Neues Punktesystem in Flensburg ?

sorry, aber das stimmt so nicht ganz. Wenn du innerhalb der Zweijahresfrist neue Punkte gewonnen hattest, haben sich diese zu den bestehenden addiert und das Verfallsdatum wurde immer länger.
Ja klar. Ich sprach jedoch von der Masse an Punkten und nicht den Wiederholungstätern.
 
Mir wäre es auch wesentlich lieber, es würde sinnvoller kontrolliert werden.
Bei uns wird nach einem Schulzentrum mit 4 Schulen auf freier, gerader und unbebauter Strecke geblitzt.
Finanziell bringt das natürlich viel mehr ein.

Das war doch mein Reden weiter oben!?

Was hast du da zu mir gesagt: Tempobegrenzungen gelten halt nicht nur an Unfallschwerpunkten.
 
Das ist mir, mit Verlaub, zu kurz gedacht. Die Gschwindigkeitsbeschränkung hat ja hoffentlich einen Sinn. Müsste man dann nicht eher über deren Berechtigung diskutieren, als darüber, ob es gerechtfertigt ist, sie zu überwachen?

In dem Zusammenhang müsste man z.B. die Geschwindigkeitsbeschränkung an Schulen auf Tage und Uhrzeiten einschränken.

MfG Gerhard

Es gibt auch Schulbereiche die genau das machen. Z.B. von 7-17 Uhr.

Und sehr oft frage ich mich warum genau hier mal wieder ein 70er Schild steht. Vor allem an Stellen bei deinen über 10 Jahre lang keins stand.
 
Das Argument geht fehl, denn die Städte, Kommunen, Landkreise etc. können nicht einfach machen, was sie wollen. Das gilt in einem gewissen Umfang auch für Geschwindigkeitskontrollen, weshalb es für deren rechtliche Zulässigkeit einen erheblichen Unterschied machen kann, ob nachvollziehbar zur Unfallprävention geblitzt wird, oder offenkundig als Einnahmequelle.

Wenn ich mich richtig erinnere, haben die Gerichte allerdings die Latte diesbezüglich früher höher gesetzt. Mit den Details kenne ich mich nicht aus.

Es gab auf N3 letzte Woche dazu einen Bericht in dem Jans Aussagen quasi bestätigt werden.
Hier wehren sich inzwischen sogar "ältere" Anwohner gegen die Blitzabzocke der Kommune.
http://www.ndr.de/fernsehen/epg/epg1157_sid-1508677.html (irgendwo ist dort auch das Video des Berichts zu finden)
 
Es gab auf N3 letzte Woche dazu einen Bericht in dem Jans Aussagen quasi bestätigt werden.
Hier wehren sich inzwischen sogar "ältere" Anwohner gegen die Blitzabzocke der Kommune.
http://www.ndr.de/fernsehen/epg/epg1157_sid-1508677.html (irgendwo ist dort auch das Video des Berichts zu finden)

Habe ich durch Zufall auch gesehen.
Einfach köstlich die Alten, die da die Blitzer-Frau im versteckten Auto zur Rede stellen.
Interessant auch deren dummdreisten Begründungsversuche für die Rechtmäßigkeit der Messungen.
Und absolut cool der pensionierte Verkehrsrichter, der viele Verfahren eingestellt hat, weil ihm keiner einer nachvollziehbare Erklärung dafür liefern konnte...
 
.... Punkte für zu dichtes Auffahren (nicht unbedingt drängeln) sollen erst nach 10 Jahren gelöscht werden. Bisher 2 Jahre bei guter Führung.
Die werde ich bei meinem jetzigen Alter ja nie wieder los :whistle: :confused:

Wer von den Teilnehmern am Straßenverkehr hier immer den Sicherheitsabstand einhält bitte mal melden. (Als Hommage an die, die sich immer an die Verkehrsregeln halten)
Bei 100 km/h z.B. etwa 13 Autolängen
Bei 50 km/h z.B. etwa 6 Autolängen
Bei 30 km/h z.B. etwa 4 Autolängen
..............

