AW: Dachmodul ist verfügbar
OT: Lasst euch nicht immer so ins Boxhorn jagen, die Tuner geben alle keine Garantie
Garantien werden grundsätzlich von folgenden Gesellschaften angeboten:
http://www.tunegarant.de
http://www.nsagarantie.com
Wenn Du mal auf NSA gehst, dann siehste auch das Dähler dort "Kunde" bzw. eher Vermittler ist. Der Tuner als Versicherungsmakler, soweit ist es schon gekommen...
Dähler hat im Übrigen die Internetseite www.daehler.com und bei denen würde ich schon alleine nicht chippen lassen, weil die mehr als 500 Nm versprechen und dabei ein Auto mit DKG abbilden. Das DKG ist aber nur bis 500 Nm spezifiziert, auch wenn es mehr verträgt, finde ich das ein wenig bedenklich. Aber ich bin ohnehin kein Fan des Chiptunings und OBD Tunings mehr. Kaum hat einer der Großen seine Datensätze geschrieben meint jeder Krauter er hätte plötzlich Plan von dem Motor, spitze
Aber das nur als kleinen Ausrutscher / Exkurs in die Welt des Chippens und der Versicherungen...
Ontopic:
Die Rechtsanwälte unter uns mögen die folgenden Wirrungen bitte mal Kommentieren (Danie, Jan, ...).
Zum einen wird durch das Modul keinerlei aktive Sicherheitsfunktion unterdrückt. Wenn das Modul das gesamte Fahrzeug schliesst und ich den Arm vom Fenster versuche abquetschen zu lassen wird das kaum funktionieren, da der Einklemmschutz nicht deaktiviert ist, wozu auch. Demzufolge müsste auch jeder andere aktive Sicherheitsmechanismus weiterhin greifen, wenn es ihn denn gibt.
Bleiben wir beim Dach. Ob ich nun selber auf den Knopf drücke oder das Modul mir die Arbeit des Drückens abnimmt, kommt doch ziemlich aufs Gleiche raus. Wenn ein Kind hinten am Seitenteil stehen würde, dann wären die Flunken in beiden Fällen eingeklemmt. Im Falle des Moduls jedoch hat man deutlich mehr übersicht, da man nicht so an den Sitz gefesselt ist. Im Falle der Betätigung von aussen hat man sogar noch viel mehr Überblick was sich am Fahrzeug tut. Die Schutzfunktion sehe ich demnach eher als Sicherheitsfunktion für den Fahrer, wozu das auch immer gut sein soll.
Fassen wir mal die einzelnen Aspekte zusammen:
- das Modul kann das Dach öffnen und schliessen, dies lässt sich unterbrechen (können wir ab Werk auch, auch mit unterbrechen)
- das Modul lässt die Dachsteuerung von aussen zu (können wir ab Werk mit Comfort-Zugang auch)
- das Modul lässt die Bedienung während der Fahrt zu (können wir ab Werk auch, denn Fahren ist wenn nicht mehr alle Räder still stehen)
Rechtlich müsste das nun also bedeuten wir ändern lediglich die Ergonomie, aber nicht die Funktionalität! Das sehe ich als einen maßgeblichen Punkt.
Kommen wir zu BMW. Gerade in der Anfangszeit, in der wir uns noch alle befinden,ist es tatsächlich so, dass der Hersteller nachweisen müsste, dass der aufgetretene Mangel am Produkt von uns verursacht wurde und nicht umgekehrt! Auch wenn BMW genau diesen Punkt immer versucht dem Kunden anders herum zu suggerieren, und immer ein riesen Tamtam um ASTA Daten etc. macht, kann uns das dennoch als Kunden doch herzlich egal sein. Ich bin da mittlerweile sehr schnell mit durch, sollte BMW durch ein Gutachten einer unparteiischen Prüfanstalt nachweisen wollen wodurch der jeweilige Schaden tatsächlich entstanden ist, dann kann man sie nicht davon abhalten. Bis mir solch ein Ergebnis vorliegt ist zunächst der Hersteller in der Verpflichtung!
Aber da sind wir meiner Meinung nach mit den Betrachtungen nun schon sehr sehr weit über das Ziel hinaus.
Kurz zusammen gefasst denke ich man sollte den Bedienvorgang während der Fahrt nicht übertreiben, aber passieren wird da nichts, denn die Windlast gestern im Unwetter ist mit Sicherheit um das X-fache höher gewesen, als der Fahrtwind beim langsamen Fahren.
Die Sicherheitsbedenken sehe ich leider gar nicht, sorry! Was der Tüv dazu sagt weiß ich noch nicht, da werde ich mich heute wie angekündigt drum kümmern, jedoch möchte ich noch einmal erwähnen: Das Modul ändert nichts an der Funktion, sondern lediglich an der Bedienergonomie!
Aber manchmal muss man eben auch mal Rebell sein
OT: Lasst euch nicht immer so ins Boxhorn jagen, die Tuner geben alle keine Garantie

