Sportschützen - Notwehr

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a.) wird nie verlangt werden, es ist definitiv keine Option, weil sie zur Abwehr der Gefahr schon gar nicht geeignet ist;)
War leider die Aussage eines in schwarz gekleideten "Entscheiders"

b.) wird nur dann das mildere Mittel sein, wenn fest steht, dass die "Hilfe" sodann geeignet ist und rechtzeitig eintrifft - also regelmäßig keine Option bzw. lediglich eine Zusatzoption;)
Hinweis der Herren in Grün nach dem letztem Einbruch hier

Ist ein richtig kontroverses Thema.
Ich denke solche Waffen gehören nicht in Privatwohnungen, sondern in die beheimateten Vereinsheime.

Ich hatte einige Zeit in USA gelebt. Da waren S&W in diversen Varianten im Haushalt vorhanden. Sicherer hab ich mich nicht wirklich gefühlt. Besonders nicht, da ich auch der Nachbar gut ausgerüstet war und der eine besondere Type war.
 
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der 32er rechtfertigt aber nicht alle Mittel - da kommen wir leider nicht zusammen.
Aber Du hast Recht, das alles führt hier etwas zu weit. Vllt. können wir das ja bei
einer der nächsten Touren mal "besprechen".

Doch Hagen, er rechtfertigt jedes/ALLE Mittel, soweit es in dieser Situation das entweder einzig "geeignete" und/oder "relativ mildeste Mittel" ist (Erforderlichkeit)! Die Frage eines "milderen Mittels" ist überhaupt nur dann zu stellen, wenn ich verschiedene und gleich geeignete Mittel in diesem Moment zur Wahl habe, um den Angriff sofort und endgültig abzuwehren bzw. zu beenden.......

ob ein evtl. Schusswaffengebrauch zur Abwehr eines Diebstahls o.Ä. von der Rechtsordnung gebilligt wird, kann sich dann nur noch bei der Frage der "Gebotenheit" stellen: Dies wäre eine abgeschwächte Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung....die Rechtsprechung hat da im Laufe der Zeit verschiedene Fallgruppen gebildet: Rechtsmißbrauch/Trutzwehr

- gegenüber Kindern, Geisteskranken oder schuldlos Handelnden, ebenso werden gewisse Einschränkungen des Notwehrrechts bei Auseinandersetzungen unter Ehegatten angenommen...

- in Fällen der Notwehrprovokation...

- und schließlich bei einem "unerträglichem Missverhältnis" zwischen angegriffenem Rechtsgut und der durch die Abwehr herbeigeführten Verletzung bzw. Gefährdung.....(beispielsweise Schüsse zum Schutz von Biergläsern-immer wieder gern zitierte Entscheidung des Reichsgerichts) oder (Selbstschussanlage zur Verteidigung gegen Pfirsichdiebe-Brauschweig) oder (das LG München hält Schüsse auf einen fliehenden Autoknacker für durchaus "geboten") oder (allg. Rechtsansicht: Keinerlei Einschränkung des Notwehrrechtes wenn ein Täter mit Gewalt in eine fremde Whg eindringt)......

...so, jetzt reichts aber;)

Gute Nacht
Daniel
 
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War leider die Aussage eines in schwarz gekleideten "Entscheiders"

wie meinst du das? Hat dieser schwarz gekleidete Herr darauf seine Entscheidung gegründet? Wenn ja, eindeutig ein Fall für eine aussichtsreiche Berufung....

Ist ein richtig kontroverses Thema.
Ich denke solche Waffen gehören nicht in Privatwohnungen, sondern in die beheimateten Vereinsheime.

:t...das sehe ich ganz genau so! In Privatwohnungen haben Waffen eindeutig nichts zu suchen - noch nicht mal ein Polizist kann seine Dienstwaffe mit nach Hause nehmen!
 
