Verdeck Modul von SMART TOP liegt Z4 Elektronik komplett larm !!!

AW: Verdeck Modul von SMART TOP liegt Z4 Elektronik komplett larm !!!

BMW musste davon ausgehen, daß ein Fehler an einem von BMW hergestellten oder verbauten Teil vorliegt, deshalb Auftrag als Garantiefall
BMW hat keine Kosten gescheut den Fehler zu finden
Wäre es ein Bauteil von BMW gewesen, hätten sie es wahrscheinlich als Garantie/Gewährleistung ausgtauscht...

im nachhinein stellte sich aber heraus, daß das fehlerverursachende Bauteil nicht von BMW ist und du bekommst die Rechnung

für mich alles "normal"

wie wir "Zocker" immer sagen - zahlen und fröhlich sein...

Gruß
Micha
 
AW: Verdeck Modul von SMART TOP liegt Z4 Elektronik komplett larm !!!

BMW musste davon ausgehen, daß ein Fehler an einem von BMW hergestellten oder verbauten Teil vorliegt, deshalb Auftrag als Garantiefall
BMW hat keine Kosten gescheut den Fehler zu finden
Wäre es ein Bauteil von BMW gewesen, hätten sie es wahrscheinlich als Garantie/Gewährleistung ausgtauscht...

im nachhinein stellte sich aber heraus, daß das fehlerverursachende Bauteil nicht von BMW ist und du bekommst die Rechnung

für mich alles "normal"

wie wir "Zocker" immer sagen - zahlen und fröhlich sein...

Gruß
Micha

:t:t:t genau so schaut´s aus :t:t:t

und BMW hat keine "Zeit" gescheut den Fehler zu finden......... wodurch dann eben "Kosten" entstanden sind :b:b:b
 
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Habe schon einiges erlebt mit BMW Werkstätten, es würde mich nicht überraschen wenn die Werkstatt sich die Arbeit doppelt bezahlen lässt und zusätzlich noch einen Garantieantrag gestellt hat. Dass das Modul etwas im Auto zerstört, kann ich mir nicht vorstellen, da auch nur mit 12 Volt gearbeitet wird und die Anschlüsse die verlötet oder gesteckt sind ihre Polarität ja nicht verändern können. Ich würde dem Händler einen freundlichen Brief schreiben und ihm anbieten dafür genau 200 Euro zu bezahlen wenn er mehr will, soll er dich vor Gericht zerren. Solche Spiele wie das Auto nur bei sofortiger Bezahlung herausgeben nennt man auch "Entwendung von Privateigentum" und das hat in der Regel einen Anruf bei der Polizei sowie eine Anzeige wegen Nötigung zur Folge.
 
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Da dieses Produkt nicht gemäß StVO zugelassen ist und keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, war der Einbau und die Benutzung im Straßenverkehr rechtswidrig.

Ach ja? :M Nicht jeder Umbau benötigt eine ABE. Im Falle eines Verdeckmoduls ist es herzlich umstritten, ob dessen Einbau zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das KFZ führt. :w Ein kurzer Blick in die StVZO führt zu einem Erkenntnisgewinn. :X

Demnach trifft dem Benutzer zumindest eine erhebliche Mitschuld.

Mitschuld bei was? Beim Defekt des Moduls? Das ist Unsinn, weil die Frage des Vorliegens eines Sachmangels mit der Schuldfrage nicht das Geringste zu tun hat. :M

Vielleicht bei der Höhe der Rechnung? Die darf also bei einem "rechtswidrigen" Umbau höher sein? :b

Wo bekommen wir also die "Mitschuld" unter? Ein echtes Rätsel... vielleicht "mitschuld", falls das Modul die restliche Elektronik gestört hat? Oh ha, auch dann spielt Schuld aber keine Rolle, denn dann liegt schlicht kein Mangel am Restfahrzeug vor. :M

Schlimmer wäre es noch gekommen, wenn ein Unfall mit Sachschaden und Verletzten entstanden wäre.

