Reifenfrage

Was mich verwirrt sind die extremen Ansichten. Weiter oben steht ja as Roxxy hier nicht 300 auf der AB fährt. Eher in Richtung cruisen. Hier sehe ich echt kein Problem.
Na ja wenn die Autobahn frei ist wird schon mal Endtempo gefahren. Aber wann ist das schon der Fall? Aber wenn es einen erwischen soll, kann dieses <1% schon langen.
Aber ich fahre keine Pässe in Extremfahrt. Da habe ich gar nicht das Können dafür und man sollte sich nie überschätzen, da ist das Leben zu wertvoll dafür.
 
Dann schlage ich dir vor die Reifen zu wechseln. Die Wirtschaft braucht doch eh Aufschwung. Sehen wir es positiv.
 
also ich habe jetzt 3 von 4 Rückmeldungen. Dabei ist es sehr interessant, dass die Verantwortung dabei auf die Reifenwerkstatt gelenkt wird, da sie die Sachmängelhaftung tragen. Einzig der TÜV Süd spricht davon, dass die Hochgeschwindigkeitsreifen nur dann geflickt werden dürfen, wenn dazu eine Freigabe durch den Hersteller vorliegt.
 
Info vom Bundesverband der Reifenindustrie:

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat gibt es, als Bestandteil des §36 StVZO, eine Richtlinie zur Instandsetzung von Luftreifen
(im Internet zu finden). Diese regelt den rechtlichen Rahmen einen Reifeninstandsetzung. Folgende Aussagen sind hier (unter anderen) zu finden:

  • eine zulässige Instandsetzung muss immer die uneingeschränkte Weiterverwendung des Reifens sicherstellen (also keine
    Veränderung der ursprünglichen Reifeneigenschaften)
  • eine Instandsetzung (als dauerhaft zulässige Reparatur) setzt immer die Demontage und Begutachtung des Reifens
    in Bezug auf Reparaturfähigkeit (technisch gesehen) und -würdigkeit (wirtschaftlich gesehen) voraus
  • die Reparatur selbst muss immer aus einer Ausfüllung/Verschließung des Loch-/Schadenskanals und einem Pflaster/Abdichtung
    auf der Reifen Innerseite bestehen
  • wird die Reparatur durch einen vorvulkanisierten Reparaturkörper (also z.B. MIniCombi) durchgeführt, ist (in Ihrem konkreten
    Fall) der maximale Schadendurchmesser auf 6 mm in der Lauffläche beschränkt
  • es gibt KEINE gesetzliche Beschränkung auf eine gewisse Geschwindigkeitsklasse des Reifens


Generell zu ergänzen:

  • der Ausführende Betrieb der Reparatur trägt die Sachmängelhaftung für diese. Deshalb ist es absolut zulässig, dass ein
    Betrieb eine Reparaturausführung ablehnt oder einschränkt (also z.B. nur bis Geschwindigkeitsindex „H“ repariert oder keine
    Seitenwand-/Motorradreparatur ausführt). Nur die Aussage, dass diese Reparaturen „rechtlich verboten sind“, wäre wettbewerbsrechtlich
    unzulässig.
  • beide Reparaturmethoden (also die sog. Heiss- oder Kaltreparatur) sind, sofern korrekt ausgeführt, technisch als gleichwertig anzusehen
    (wobei die „Kaltreparatur“ in Deutschland eben nur in der Lauffläche (mit den genannten Einschränkungen in der Schadensgröße) zulässig sind.
  • die Vorgaben des Reparaturmaterial-Herstellers sind zu beachten
  • die gewerbliche Reifenreparatur unterliegt der Meisterpflicht des Reifenmechaniker-/Vulkaniseur-Handwerkes (oder einer zulässigen
    Ausübungsberechtigung (z.B. nach §7a)) und einer entsprechenden Eintragung in der Handwerksrolle
 
Info von der Dekra:

Die Möglichkeiten zur Reparatur von Luftreifen ist in der entsprechenden Richtlinie im Verkehrsblatt aus dem Jahre 2001 detailliert beschrieben. Hierin ist sowohl die Beurteilung von Schäden an Luftreifen und die Instandsetzung von Luftreifen genau definiert. Um Ihnen die Literatur der langen Seiten Gesetztzestext zu ersparen, habe ich im Folgenden kurz die wesentlichsten Aussagen zusammengefasst:

Grundsätzlich ist es möglich, einen Reifen zu reparieren, dieses ist unabhängig vom Geschwindigkeitssymbol des Reifens.