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Ob's in die Berufung ging oder schon war, weiß ich nicht mehr...
Wir haben uns zumindest damals im Bekanntenkreis aufgeregt, dass ein Einbrecher, der einen auf die Mütze bekam (selbst schuld, wer sich in Gefahr begibt und so) nachher noch auf Schmerzensgeld und dergleichen klagt. Der Hammer war denn eben (wohl) die Aussage des Richters, dass die Bewohner dem Ganzen aus dem Weg hätten gehen sollen und keine Begegnung provozieren -mit entsprechenden Folgen- sollen.
Das auch nur so am Rande... um zu zeigen wo der Hase auch hinlaufen kann -und da ging es um einen Tennis- oder Baseballschläger (weiß ich nicht mehr) der dem Einbrecher übergezogen wurde.
 
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Ob's in die Berufung ging oder schon war, weiß ich nicht mehr...
Wir haben uns zumindest damals im Bekanntenkreis aufgeregt, dass ein Einbrecher, der einen auf die Mütze bekam (selbst schuld, wer sich in Gefahr begibt und so) nachher noch auf Schmerzensgeld und dergleichen klagt. Der Hammer war denn eben (wohl) die Aussage des Richters, dass die Bewohner dem Ganzen aus dem Weg hätten gehen sollen und keine Begegnung provozieren -mit entsprechenden Folgen- sollen.
Das auch nur so am Rande... um zu zeigen wo der Hase auch hinlaufen kann -und da ging es um einen Tennis- oder Baseballschläger (weiß ich nicht mehr) der dem Einbrecher übergezogen wurde.

OK, Danke für die Erklärung!.....Wobei " Klagen über Schmerzensgeld etc. " nichts mit der vorliegenden Angelegenheit (Strafbarkeit bzw. Straffreiheit) zu tun haben, das sind rein zivilrechtliche Fragestellungen, welche anders beurteilt werden und auch nicht vor den Strafgerichten verhandelt werden, sondern vor Zivilgerichten! Wie auch immer: Ich kenne diesen Fall und den konkreten Sachverhalt nicht, daher ist es schwierig, sich dazu zu äußern.....

LG
Daniel
 
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Das ist einerseits korrekt, aber der Herr, der die 4 Jugendlichen schützen wollte und von 2 Halbstarken zu Tode geprügelt wurde (die Presse würde natürlich von "mutmaßlichen Tätern" sprechen), dem wäre der Notwehreinsatz eines "Zuschauers" in Rambomanier sicherlich lieber gewesen, als auf den Rechtsstaat zu vertrauen. Er selber hat bei seinem Notwehreinsatz nicht gezögert.

Das Beispiel ist nicht wirklich tauglich, weil hier der "Rechtsstaat" nichts tun konnte, und die sog. Nothilfe tatsächlich die einzige Möglichkeit gewesen wäre. Und die hätte dann freilich auch nichts mit "Rambomanier" zu tun gehabt, sondern ist ein rechtsstaatlich anerkanntes Mittel.

Grüße
Jan
 
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Zu Deiner Frage, ob es legal ist, die Waffe aus dem Tresor zu nehmen und zu laden etc.: Ja, das ist legal. Das darfst Du auch, wenn keine Einbrecher im Haus ist. Du darfst auf Deinem _befriedeten_ Besitztum den ganzen Tag mit der geladenen Pistole im Holster rumlaufen, wenn's Dir Spass macht und sichergestellt ist, dass nur Du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben kannst. (Allerdings hättest Du dann in meinem Augen ganz gewaltig einen an der Waffel!)

Grundsätzlich ist es KEINE gute Idee, einen Einbrecher stellen zu wollen. Der Verlust von Sachwerten ist es nicht wert, sein Leben zu riskieren. Auch der Einbrecher könnte bewaffnet sein.
Meine Strategie ist, in so einem Fall eine geeignete Waffe aus dem Tresor zu holen und zu laden (das dauert schon eine Weile, weil die Munition in einem anderen Schrank ist). Danach die Polizei anrufen und ruhig abwarten.
Sollte der Einbrecher wieder verschwinden, hat er Glück gehabt. Sollte er ins OG kommen und ins Schlafzimmer, hat er Pech gehabt. Das fällt dann unter Notwehr oder Putativnotwehr.