Ja, ein Unfall ist immer schlimmer als kein Unfall. :M Nur was hat das mit dem vorliegenden Thema zu tun? :w

Dann könnte die Versicherung die Leistung verweigern und dann wird es richtig teuer.

Das könnte sie (probieren), nur ob es rechtmäßig wäre, steht wieder auf einem anderen Blatt. Ist aber nicht schlimm, dein Kommentar, weil er ja wieder nix mit dem Thema zu tun hat. :M

BMW hat hier konsequent gehandelt und dies ist schwer angreifbar.

Mal abgesehen davon dass die Werkstatt nicht "BMW" ist: Ja, konsequent eine womöglich überhöhte Rechnung gestellt. Die allerdings sehr wohl angreifbar sein dürfte. Dennoch schön, dass "wir" darüber gesprochen haben. :X

Setzt man den Werkstattstundenlohn bei der Suche nach einen Totallausfall an, ist die Rechnung sogar noch preiswert gewesen :d.

Nun komme ich ins Grübeln: Was hat die "Werkstatt" aus deiner Sicht denn anderes angesetzt, als den "Werkstattlohn"? Vielleicht den Tageskurs für Tomaten? Du hast aber sicherlich recht mit dem "Totalausfall". Nur liegt der eher woanders, als beim Threadersteller und dessen Anliegen. :X

Also lasst lieber die Finger von solchen Bauteilen...b:

Sehr schön: Am Ende noch der erhobene Zeigefinger. So haben alle etwas gelernt. :t :X

Aber ich versteh' schon: du wolltest halt gerne mitreden. :t Wie es sich für einen ... wie war das noch gleich? ... "Rechtsanwalt" und "Chef" eben gehört. :X

Beste Grüße
Jan
 
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Bericht eines Forumsmitglied von Juli 2010:

" ich hatte ein ähnliches problem mit dem modul.
alles eingebaut - nix ging. liegt scheinbar an einem wackelkontakt im modul.

hatte das dach halb offen - hänge mit dem oberkörper im auto und fummle am modul auf einmal mach das dach zu und klemmt mich mit dem oberkörper im auto ein.
keine abschaltung wegen des widerstandes - dh. letztendlich ist zu meinem glück der kofferraumdeckel ausgebrochen - sonst hätts mir die rippen zerdrückt oder noch schlimmer.
hatte 5 wochen blaue flecke.

das modul funtioniert zwar jetzt - aber oft aus unerklärlichen gründen auch nicht.
beim öffnen mit der FB gehen meist auch die fenster runter auch bei nur ganz kurzem drücken auf den entfiegelungsknopf."


Jeder, der sich so ein Modul einbaut ist sich deren möglichen Gefahren wohl nicht ganz bewusst.
Ich hab mich auch gefragt, warum ich die ganze Zeit auf dem Knopf bleiben muss, bis das Dach geschlossen oder geöffnet ist, egal ob mit Schlüssel oder im Auto sitzend.

Es hat schon seinen Sinn und sollte nicht mit (z.T. fehlerhafter) Elektronik überlistet werden, sonst kann es schmerzhafte Folgen haben.
Nun, solange es nur einem selber betrifft, was solls.
Was wäre passiert, wenn sein Kumpel beim Einbau geholfen hätte und er an seiner Stelle unter dem Dach eingequetscht worden wäre?

