Neueste Software Update

Mit der manuellen Eingabe ist das dann nicht möglich. Man kann da ja auch auf das Satellitenbild umschalten und die Örtlichkeiten anschauen und sich den Platz zum Abstellen des Autos aussuchen.
Früher (in meinem Navi Professionell im E 46 Cabrio) gab es mal die Option: Standort speichern, dann konnte dieser frei benannt werden.
Fand ich sehr angenehm, da später leicht wieder abrufbar.
Diese Option hätte ich gerne wieder 🤷‍♂️
 
Ich auch :t . Daher habe ich gestern in einem anderen thread gefragt, ob die Spracheingabe im Rückwärtsgang funktioniert, resp. solange die Rückfahrkamera aktiv ist. Funzt nämlich ned :(.

...könnte mir vorstellen, dass BMW dies tatsächlich bewusst deaktiviert hat, damit man beim Rückwärts durch die Navi-Spracheingabe fahren nicht abgelenkt wird. Übrigens - aktuell wird heiß diskutiert, die Spracheingabe bei Navisystemen grundsätzlich während der Fahrt zu sperren. Sollte sich da die Politik durchsetzen, kommt diese Änderung mit Sicherheit über ein Firmware-Update. ;)
 
@AirKlaus ...tja, anscheinend gibt es immer noch viele BMW-Fahrer der "alten Schule", die sich nicht an die neuen Möglichkeiten gewöhnen können/ wollen....!? :) :-)

...nicht zwingend - es mag ja bei mir an meiner niederbayerischen Aussprache liegen - aber die Spracheingabe funzt nur jedes zweite mal. Dann nervt mich dies so sehr, dass ich schließlich doch wieder den "alten Weg" wähle.

Ich verspreche hochheilig, dass ich dieses Jahr der Spracheingabe verstärkt eine Chance gebe - auch wenn ich mir immer wieder dämlich vorkomme, wenn ich mit meinem Fahrzeug rede. :whistle:
 
Früher (in meinem Navi Professionell im E 46 Cabrio) gab es mal die Option: Standort speichern, dann konnte dieser frei benannt werden.
Fand ich sehr angenehm, da später leicht wieder abrufbar.
Diese Option hätte ich gerne wieder 🤷‍♂️

Diese Option ist doch vorhanden! Das wurde mir vor ein paar Tagen beim Rumspielen im Navi sogar angeboten, ich habe aber nicht darauf geachtet wie es dazu kam.

Laut neuester Anleitung für die Navigation auf Seite 13 sollte dies so funktionieren:
1616747435071.png
Quelle: BMW_Navigation+_+Entertainment+_+Kommunikation_01405A1E093
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich war auch überrascht, als ich vor einem Monat meinen M40i bekommen habe.
Diese „Eingabe“ war einfach speziell und mühsam. Ich bin mir gewohnt nach „Ort, dann Strasse, dann Hausnummer“ zu suchen...

Jänu... ich freu mich, wenn es dann wieder so zurück kommt.

Mit der Spracheingabe bin ich aber auch happy... Funktioniert recht gut.
Wo es nicht so gut geht ist wenn ich es wohl unklar ausspreche oder Nebengeräusche oder so habe.
Als Schweizer habe ich ja kein sooooo schönes „Hochdeutsch/Schriftdeutsch“ wie die Deutschen... hehe..

Da kommt schnell mal eine falsche Adresse raus... smile....
Aber... Wenn es klappt, dann ist es mit der Spracheingabe natürlich hammer und ich möchte es nicht mehr missen.
 
Übrigens - aktuell wird heiß diskutiert, die Spracheingabe bei Navisystemen grundsätzlich während der Fahrt zu sperren.
Häääää??? :eek: :o Dann wird auch bald verboten, sich mit seinen Mitfahrern zu unterhalten, oder wie?
Sprechen ist definiv sicherer als irgendwo während der Fahrt mit den Händen rumzufummeln um irgendetwas eintippen zu müssen - DAS lenkt extrem mehr ab als einfach nur etwas zu sagen.
 
Diese Option ist doch vorhanden! Das wurde mir vor ein paar Tagen beim Rumspielen im Navi sogar angeboten, ich habe aber nicht darauf geachtet wie es dazu kam.
Dann muss ich nochmals suchen gehen, habe sie bisher nicht gefunden über manuelle Suche.
Wahrscheinlich geht es dann auch schneller über Sprachsteuerung. Ich probiere es aus. 🙋🏻‍♂️
 
Häääää??? :eek: :o Dann wird auch bald verboten, sich mit seinen Mitfahrern zu unterhalten, oder wie?
Sprechen ist definiv sicherer als irgendwo während der Fahrt mit den Händen rumzufummeln um irgendetwas eintippen zu müssen - DAS lenkt extrem mehr ab als einfach nur etwas zu sagen.

...ja, ich hatte mich auch gewundert - verstehe ich selbst nicht, aber das wäre ja nicht die erste unlogische politische Entscheidung. ;)

...und während der Fahrt das Navi manuell zu bedienen ist ja offiziell laut StVO sowieso schon jetzt verboten.
 
