Dreistigkeiten im Straßenverkehr

Das ist so nicht richtig. Die Flucht per se ist nicht strafbar. Das Verhalten während der Flucht u. U. schon. Man muss das auseinander halten. Wenn ich lediglich vor der Polizei flüchte, mich aber an die Regeln halte, oder mir ein Verstoß dagegen nicht nachgewiesen werden kann, passiert erst mal gar nichts. Wenn ich hingegen nachweislich eklatante Verstöße begehe, werden diese geahndet. Ebenso als wäre ich nicht auf der Flucht.
Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!
Hier ein aktuelles Beispiel, wo auch das Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
 
Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
Also ich habe jetzt noch mal gründlicher recherchiert. Die Anwendung des Paragraphen 315 bei der Flucht vor der Polizei ist ein "Kann" und unterliegt dem Einzelfall- er wird somit nicht grundsätzlich angewandt. Eine Flucht ist somit nicht grundsätzlich ein Rennen, wobei mir die Abgrenzung echt nicht klar ist.
 
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Also ich habe jetzt noch mal gründlicher recherchiert. Die Anwendung des Paragraphen 315 bei der Flucht vor der Polizei ist ein "Kann" und unterliegt dem Einzelfall- er wird somit nicht grundsätzlich angewandt. Eine Flucht ist somit nicht grundsätzlich ein Rennen, wobei mir die Abgrenzung echt nicht klar ist.
Das ist doch einfach, die Polizei führt in der Strafanzeige den Tatbestand des Autorennens an und vor Gericht wird geprüft ob der Richter dem folgt.
Ich bin jetzt aber auch durch mit dem Thema.
 
Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!
Hier ein aktuelles Beispiel, wo auch das Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
"Ihm werden nun ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und unter Drogen sowie diverse Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen."

Wer will nochmal wer hat noch nicht :D:D:D
 
Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!
Hier ein aktuelles Beispiel, wo auch das Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71. Und ja, man kann auch flüchten, ohne wilde Verfolgungsjagd. Z.B. das Fahrzeug an der nächsten Ecke verlassen und per Pedes verschwinden, oder, oder, oder.. Es gibt viele denkbare und auch realistische Szenarien, auch wenn das zugegebenermaßen nicht die Regel ist. Aber darum ging es ja auch nicht.
 
Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71. Und ja, man kann auch flüchten, ohne wilde Verfolgungsjagd. Z.B. das Fahrzeug an der nächsten Ecke verlassen und per Pedes verschwinden, oder, oder, oder.. Es gibt viele denkbare und auch realistische Szenarien, auch wenn das zugegebenermaßen nicht die Regel ist. Aber darum ging es ja auch nicht.
Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71
Und genau das ist schlichtweg falsch. Die Strafanzeige wird mit allen verletzten Tatbeständen durch die Polizei gefertigt und dazu gehört auch die Flucht, die wie bereits geschrieben durch den BGH als Autorennen angesehen werden kann. Ob das Gericht dann dieser Aussage folgt liegt nicht mehr im Ermessen der Polizei, sondern beim Richter. Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.
 
Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71
Und genau das ist schlichtweg falsch. Die Strafanzeige wird mit allen verletzten Tatbeständen durch die Polizei gefertigt und dazu gehört auch die Flucht, die wie bereits geschrieben durch den BGH als Autorennen angesehen werden kann. Ob das Gericht dann dieser Aussage folgt liegt nicht mehr im Ermessen der Polizei, sondern beim Richter. Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.
Belassen wir es dabei
 
Lässt sich am G29 einfach über das Display einstellen. Codieren ist da gar nicht notwendig.
Wobei mit einer freiwilligen Einstellung ja wieder nichts gewonnen ist....😉
Lichtautomatik ist ja auch freiwillig und man sieht ja jeden Tag die Folgen.... Man lässt sich ja nicht vom Auto vorschreiben wann das Licht automatisch angeht - das wollen ja die oberschlauen lieber selbst entscheiden - das macht man ja schon seit 30 Jahren so..... Um dann Mal wieder im Halbdunkel mit TFL unterwegs zu sein....🙈🙄

Die Nordischen Länder haben da eine andere Einstellung - Licht dient der Sicherheit - also wurden da schon vor 20 Jahren die Autos so ausgeliefert das beim Start immer das Abblendlicht angeht - Basta.
Keine Diskussion das der Fahrer doch bitte selber entscheiden möchte.....
 
@Mini65
Du betrachtest es zu sehr von der Anzeige ausgehend. Die Anzeige ist keine „Sanktion“.
Das habe ich geschrieben, was ist daran nicht zu verstehen: Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.
 
Sorry! du verstehst es nicht!
In der Eingangsfrage steht eindeutig "Wegfahren" und nicht "übermäßiges Davonrasen". Außerdem wurde das auch im Kontext losgelöst von einer weiteren Straftat gestellt. Es handelt sich um einen konstruierten Fall.

Zur Erinnerung:
"Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert?"