Und das hat nix mit erhobenen Zeigefinger zu tun b:
 
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Hallo.
@ ScharkPower:
Leider wirst du nicht mehr viel Erfolg haben dich mit dem Hersteller gütlich zu einigen, denn das machen dir nur wenn es vorher nicht im Internet Breitgetreten wird. Diese Refahrung habe ich schon häufig gemacht.
die besten möglichkeiten hat man immer dann etwas ersetzt zu bekommen wenn man sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt bevor man das Problem im Internet veröffentlicht.
Letzendlich wird es daruaf hinauslaufen das BMW sagt das Modul ist schuld und der Modul Hersteller wird sagen das die BMW Elektronik schuld ist. Letztendlich, da du niemanden beweisen kannst das wer nun tatsächlich dafür verantwortlich ist ist, wirst du wohl auf den Kosten hängen bleiben.
Also verbuche es als Lehrgeld und lasse demnäcchst die Finger von den dingen eines Drittanbieters.
Gruß
Uli
 
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...Jeder, der sich so ein Modul einbaut ist sich deren möglichen Gefahren wohl nicht ganz bewusst.
Ich hab mich auch gefragt, warum ich die ganze Zeit auf dem Knopf bleiben muss, bis das Dach geschlossen oder geöffnet ist, egal ob mit Schlüssel oder im Auto sitzend.
Es hat schon seinen Sinn und sollte nicht mit (z.T. fehlerhafter) Elektronik überlistet werden, sonst kann es schmerzhafte Folgen haben.
...

Nun ja, es wäre für BMW eigentlich gar kein Problem, die Bedienung des Daches komfortabler zu gestalten, auch hinsichtlich der Tippfunktion. Es wäre auch kein Problem, eine "Not-Stopp"-Funktion vorzusehen, welche das Schließen bei einem erhöhten Widerstand unterbricht - vergleichbar mit der Stopp-Funktion der Fensterscheiben.

Du hast aber freilich insofern recht, dass BMW - und m. W. auch alle anderen Hersteller - das genau deshalb nicht macht, weil daraus in manchen Ländern ein erhebliches Haftungsrisiko resultieren würde. Man denke insbesondere an die USA, wo - etwas überspitzt gesagt - schon außerordentlich dumme Fehlbedienungen zu erfolgreichen Schadensersatzklagen gegen den Hersteller geführt haben. :s

Was die durch Verdeckmodule implizierten Risiken betrifft: die Module für die meisten Cabrios/Roadster funktionieren ja hervorragend. Leider scheint die Elektronik des E89 überdurchschnittlich kompliziert zu sein, weshalb die Hersteller es bisher wohl nicht schaffen, ihre Module zu 100% korrekt in die Bordelektronik des E89 zu integrieren. :#

Der hier beschriebene Fall spricht übrigens tatsächlich dafür, dass der Einbau eines Verdeckmoduls beim E89 zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führt. :# Denn offensichtlich kann das Modul - dieses vorliegend als Ursache der vom Threadersteller beschriebenen Fehlfunktionen unterstellt - im schlimmsten Fall Einfluss auf die gesamte Bordelektronik nehmen, womit das Modul zu einem Verlust der Fahrzeugkontrolle führen und damit wohl tatsächlich eine "Gefährdung der Verkehrsteilnehmer" i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO verursachen kann.

Das schreibe ich wohlgemerkt nicht als Statement gegen den E89, sondern weil dieser Umstand für E89-Fahrer womöglich nicht ganz unwesentlich sein mag.

Grüße
Jan
 
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Zitat von Jan:

"Ja, konsequente eine womöglich überhöhte Rechnung gestellt. Die allerdings sehr wohl angreifbar sein dürfte."

Genau das ist doch hier der Punkt.

Ich habe nun schon mehrfach nach dem Werkstattauftrag gefragt, da kam aber keine Antwort.

Lieber SharkPower ... was ist denn daran so schwer den Werkstattauftrag kurz abzufotografieren und hier online zu stellen? Ein paar Passagen kannste mit MS-Paint schnell unkenntnlich machen.

Meine nächste Frage wäre dann nach der Rechnung gewesen. nicht der Betrag ist dabei wichtig, sondern was Dir mit welcher Formulierung in Rechnung gestellt wurde. Auch hier abfotografieren und rein damit ins Internet.