Man muss sich aber auch im Klaren sein, dass man für eine Entscheidung schiessen/nicht schiessen eventuell nicht mal 1 Sekunde Zeit hat. Der Richter hat hinterher wochenlang Zeit, diese Entscheidung zu bewerten...
 
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Zu Deiner Frage, ob es legal ist, die Waffe aus dem Tresor zu nehmen und zu laden etc.: Ja, das ist legal. Das darfst Du auch, wenn keine Einbrecher im Haus ist. Du darfst auf Deinem _befriedeten_ Besitztum den ganzen Tag mit der geladenen Pistole im Holster rumlaufen, wenn's Dir Spass macht und sichergestellt ist, dass nur Du die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausüben kannst.

Ich das wirklich so :O
Wir reden da jetzt von Innen oder auch Außen? Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist das aber nicht.
 
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Ich das wirklich so :O
Wir reden da jetzt von Innen oder auch Außen? Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist das aber nicht.

...das WaffG macht genau dazu keinerlei bzw. nur eingeschränkte Aussagen! Es gibt aber verschiedenste Rechtsverordungen, welche die Be/Nutzung näher regeln! Ob es da Einschränkungen in befriedeten Bereichen gibt, ist mir nicht bekannt, Ich gehe aber davon aus, das dies nicht so ist.....
 
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Ich das wirklich so :O
Wir reden da jetzt von Innen oder auch Außen? Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist das aber nicht.

Ja, das ist so! Wenn ich z.B. eine Waffe aus dem Tresor nehme, dann führe ich sie bereits. Führen ist erlaubnisfrei in der Wohnung und auf dem eigenen/angemieten Grundstück, soweit dieses befreidet (eingezäunt) ist (und natürlich auf einem zugelassenen Schiessstand und dem Weg dorthin). Das Waffengesetz sagt nichts zum Laden einer Waffe.

Ich könnt mir aber vorstellen, dass man einem Legalwaffenbesitzer, der mit geladener Waffe auf dem Grundstück rumspaziert, schnell die "charakterliche Eignung" absprechen könnte. Die ist wiederrum Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen...
 
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Ich das wirklich so :O
Wir reden da jetzt von Innen oder auch Außen? Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist das aber nicht.

Ja, das ist so! Wenn ich z.B. eine Waffe aus dem Tresor nehme, dann führe ich sie bereits. Führen ist erlaubnisfrei in der Wohnung und auf dem eigenen/angemieten Grundstück, soweit dieses befreidet (eingezäunt) ist (und natürlich auf einem zugelassenen Schiessstand und dem Weg dorthin). Das Waffengesetz sagt nichts zum Laden einer Waffe.

Ich könnt mir aber vorstellen, dass man einem Legalwaffenbesitzer, der mit geladener Waffe auf dem Grundstück rumspaziert, schnell die "charakterliche Eignung" absprechen könnte. Die ist wiederrum Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen...
 
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Na das ist dann doch mal eine ordentliche Antwort auf "crake's" Frage. :t
 
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Ich denke solche Waffen gehören nicht in Privatwohnungen, sondern in die beheimateten Vereinsheime.
Wenn man sich zu ersten Mal mit dem Thema beschäftigt ist das ein guter Gedanke! Aber:
- Wo liegen die meisten Schützenhäuser (am Rande der Kommune oder im Wald)?
- Wird dort eingebrochen werden auf einen Schlag viele Waffen und Munition geraubt?
- Manche Gebäude werden nur alle paar Tage genutzt, die Einbrecher haben daher relativ viel Zeit!

Aus meiner Sicht bringt das keine zusätzliche Sicherheit!

In diesem Zusammenhang gibt ein ein sehr interessantes Gutachten vom BKA in dem festgestellt wurde das von den Legalwaffenbesitzern keine Gefahr ausgeht. Das BKA hat sich auch gegen die Verschärfung des Waffenrechts ausgesprochen! Wer es nicht glaubt der sollte einmal Google mit den Stichwörtern füttern. Und in der Statistik werden alle Verstöße gegen das Waffengesetz gezählt. Vom jugendlichen der mit einem nicht erlaubten Messer erwischt wird bis zu dem bedauerlichen Extremfall in Winnenden.