Zuletzt bearbeitet:
...könnte mir vorstellen, dass BMW dies tatsächlich bewusst deaktiviert hat, damit man beim Rückwärts durch die Navi-Spracheingabe fahren nicht abgelenkt wird. Übrigens - aktuell wird heiß diskutiert, die Spracheingabe bei Navisystemen grundsätzlich während der Fahrt zu sperren. Sollte sich da die Politik durchsetzen, kommt diese Änderung mit Sicherheit über ein Firmware-Update. ;)
Na toll, nach einem Jahr Homeoffice spreche ich mit meinem Toaster, Staubsauger und Auto. Wenigstens der Zetti antwortet mir. Was dann die Nachbarn denken, wenn ich unterm Carport im Auto sitze und wild diskutiere mit meinem Sprachsystem :(:eek: :o
 
Diese Option ist doch vorhanden! Das wurde mir vor ein paar Tagen beim Rumspielen im Navi sogar angeboten, ich habe aber nicht darauf geachtet wie es dazu kam.

Laut neuester Anleitung für die Navigation auf Seite 13 sollte dies so funktionieren:
Anhang anzeigen 487094
Quelle: BMW_Navigation+_+Entertainment+_+Kommunikation_01405A1E093

Danke, hast du gerade ergänzt - habe ich auch eben in der BA gefunden 👍

Hatte gerade über Spracheingabe in der BA gesucht.
Beim früheren Durchblättern hatte ich immer den Begriff „Standort“ im Kopf, heißt jetzt aktuelle Position, ok.

Danke 🙋🏻‍♂️
 
Zur manuellen Suche wird bei der
Danke, hast du gerade ergänzt - habe ich auch eben in der BA gefunden 👍

Hatte gerade über Spracheingabe in der BA gesucht.
Beim früheren Durchblättern hatte ich immer den Begriff „Standort“ im Kopf, heißt jetzt aktuelle Position, ok.

Danke 🙋🏻‍♂️

Deshalb habe ich immer gerne die Anleitungen als PDF auf meinen PC, da kann man dann schnell über die "Suche" alles finden und sitzt bequem Zuhause dabei.

Da ist im Übrigen auch die manuelle Suche der Adresse auf Seite 9 beschrieben und müsste demnach auch einfach funktionieren.
1616748642825.png

So ich es verstehe, reichen da nur einige Buchstaben von Ort und Straße, man muß also nicht alles komplett eingeben.

1616748739968.png
 
Ich war auch überrascht, als ich vor einem Monat meinen M40i bekommen habe.
Diese „Eingabe“ war einfach speziell und mühsam. Ich bin mir gewohnt nach „Ort, dann Strasse, dann Hausnummer“ zu suchen...

Jänu... ich freu mich, wenn es dann wieder so zurück kommt.

Mit der Spracheingabe bin ich aber auch happy... Funktioniert recht gut.
Wo es nicht so gut geht ist wenn ich es wohl unklar ausspreche oder Nebengeräusche oder so habe.
Als Schweizer habe ich ja kein sooooo schönes „Hochdeutsch/Schriftdeutsch“ wie die Deutschen... hehe..

Da kommt schnell mal eine falsche Adresse raus... smile....
Aber... Wenn es klappt, dann ist es mit der Spracheingabe natürlich hammer und ich möchte es nicht mehr missen.

Dein Zetti gewöhnt sich mit der Zeit an deine Aussprache zumindest habe ich das Gefühl, anfangs hat es nicht so gut geklappt. In der Zwischenzeit folgt er aufs Wort.
 
1616749503838.png

Das funktioniert auch einwandfrei. Kürzlich mit Einkaufsmöglichkeiten getestet. "Hallo BMW fahr mich zum nächsten Lidl in (Ort)" als Beispiel.
 
Dein Zetti gewöhnt sich mit der Zeit an deine Aussprache zumindest habe ich das Gefühl, anfangs hat es nicht so gut geklappt. In der Zwischenzeit folgt er aufs Wort.

Meine Liebe :K hat jetzt seit 2 Wochen den Neuen Fiat 500 electro mit Vollausstattung (großes Navisystem, Uconnect). Das Auto versteht, im Gegensatz zu meinem G29, alle unsere Spracheingaben ohne Eingewöhnung jederzeit problemlos. Auch bei Nebengeräuschen. Irgendetwas machen die beim Neuen Fiat 500 anders/besser?
 
Aha...!? Ist das so? :O_oo:

...ja - ich bin vor zwei, drei Tagen in einer Auto-Zeitschrift meines Readly-Accounts zufällig über eine Artikel gestolpert, wo detailliert aufgeschlüsselt wurde, was man darf und was nicht. Ich habe Bauklötze gestaunt, weil mir selbst einiges davon nicht bewusst war. Habe schon danach gesucht, aber den Artikel auf die Schnelle nicht gefunden.

