vorliegt. Dieses kann tat- oder täterbezogen (Beweggrund, Begehungsweise oder Zielsetzung) sein.

Dass die aktuelle Gesetzgebung nicht stets glücklich ist, ist der Rechtswissenschaft und -sprechung hinreichend bekannt.Nur wurde halt bisher vom Gesetzgeber keine (zielführende) Änderung des Gesetzeslage herbeigeführt. Als diese Gesetzeslage geschaffen wurde, hat wohl kaum jemand mit durch Städte rasenden - nennen wir es mal besser - "Individuen" gerechnet. Da standen halt andere Tätertypen im Fokus. Die Judikative und Exekutive muss dann ungeachtet dessen das geltende Recht strikt beachten und einhalten. Auch wenn es dabei zu "gefühlten 'Verwerfungen'" mit dem eigenen Befinden führen kann.
 
@Aljubo
Der Vorsatz als subjektives Tatbestandsmerkmal ist beim Mord (§ 211 StGB) und gleichermaßen beim Totschlag (§ 212 StGB) zwingende Voraussetzung. Liegt kein (Tötungs-)Vorsatz vor, kommt allenfalls eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.

Ganz vereinfacht gesagt wird ein Totschlag zum Mord, wenn ein Mordmerkmal vorliegt. Dieses kann tat- oder täterbezogen (Beweggrund, Begehungsweise oder Zielsetzung) sein.

Dass die aktuelle Gesetzgebung nicht stets glücklich ist, ist der Rechtswissenschaft und -sprechung hinreichend bekannt.Nur wurde halt bisher vom Gesetzgeber keine (zielführende) Änderung des Gesetzeslage herbeigeführt. Als diese Gesetzeslage geschaffen wurde, hat wohl kaum jemand mit durch Städte rasenden - nennen wir es mal besser - "Individuen" gerechnet. Da standen halt andere Tätertypen im Fokus. Die Judikative und Exekutive muss dann ungeachtet dessen das geltende Recht strikt beachten und einhalten. Auch wenn es dabei zu "gefühlten 'Verwerfungen'" mit dem eigenen Befinden führen kann.

Ja, leider ist das so:(
 
In dem Jaguar war jugendlicher Leichtsinn, Testosteron mit viel Dummheit in einem Geschoss nächtens unterwegs. Wieviel da gedacht wurde 🤷‍♂️
Wobei ich froh bin das nicht entscheiden zu müssen

Dummheit/nicht Denken schützt nicht vor Strafe.
Unser Rechtssystem billigt einem 18 jährigen allerlei Rechte zu, die er selbstständig einfordern kann , die Herren und Damen Volljährigen (so wie die Ü14er) sollten sich einfach vor Augen führen, dass Rechte mit Pflichten einhergehen.

Und das, was in Stuttgart passiert ist, ist nicht nur "ich fahre im Affentempo durch den Wald und riskieren mein Leben am nächsten Baum zu lassen" - Dummheit, sondern man setzt sich über anderer Leben hinweg.

Wer nicht ganz dröge im Kopf ist, weiß dass da Straßen und Autos und Menschen sind.

Der Typ ist ja nicht am Südpol aufgewachsen und hat erst an jenem Wochenende Bekanntschaft mit der Zivilisation gemacht
 
Zum Thema "Ich veranstalte auf der Straße was ich will, anderer Leben sind egal" gab es am We im Raum Burladingen scheinbar "Mad Max" reife Szenen zwischen einem 52 jährigen TT Fahrer und mehreren Motorradfahrern, die den TT überholten/überholen wollten.
Dem TT Fahrer war es wohl nicht recht. In Folge rammte er ein Motorrad (Heck oder Front müsste ich nachgucken), ein Teil des Autos flog wohl ab, Motorradfahrer hat die Maschine gefangen.
An irgendeiner Ecke haben die Moppedfahrer den Typen zum Anhalten gebracht, der TT Fahrer wollte abhauen und hat dann wohl noch einen Moppedfahrer auf der Haube gehabt... 😳😳😳 Ist dann letztendlich geflüchtet