Natürlich kann alles rausgestrichen werden, was nicht zur Sache beiträgt.

... dann ergibt sich hier auch eine ganz andere Diskussion und dann lässt sich auch feststellen, ob die Rechnung angreifbar ist - aber eben nur wenn Auftrag UND Rechnung auch eingesehen werden können!


Ich selber hatte schonmal einen Fall, dass ich etwas beauftragt habe, jedoch eine Rechnung über weitere Arbeiten erhalten habe, die mit mir nicht abgesprochen waren.

Das ging dann recht fix und zwar bin ich zum Werkstattleiter mit Auftrag+Rechnung und wir haben über die Sache gesprochen.

Heraus kam eine weit, weit günstigere Rechnung, die für mich in Ordnung war.

... übrigens war ich in der Lage das komplett ohne das Internet zu regeln, denn es ist doch absolut logisch, dass niemand im Internet den kompletten Sachverhalt überblicken kann ohne Einblick in die Sache zu bekommen.
 
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Zitat von Zdriver
Da dieses Produkt nicht gemäß StVO zugelassen ist und keine gültige Betriebserlaubnis vorliegt, war der Einbau und die Benutzung im Straßenverkehr rechtswidrig.

Zdriver hat recht !
Die Betriebserlaubnis erlischt, weil man mit diesem Modul auch während des Fahrens (bis 50km/h) das Verdeck öffnen kann, und dabei die Rückleuchten verdeckt werden !
 
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Zdriver hat recht !
Die Betriebserlaubnis erlischt, weil man mit diesem Modul auch während des Fahrens (bis 50km/h) das Verdeck öffnen kann, und dabei die Rückleuchten verdeckt werden !

Nachweis? :w

Nein, so einfach ist es nicht, aus diversen Gründen. Diese Begründung geisterte vor einigen Monaten mal durch das Forum und wurde auch von seiten der BMW-Freundlichen mitunter als Erklärung dafür genannt, warum BMW diese Funktion nicht ab Werk vorgesehen hat. ;)
 
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Zdriver hat recht !
Die Betriebserlaubnis erlischt, weil man mit diesem Modul auch während des Fahrens (bis 50km/h) das Verdeck öffnen kann, und dabei die Rückleuchten verdeckt werden !

Hmmmm...wenn ich mich nicht täusche, geht das aber doch auch Werksmäßig bis 10 km/h. Gelten denn 10 km/h noch als "stehen"¿ Oder ist das eine Fehlinformation mit den 10 km/h (sorry habs noch nicht getestet ;)
 
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Hmmmm...wenn ich mich nicht täusche, geht das aber doch auch Werksmäßig bis 10 km/h. Gelten denn 10 km/h noch als "stehen"¿ Oder ist das eine Fehlinformation mit den 10 km/h (sorry habs noch nicht getestet ;)

Es geht sogar noch bei etwas bei schnellerer Fahrt, wenn der Vorgang bei ca. 10 km/h initiiert wird und man dann zunehmend und relativ gleichmäßig die Geschwindigkeit erhöht. :w
 
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Die Betriebserlaubnis des Wagens würde sicherlich nicht erlöschen, du könntest das Modul ja eingebaut haben um ausschliesslich auf Privatareal das Verdeck während der Fahrt zu öffnen. Was die überhöhte Rechnung angeht, könnte man mal einen Gutachter fragen wie viel Zeit die Suche nach so einem Fehler benötigen darf. BMW selbst wird auch nicht so viel schlechtes darüber sagen können, du hast denen immerhin ein Auto abgekauft und das obwohl die nicht einmal ein Verdeck anbieten das man während der fahrt öffnen und schliessen kann. Deine Antwort sollte nicht sein " Ich werde in Zukunft nichts mehr von Drittanbietern einbauen", sondern: "das nächste mal kaufe ich ein Auto bei der Konkurrenz denn die brauchen nicht 1600 EUR um einen kleinen Fehler zu finden"!
 