Outsch'n ..... (Haage, de Maulwurfn hier mit Outing):

.... wenn es "Smart"längen sind, passt das schon bei mir (diese aber Stoßstange an Stoßstange) :D
 
isch 'abe keine Radar .... 35-Allerweltsmänner-cm hochgerechnet .... %::D
 
Aber du hattest nach einem konkreten Beispiel gefragt:
...
Etwas einfacher erlaube ich mir mal den Verweis auf das folgende Dokument,
http://www.kanzlei-knott.de/artikel/verkehrsrecht/Geschwindigkeitsmessung.pdf.
Unterstellt man, dass sich der Verfasser mit dem Thema "halbwegs" auskennt, dann sind die genannten Beispiele aus meiner Sicht durchaus gut nachvollziehbar:

"... Bei uns hingegen existieren auch Richtlinien, in denen der Polizei vorgeschrieben wird, wo sie Geschwindigkeitsmessungen vornehmen soll. Das „soll“ heißt hier, dass die Polizei im Streitfall begründen muss, warum sie sich nicht an die Vorgaben gehalten hat. Das hat in Bayern schon zu Aufhebungen des Führerscheinentzuges geführt. Es ist beispielsweise für unzulässig befunden worden, wenn die Polizei nur 50-60 Meter vor dem Ortsausgang eine Messung vornahm. In Bayern ist beispielsweise ein Mindestabstand von 200 Meter zum Ortsschild angeordnet. Wenn die Geschwindigkeit „stufenweise“ herabgesetzt wird (also von 100 auf 80 und dann auf 60), darf von dieser Mindestentfernung abgewichen werden. In diesem Fall darf auch unmittelbar am Ortsschild gemessen werden. ..."

Genau das wird jetzt interessant für mich: Innerorts vierspurige Straße, auf 70 km/h begrenzt, an einer Ausfahrt wird auf 50 km/h begrenzt, weil die Straße auf 1 Spur je Richtung übergeht, und kaum 50 m nach dem Schild steht die Radarfalle. Den roten Blitz hab ich noch gesehen :mad:

Danke schon mal für den Link, auch wenn er nicht ganz für die Situation passt.
Schau'n mer mal :whistle:

MfG Gerhard
 
Da der Kratfahrer von dem roten Blitz geweckt die Geschwindigkeit in der Regel deutlich mindert, wenn auch für ihn zu spät :) :-), würde ich in diesem Fall sagen, dass der Blitzer vor der eigentlichen Gefahrenstelle durchaus Sinn macht. Wenn der Platz für mehrere 100 Meter Toleranzbereich einer Verfahrensweisung zum langsamen Ausrollen lassen hier eben nicht vorhanden ist.
 
Mir ist schleierhaft, wie du auf Grund der Dir (nicht) bekannten Fakten zu den örtlichen Gegebenheiten und dem Verlauf zu dieser Schlussfolgerung kommst.
Und nein, ich werde nicht mehr dazu sagen.
MfG Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht es eigentlich nur mir so, dass ich vielfach überhaupt nicht mehr weiß, wie schnell ich überhaupt auf einer BAB fahren darf?
Nach 30 Jahren Führerschein mit flotten Autos und als erklärter Gegner eines Tempolimits 130 kotzt es mich zunehmend an, dass alle paar hundert Meter ein neues Tempolimit gilt.
So konzentriert kann man doch garnicht sein, dass man bei so vielen Bekloppten, die ohnehin der vollen Aufmerksamkeit bedürfen, auch noch jedes Schild im deutschen Schilderwald sieht.
In etwa 70-80% der aufgestellten Schilder erkenne ich ohnehin keinen Sinn!


Mich wundert es, daß nicht mehr Leute Bezug auf diesen Beitrag genommen haben.
Mir geht es auf jeden Fall genauso. Fahre ca.1000 km in der Woche und habe vor
kurzem eine 100 prozentige Überschreitung gehabt, weil erst Baustelle ( alles gut )
danach 2 km Aufhebung und danach wieder Baustelle (nicht bewusst mitgekriegt, Blitz)
Ist schon echt übel unser Schilderwald. Ich habe das Gefühl, daß es immer mehr werden.
 