Aus dem Gedächtnis:
  • Telefon bedienen (ab laufendem Motor - da auch stehend) > ist bekannt
  • Navi während der Fahrt bedienen - war mir neu, ist aber eigentlich logisch
  • integriertes Multimediasystem bedienen (Radiosender wechseln, Musiktitel wechseln) > verboten, während der Fahrt - maximal über's Lenkrad
  • Nachrichten, SMS, Mails, WhatsApp während der Fahrt lesen > verboten, maximal darf man sich eine Nachricht vorlesen lassen.
  • Prüfen des Fahrzeugzustandes während der Fahrt - also z.B. Reifendruckanzeige aufrufen, usw. > verboten - nur im Stand erlaubt.
  • usw...
Ich schaue mal, ob ich den Artikel noch finde.

Nachtrag - das war der Artikel (aber ich habe gerade bemerkt, dass das ein Magazin aus der CH war und die rechtliche Situation in D sicherlich anders aussieht):

Bildschirmfoto 2021-03-26 um 13.09.43.png
 
Zuletzt bearbeitet:
...ja - ich bin vor zwei, drei Tagen in einer Auto-Zeitschrift meines Readly-Accounts zufällig über eine Artikel gestolpert, wo detailliert aufgeschlüsselt wurde, was man darf und was nicht. Ich habe Bauklötze gestaunt, weil mir selbst einiges davon nicht bewusst war. Habe schon danach gesucht, aber den Artikel auf die Schnelle nicht gefunden.

Aus dem Gedächtnis:
  • Telefon bedienen (ab laufendem Motor - da auch stehend) > ist bekannt
  • Navi während der Fahrt bedienen - war mir neu, ist aber eigentlich logisch
  • integriertes Multimediasystem bedienen (Radiosender wechseln, Musiktitel wechseln) > verboten, während der Fahrt - maximal über's Lenkrad
  • Nachrichten, SMS, Mails, WhatsApp während der Fahrt lesen > verboten, maximal darf man sich eine Nachricht vorlesen lassen.
  • Prüfen des Fahrzeugzustandes während der Fahrt - also z.B. Reifendruckanzeige aufrufen, usw. > verboten - nur im Stand erlaubt.
  • usw...
Ich schaue mal, ob ich den Artikel noch finde.
🤔 Wegen Nasenbohren stand nix dabei? Da brauch ich nämlich auch immer den Zeigefinger, also Hand weg vom Lenkrad. :b :d
 
Versuch‘s mal mit einer französischen Adresse 🤷‍♂️

Mal so eine Idee aus dem Stehgreif. Ich würde diese Adresse als Kontakt auf meinem Smartphone hinterlegen und dann versuchen dorthin zu navigieren bzw. auch natürlich möglich das Ziel in der MyApp Karte auswählen und ans Auto senden. Sprachsteuerung kann ich mir da schon schwieriger vorstellen, vor allem wenn man kein Muttersprachler ist. Ich kann da nur fränkisch anbieten und das versteht mein Zetti in der Zwischenzeit, grüßt er doch immer öfter auf bayerisch zurück.
 
... und während der Fahrt das Navi manuell zu bedienen ist ja offiziell laut StVO sowieso schon jetzt verboten.
Aha...!? Ist das so? :O_oo:
... Nachtrag - das war der Artikel (aber ich habe gerade bemerkt, dass das ein Magazin aus der CH war und die rechtliche Situation in D sicherlich anders aussieht):
Die Rechtslage in der Bundesrepublik ist - bezogen auf die Bedienung von Navigationssystemen - nicht anders: § 23 Abs. 1a StVO. Die ursprüngliche Einschätzung von @RainerW ist richtig.
 
Die Rechtslage in der Bundesrepublik ist - bezogen auf die Bedienung von Navigationssystemen - nicht anders: § 23 Abs. 1a StVO. Die ursprüngliche Einschätzung von @RainerW ist richtig.
Eher nicht, weil § 23 Abs. 1a StVO die Bedienung von Navigationssystemen nicht ansatzweise pauschal verbietet. Auch aus der dazu ergangenen Rechtsprechung lässt sich kein pauschales Verbot ableiten.


Nachtrag (innerhalb weniger Sekunden im Internet auffindbar):
Auszug:

"... Nutzung eines Touchscreens während der Fahrt grundsätzlich erlaubt
... Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 StVO verbiete die Bedienung originärer Funktionen eines Kfz durch Berührungsbildschirme nicht an sich. Die Nutzung von Touchscreens sei unter den Voraussetzungen von Satz 1 Nr. 2 gestattet, ..."

(Damit bin ich wieder raus aus dem Thema. ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Eher nicht, weil § 23 Abs. 1a StVO die Bedienung von Navigationssystemen nicht ansatzweise pauschal verbietet. Auch aus der dazu ergangenen Rechtsprechung lässt sich kein pauschales Verbot ableiten.
Um ein pauschales Verbot ging es doch auch gar nicht, sondern um die nicht sprachgesteuerte Zieleingabe während der Fahrt. Und da scheint mit die StVO eindeutig:

"(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn

1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und

2. entweder

a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder

b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch ... Navigationsgeräte, ..."
 
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