Klaro, Polizei hat diesen Voll Horst bekommen.
Lt Pressemitteilung ist der Führerschein sofort entzogen worden, die Staatsanwaltschaft leitet ein Verfahren "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahrerflucht und Beleidigungen" ein

Soviel zum Thema "Auto als Waffe" und den Schilderungen der Motorradfahrer

(ich gehe davon aus, dass das Auto - ggfs das Motorrad- ebenfalls zur Spurensicherung mitgenommen wurde)

Hat es sich tatsächlich so abgespielt, bin Ich auf das Strafmaß gespannt
 
Da ich ein Fan von Analogien bin:
Wenn ein Amateurschütze, nur so aus Spaß, eine Zielscheibe am Ende der belebten Fußgängerzone anvisiert und beim Versuch mehrere Passanten erschießt, wäre der für Euch ein Mörder, oder auch nur Fahrlässig?

Diese Analogie geht doch komplett am Thema vorbei, oder ist der Jaguar mit 160 km/h durch eine belebte Fußgängerzone gefahren? Wäre das der Fall, würde sich die Frage nach Mord oder Unfall (bzw. Fahrlässige Tötung) doch überhaupt nicht stellen! Jeder würde sofort von einem Anschlag ausgehen.

Für die Mordfrage wird letztlich wichtig sein, wie wahrscheinlich war es, dass bei der Aktion jemand stirbt. Und gerade diese Frage, ist schwer zu beantworten (ohne Kenntnis der genauen Umstände überhaupt nicht möglich).

Übrigens kann ich dieses *billigend in Kauf nehmen* Argument nicht mehr hören. Demnächst ist jeder Autofahrer ein Mörder, weil er billigend in Kauf nimmt das durch seine Abgase (und den Klimawandel bedingt durch seinen Co2 Ausstoß) irgendwo auf der Welt jemand stirbt.
 
Diese Analogie geht doch komplett am Thema vorbei, oder ist der Jaguar mit 160 km/h durch eine belebte Fußgängerzone gefahren? Wäre das der Fall, würde sich die Frage nach Mord oder Unfall (bzw. Fahrlässige Tötung) doch überhaupt nicht stellen! Jeder würde sofort von einem Anschlag ausgehen. ...
Es ist immer wieder „beeindruckend“, wie konsequent du dich jeglichen Erhellungsversuchen verschließt. Falls ich einen vorsichtigen Tipp geben darf: Wer nicht ansatzweise zum Dazulernen bereit ist, der wird irgendwann im Leben abgehängt werden. :unsure:

... Für die Mordfrage wird letztlich wichtig sein, wie wahrscheinlich war es, dass bei der Aktion jemand stirbt. Und gerade diese Frage, ist schwer zu beantworten (ohne Kenntnis der genauen Umstände überhaupt nicht möglich). ...
Nein, das ist schlicht falsch (beide Sätze). Warum behauptest du so etwas, wenn du dich mit solchen Dingen überhaupt nicht auskennst?

... Übrigens kann ich dieses *billigend in Kauf nehmen* Argument nicht mehr hören. Demnächst ist jeder Autofahrer ein Mörder, weil er billigend in Kauf nimmt das durch seine Abgase (und den Klimawandel bedingt durch seinen Co2 Ausstoß) irgendwo auf der Welt jemand stirbt.
Was du nicht hören kannst oder magst, spielt da gar keine Rolle - weil das „billigend in Kauf nehmen“ kein „Argument“ ist, sondern seit vielen Jahren praktizierte und etablierte Rechtsprechung. Du musst das nicht gut finden, nicht einmal verstehen, aber es ist dennoch so.

Warum versuchst du übrigens nicht mal, es zu verstehen? Hier im Fred wurde der Aspekt schon mehrfach und ausführlich erläutert. Würdest du dir das mal ansehen und darüber nachdenken, dann würde dir sicherlich auch klar werden, wie absurd dein Vergleich mit dem CO2-Ausstoß ist.

