Kurze Frage - kurze Antwort (für alle allgemeinen Fragen und Probleme des alltäglichen Lebens)

Moin!
Kennt sich hier jemand zum Thema Kurzarbeit aus?
Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern schriftlich mitteilt das Kurzarbeit bis Mitte September angeordnet wird, bedeutet das für die Mitarbeiter das diese danach wieder zu 100 Prozent arbeiten dürfen wenn vorher keine weitere schriftliche Mitteilung folgt?
 
Moin!
Kennt sich hier jemand zum Thema Kurzarbeit aus?
Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern schriftlich mitteilt das Kurzarbeit bis Mitte September angeordnet wird, bedeutet das für die Mitarbeiter das diese danach wieder zu 100 Prozent arbeiten dürfen wenn vorher keine weitere schriftliche Mitteilung folgt?
Bevor hier halbwissen und Vermutungen die runde machen (da es ja doch Unterschiede von firma zu firma gibt), besteht nicht die möglichkeit das beim Betriebsrat aus verlässlicher Quelle zu erfahren?
Bei uns zum Beispiel wird das von Monat zu Monat individuell für die einzelnen Abteilungen je nach auslastung entschieden.
 
Es existiert kein Betriebsrat.

Wenn sich Deine Frau nicht traut, den Chef des Unternehmens anzusprechen, böte es sich an, bei der Agentur für Arbeit anzurufen, bzw einfach mal auf deren Website zu gehen und sich den "Leitfaden" herunter zu laden.

Dort ist alles in einfacher Sprache beschrieben, die entsprechenden Gesetze usw. werden genannt.
 
Ist seine Frau nicht im öffentlichen Dienst und permanent im HomeOffice?
Da würde ich auch lieber bei einer verlässlichen Quelle nachfragen

Keine Ahnung... Bei manchen Leuten ist ja schon der Fahrkartenschalter der Öffis "Behörde".
Was aber auch letztendlich egal ist, da jeder selber wissen wird, bei wem er seinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat.

Mein erster Gang, wenn ich etwas nicht verstehe, wäre mein Arbeitgeber "warum wird das jetzt so und so gemacht", er muss es ja begründen🙂

Sollte recht einfach sein... Auch das Begreifen
 
Ja, wenn der nicht gerade im Ausland wäre.

Ja, auch wenn er auf dem Mond ist, muss er die Kommunikation mit dem Arbeitsamt auf der Erde einhalten bzw jemand aus der Bude, der dafür autorisiert ist.
Da es sich dann wohl um keine "Behörde" handelt, hält den Leitfaden für AGs auf der Website der Agentur für Arbeit.... LESEN!
 
Moin!
Kennt sich hier jemand zum Thema Kurzarbeit aus?
Wenn eine Firma ihren Mitarbeitern schriftlich mitteilt das Kurzarbeit bis Mitte September angeordnet wird, bedeutet das für die Mitarbeiter das diese danach wieder zu 100 Prozent arbeiten dürfen wenn vorher keine weitere schriftliche Mitteilung folgt?
Es existiert kein Betriebsrat.

Wenn kein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht einfach so anordnen. Das muss dann einzelvertraglich geregelt werden. Eine entsprechende Regelung kann bereits im ursprünglichen Arbeitsvertrag (ggf. im Tarifvertrag) enthalten sein. Dabei wird dann natürlich auch festgehalten, bis wann die Kurzarbeit statt finden soll. Wenn sie verlängert werden soll, dann muss entsprechend eine neue Regelung her. Insofern darf man erst mal davon ausgehen, ab Mitte September wieder voll arbeiten zu können.

BTW: Wenn ein Betriebsrat existiert, dann wird die Kurzarbeit über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Auch dort steht dann natürlich drin, wie alles geregelt wird und bis wann die Kurzarbeit geht.
 
Wenn kein Betriebsrat existiert, kann der Arbeitgeber Kurzarbeit nicht einfach so anordnen. Das muss dann einzelvertraglich geregelt werden. Eine entsprechende Regelung kann bereits im ursprünglichen Arbeitsvertrag (ggf. im Tarifvertrag) enthalten sein. Dabei wird dann natürlich auch festgehalten, bis wann die Kurzarbeit statt finden soll. Wenn sie verlängert werden soll, dann muss entsprechend eine neue Regelung her. Insofern darf man erst mal davon ausgehen, ab Mitte September wieder voll arbeiten zu können.

BTW: Wenn ein Betriebsrat existiert, dann wird die Kurzarbeit über eine Betriebsvereinbarung geregelt. Auch dort steht dann natürlich drin, wie alles geregelt wird und bis wann die Kurzarbeit geht.

Auch ohne Betriebsrat wird die Kurzarbeit über eine zusätzliche Vereinbarung zwischen AG und An geregelt 😉
Das dürfte seine Frau im Frühjahr unterschrieben haben.
Die Kurzarbeit (wieviel Prozent und Abweichung im laufenden Prozess) kann sich jeden Monat ändern.
Beantragt wird für den Folgemonat.
Es ist auch möglich einen Monat (Folgemonat) kein KuG in Anspruch zu nehmen.
Der AG unterrichtet die ANs in laufendem Monat, was im Folgemonat passiert...
 
Auch ohne Betriebsrat wird die Kurzarbeit über eine zusätzliche Vereinbarung zwischen AG und An geregelt 😉
Ja, aber eben individuell. Sofern der Arbeitsvertrag vorher keine entsprechende Klausel vorsah, muss der AG das mit jedem Mitarbeiter individuell einvernehmlich lösen. Sonst bleibt nur der Weg über eine Änderungskündigung.
 
..... seit froh, dass es die Kurzarbeit überhaupt gibt und trotz aller aktuellen wirtschaftlichen Unwägbarkeiten zumindest noch Geld reinkommt.
Andere stehen vor dem Nichts.

Hallo Klaus, du hast natürlich recht, wobei man da einige Gedankengänge dazu sagen könnte ;)
 
Die Frage von @CityCobra ist wahrscheinlich existenziell, da seine Frau bald die hohe Stromrechnung für die Klimaanlage, welche auch heizt, nicht mehr bezahlen kann und dann Plan "B" zur Anwendung kommen muss :b
 
Sind Elektriker anwesend, ich habe ein kleines Problem und suche dafür eine Lösung.

Ich habe einen Deckenventilator montiert und der geht immer an wenn man das Licht im Zimmer einschaltet.
Ich habe zwei Schalter im Raum mit dem ich das Licht steuern kann, mein Wunsch ist das einer davon nur den Ventilator steuert.
 
ist der ventilator statt einer lampe angesteckt?
funktionieren die beiden schalter als wechselschaltung?
 
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