Garantien werden grundsätzlich von folgenden Gesellschaften angeboten:
http://www.tunegarant.de
http://www.nsagarantie.com
Wenn Du mal auf NSA gehst, dann siehste auch das Dähler dort "Kunde" bzw. eher Vermittler ist. Der Tuner als Versicherungsmakler, soweit ist es schon gekommen...
Dähler hat im Übrigen die Internetseite www.daehler.com und bei denen würde ich schon alleine nicht chippen lassen, weil die mehr als 500 Nm versprechen und dabei ein Auto mit DKG abbilden. Das DKG ist aber nur bis 500 Nm spezifiziert, auch wenn es mehr verträgt, finde ich das ein wenig bedenklich. Aber ich bin ohnehin kein Fan des Chiptunings und OBD Tunings mehr. Kaum hat einer der Großen seine Datensätze geschrieben meint jeder Krauter er hätte plötzlich Plan von dem Motor, spitze

Aber das nur als kleinen Ausrutscher / Exkurs in die Welt des Chippens und der Versicherungen...
Ontopic:
Die Rechtsanwälte unter uns mögen die folgenden Wirrungen bitte mal Kommentieren (Danie, Jan, ...).
Zum einen wird durch das Modul keinerlei aktive Sicherheitsfunktion unterdrückt. Wenn das Modul das gesamte Fahrzeug schliesst und ich den Arm vom Fenster versuche abquetschen zu lassen wird das kaum funktionieren, da der Einklemmschutz nicht deaktiviert ist, wozu auch. Demzufolge müsste auch jeder andere aktive Sicherheitsmechanismus weiterhin greifen, wenn es ihn denn gibt.
Bleiben wir beim Dach. Ob ich nun selber auf den Knopf drücke oder das Modul mir die Arbeit des Drückens abnimmt, kommt doch ziemlich aufs Gleiche raus. Wenn ein Kind hinten am Seitenteil stehen würde, dann wären die Flunken in beiden Fällen eingeklemmt. Im Falle des Moduls jedoch hat man deutlich mehr übersicht, da man nicht so an den Sitz gefesselt ist. Im Falle der Betätigung von aussen hat man sogar noch viel mehr Überblick was sich am Fahrzeug tut. Die Schutzfunktion sehe ich demnach eher als Sicherheitsfunktion für den Fahrer, wozu das auch immer gut sein soll.
Fassen wir mal die einzelnen Aspekte zusammen:
- das Modul kann das Dach öffnen und schliessen, dies lässt sich unterbrechen (können wir ab Werk auch, auch mit unterbrechen)
- das Modul lässt die Dachsteuerung von aussen zu (können wir ab Werk mit Comfort-Zugang auch)
- das Modul lässt die Bedienung während der Fahrt zu (können wir ab Werk auch, denn Fahren ist wenn nicht mehr alle Räder still stehen)
Rechtlich müsste das nun also bedeuten wir ändern lediglich die Ergonomie, aber nicht die Funktionalität! Das sehe ich als einen maßgeblichen Punkt.
Kommen wir zu BMW. Gerade in der Anfangszeit, in der wir uns noch alle befinden,ist es tatsächlich so, dass der Hersteller nachweisen müsste, dass der aufgetretene Mangel am Produkt von uns verursacht wurde und nicht umgekehrt! Auch wenn BMW genau diesen Punkt immer versucht dem Kunden anders herum zu suggerieren, und immer ein riesen Tamtam um ASTA Daten etc. macht, kann uns das dennoch als Kunden doch herzlich egal sein. Ich bin da mittlerweile sehr schnell mit durch, sollte BMW durch ein Gutachten einer unparteiischen Prüfanstalt nachweisen wollen wodurch der jeweilige Schaden tatsächlich entstanden ist, dann kann man sie nicht davon abhalten. Bis mir solch ein Ergebnis vorliegt ist zunächst der Hersteller in der Verpflichtung!
Aber da sind wir meiner Meinung nach mit den Betrachtungen nun schon sehr sehr weit über das Ziel hinaus.
Kurz zusammen gefasst denke ich man sollte den Bedienvorgang während der Fahrt nicht übertreiben, aber passieren wird da nichts, denn die Windlast gestern im Unwetter ist mit Sicherheit um das X-fache höher gewesen, als der Fahrtwind beim langsamen Fahren.
Die Sicherheitsbedenken sehe ich leider gar nicht, sorry! Was der Tüv dazu sagt weiß ich noch nicht, da werde ich mich heute wie angekündigt drum kümmern, jedoch möchte ich noch einmal erwähnen: Das Modul ändert nichts an der Funktion, sondern lediglich an der Bedienergonomie!
Aber manchmal muss man eben auch mal Rebell sein



Mal schauen ob ich an meinem noch etwas mache! Zuerst werden die originalen PS reichen! 