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Nachweis? :w

Nein, so einfach ist es nicht, aus diversen Gründen. Diese Begründung geisterte vor einigen Monaten mal durch das Forum und wurde auch von seiten der BMW-Freundlichen mitunter als Erklärung dafür genannt, warum BMW diese Funktion nicht ab Werk vorgesehen hat. ;)

Nachweis hab ich keinen, @Brummm - aber ich denk einfach mal: Wenn die Rückleuchten/Bremslichter während des Fahrens verdeckt sind, dann ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrstüchtig/sicher.... meine Meinung
 
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Nachweis hab ich keinen, @Brummm - aber ich denk einfach mal: Wenn die Rückleuchten/Bremslichter während des Fahrens verdeckt sind, dann ist das Fahrzeug nicht mehr Verkehrstüchtig/sicher.... meine Meinung

Und diese Vermutung veranlasst dich, deine höchstpersönliche Meinung als unumstößliche Behauptung zu formulieren und damit bei gutgläubigen Mitlesern den Eindruck zu erwecken, du wüsstest genau und zielsicher Bescheid, obwohl das tatsächlich nicht der Fall ist? :s

Nimm' das bitte nur als kleine Anmerkung zur allgemeinen Diskussionskultur im Forum. :w

Inhaltlich nur kurz noch zu deiner Vermutung, weil es (dich?) vermutlich nicht so wirklich interessieren wird:

a) Auch BMW ermöglicht die Betätigung des Daches bei langsamer Fahrt. Bereits dieser Umstand spricht erheblich gegen deine Vermutung.
b) Nicht jedes Verdeckmodul beinhaltet die "bis 50 km/h"-Funktion. Nehmen wir gleichwohl für nachstehende Überlegungen ein Modul, das diese Funktion beinhaltet. Nehmen wir weiter an, beim Versenken/Schließen des Daches werden tatsächlich die Rückleuchten verdeckt - ich weiß das nicht.
c) Ob und wann die Betriebserlaubnis eines KFZ erlischt, ist gesetzlich geregelt. Vorliegend betrachten wir § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, der wohl mit dem Erlöschungstatbestand der Vornahme von "... Änderungen, durch die ... eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ..." die maßgebliche Regelung sein dürfte (?)
d) Wann ist nun eine Gefährung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten?
Nehmen wir zunächst ein einfaches Beispiel: Sicherlich ist das zu bejahen beim Einbau einer nicht mit einer ABE versehenen Bremse. Denn die ist im Zweifel nicht betriebssicher und kann versagen, womit eine Gefährdung im Bereich des Wahrscheinlichen liegen wird.
Weiter könnte man sich - womöglich - vorstellen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist, wenn das Verdeckmodul mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die Fahrzeugelektronik lahmlegen könnte - wie vorliegend wohl passiert.

Ist aber nun eine Gefährdung auch deshalb zu erwarten, weil man mit dem Modul das Dach bei langsamer Fahrt betätigen könnte? Vielleicht eher nicht, weil man diese Funktion ja nicht nutzen muss? Und dass die Funktion von selbst in Gang gesetzt wird, dürfte wohl eher außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegen.
Denken wir noch einen Schritt weiter und unterstellen, die Funktion wird genutzt: Ist dann eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu erwarten, weil bei langsamer Fahrt für wenige Sekunden die Rückleuchten nicht sichtbar sind? Womöglich. Aber ist es sicher?

All' das sind nur Gedanken, die letztlich ergebnisoffen sind. Aber es sind Dinge, über die du nachdenken musst, wenn du solche Behauptungen haltbar formulieren möchtest.