Ob eine Reparatur jedoch im konkreten Fall möglich ist, entscheidet immer der Durchführende der Reparatur. Grund hierfür ist die Übernahme der Haftung des Reparierenden für den weiteren Betrieb des Reifens für den Rest des Reifenlebens!.

Grundsätzlich muss ein Reifen für eine fachgerechte Reparatur IMMER von der Felge demontiert werden, nur so kann ein Fachmann (oder eine Fachfrau) erkennen, ob der Reifen z.B. durch den Pannenlauf in drucklosem Zustand oder durch einen eingedrungenen Fremdkörper (langer Nagel/ Schraube) weitergehend beschädigt ist. Darüber hinaus ist die Entscheidung zur Reparatur auch immer von der Größe und der Position des Schadens abhängig. In der Regel ist eine Reparatur in der Mitte des Laufstreifens möglich, im Bereich der Reifenschulter nicht. Auch Nagel/ Schraubenlöcher können nur bis zu einer bestimmten Größe (in Abhängigkeit der Geschwindigkeit) repariert werden.

Reifen die mit Pannenhilfsmitteln wie z.B. Pannenspray behandelt worden sind können übrigens nicht mehr repariert werden!

Nach einer fachgerecht durchgeführten Reparatur ist der Reifen in seinen Gebrauchseigenschaften nicht eingeschränkt, dass bedeutet, er darf mit der Geschwindigkeit und der Belastung gefahren werden wie vor der Schädigung.

Das vielfach angebotene Einziehen von gummierten Schnüren von außen stellt keine Reparatur im gesetzlichen Sinne dar sondern ist als temporäre Herstellung der Gebrauchsfähigkeit, ergo wie ein Pannenhilfsmittel zu bewerten.

Abschließend ist noch auszuführen, dass wir die Ansicht vertreten, dass es sich bei der Reifenreparatur um ein sog. „gefahrengeneigtes Handwerk“ handelt, da es bei dessen Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können (Ähnlich wie z.B. beim Elektroinstallateur). Damit unterliegt die gewerblich durchgeführte Reifenreparatur der Meisterpflicht.
 
und hier die Stellungname des TÜV Süd:

Hochgeschwindigkeitsreifen dürfen nur geflickt werden, wenn dies der Hersteller freigibt.

Reifen bis Geschwindigkeitsindex H (210km/h) dürfen repariert werden, wenn der Reifen dafür abmontiert wird (Reparaturmethode beachten).
 
Rainer nur zur Klarstellung. Ich hatte ja auch einen Reifenschaden bei meinem G 29 in der Lauffläche, des Leck wurde vom BMW Notdienst repariert, aber ich habe dann doch einen Neuen Reifen montieren lassen.
Aber wie gesagt, Sicherheitsbedenken bei einer Fachgerechten Reparatur sind zu vernachlässigen. 😉
50% trägt ja die Versicherung noch. Ich denke bei dir waren es da noch mehr Prozente. Was hast du dann noch an Montage - bzw. Arbeitskosten selbst zahlen müssen?

Ich rechne mal bei mir noch ca. 300€ Eigenanteil die da auf mich zukommen.
 
@Mini65

ganz meiner Meinung - auch für mich gibt es da persönlich keinen Raum für Spielereien (siehe meine Erfahrungen oben) - aber ich wollte einfach mal ein offizielles Statement. Und bis auf Michelin haben wir jetzt von einigen Stakeholdern eine klare Info.