In England hat man den Besitz von Kurzwaffen ca. 1995 massiv eingeschränkt, die Lösung? Leider nein, aber die Statistiken werden jetzt angepaßt. Bisher wurde alle Fälle gezählt bei denen eine Waffe/Schusswaffe beim Täter einer Straftat (egal welche) gefunden wurd,e registriert. In der neuen Statistik werden nur noch die Fälle gezählt, bei denen eine Waffe/Schusswaffe zum Einsatz kam. So bekommt man die Zahlen auch in den richtigen Bereich!

Auch ist die Frage immer sehr schön "Warum braucht ein Sportschütze 10.000 Schuss Munition?". Das ist sehr einfach, jedes Los/Charge einer Munitionssorte ist leicht unterschiedlich. Und der Schütze trainiert gerne über einen längeren Zeitraum mit der gleichen Qualität. Ich z.B. gehe im Normalfall dreimal in der Woche trainieren dabei mache ich zwischen 60 und 100 Schuss (Teilweise Luftdruckwaffen, Kleinkaliber, Schwarzpulver und auch Großkaliber), da macht 3 * 50 Wochen * 50 Schuss = 7500 Schuss (zzgl. der Wettkämpfe und Meisterschaften!). Damit bin ich noch lange nicht einer der Top-Schützen, die Qualifikation für die deutsche Meisterschaft erreiche ist noch nicht.
 
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.... schnell die "charakterliche Eignung" absprechen könnte. Die ist wiederrum Voraussetzung für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen...

Wenn man mal den Thread verfolgt könnte man mit der Argumentation schnell auf die Idee kommen, dass hierzulande besser schnellstens jeglicher Waffenbesitz für Jedermann unterbunden werden sollte.

Nur mal zur elementaren Logik (und nicht auf das Zitat oben gemünzt): Jedem steht ein Lebensrecht zu. Lebensrecht ist notwendigerweise vorrangig, z.B. weil nicht reparierbar. Das gilt auch für Rechtsbrecher wie Einbrecher. Daher kann der nicht mal so einfach umgelegt werden - und das ist gut so. Heute ist der Einbrecher der Rechtsbrecher, morgen der Kleinwüchsige, übermorgen der XYZ-Wähler.

Außerdem hat hierzulande zum Glück auch nicht jeder Spießer / Rentner / Raser / Schleicher / Sportschütze / Schüler / ... Polizeigewalt. Daraus folgt, dass nicht jeder jeden mit vorgehaltener Waffe irgendwie festsetzen kann. Klar (s. Aufzählung), dass das auch gut so ist.

Es kann auch jeden mal treffen. Stellt Euch mal vor ihr habe einen Unfall und geht leicht verdattert auf ein Grundstück, um zu klingeln und Hilfe zu holen. Wenn man hier so einiges liest hätte ich da Bedenken, daß derjenige nicht eine Ladung 32er oder sonstwas verpaßt bekommt. Mannomann....
 
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Das Beispiel ist nicht wirklich tauglich, weil hier der "Rechtsstaat" nichts tun konnte, und die sog. Nothilfe tatsächlich die einzige Möglichkeit gewesen wäre. Und die hätte dann freilich auch nichts mit "Rambomanier" zu tun gehabt, sondern ist ein rechtsstaatlich anerkanntes Mittel.

Grüße
Jan

Jan,

ich habe hier auch ein wenig provozieren wollen.... weil vom "Rechtsstaatvertrauen" die Rede war (dem ich schon lange nicht mehr vertraue....)
 
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Wenn man mal den Thread verfolgt könnte man mit der Argumentation schnell auf die Idee kommen, dass hierzulande besser schnellstens jeglicher Waffenbesitz für Jedermann unterbunden werden sollte.

