Grundsteuer Abfrage des FA ..der ganz normale Wahnsinn

NRW: Fragebogen mit Wiso Software bearbeitet. Bei einigen Punkten musste ich erst die Erläuterungen von Wiso zu Rate ziehen. 3x am Plausicheck gescheitert und dann ging es.
Im August abgeschickt und gestern kam die neue Wertermittlung. Wer sich schon über die Erklärung wundert - der neue Bescheid ist erst recht mit Fragezeichen versehen. Das einzige Detail was klar ist, ist der Quadratmeterpreis Grundstück. Wobei das ja auch spekulativ ist. Wir haben weniger als ein Drittel des heutigen Werts gezahlt und sollten die Preise für Bauland mal wieder auf das Niveau von vor 25 Jahren fallen wird sicher die Verwaltung die jetzt berechnete Bemessungsgrundlage nicht nach unten korrigieren.
sag mal, macht die WISO SOF Sinn?
Ich meine, kostet ja nur 30 €. Wenn es die Arbeit erleichtert wäre es mir wert. Hatten früher immer die WISO SteuerSof, für den normalen Bürger fand ich es hilfreich
 
Meiner Meinung nach kann man sich WISO sparen, da die Erklärungen bei Elster ausreichend gut sind. Zumindest, wenn man ein ganz normales Haus auf einem ganz normalen Grundstück hat. (WISO nutze ich gerne für die Steuer, für die Grundsteuer kenne ich es nicht.)
 
Bin Mitglied bei "Haus und Grund", die haben in ihren Heften regelmässig über die Grundsteuer berichtet. Der letzte beitrag war, wenn man den bescheid dann bekommt, muss man alle Angaben genauestens prüfen, ob die mit dem übereinstimmen, was man selber eingetippt und abgeschickt hat. Also muss man nochmal Zeit aufwenden. ich deute das so, dass die Behörden die Angaben, die wir gemacht haben oder noch machen sollen, nicht importieren (können) sondern möglicherweise wieder abtippen wodurch Fehler entstehen können, aber ggf. liege ich auch falsch, aber zuzutrauen wäre es ihnen. Das Ganze ist ein Armutszeugnis und Ärgernis.
 
Bin Mitglied bei "Haus und Grund", die haben in ihren Heften regelmässig über die Grundsteuer berichtet. Der letzte beitrag war, wenn man den bescheid dann bekommt, muss man alle Angaben genauestens prüfen, ob die mit dem übereinstimmen, was man selber eingetippt und abgeschickt hat. Also muss man nochmal Zeit aufwenden. ich deute das so, dass die Behörden die Angaben, die wir gemacht haben oder noch machen sollen, nicht importieren (können) sondern möglicherweise wieder abtippen wodurch Fehler entstehen können, aber ggf. liege ich auch falsch, aber zuzutrauen wäre es ihnen. Das Ganze ist ein Armutszeugnis und Ärgernis.
Mir wurde geraten (Steuerberater) sofort Einspruch einzulegen, auch wenn man meint das alles richtig ist. Somit hat man etwas Zeit gewonnen

Praxistipp:​

Es empfiehlt sich, immer gegen den kompletten Feststellungsbescheid Einspruch einzulegen. Denn nur dann bleiben alle Werte änderbar.

Quelle auch:
 
Der Einspruch hat aber noch lange Zeit. Die neue Grundsteuer soll doch erst in 2025 greifen. Oder liege ich da falsch?
 
Der Einspruch hat aber noch lange Zeit. Die neue Grundsteuer soll doch erst in 2025 greifen. Oder liege ich da falsch?
In dem Moment in dem du den Bescheid erhältst, beginnt die Frist für den Einspruch zu laufen, wie bei der Einkommensteuererklärung usw.
Die Frist wird in dem Schreiben natürlich genannt, dann siehst du deinen Handlungsbedarf.
Das hat nix mit dem Begin 2025 zu tun.


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Meinst unsere Behörden werden mit langem Vorlauf die neuen Bescheide verschicken? Ich glaube es nicht, bei der Überlastung. :whistle:
 
Meinst unsere Behörden werden mit langem Vorlauf die neuen Bescheide verschicken? Ich glaube es nicht, bei der Überlastung.
Unsere Finanzbeamten arbeiten daran 24 h am Tag, 7 Tage die Woche, damit auch ein Herr PeBa aus Underfranggn den Bescheid rechtzeitig erhalten wird. :D
 
Meinst unsere Behörden werden mit langem Vorlauf die neuen Bescheide verschicken? Ich glaube es nicht, bei der Überlastung. :whistle:

Die Frist verlängert sich, wenn man Einspruch einlegt. Dann bekommt irgendwann der Sachbearbeiter den Einspruch auf den Tisch und lehnt den Einspruch als Unbegründet ab. Bis das geschieht könnten lockern Wochen oder Monate draus werden, denn er muss deinen Einspruch ja erstmal prüfen. Somit werden die Ämter natürlich überlastet, wenn jeder Einspruch einlegt, aber du als letztendlich Zahlungspflichtiger gewinnst etwas Zeit. Es kann ja wirklich sein, dass du einen Fehler gemacht hast und erst sehr viel später bemerkst. Dann ist es mit Einspruch nicht zu spät, du kannst dann einzelne Positionen noch ändern.