Grüße
Jan
 
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Jetzt hab ich mir mal die Arbeit gemacht und auch was gefunden (obwohl wir jetzt hier am Thema vorbeischrammen).
Im 2. Absatz steht was von der Problematik des Z4 wegen Verdecken des Kennzeichens >>HIER KLICKEN <<
Verdecken des Kennzeichens (nicht der Rückleuchten) verstößt gegen die StVo....
 
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Was die überhöhte Rechnung angeht, könnte man mal einen Gutachter fragen wie viel Zeit die Suche nach so einem Fehler benötigen darf.
Da es für alles bei BMW Standard-Vorgehensweisen gibt, wird das wohl auch so abgearbeitet worden sein, denn man geht ja auch erstmal von einem technisch unverändertem Fahrzeug aus.

Schweirig wird's, wenn das Diagnosesystem sie Steuergeräte nicht abfragen kann - und das wird in diesem Fall auch passiert sein.

Wenn der Bus nicht funktioniert, dann wird angefangen einzelne Abschnitte des Bus-Systems abzukoppeln und zu prüfen. Das kann mitunter sehr aufwendig sein.

Und es wird nicht einfacher, wenn man alle Steuergeräte mal vom Bus getrennt hatte, den Fehler aber dennoch nicht findet, weil man ja gar nicht weiß, dass noch ein weiteres Teil am Bus lauscht und mitfunkt.

Es ist auch falsch zu glauben, dass ein einziger Mitarbeiter an diesem Auto versuchte den Fehler zu finden. Eher sind das immer mal weitere Kollegen, die um Ideen und Rat gefragt wurden. Und schon summieren sich die Arbeitsstunden der anderen Mitarbeiter. 4 Leute à 3 Stunden - herzlichen Glückwunsch ... das sind dann 12 Stunden Arbeit und zack, stehen da die 1.600 Euro auf der Rechnung.

Gut nur, dass der Fehler auch gefunden wurde, damit war die Sucherei nicht vergebens. Eine Erfolgsgarantie bei der Fehlersuche gibt es bis heute nicht.

Deine Antwort sollte nicht sein " Ich werde in Zukunft nichts mehr von Drittanbietern einbauen", sondern: "das nächste mal kaufe ich ein Auto bei der Konkurrenz denn die brauchen nicht 1600 EUR um einen kleinen Fehler zu finden"!

Na, da täuschst Du Dich aber ganz gewaltig. Allein schon darin, dass es sich dabei um einen "kleinen" Fehler handelt. Wie "groß" oder "klein" der Fehler ist, weißt Du erst wenn Du den Fehler gefunden hast.

Versucht bitte Euch mal in die Lage der Werkstatt zu versetzen - immerhin ist so ein E89 noch keine Bastelwasteltuning-Karre in der man alle möglichen Veränderungen erwartet - und schon gar nicht, wenn dieses eine Modul die einzige Veränderung ist.
 
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Jetzt hab ich mir mal die Arbeit gemacht und auch was gefunden (obwohl wir jetzt hier am Thema vorbeischrammen).
Im 2. Absatz steht was von der Problematik des Z4 wegen Verdecken des Kennzeichens >>HIER KLICKEN <<
Verdecken des Kennzeichens (nicht der Rückleuchten) verstößt gegen die StVo....

Na also, das bringt doch schon weiter. :t

Ich habe zwar die von dir zitierte Passage nicht auf Anhieb gefunden, aber unterstellt man, es wird tatsächlich das Kennzeichen verdeckt und das ist ein StVO-Verstoß, dann führt das ganz sicher nicht zu einer Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und damit auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO. :)

Damit hast du dich selbst widerlegt. Was nicht böse gemeint ist, sondern völlig ok ist, weil es die Diskussion vorangebracht hat. :t

Grüße
Jan
 
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Die Betriebserlaubnis des Wagens würde sicherlich nicht erlöschen, du könntest das Modul ja eingebaut haben um ausschliesslich auf Privatareal das Verdeck während der Fahrt zu öffnen.