Oder du bleibst bei denen Auffassungen und denkst über gar nix nach. Womit wir dann wieder bei meinem ersten Absatz wären. Aber im Ernst: Das kann dir doch so keinen Spaß machen...? :O_oo:
 
Meine Einzige Anmerkung hierzu:
Wer mit mehr als 100Km/H innerorts (nicht Stadtautobahnen) fährt, egal zu welcher Tageszeit, nimmt meines Erachtens automatisch billigend in Kauf jemanden zu töten. Niemand in einer Stadt, Dorf oder was sonst für ein Kaff, muss damit rechnen, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer so schnell fährt.
Ich bin hier ganz klar für Schweizer Recht. Tempo innerorts um xx Km/h überschritten, AUTO weg...

BAB ähnlich, bei doch höherer Toleranz.

Offtopic:
Gestern hat mich ein Provida Fahrzeug zum Duell auf der BAB 4 bei Kerpen in Fahrtrichtung Aachen herausgefordert. Hat mich mehrfach geschnitten und ist mir in den Sicherheitsabstand gefahren. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Ordnungsorgane (kein Pauschalisieren, nur eine Feststellung und bezugnehmend auf die zwei Beamte gestern.) Zum Glück bin ich gelassen geblieben... Jemand anders, hätte womöglich anders reagiert, mit den dann entsprechenden Konsequenzen.
 
Gestern hat mich ein Provida Fahrzeug zum Duell auf der BAB 4 bei Kerpen in Fahrtrichtung Aachen herausgefordert. Hat mich mehrfach geschnitten und ist mir in den Sicherheitsabstand gefahren. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Ordnungsorgane (kein Pauschalisieren, nur eine Feststellung und bezugnehmend auf die zwei Beamte gestern.) Zum Glück bin ich gelassen geblieben... Jemand anders, hätte womöglich anders reagiert, mit den dann entsprechenden Konsequenzen.

Der einzig sinnige Grund für eine Dashcam: Um eben solchen Idioten an's Leder zu gehen!

Waren sicherlich nicht die ersten...
 
Der einzig sinnige Grund für eine Dashcam: Um eben solchen Idioten an's Leder zu gehen! ...
In einem meiner Autos hab' ich ein unsichtbares Aufnahmesystem. Leider verwende ich das nur selten im Straßenverkehr, aber das wär' sicher eine "unterhaltsame" Aktion, wenn sich die sich etwaig falsch verhaltenden Insassen eines Provida-Fahrzeugs ihrerseits mit einer belastenden Videoaufzeichnung konfrontiert sähen... :5jesterz:
 
Ich pack'das mal hier hinein, weil das ja sozusagen unser "Raser-Fred" ist und das Thema zumindest indirekt etwas mit dem (Zu-) Schnellfahren zu tun hat:


"... Der Verfassungsgerichtshof des Saarlands hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen eines Tempoverstoßes aufgehoben - weil nach seiner Ansicht die Geschwindigkeitsmessung mit einer verbreiteten Geräteart im Streitfall nicht verwertbar ist. ...
...
Das Gerät, ein Laserscanner TraffiStar S350 ..., ist aber umstritten, weil dort - wie auch in vielen anderen gängigen Geräten - die eigentlichen Messdaten nicht gespeichert werden.
...
Die saarländischen Verfassungsrichter rügten aber nun gestützt auf Gutachten, dass bei dem genutzten Gerät keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle der Messung möglich ist. Dies wäre aber bei "einer - ohne größeren Aufwand technisch möglichen - Speicherung der sogenannten Rohmessdaten möglich".
...
Es werde nicht bezweifelt, dass die Geschwindigkeitsmessung durch den Blitzer ein standardisiertes Messverfahren darstelle, erklärte der Verfassungsgerichtshof. Wenn sich aber ein Betroffener gegen das Messergebnis wende, müsse er die Möglichkeit haben, die Messung zu überprüfen. Es gehe also "um sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten". ..."