Dann drücke ich es mal allgemeiner aus. Eine vermeintliche sture Anwendung von Gesetzen und Verordnungen werden Justiz und Verwaltung in der Stammtischdiskussion (und deren moderne Formen) ja gerne vorgehalten. Völlig in Ordnung ist es anscheinend, den eigenen Mist unter den Teppich von möglichen Formfehlern zu kehren :rolleyes:
 
Woraus schließt du das?

MfG Gerhard

Du wolltest doch nicht! &:

Aber wenn schon ein Geschwindigkeitschild Vorgaben macht, dann erfolgt deren Einhaltung nicht danach sondern eindeutig rechtzeitig ab genau diesem Schild. Ergo: reduziert man rechtzeitig die Geschwindigkeit, damit ab diesem Schild gesetzeskonform gefahren wird. Es gibt da keine Ausrede, weil der Mensch in der Lage sein muss, diese Schilder rechtzeitig - im Voraus - lesen zu können. Wenn nicht käme noch eine Gefahrenquelle hinzu - Fehlsichtigkeit die durch medizinischem Hilfsmittel zu korrigieren ist ;)
 
... Aber wenn schon ein Geschwindigkeitschild Vorgaben macht, dann erfolgt deren Einhaltung nicht danach sondern eindeutig rechtzeitig ab genau diesem Schild. Ergo: reduziert man rechtzeitig die Geschwindigkeit, damit ab diesem Schild gesetzeskonform gefahren wird. Es gibt da keine Ausrede, weil der Mensch in der Lage sein muss, diese Schilder rechtzeitig - im Voraus - lesen zu können. ...

So einfach ist es eben genau nicht. Es kann durchaus passieren, und ist auch schon passiert, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen dort eingerichtet wurden, wo Autofahrer gerade nicht unter allen Umständen reagieren können. Dann ist so eine Aufstellung ggf. rechtswidrig. Ebenfalls kann es - wie bereits gesagt - rechtswidrig sein, zu dicht hinter dem Schild zu Blitzen - insbesondere hinter derart fragwürdig oder gar rechtswidrig aufgestellten Schildern. In beiden Fällen könnte sogar, je nach den Umständen des Einzelfalles, eine Haftung der schildaufstellenden bzw. blitzenden Behörde, Kommune etc. in Betracht kommen, wenn jemand mit einer durch das Schild bedingten Bremsung einen Unfall verursacht.

Altbekanntes Fazit: Die hierzulande so gerne bemühte blinde Obrigkeitshörigkeit ist nicht immer der richtige Ansatz.

Wie es im vorliegenden Fall aussieht, steht so oder so auf einem anderen Blatt. Bei einer Reduzierung von 70 km/h auf 50 km/h dürfte das rechtzeitige Bremsen in aller Regel wohl möglich sein. Aber das ist eben nur ein allgemeiner Gedanke.
 
So einfach ist es eben genau nicht.

Doch! Alles Andere sind bzw. waren aus Winkel-Advokaten-Tätigkeiten heraus entstanden :whistle: Edit: bzw aus der "Geldgier" von Landkreisen usw die Gesetzestexte "zu dehnen" und somit teilweise zu überschreiten.
Und wer ist wie immer Schuld? Der Verordnungsgeber, weil er Gesetze, Verordnungen immer mit heißer Nadel strickt und sich nicht festlegen wollte.
 
Nein Thomas, das ist schlicht Unsinn. Ich denke, auch dass es dir letztlich bewusst ist, dass du zu diesem Thema alles andere als objektiv bist. Aber freilich kann jeder seine Meinung haben. :rolleyes:
 
Manchmal ist es hier wirklich anstrengend ... :confused:
 
Wie langweilig wäre doch Dein Leben.... da Du ja gar kein Anderes als das Forumleben zu haben scheinst :eek: :o :P ;)

Das ist wieder so ein Beispiel wo jemand das Niveau derart tief verbuddelt, dass man kaum noch anders kann, als von oben zu kommen. Schade, dass ein interessanter Fred derart plump nach unten gezogen wird. Dann doch lieber "Gesetzestexte dehnen", als das arme Niveau. :rolleyes:
 
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