Mamaja01
macht Rennlizenz
- Registriert
- 15 Juli 2021
- Wagen
- BMW Z4 G29 M40i
Lässt sich am G29 einfach über das Display einstellen. Codieren ist da gar nicht notwendig.@AIC-Peter
TFL hinten ließ sich bei meinem F87 codieren, ist also kein Hexenwerk.
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Lässt sich am G29 einfach über das Display einstellen. Codieren ist da gar nicht notwendig.@AIC-Peter
TFL hinten ließ sich bei meinem F87 codieren, ist also kein Hexenwerk.
Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!Das ist so nicht richtig. Die Flucht per se ist nicht strafbar. Das Verhalten während der Flucht u. U. schon. Man muss das auseinander halten. Wenn ich lediglich vor der Polizei flüchte, mich aber an die Regeln halte, oder mir ein Verstoß dagegen nicht nachgewiesen werden kann, passiert erst mal gar nichts. Wenn ich hingegen nachweislich eklatante Verstöße begehe, werden diese geahndet. Ebenso als wäre ich nicht auf der Flucht.
Also ich habe jetzt noch mal gründlicher recherchiert. Die Anwendung des Paragraphen 315 bei der Flucht vor der Polizei ist ein "Kann" und unterliegt dem Einzelfall- er wird somit nicht grundsätzlich angewandt. Eine Flucht ist somit nicht grundsätzlich ein Rennen, wobei mir die Abgrenzung echt nicht klar ist.Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
Das ist doch einfach, die Polizei führt in der Strafanzeige den Tatbestand des Autorennens an und vor Gericht wird geprüft ob der Richter dem folgt.Also ich habe jetzt noch mal gründlicher recherchiert. Die Anwendung des Paragraphen 315 bei der Flucht vor der Polizei ist ein "Kann" und unterliegt dem Einzelfall- er wird somit nicht grundsätzlich angewandt. Eine Flucht ist somit nicht grundsätzlich ein Rennen, wobei mir die Abgrenzung echt nicht klar ist.
"Ihm werden nun ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Diebstahl, Urkundenfälschung, Fahren ohne Führerschein und unter Drogen sowie diverse Ordnungswidrigkeiten vorgeworfen."Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!
Hier ein aktuelles Beispiel, wo auch das Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
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18-Jähriger unter Drogen erst nach Verfolgungsjagd gestoppt
Der junge Mann am Steuer hatte keinen Führerschein, das Auto war nicht versichert, die Nummernschilder gestohlen und Rauschgift war auch im Spiel.web.de



Ja klar. Es gab da aber 2 Positionen, und jetzt ist klar dass "die Mitte" stimmt..Ich bin jetzt aber auch durch mit dem Thema.
Vor Gericht gibt es immer zwei PositionenJa klar. Es gab da aber 2 Positionen, und jetzt ist klar dass "die Mitte" stimmt..![]()
Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71. Und ja, man kann auch flüchten, ohne wilde Verfolgungsjagd. Z.B. das Fahrzeug an der nächsten Ecke verlassen und per Pedes verschwinden, oder, oder, oder.. Es gibt viele denkbare und auch realistische Szenarien, auch wenn das zugegebenermaßen nicht die Regel ist. Aber darum ging es ja auch nicht.Das ist doch jetzt an den Haaren herbei gezogen, wie willst du denn flüchten, wenn du dich an die Regeln hältst!
Hier ein aktuelles Beispiel, wo auch das Autorennen angewandt wurde, begründet durch die Flucht.
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18-Jähriger unter Drogen erst nach Verfolgungsjagd gestoppt
Der junge Mann am Steuer hatte keinen Führerschein, das Auto war nicht versichert, die Nummernschilder gestohlen und Rauschgift war auch im Spiel.web.de

Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71Die Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71. Und ja, man kann auch flüchten, ohne wilde Verfolgungsjagd. Z.B. das Fahrzeug an der nächsten Ecke verlassen und per Pedes verschwinden, oder, oder, oder.. Es gibt viele denkbare und auch realistische Szenarien, auch wenn das zugegebenermaßen nicht die Regel ist. Aber darum ging es ja auch nicht.
Belassen wir es dabeiDie Eingangsfrage #70 war:“Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert? Und wenn ja, wie? Das würde mich interessieren.“ Die Antwort lautet nein und erfolgte schon mit #71
Und genau das ist schlichtweg falsch. Die Strafanzeige wird mit allen verletzten Tatbeständen durch die Polizei gefertigt und dazu gehört auch die Flucht, die wie bereits geschrieben durch den BGH als Autorennen angesehen werden kann. Ob das Gericht dann dieser Aussage folgt liegt nicht mehr im Ermessen der Polizei, sondern beim Richter. Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.
Wobei mit einer freiwilligen Einstellung ja wieder nichts gewonnen ist....Lässt sich am G29 einfach über das Display einstellen. Codieren ist da gar nicht notwendig.
Das habe ich geschrieben, was ist daran nicht zu verstehen: Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.@Mini65
Du betrachtest es zu sehr von der Anzeige ausgehend. Die Anzeige ist keine „Sanktion“.
"Aber wird das Wegfahren an sich auch sanktioniert?"
Merci, muss gestehen, auf DIE Idee kam ich bisher nicht, erklärt aber vieles!!!Anders siehts aber beim Blinken aus, hier habe ich das Gefühl, dass manche Leute einfach zu "cool" sind, um ihren Blinker zu benutzen![]()
40% weil zu doof, 40% weil zu "cool" und 10% BMW Fahrer, die nicht wissen wie der Blinker betätigt wird.Merci, muss gestehen, auf DIE Idee kam ich bisher nicht, erklärt aber vieles!!!
Z.B. Abknickende Vorfahrt...
ich weiss, haben 50% in der Fahrschule schon nicht kapiert.
Heute ist es so, dass gefühlt 90% nicht blinken: 45% weil zu doof, 45% weil zu "cool"
Das war die Eingangsfrage :Sorry! du verstehst es nicht!
In der Eingangsfrage steht eindeutig "Wegfahren" und nicht "übermäßiges Davonrasen". Außerdem wurde das auch im Kontext losgelöst von einer weiteren Straftat gestellt. Es handelt sich um einen konstruierten Fall.
Zur Erinnerung:
Wenn ein Autofahrer eine polizeiliche Maßnahme eines zu Fuß gehenden Beamten oder einer Fahrradstreife ignoriert und losfährt, dabei aber niemanden gefährdet, das Tempolimit einhält und keine Ampeln missachtet, dann bleibt es eine Flucht, bei der der Raser-Paragraf (§ 315d StGB) schlichtweg nicht greifen kann – egal, was der Polizeibeamte schreibt.
Das Wegfahren ist grundsätzlich straffrei. Es handelt sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und einem Punkt geahndet wird.
Das ist doch nun so schwer nicht zu verstehen, die Verallgemeinerung, das die Flucht nicht strafbar ist, ist schlichtweg falsch, es ist Betrachtungssache durch das Gericht.
In Berlin ist sowas legal. Im Pott wird man nervös wenn man einen RS6 mit holländischem Kennzeichen sieht, der kanisterweise Sprit geladen hat und mit Ölaugen besetzt ist.Das war die Eingangsfrage :
Mal eine andere Frage, vor allem an die Rechtsexperten hier:
Ich lese immer öfter, dass Fahrer versuchen, sich einer Kontrolle zu entziehen, indem sie fliehen (mit überhöhter Geschwindigkeit, über rote Ampeln etc.)
Hat das eigentlich irgendwelche Konsequenzen? Das steht in den Artikeln leider nie....
Wer verfälscht denn nun den Ursprung????