Nur mal zur elementaren Logik (und nicht auf das Zitat oben gemünzt): Jedem steht ein Lebensrecht zu. Lebensrecht ist notwendigerweise vorrangig, z.B. weil nicht reparierbar. Das gilt auch für Rechtsbrecher wie Einbrecher. Daher kann der nicht mal so einfach umgelegt werden - und das ist gut so. Heute ist der Einbrecher der Rechtsbrecher, morgen der Kleinwüchsige, übermorgen der XYZ-Wähler.

Man darf einen Einbrecher selbstverständlich nicht einfach so umlegen. Wenn er aber z.B. im Halbdunkeln mit einer Waffe oder einem Waffenähnlichen Gegenstand im Schlafzimmer steht, und man ihn dann 'umlegt', dann ist das ganz klar Notwehr. Ich kenne genau diesen Fall aus dem Bekanntenkreis (Polizist. JA, Polizisten DÜRFEN ihre Dienstwaffen zuhause aufbewahren, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie andere Legalwaffenbesitzer (Tresor etc.)). Selbst wenn sich der 'waffenähnliche Gegenstand' des Einbrechers hinterher als Banane entpuppt, ist dieser Fall durch Putativnotwehr gedeckt!
In keinem Fall muss ich das mein Leben oder das Leben einer andere Person riskieren um das eines Straftäters zu schützen. Und das ist auch gut so!
Außerdem hat hierzulande zum Glück auch nicht jeder Spießer / Rentner / Raser / Schleicher / Sportschütze / Schüler / ... Polizeigewalt. Daraus folgt, dass nicht jeder jeden mit vorgehaltener Waffe irgendwie festsetzen kann. Klar (s. Aufzählung), dass das auch gut so ist.

Es kann auch jeden mal treffen. Stellt Euch mal vor ihr habe einen Unfall und geht leicht verdattert auf ein Grundstück, um zu klingeln und Hilfe zu holen. Wenn man hier so einiges liest hätte ich da Bedenken, daß derjenige nicht eine Ladung 32er oder sonstwas verpaßt bekommt. Mannomann....

Hier werden wieder völlig verschiedene Dinge verglichen. 'Polizeigewalt' gibt es in Deutschland nicht. Auch die Polizei darf nur in Notwehr schiessen oder zur Verhinderung eine unmittelbar bevorstehenden Kapitalverbrechens (Notstand). Das viel zitierte Gewaltmonopol des Saates ist etwas völlig anderes. Es besagt, dass nur der Staat Gewalt gegen Straftäter ausüben darf, z.B. um sie festzunehmen. Normale Bürger dürfen z.B. einen Einbrecher im eigenen Haus auch festnehmen (§127 StPO), jedoch im Gegensatz zur Polizei keine Gewalt gegen den Festgenommenen ausüben, wenn der z.B. zu fliehen versucht und dabei niemanden bedroht.

Wie in meinem früheren Posting geschrieben, ist es eine denkbar schlechte Idee, einen Einbrecher selbst festnehmen zu wollen. Es ist das Risiko nicht wert.
Wenn man bei einem guten Ausbilder seine Waffensachkundeausbildung gemacht hat, dann hat man das gelernt...
 
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Wenn man mal den Thread verfolgt könnte man mit der Argumentation schnell auf die Idee kommen, dass hierzulande besser schnellstens jeglicher Waffenbesitz für Jedermann unterbunden werden sollte.

Nur mal zur elementaren Logik (und nicht auf das Zitat oben gemünzt): Jedem steht ein Lebensrecht zu. Lebensrecht ist notwendigerweise vorrangig, z.B. weil nicht reparierbar. Das gilt auch für Rechtsbrecher wie Einbrecher. Daher kann der nicht mal so einfach umgelegt werden - und das ist gut so. Heute ist der Einbrecher der Rechtsbrecher, morgen der Kleinwüchsige, übermorgen der XYZ-Wähler.