Hallo,
nei das ist so definitiv nicht korrekt, denn sonst könnte man ja auch eine Lachgaseinspritzung einbauen mit dem Hinwaeis das die nur auf dem Privatgelände genutzt wird.
Alles was eingebaut muss der Stvo bzw zur Betriebserlaubnis passen wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch wenn es dort nicht genutzt wird.
Gruß
Uli
 
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Da es für alles bei BMW Standard-Vorgehensweisen gibt, wird das wohl auch so abgearbeitet worden sein, denn man geht ja auch erstmal von einem technisch unverändertem Fahrzeug aus.

Schweirig wird's, wenn das Diagnosesystem sie Steuergeräte nicht abfragen kann - und das wird in diesem Fall auch passiert sein.

Wenn der Bus nicht funktioniert, dann wird angefangen einzelne Abschnitte des Bus-Systems abzukoppeln und zu prüfen. Das kann mitunter sehr aufwendig sein.

Und es wird nicht einfacher, wenn man alle Steuergeräte mal vom Bus getrennt hatte, den Fehler aber dennoch nicht findet, weil man ja gar nicht weiß, dass noch ein weiteres Teil am Bus lauscht und mitfunkt.

Es ist auch falsch zu glauben, dass ein einziger Mitarbeiter an diesem Auto versuchte den Fehler zu finden. Eher sind das immer mal weitere Kollegen, die um Ideen und Rat gefragt wurden. Und schon summieren sich die Arbeitsstunden der anderen Mitarbeiter. 4 Leute à 3 Stunden - herzlichen Glückwunsch ... das sind dann 12 Stunden Arbeit und zack, stehen da die 1.600 Euro auf der Rechnung.

Gut nur, dass der Fehler auch gefunden wurde, damit war die Sucherei nicht vergebens. Eine Erfolgsgarantie bei der Fehlersuche gibt es bis heute nicht.



Na, da täuschst Du Dich aber ganz gewaltig. Allein schon darin, dass es sich dabei um einen "kleinen" Fehler handelt. Wie "groß" oder "klein" der Fehler ist, weißt Du erst wenn Du den Fehler gefunden hast.

Versucht bitte Euch mal in die Lage der Werkstatt zu versetzen - immerhin ist so ein E89 noch keine Bastelwasteltuning-Karre in der man alle möglichen Veränderungen erwartet - und schon gar nicht, wenn dieses eine Modul die einzige Veränderung ist.

Weisst du, ich wollte dir doch nur Tipps geben wie du ums bezahlen der Rechnung rumkommst, bald ist Weihnachten und ich denke du hättest doch bestimmt auch eine andere Verwendung für die 1600 EUR. Die Idee die hätten gerade 4 Mittarbeiter mit der Reparatur an deinem Auto beauftragt finde ich auch ein wenig Abwegig. Du bist ja schliesslich Notfallmässig da aufgetaucht und ich nehme nicht an dass die alle angemeldeten Autos deswegen stehen liessen. Eher ist anzunehmen dass jemand dein Auto noch nebenbei gemacht hat während er an einem anderen Auto zB. Service oder so machte. Du musst dir das so vorstellen, das Diagnosegerät fragt wo es suchen soll und dann ist es wieder ein paar Minuten damit beschäftigt, in der Zwischenzeit macht der Mittarbeiter wieder weiter mit dem Service am anderen Wagen. Du musst mit deiner Werkstatt mal ein Machtwort reden, sonst tanzen die dir immer mehr auf der Nase herum und schon die Tatsache dass die dir eine so hohe Rechnung hinlegen, zeigt dass die damit rechnen das du das auch bezahlst. Juristisch gesehen bist du aber dazu nicht verpflichtet, weil es einfach ein übertriebener Preis ist für eine simple Fehlersuche. Dort wo das Cabriomodul eingebaut ist, hätte auch ein Kabelbruch sein können und dann hätte auch keiner so viel dafür bezahlt, oder glaubst du die BMW Garantieabteilung würde denen so viel für ein bisschen Fehlersuche überweisen? Es ist dir überlassen, du kannst das deiner Werkstatt ja gerne schenken, wie gesagt bald ist Weihnachten und die freuen sich ja auch wenn jemand besonders grosszügig ist.
 