Mindestens der zitierte Text ist vielleicht auch für diejenigen Forumsteilnehmer recht interessant, die gerne und reichlich ein Versagen oder gar ein hiesiges Nichtvorhandensein des Rechtsstaates behaupten. M. E. zeigt das Urteil recht anschaulich, welche weitreichenden Möglichkeiten der Bürger bisweilen gegen Behörden, Bund und/oder Länder hat. :t
 
Offtopic:
Gestern hat mich ein Provida Fahrzeug zum Duell auf der BAB 4 bei Kerpen in Fahrtrichtung Aachen herausgefordert. Hat mich mehrfach geschnitten und ist mir in den Sicherheitsabstand gefahren. Soviel zu Rechtsstaatlichkeit der einzelnen Ordnungsorgane (kein Pauschalisieren, nur eine Feststellung und bezugnehmend auf die zwei Beamte gestern.) Zum Glück bin ich gelassen geblieben... Jemand anders, hätte womöglich anders reagiert, mit den dann entsprechenden Konsequenzen.
Ich bin schon drauf reingefallen. Auf dem angeforderten Video von der Fahrt war natürlich dieser Teil der "Fahrt" nicht enthalten. 4 Wochen zu Fuß und - ich glaube- 2 Punkte. ist aber zum Glück schon wieder lange her.
 
Ich habe die Meldung über die gutachterlich ermittelte Geschwindigkeit jetzt erst gelesen und möchte als Stuttgarter mal anmerken, dass der Unfallort ein dermaßen unübersichtlicher Bereich ist, dass ich selbst heute Nacht gegen 1 Uhr bei menschenleerer Straße die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h dort nicht ausgeschöpft habe. Sogar im Vergleich zu den Ku'damm-Rasern würde ich hier die kriminelle Energie nochmals deutlich höher einstufen. Denn während diese auf dem breiten und relativ übersichtlichen Ku'damm zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht mit die Fahrbahn kreuzenden Fußgängern rechnen mussten, besteht am Stuttgarter Unfallort aufgrund einer Vielzahl von Restaurants, Kinos etc. und einer Fahrbahnbreite von nur wenigen Metern zu belebten Zeiten wie zum Unfallzeitpunkt ein so hohes Aufkommen an die Fahrbahn überquerenden Fußgängern, dass die Aussage im Artikel voll und ganz zutrifft, dass bei dieser Fahrweise nur durch Zufall niemand "getroffen" werden kann. Insofern ist auch die Aussage
Diese Analogie geht doch komplett am Thema vorbei, oder ist der Jaguar mit 160 km/h durch eine belebte Fußgängerzone gefahren?
gar nicht ganz richtig, denn obwohl es sich natürlich nicht um eine ausgewiesene Fußgängerzone handelt, ist das Fußgängeraufkommen auf der Fahrbahn hier durchaus nennenswert.

Ohne im Ku'damm-Fall irgendetwas kleinreden zu wollen: dort kann ich mir solche Geschwindigkeiten zumindest noch vorstellen; bei der Stuttgarter Rosensteinstraße fehlt mir bereits das reine Vorstellungsvermögen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Mir war der Begriff "Sprungrevision" nicht geläufig, bzw wusste nicht einmal, dass es solche Möglichkeiten überhaupt gibt 😳

Das OLG Stuttgart hat die Entscheidung des Amtsgerichts Münsing bestätigt, dass eine Flucht vor der Polizei mit dem Auto, wie ein Autorennen zu werten ist.
Der Charakter der Fahrt (Flucht) entspreche dem eines Autorennens (Fahrweise), das Ziel liege nicht im bloßen Gewinnen, sondern im Entkommen.
(sag ich ja schon immer... So aus Laiensicht 🤐 und gefühlt nach Recht und Gesetz aus gefährlichem Halbwissen 😁)
 
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