"EuGH: „Mittelbare Diskriminierung“
Der EuGH begründete seine Entscheidung wie folgt: Eine Infrastrukturabgabe in Verbindung mit der Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer, die den in Deutschland zugelassenen Fahrzeugbesitzern zugutekommt, stelle eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar und verstoße gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs.
Die von deutschen Fahrzeugbesitzern entrichtete Infrastrukturabgabe würde vollständig kompensiert, sodass die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Besitzern und Fahrern von in anderen EU-Staaten zugelassenen Fahrzeugen liege.
Hinsichtlich des freien Warenverkehrs stellte der Gerichtshof zudem fest, dass die deutsche Pkw-Maut geeignet sei, den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedsstaaten zum deutschen Markt zu behindern. Auch stellt der Gerichtshof fest, dass die strittigen Maßnahmen geeignet seien, den Zugang von aus einem anderen EU-Staat stammenden Dienstleistungserbringern und -empfängern zum deutschen Markt zu behindern."
Die deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht. Das hat der EuGH am Dienstag in einem Urteil entschieden. „Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre ...
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Tja. Ist wohl nicht so einfach. Wer Europa will, soll Europa bekommen.