Klar ist für mich daraus:
- es ist nicht generell verboten, aber es müssen zahlreiche Voraussetzungen gegeben sein - angefangen von der Übernahme der Verantwortung durch den Hersteller des Reifens und der Werkstatt, über die Größe der Beschädigung, inwieweit neben dem Gummi noch weitere Beschädigungen bestehen, der Lage des Schadens, der Art der Reparatur, ob mit dem Reifen ohne Luft gefahren wurde, ob Dichtmittel verwendet wurden etc.

Persönlich sind mir das deutlich zu viele wenn und aber.... um ohne Bedenken das Auto so nutzen zu können, wie es gedacht ist - mit Sicherheit nicht nur zum Besuch der Eisdiele :whistle:

Es ergibt sich aber auch daraus, dass man es wohl unter den Voraussetzungen grundsätzlich machen kann.
 
angefangen von der Übernahme der Verantwortung durch den Hersteller des Reifens und der Werkstatt, über die Größe der Beschädigung, inwieweit neben dem Gummi noch weitere Beschädigungen bestehen, der Lage des Schadens, der Art der Reparatur, ob mit dem Reifen ohne Luft gefahren wurde, ob Dichtmittel verwendet wurden etc.
All das kann ein entsprechend geschulter Betrieb professionell leisten.
 
All das kann ein entsprechend geschulter Betrieb professionell leisten.
Na ja das kann man nicht unbedingt garantieren. Der Sohn einer Bekannten hat mal als Schüler auf 400€ Basis in so einem Betrieb nebenbei gearbeitet und hat da nicht nur den Boden gekehrt. Nach einer Woche hat er schon Reifen mit aufgezogen, gewuchtet und montiert.
 
Und hier jetzt auch die Info von Michelin:

Reparaturen auf der Lauffläche des Reifens, von Stichverletzungen mit einer Dehnung bis maximal 6 mm, sind erlaubt. Dies gilt auch für ZR Reifen und Reifen mit einem Geschwindigkeitsindex H oder höher (>210km/h). Es ist aber zu beachten, dass diese Grenzwerte nicht unbedingt den Spezifikationen jedes Reparaturmittelherstellers entsprechen (konsultieren Sie immer die Tabellen des Herstellers des Reparaturprodukts).

Bitte beachten:

- die Stichverletzung soll nicht grösser als 6mm sein und sich auf der Lauffläche des Reifens befinden.
- dass der Reifen nicht mit Unterluftdruck oder platt gefahren wurde (kann irreversible Schäden erlitten haben. Um den tatsächlichen Zustand des Reifens und die Art der durchzuführenden Reparatur mit Sicherheit bestimmen zu können, ist eine Demontage des Reifens unumgänglich)
- dass kein Reifendichtmittel verwendet worden ist
- für die Reparatur ist immer derjenige verantwortlich, der sie auch durchführt. Daher entscheidet auch er, welche Reparatur vertretbar ist. Darüber hinaus gibt es auch entsprechende Anweisungen des Herstellers des Reparatursets (Reparaturmittel), die zu berücksichtigen sind.
 
Na ja das kann man nicht unbedingt garantieren. Der Sohn einer Bekannten hat mal als Schüler auf 400€ Basis in so einem Betrieb nebenbei gearbeitet und hat da nicht nur den Boden gekehrt. Nach einer Woche hat er schon Reifen mit aufgezogen, gewuchtet und montiert.
Stimmt ich habe das falsch ausgedrückt.
Ich hätte da noch "seriös agierend" oder verantwortungsvoll handelnd" reinschreiben sollen. Alles mein Fehler.
Somit wäre der Betrieb in dem der Sohn deiner Bekannten gearbeitet hat eventuell raus.

Aber klar, das kann man nie überprüfen, weil nebendranstehen und sich vorher die ganzen Schulungszertifikate zeigen lassen, ist eher unüblich.
Dann vielleicht besser gar kein Auto mehr fahren.
 