Wenn ein Autofahrer eine polizeiliche Maßnahme eines zu Fuß gehenden Beamten oder einer Fahrradstreife ignoriert und losfährt, dabei aber niemanden gefährdet, das Tempolimit einhält und keine Ampeln missachtet, dann bleibt es eine Flucht, bei der der Raser-Paragraf (§ 315d StGB) schlichtweg nicht greifen kann – egal, was der Polizeibeamte schreibt.

Das Wegfahren ist grundsätzlich straffrei. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Punkt geahndet wird.
 
Anders siehts aber beim Blinken aus, hier habe ich das Gefühl, dass manche Leute einfach zu "cool" sind, um ihren Blinker zu benutzen :rolleyes:
Merci, muss gestehen, auf DIE Idee kam ich bisher nicht, erklärt aber vieles!!!

Z.B. Abknickende Vorfahrt...
ich weiss, haben 50% in der Fahrschule schon nicht kapiert.

Heute ist es so, dass gefühlt 90% nicht blinken: 45% weil zu doof, 45% weil zu "cool"
 
Es ist gut, hier werden immer mehr eigene Fälle konstruiert und es ufert aus. Ich will hier auch gar keinen überzeugen. Soll sich jeder verhalten wie er mag und dann mit den Konsequenzen leben.
 
Merci, muss gestehen, auf DIE Idee kam ich bisher nicht, erklärt aber vieles!!!

Z.B. Abknickende Vorfahrt...
ich weiss, haben 50% in der Fahrschule schon nicht kapiert.

Heute ist es so, dass gefühlt 90% nicht blinken: 45% weil zu doof, 45% weil zu "cool"
40% weil zu doof, 40% weil zu "cool" und 10% BMW Fahrer, die nicht wissen wie der Blinker betätigt wird. 😅
 
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Sorry! du verstehst es nicht!
In der Eingangsfrage steht eindeutig "Wegfahren" und nicht "übermäßiges Davonrasen". Außerdem wurde das auch im Kontext losgelöst von einer weiteren Straftat gestellt. Es handelt sich um einen konstruierten Fall.

Zur Erinnerung:


Wenn ein Autofahrer eine polizeiliche Maßnahme eines zu Fuß gehenden Beamten oder einer Fahrradstreife ignoriert und losfährt, dabei aber niemanden gefährdet, das Tempolimit einhält und keine Ampeln missachtet, dann bleibt es eine Flucht, bei der der Raser-Paragraf (§ 315d StGB) schlichtweg nicht greifen kann – egal, was der Polizeibeamte schreibt.

Das Wegfahren ist grundsätzlich straffrei. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Punkt geahndet wird.
Das war die Eingangsfrage :
Mal eine andere Frage, vor allem an die Rechtsexperten hier:
Ich lese immer öfter, dass Fahrer versuchen, sich einer Kontrolle zu entziehen, indem sie fliehen (mit überhöhter Geschwindigkeit, über rote Ampeln etc.)
Hat das eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Das steht in den Artikeln leider nie....

Wer verfälscht denn nun den Ursprung????
 
Das war der Beitrag #67.
Kurz danach wurde in #70 das Thema der Straftaten ausgeklammert, und genau das ist es, was dir Mamaja01 und jetzt auch ich die ganze Zeit versuchten zu erklären. Es wurde aus purer Neugier eine einfache Frage gestellt, ob das Fliehen an sich strafbar ist, also losgelöst von irgendwelchen begleitenden Straftaten, und diese theoretische Frage wurde hier beantwortet.


Wie blöd hältst du uns eigentlich, dass du meinst, irgendjemand würde behaupten, man könne straffrei mit 200 Sachen durch die Stadt rasen und rote Ampeln überfahren?
 
Strafrecht ist recht komplex und muss auf jeden Einzelfall betrachtet und angewendet werden, eine Verallgemeinerung gibt es nicht. Ansonsten bin ich hier in einem Forum mit einer Meinungsäußerung und würde hier keinen für blöd halten, nur weil er eine andere Ansicht vertritt. Wie gesagt es ufert aus und wenn Formulierungen fallen, ob ich jemanden für blöd halte, wird die Diskussion unsachlich.
 
Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.

Die Verallgemeinerung, dass die Flucht ohne Weiteres eine Straftat ist, ist unzutreffend. Ein „kann“ ist kein „muss“. Da kann auch ein Gericht nichts anderes betrachten, wenn es bereits an der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes fehlt.
 
Das war die Eingangsfrage :
Mal eine andere Frage, vor allem an die Rechtsexperten hier:
Ich lese immer öfter, dass Fahrer versuchen, sich einer Kontrolle zu entziehen, indem sie fliehen (mit überhöhter Geschwindigkeit, über rote Ampeln etc.)
Hat das eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Das steht in den Artikeln leider nie....

Wer verfälscht denn nun den Ursprung????
In Berlin ist sowas legal. Im Pott wird man nervös wenn man einen RS6 mit holländischem Kennzeichen sieht, der kanisterweise Sprit geladen hat und mit Ölaugen besetzt ist.

Hoffe, das hilft.
 
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