da ich herusgefunden habe, dass jede Kommune das selbst entscheidet habe ich mal bei der Stadt Neuss nachgefragt und die Antwort kam dann heute. Klingt für mich auf jeden Fall sinnig und ich vermute, dass es viele Städte ähnlich handhaben... dass es scheinbar
immer noch Städte gibt, in denen es erlaubt ist, kann ich nicht ganz nachvollziehen:
durch das Wasserhaushaltsgesetz ist jedermann bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf Gewässer (Oberflächengewässer / Grundwasser) verbunden sein können, dazu verpflichtet, die nach den Umständen entsprechende Sorgfalt anzuwenden, um ein nachteilige Veränderung der Gewässer zu vermeiden.
Da bei der Autowäsche in der Regel Schadstoffe (Reinigungsmittel, Öl, etc.) über den Untergrund ins Grundwasser eingetragen werden, ist diese zuerst einmal grundsätzlich verboten. Die Autowäsche auf Privatgrundstücken bedarf daher einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde (Amt für Umweltschutz beim Rhein-Kreis Neuss). Diese wird bei unbefestigten Grundstücken regelmäßig versagt. Eine Erlaubnis wird seitens der Wasserbehörde nur erteilt, wenn der Waschplatz wasserdicht befestigt und über einen Ölabscheider an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. Da dies bei den meisten Privatgrundstücken nicht zutrifft, ist die Kfz-Wäsche auf der überwiegenden Mehrheit der Privatgrundstücke untersagt.
Da für Einzelpersonen der Aufwand für den Einbau eines Ölabscheiders in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, empfehle ich Ihnen daher, die Autowäsche auf einem offiziell zugelassenen Waschplatz durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Stadt Neuss
Amt für Umwelt und Stadtgrün