Und ja, ich habe Mitleid mit den Sachbearbeiter. Aber was willst du als Kleiner gegen diesen Machmissbrauch der Ämter anderes tun?
Die Behörden (nicht die dort arbeitenden Personen) lassen sich monatelange Zeit. Aber wenn sie was von dir wollen, dann gleich, sofort und natürlich mit Säumniszuschlag.
In meinen Augen müsste für einen Einspruch die gleiche Frist gelten, wie die Behörde zum Bearbeiten gebraucht hatte.
 
Grundsteuerbescheid kommt doch von der "kassierenden" Gemeinde und nicht vom FA. So zumindest mein derzeit gültiger.
Die erhebt die Gebühren für sich, der Bescheid wird vom FA neu erstellt, deswegen musst du ihn doch beim FA bzw. über Elster abgeben.
 
Ok, ok, ich mache mir jetzt wegen der paar Euro keine weiteren Gedanken und warte was kommt, bin zum Glück kein Großgrundbesitzer. :D
 
Ok, ok, ich mache mir jetzt wegen der paar Euro keine weiteren Gedanken und warte was kommt, bin zum Glück kein Großgrundbesitzer. :D
Das stimmt, mein Gasversorger hat uns gerade geschrieben, dass bei der vorgenommenen Preiserhöhung zum Januar 2023, beim letztjährigen Verbrauch als Vergleich, die Rechnung von 2700 € auf rund 6000 € fürs Zweifamilienhaus steigen wird.
Zum Strompreis haben sie sich noch nicht geäußert.
Da kommt es auf zwei oder 300 € für die Grundsteuer wirklich nicht drauf an. :eek: :o :confused:
 
Hat jmd ein Muster für den Einspruch zur Hand? Oder kann der so formlos wie er ist mit dem Verweis auf das Aktenzeichen erfolgen?
 
Wir hatten auch Post!
Das mit der Gasumlage stand bei uns auch drin, das Schreiben war 4 Seiten lang, die Erhöhung bei uns bezieht sich auch nur auf die Erhöhung des Beschaffungspreises durch den Versorger.
Senkung der MwSt, Gaspreisbremse usw usw, was da alles kommt weiß eh im Moment noch niemand, da es von der Regierung ja noch nicht verabschiedet wurde.
 
Hier hat es heute geklappt. Das Schreiben unten mal als Screenshot. Ich denke ich werde nach Prüfung der (händisch?) übertragenen Daten entscheiden ob ich überhaupt Einspruch einlege und wenn ja, auch den im Vordruck genannten Grund oder einen anderen wähle.

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Danke für die Tipps bezüglich Einspruch, womit man wieder was an der backe hat, was man machen muss und was nervt. In Summa, 3 Aktionen also: die Formulare für die Feststellung ausfüllen, den Bescheid sofortprüfen, wenn er kommt und umgehend den Einspruchbrief schreiben und abschicken. Wem darf ich den Zeitaufwand für den ganzen Sch... in Rechnung stellen?
 
Danke für die Tipps bezüglich Einspruch, womit man wieder was an der backe hat, was man machen muss und was nervt. In Summa, 3 Aktionen also: die Formulare für die Feststellung ausfüllen, den Bescheid sofortprüfen, wenn er kommt und umgehend den Einspruchbrief schreiben und abschicken. Wem darf ich den Zeitaufwand für den ganzen Sch... in Rechnung stellen?

…Dir selbst… :whistle::X:D
 
Gerade die Mittagspause "sinnvoll" genutzt und die beiden Bescheide zum Grundsteuerwert & -messbetrag überprüft. Alles tutti und so wie ich angegeben habe. Hier ist auch ganz gut gezeigt, wodrauf man achten sollte:


Frage nun... macht es überhaupt Sinn, trotzdem Einspruch einzulegen? Vor allem mit der im "Musterschreiben" angegebenen Begründung, dass die Entscheidung rechtswidrig ist und man sich in seinem Recht verletzt fühlt. Oder steht die Reform tatsächlich auf so wackeligen Füßen, als dass man sich mit dem Einspruch ein Hintertürchen sichern sollte?

🤷‍♂️
 
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