Erwarten wir uns ernsthaft dass Michelin sagt dass der Reifen noch fahrbar ist? Die wollen doch ein Geschäft machen. :) Da könnte man auch in einem Restaurant fragen ob das Essen gut schmeckt.

Im übrigen gibts hier nur eine Punktation, die Struktur des Reifens wurde ja nicht beschädigt. Da würde der Reifen ja nicht zerplatzen wie ein Luftballon. Selbst wenn die vulkanisierung aufgeht käme es zu einem schleichenden Luftverlust der auch dur den Reifendrucksensor gemeldet wird. Mehr wird ned passieren.

Was mich verwirrt sind die extremen Ansichten. Weiter oben steht ja as Roxxy hier nicht 300 auf der AB fährt. Eher in Richtung cruisen. Hier sehe ich echt kein Problem.
Wenn jemand 300 fahren will oder am Nürburgring Sub7 fahren will kann ichs verstehen den Reifen zu tauschen.
...ist schon lustig, dass Du genau weist, wie die Beschädigung in Roxy`s Reifen aussieht und dass keine Beschädigung der Karkasse (Struktur) vorliegt und dass wenn doch etwas auseinanderfliegt, nur ein schleichender Luftverlust eintreten wird......
Sorry, sorry, sorry. Wie kann man hier nur so etwas behaupten???
Von Feuchtigkeit, die sich bereit in der Karkasse befinden könnte und das Stahlgeflecht korrodiert will ich gar nicht erst reden...
Letztendlich bleibt es ja bei jedem seiner Meinung zu dem Thema und ein Forum ist ja dazu da, dass jeder seine Meinung kundtun kann.

>>>Keiner hat Recht aber eben jeder eine Meinung<<<

Im übrigen reicht auch bei 200 KM schon ein schleichender Luftverlust, so dass Du bei einer starken Bremsung ggf. einen Abflug machen könntest.
Das selbe dürfte wohl bei ambitionierter Fahrweise in den Bergpässen zutreffen.
Dann geht es vielleicht nicht mehr gerade aus, sondern schräg hinunter...
Aber wie gesagt, jedem seine Meinung und damit ist doch alles ok.

B.t.w.: Es gab kürzlich ein Unglück in der Tiefsee. Die Insassen hatte auch alle den Betreibern vertraut, dass alles vollkommen sicher sei.
Diese Zusicherung hilft ihnen nun auch nicht mehr. Damit möchte ich nur ausdrücken, das Dritte immer schnell mit irgendwelchen theoretischen Aussagen kommen...ausbaden muss man dann im Problemfall die Situation aber selber.

Also: Ich wünsche allen Zettifahrern allzeit eine unfallfreie Fahrt und immer genügend Luftdruck auf allen vier Pellen. Ob mit oder ohne Reifenreparatur. :iloveyou::iloveyou::iloveyou:
 
Wie kommt ihr eigentlich mit der Gefahr oder dem Gedanken klar, dass ihr euch nach 2km einer Sonntagsausfahrt von insgesamt 250km über schönste Straßen einen Nagel in den Reifen fahrt? Das sind dann ja höchstgefährliche 248km, auf denen jeden Moment der Tod um die Ecke biegen kann.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
……

Nur eines a den Aussagen stört mich - nämlich, dass ich aus der Theorie rede und Ihr aus der Praxis. Ich habe es live erlebt und hab DAHER kein Bedürfnis das mit 120 km/h erlebte am eigenen Leib bei 260 km/h zu testen.

…….
Hi, wolltest du Theorie und Praxis nicht eher anders herum ausdrücken/zuordnen?
Du hast es live erlebt (also redest du hier doch über erlebte Erfahrung?) - oder verstehe ich hier etwas falsch?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe es live erlebt wie es vor mir einen im wahrsten Sinne am Betonpfeiler zerlegt hat, nachdem ein reparierter Reifen den Geist aufgab (Nach Angabe der Verunfallten einige Tage nach dem Unfall). Insofern hab ich es erlebt…. Daher lege ich am eigenen Leib da absolut keinen Wert drauf, zumal ich nur selten mit 120 unterwegs bin.
 