Man darf einen Einbrecher selbstverständlich nicht einfach so umlegen. Wenn er aber z.B. im Halbdunkeln mit einer Waffe oder einem Waffenähnlichen Gegenstand im Schlafzimmer steht, und man ihn dann 'umlegt', dann ist das ganz klar Notwehr. Ich kenne genau diesen Fall aus dem Bekanntenkreis (Polizist. JA, Polizisten DÜRFEN ihre Dienstwaffen zuhause aufbewahren, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie andere Legalwaffenbesitzer (Tresor etc.)). Selbst wenn sich der 'waffenähnliche Gegenstand' des Einbrechers hinterher als Banane entpuppt, ist dieser Fall durch Putativnotwehr gedeckt!
In keinem Fall muss ich das mein Leben oder das Leben einer andere Person riskieren um das eines Straftäters zu schützen. Und das ist auch gut so!
Außerdem hat hierzulande zum Glück auch nicht jeder Spießer / Rentner / Raser / Schleicher / Sportschütze / Schüler / ... Polizeigewalt. Daraus folgt, dass nicht jeder jeden mit vorgehaltener Waffe irgendwie festsetzen kann. Klar (s. Aufzählung), dass das auch gut so ist.

Es kann auch jeden mal treffen. Stellt Euch mal vor ihr habe einen Unfall und geht leicht verdattert auf ein Grundstück, um zu klingeln und Hilfe zu holen. Wenn man hier so einiges liest hätte ich da Bedenken, daß derjenige nicht eine Ladung 32er oder sonstwas verpaßt bekommt. Mannomann....

Hier werden wieder völlig verschiedene Dinge verglichen. 'Polizeigewalt' gibt es in Deutschland nicht. Auch die Polizei darf nur in Notwehr schiessen oder zur Verhinderung eine unmittelbar bevorstehenden Kapitalverbrechens (Notstand). Das viel zitierte Gewaltmonopol des Saates ist etwas völlig anderes. Es besagt, dass nur der Staat Gewalt gegen Straftäter ausüben darf, z.B. um sie festzunehmen. Normale Bürger dürfen z.B. einen Einbrecher im eigenen Haus auch festnehmen (§127 StPO), jedoch im Gegensatz zur Polizei keine Gewalt gegen den Festgenommenen ausüben, wenn der z.B. zu fliehen versucht und dabei niemanden bedroht.

Wie in meinem früheren Posting geschrieben, ist es eine denkbar schlechte Idee, einen Einbrecher selbst festnehmen zu wollen. Es ist das Risiko nicht wert.
Wenn man bei einem guten Ausbilder seine Waffensachkundeausbildung gemacht hat, dann hat man das gelernt...
 
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Worum es mir ging, und da sind wir uns glaube ich einig, dass hier einige Möchtegern-Rambos die Position vertreten, dass mal gerade ein "Eindringling" mit gutem Recht um die Ecke geballert werden kann. Diese Geisteshaltung finde ich neudeutsch 'shocking' :O


... In keinem Fall muss ich das mein Leben oder das Leben einer andere Person riskieren um das eines Straftäters zu schützen. Und das ist auch gut so!...

Das abwägen zu können traue ich - nach den Posts zu schließen - einigen hier leider nicht zu. Kann natürlich sein, dass das betreffende Geschreibsel (spät)pubertäres Geprotze ist, wird aber zu leicht aufgenommen. :j


... Polizist. JA, Polizisten DÜRFEN ihre Dienstwaffen zuhause aufbewahren, sofern sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie andere Legalwaffenbesitzer.. ...

Ja, leider. Der Polizist ist auch nur ein Spiegel der Gesellschaft, ist schlecht bezahlt und es ist ein !"§$ Job. Es gibt in dem Sinne aber keinen aktuellen "Charaktereignungstest". Der Schutz VOR der Polizei gestaltet sich in der Praxis mitunter schwierig. Das habe ich auch schon mal selbst erfahren dürfen. b:


... Normale Bürger dürfen z.B. einen Einbrecher im eigenen Haus auch festnehmen (§127 StPO), jedoch im Gegensatz zur Polizei keine Gewalt gegen den Festgenommenen ausüben, wenn der z.B. zu fliehen versucht und dabei niemanden bedroht. ......

