AW: Stüber - die unendliche Geschichte....
Wenn ich einen Auspuff bestelle, mit TÜV (egal ob ich sage der soll Laut sein oder grün oder Endrohre haben die Aussehen wie Pottwalrosetten), wenn eine der geforderten Eigenschaften ist, dass er eine TÜV Eintragung bekommt, und Stüber mir einen Auspuff liefert und montiert, dann ist egal was in Abschnitt XI steht. Solange ich die gelieferte Ware nicht modifiziere, sondern lediglich am Auto habe und mit dem Auto fahre (bestimmungsgemäßer Gebrauch), dann ist es das Problem von Stüber, falls der Auspuff keinen TÜV bekommt, denn ich hatte ja eindeutig einen mit TÜV gefordert.
Wenn die anderen geforderten Eigenschaften das ausschließen, dann hätte die Firma Stüber vor der Vertragserfüllung darauf hinweisen müssen. Alles andere ist Humbug.
Übrigens erlischt ja durch einen nicht Gesetzeskonformen Auspuff die Betriebserlaubnis für das Auto. Das heißt hierdurch entsteht ein ggf. zu entschädigender Nutzungsausfall.
An Stübers Vertrag wird es nicht so leicht - durch seine AGBs - ranzukommen (siehe Pkt.
XI.Gesetzliche Bestimmungen
Wenn ich einen Auspuff bestelle, mit TÜV (egal ob ich sage der soll Laut sein oder grün oder Endrohre haben die Aussehen wie Pottwalrosetten), wenn eine der geforderten Eigenschaften ist, dass er eine TÜV Eintragung bekommt, und Stüber mir einen Auspuff liefert und montiert, dann ist egal was in Abschnitt XI steht. Solange ich die gelieferte Ware nicht modifiziere, sondern lediglich am Auto habe und mit dem Auto fahre (bestimmungsgemäßer Gebrauch), dann ist es das Problem von Stüber, falls der Auspuff keinen TÜV bekommt, denn ich hatte ja eindeutig einen mit TÜV gefordert.
Wenn die anderen geforderten Eigenschaften das ausschließen, dann hätte die Firma Stüber vor der Vertragserfüllung darauf hinweisen müssen. Alles andere ist Humbug.
Übrigens erlischt ja durch einen nicht Gesetzeskonformen Auspuff die Betriebserlaubnis für das Auto. Das heißt hierdurch entsteht ein ggf. zu entschädigender Nutzungsausfall.