Wie kommt ihr eigentlich mit der Gefahr oder dem Gedanken klar, dass ihr euch nach 2km einer Sonntagsausfahrt von insgesamt 250km über schönste Straßen einen Nagel in den Reifen fahrt? Das sind dann ja höchstgefährliche 248km, auf denen jeden Moment der Tod um die Ecke biegen kann.
...wie kommst Du eigentlich mit der Gefahr oder dem Gedanken klar, dass Dir nach 1km Sonntagsausfahrt von insgesamt 250km über schönste Straßen, an der nächsten Kreuzung ein vollbeladener Betonmischer voll in die Seite fahren könnte und Du sofort sterben könntest? Ob mit oder ohne Reifenreparatur... :3drummerz
 
...ist schon lustig, dass Du genau weist, wie die Beschädigung in Roxy`s Reifen aussieht und dass keine Beschädigung der Karkasse (Struktur) vorliegt und dass wenn doch etwas auseinanderfliegt, nur ein schleichender Luftverlust eintreten wird......
Sorry, sorry, sorry. Wie kann man hier nur so etwas behaupten???
Von Feuchtigkeit, die sich bereit in der Karkasse befinden könnte und das Stahlgeflecht korrodiert will ich gar nicht erst reden...
Letztendlich bleibt es ja bei jedem seiner Meinung zu dem Thema und ein Forum ist ja dazu da, dass jeder seine Meinung kundtun kann.
Was ist daran lustig?
Natürlich wird das ein oder andere Fädchen der Karkasse beschädigt sein. Wer schon mal einen Reifen repariert hat, wird das nachvollziehen können, denn da reiben sich schon kleine Metallpartikel beim Feilen des Lochs ab. Der Unterbau moderner Reifen verliert dabei aber nicht schlagartig seine Festigkeit, daher kommen ja auch die 6mm Lochgröße und der zulässige Bereich für eine Reparatur als Grenzen.
Damit sich Feuchtigkeit in der Karkasse befindet, müsste die sich gelöst und einen Hohlraum in sich selbst geschaffen haben. Wahrscheinlich möchtest du aber auf die Feuchtigkeit hinaus, die im Stichkanal sein könnte. Diese Menge ist so gering, dass diese beim Auffeilen und einbringen der Vulkanisierlösung ihre Gefährlichkeit verliert. Viele tausend Reifen haben kleinste Verletzungen (oft von Glassplittern), die am Profilgrund entstanden sind und bis zum ersten Stahlgürtel durchdringen. Das wird weder als Schaden wahrgenommen noch repariert. Da passiert einfach nichts, selbst wenn Feuchtigkeit und Salzwasser eindringen.
 
...wie kommst Du eigentlich mit der Gefahr oder dem Gedanken klar, dass Dir nach 1km Sonntagsausfahrt von insgesamt 250km über schönste Straßen, an der nächsten Kreuzung ein vollbeladener Betonmischer voll in die Seite fahren könnte und Du sofort sterben könntest? Ob mit oder ohne Reifenreparatur... :3drummerz
Ich mache keine solchen Sonntagsausflüge.
Hab aber ehrlich gesagt auch am Sonntag noch nie vollbeladene Betonmischer im Verkehr gesehen.
 