Genau das meinte ich bzw. es war ein Kommentar zu der Vorstellung, einen Eindringlich mit durchgeladener Waffe festhalten zu wollen. Vielleicht zu mißverständlich ausgedrückt. Aber generell glaube ich nicht, dass wir einen allzu großen Dissenz haben. B;
 
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AW: Sportschützen - Notwehr

Wenn man sich zu ersten Mal mit dem Thema beschäftigt ist das ein guter Gedanke! Aber:
- Wo liegen die meisten Schützenhäuser (am Rande der Kommune oder im Wald)?
- Wird dort eingebrochen werden auf einen Schlag viele Waffen und Munition geraubt?
- Manche Gebäude werden nur alle paar Tage genutzt, die Einbrecher haben daher relativ viel Zeit!

Natürlich auch ein guter Gedanke. Und mir ist auch bewusst, dass Waffenbesitzer (ich zitiere einen Fachmann!) quasi eine erotische Beziehung zu ihren Waffen haben, sie pflegen und streicheln wollen - der ein oder andere steht bestimmt mit seiner 9mm auch gerne vorm Spiegel um sich rambo-like in Szene zu setzen :X
Das soll ihnen auch alles gegönnt sein. Doch könnten Sportschützen ja einfach ihre Waffen mit nach Hause nehmen, ihre Munition jedoch im Schützenheim lassen - Gefahr gebannt, würde ich sagen.
Sportschützen wird das allerdings sicher nicht gefallen, woraus man ja den ein oder anderen Schluss ziehen kann ;)

Desweiteren frage ich mich, wozu Sportschützen eine 9mm Smith&Wesson benötigen, die keinerlei sportlichen Wert hat. Gleiches gilt wohl auch für die Pumpgun. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun!
Und welcher Sportschütze benötigt bitte 17 Waffen (soviele sind, glaube ich, erlaubt). Soviele Sportgeräte benötigt nichtmals ein Golfer! Gebt denen eine Luftpistole und ein Luftgewähr und sie können fröhlich ihren Sport ausüben...

So sehe ich das - kann aber auch die Begeisterung für diesen Sport nicht ganz nachvollziehen.
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Desweiteren frage ich mich, wozu Sportschützen eine 9mm Smith&Wesson benötigen, die keinerlei sportlichen Wert hat. Gleiches gilt wohl auch für die Pumpgun. Das hat nichts mehr mit Sport zu tun!

Weshalb fragst Du Dich das, ZQP, wenn Du einen Absatz höher den Betroffenen ein "erotisches" Verhältnis zu ihrem Ballermann zubilligst?

Da könnte ich mich genauso fragen, warum manche Zeitgenossen völlig hin und weg sind, von drahtschlanken brünetten Hungerhaken, während mir doch klar ist - wie allen anderen - nur die leicht molligen, etwas kleineren Blondinen sind wirklich absolut hinreißend.

Anders (und ernsthaft) gesagt: Nicht die Ausprägung im Detail des Liebesverhältnis ist das Problem, sondern die grundsätzliche Ausrichtung...

Wer ein erotisches Verhältnis zu einer Handfeuerwaffe entwickelt, der hat doch wohl schon einen großen Schritt in Richtung Wahnsinn hinter sich, oder?

Grüße, Holger
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Weshalb fragst Du Dich das, ZQP, wenn Du einen Absatz höher den Betroffenen ein "erotisches" Verhältnis zu ihrem Ballermann zubilligst?

...

D'accord! Ich wollte doch lediglich eine verständnisvolle Haltung vorgaukeln :X %:

Wie auch immer.. meine schneeweißen Fußballschuhe habe ich damals auch behandelt, als wären sie ein Körperteil von mir :d Das kann auch gerne jeder Sportschütze mit seiner Luftpistole so handhaben. Ob es jedoch eine Pumpgun oder sonstiges Schwerkaliber sein muss... naja, ich find's bedenklich!
 