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Hallo,
nei das ist so definitiv nicht korrekt, denn sonst könnte man ja auch eine Lachgaseinspritzung einbauen mit dem Hinwaeis das die nur auf dem Privatgelände genutzt wird.
Alles was eingebaut muss der Stvo bzw zur Betriebserlaubnis passen wenn das Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, auch wenn es dort nicht genutzt wird.
Gruß
Uli

Nun ich glaube die Lachgasanlagen die Vorgeführt sind, haben die Leistung auf 10% Mehrleistung gedrosselt und dann vorgeführt mit einem auswechseln der Düsen kommen die dann auf 50% Mehrleistung.

Das Cabriomodul ist jedoch lediglich ein Modul für deinen Komfortgewinn und wenn du mit verdecktem Kennzeichen losfahren willst kannst du das auch mit Originalzustand machen. Ich sehe ab und zu wenn es """" einen Z4 der versucht im Stau oder an einer Ampel sein Dach zu schliessen und weil er losfahren muss bleibt der Kofferdeckel dann in geöffnetem Zustand stehen. Ist mir früher auch passiert aber jetzt habe ich ja ein Cabriomodul.
 
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Die Kinematik eines Metallklappdachs reagiert empfindlich auf Belastungen, wie sie bei der Verdeckbetätigung in schnellerer Fahrt in Verbindung mit Fahrbahnunebenheiten vorkommen. Man stelle sich bildlich die 30kg Dach in halbgeöffnetem Zustand auf dem filigranen Gestänge bei Überfahren eines mittleren Schlaglochs vor. Das wird nicht gleich beim ersten Mal kaputt gehen, aber die Zahl der Reklamationen innerhalb der Gewährleistungszeit wegen Beeinträchtigung der Verdeckfunktion, Windgeräuschen und Klappern wird erheblich sein. Sicher ein besserer (aus meiner Sicht der wahre) Grund für BMW, die Verdeckbetätigung nur bei geringen Geschwindigkeiten zuzulassen, als recht fadenscheinige StVO-Argumente. Aber BMW hat an alles gedacht. Wer das Risiko scheut bestellt die Internetanbindung mit und kann sich bestens über die Wetterentwicklung informieren. Mangels Notverriegelung ist meine Sorge eher, dass ich bei einem Platzregen und Elektonikausfall mit offenem Dach auf das Servicemobil warten muss. Vielleicht doch mal ein Stück Plastikplane in den Kofferraum legen. Probleme, auf die man vorbereitet ist, treten in der Regel nicht ein.
 
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Jetzt hab ich mir mal die Arbeit gemacht und auch was gefunden (obwohl wir jetzt hier am Thema vorbeischrammen).
Im 2. Absatz steht was von der Problematik des Z4 wegen Verdecken des Kennzeichens >>HIER KLICKEN <<
Verdecken des Kennzeichens (nicht der Rückleuchten) verstößt gegen die StVo....

.... wer seiner Sinne noch mächtig ist, wird leicht feststellen können, dass beim öffnen und schließen des Daches beim Z4 E89 weder das hintere Kennzeichen noch die Rückleuchten verdeckt werden. :7madz:
 
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.... wer seiner Sinne noch mächtig ist, wird leicht feststellen können, dass beim öffnen und schließen des Daches beim Z4 E89 weder das hintere Kennzeichen noch die Rückleuchten verdeckt werden. :7madz:

... und deshalb wurde auch prompt die nächste Begründung nachgeschoben: Die dritte Bremsleuchte ist für den nachfolgenden Verkehr nicht mehr zu sehen.
 
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