Was ist daran lustig?
Natürlich wird das ein oder andere Fädchen der Karkasse beschädigt sein. Wer schon mal einen Reifen repariert hat, wird das nachvollziehen können, denn da reiben sich schon kleine Metallpartikel beim Feilen des Lochs ab. Der Unterbau moderner Reifen verliert dabei aber nicht schlagartig seine Festigkeit, daher kommen ja auch die 6mm Lochgröße und der zulässige Bereich für eine Reparatur als Grenzen.
Damit sich Feuchtigkeit in der Karkasse befindet, müsste die sich gelöst und einen Hohlraum in sich selbst geschaffen haben. Wahrscheinlich möchtest du aber auf die Feuchtigkeit hinaus, die im Stichkanal sein könnte. Diese Menge ist so gering, dass diese beim Auffeilen und einbringen der Vulkanisierlösung ihre Gefährlichkeit verliert. Viele tausend Reifen haben kleinste Verletzungen (oft von Glassplittern), die am Profilgrund entstanden sind und bis zum ersten Stahlgürtel durchdringen. Das wird weder als Schaden wahrgenommen noch repariert. Da passiert einfach nichts, selbst wenn Feuchtigkeit und Salzwasser eindringen.
Lustig???>>>....erzähle uns mal bitte, wo Du Deine Glaskugel gekauft hast? Die möchte ich auch haben. :3daisyz:

Nein, mal im Ernst. Das könnte man hier nun totdiskutieren.
Stellen wir mal fest:

1. Technisch ist es absolut möglich, einen beschädigten Reifen nach gewissen Regelwerken reparieren zu lassen. Damit gebe ich hier allen Forenmitgliedern absolut Recht, die das machen lassen würden.
2. Jeder Auto- (und Zetti-) Fahrer muss letztendlich selber entscheiden, ob er mit seinem Fahrprofil so einem Reifen noch Vertrauen schenken kann.
3. Niemand und damit meine ich auch einen Reifenprofi, kann Dir auf Dein Leben garantieren, dass Dir der reparierte Reifen nicht unter gewissen Umständen doch um die Ohren fliegt.
4. Und damit sind wir wieder bei 2.

:iloveyou:
 
Wie kommt ihr eigentlich mit der Gefahr oder dem Gedanken klar, dass ihr euch nach 2km einer Sonntagsausfahrt von insgesamt 250km über schönste Straßen einen Nagel in den Reifen fahrt? Das sind dann ja höchstgefährliche 248km, auf denen jeden Moment der Tod um die Ecke biegen kann.
Das eine ist ein Risiko mit dem ich leben muss, das andere etwas was man vermeiden kann.

Wenn ich einen Nagel im Reifen habe, dann muss ich mit absoluter Vorsicht unterwegs sein.

Ein Beispiel war ein Reifendruck Verlust letztes Jahr unmittelbar vor dem Reifenwechsel. Passiert in München - Werkstatt in Landshut (ca. 80 km).

ich habe dann alle 5-10 km Luft überprüft (der Luftdruck des RDKS ist ziemlich ungenau, wie ich feststellen musste). Die Geschwindigkeit hab ich selbst auf 60 km/h limitiert und kontinuierlich die Temperatur des Reifens überprüft (war ca. 10 Grad wärmer als die anderen Reifen)

am nächsten Tag wurde der Reifen dann entsorgt. Ich wäre niemals auf die Idee gekommen DEN Reifen danach reparieren zu lassen.
 
Wenn ich einen Nagel im Reifen habe, dann muss ich mit absoluter Vorsicht unterwegs sein.

Ein Beispiel war ein Reifendruck Verlust letztes Jahr unmittelbar vor dem Reifenwechsel. Passiert in München - Werkstatt in Landshut (ca. 80 km).

ich habe dann alle 5-10 km Luft überprüft (der Luftdruck des RDKS ist ziemlich ungenau, wie ich feststellen musste). Die Geschwindigkeit hab ich selbst auf 60 km/h limitiert und kontinuierlich die Temperatur des Reifens überprüft (war ca. 10 Grad wärmer als die anderen Reifen)
Damit kann man die Situation über 8x10km also kontrollieren?
Das eine ist ein Risiko mit dem ich leben muss, das andere etwas was man vermeiden kann.
Für jemand der zuvor mit Risikovermeidung argumentiert, finde ich das abenteuerlich.
 
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