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AW: Sportschützen - Notwehr

Also irgendwie scheinen hier eher Halbweisheiten über Sportschützen, Anzahl der Waffen und welche Disziplinen es überhaupt für Sportschützen gibt zu herschen.
Warum waren die Jäger eigentlich noch nicht im Fokus ? sollte man der Vollständigkeithalber hier noch mal nachholen! Genau wie IPSC-Schützen sind eh die schlimmsten von allen :)

Und ich bin schon sehr gespannt wenn alle Waffen aus den priv. Haushalten verbannt werden und der nächste Idiot auf dem Flohmarkt ne Knarre kauft und damit durchdreht...
Man kann die Waffen verbieten, man kann sie von der Muniton trennen, an unterschiedlichen Orten aufbewahren und es wird sich nichts ändern ! Derjenige der eine Waffe mißbrauchen will, wird es tun auch wenn es evtl. einen Tag mehr der Planung kostet.

LG

Medico
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Also irgendwie scheinen hier eher Halbweisheiten über Sportschützen, Anzahl der Waffen und welche Disziplinen es überhaupt für Sportschützen gibt zu herschen.
Womöglich gibt es bei keinem Sport mehr Disziplinen, als im Schießsport. Woran das wohl liegen mag? ;)
Kommt bei Olympia eine 9mm Handfeuerwaffe oder Vorderschaftsrepertierflinte (Pumpgun) zum Einsatz?
Aber Hans-Wilfred aus Castrop-Rauxel benötigt eine Pumpgun - ist ja schließlich ein "Sportgerät".. könnte man ja beim sog. "Trappschießen" verwenden - obwohl sie beim ernstzunehmenden Schützen keinen Gebrauch findet :s

Man könnte sich auch die Frage stellen, ob zig Disziplinen für einen (nicht umsonst oftmals im Fokus stehenden-) Sport notwendig sind. Oder ob jeder Sportschütze an jeder erdenklichen Disziplin teilnehmen muss/ darf.

Ich definiere "Sport" jedenfalls für mich anders. Entweder ich spezialisiere mich auf etwas, oder ich bin kein Sportler. Spiel ich Basketball, dann mach ich den Point-Guard. Spiele ich Fußball, spiele ich rechts offensiv, usw..
Wenn ich alles mache, dann werde ich nie gut. Doch darum geht es ja in jedem Sport - Perfektion - nicht wahr? :w

Und ich bin schon sehr gespannt wenn alle Waffen aus den priv. Haushalten verbannt werden und der nächste Idiot auf dem Flohmarkt ne Knarre kauft
Also ich bin ja auch in NRW aufgewachsen, aber solche Flohmärkte sind mir nicht aufgefallen %:
Und wenn man sich nunmal die Amokläufe hierzulande anschaut, fällt auf, dass die Waffen nicht auf dem Flohmarkt gekauft wurden :s
 
AW: Sportschützen - Notwehr

Das Thema Waffen verbieten oder nicht kocht nach jedem Amoklauf wieder hoch.
Einige Anmerkungen:
Wenn man die Zahl der, mit legalen Waffen in Deutschland, Getöteten oder Verletzten in Relation setzt zu sonstigen Opfern ( Messer, Totschläger, besoffene Autofahrer, rasende Vollidioten ) wird man erkennen, daß hier nicht unser Problem liegt. Sicher ist es einfach den Waffenbesitzern alle Rechte abzusprechen, vor allem, wenn man wie die meisten hier, keine Schußwaffen besitzt.
Alle Waffen eines Schützenvereins im Vereinsheim zu lagern halte ich für problematisch. Meist liegen diese etwas außerhalb und müssten wie Fort Knox gesichert werden. Eine illegale Waffe besorgt man sich nicht auf dem Flohmarkt, sondern kurz hinter der tschechischen Grenze.
Den Waffenbesitzern zu unterstellen sie hätten erotische Beziehungen zu ihren Waffen ist m.E. schon etwas sehr anmaßend, vor allem wenn man hier manche "Beziehung" zu einem Objekt namens Z4 nachvollziehen kann.
 
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