Vorwurf „illegales Autorennen“ nach Überholvorgang. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys beschlagnahmt.

Vorfahrt missachtet = Mitschuld, ganz einfach. Vorfahrt gilt auch bei stark überhöhter Geschwindigkeit, Überholvorgängen etc.

Was du da behauptest ist schlicht und einfach falsch.
Es gibt zahlreiche Urteile,die dem Vorfahrtberechtigten in derartigen Situationen die 100%ige Alleinhaftung auferlegen, hier mal nur 3 Urteile dazu:

KG DAR 1992, 433 - 100% Überschreitung
OLG Stuttgart NZV 1994, 194 - 78% Überschreitung, nasse Fahrbahn mit Gefälle
OLG Hamm VRS 93, 253 - 80 % Überschreitung innerorts

Auch wenn bei Unfällen mit Vorfahrtsverletzung zunächst vom Anscheinsbeweis ausgegangen wird, so ist letzten Endes immer abzuwägen, inwieweit der Unfall hätte vermieden werden können, wenn die Geschwindigkeitsverletzung nicht vorliegen würde. Ich frage mich wirklich, was dich im vorliegenden Fall so dazu bewegt, der Toten hier auf Biegen und Brechen eine Teilschuld zuzusprechen und dies hier mit aller Vehemenz zu verteidigen.
 
@Burns
Eine S-Klasse......mit zwei Türen?
Das ist ein CL.......denn das ist das Coupe der S-Klasse.
Sieht man auf allen Bildern,das das ein C216 ist.....vergleich einfach selbst mit den Bildern auf Wikipedia.....denn mir mußt du nicht glauben.
Bilder sagen die Wahrheit bezüglich des Fahrzeugtyps.


Letztes Bild,sieht man deutlich das es ein Coupe ist......mit zwei Türen......

@Faaabian
Danke.....ignoriert. :whistle:

@DennisTheW
Nein,das entspricht einem Aufprall von 50km/h......woher die extra kinetische Energie für 20km/h mehr kommen soll wirst du mir aber sicherlich mathematisch herbeiführen können.....
Und nein,DAS wurde sicher von keinem Feuerwehrler verbogen.....das war der menschliche Körper im Adrenalinrausch......dabei werden unheimliche Kräfte freigesetzt,dazu gibt es genug wissenschaftliche Abhandlungen.....und teilweise sogar Zeitungsberichte über Geschehenes.


Greetz

Cap
 
Was du da behauptest ist schlicht und einfach falsch.
Es gibt zahlreiche Urteile,die dem Vorfahrtberechtigten in derartigen Situationen die 100%ige Alleinhaftung auferlegen, hier mal nur 3 Urteile dazu:
Danke für den Hinweis. Hab es in meinem Beitrag mal editiert um es juristisch etwas passender zu formulieren.
Schauen wir mal, was dabei herauskommt. In der Regel sind unsere Gerichte ja recht gut im Abwägen (nicht ironisch gemeint). Ich vermute derzeit, dass man nicht um eine Teilschuld herumkommen wird.
Ich frage mich wirklich, was dich im vorliegenden Fall so dazu bewegt, der Toten hier auf Biegen und Brechen eine Teilschuld zuzusprechen und dies hier mit aller Vehemenz zu verteidigen.
Ist das nicht eine Frage, die wir uns gegenseitig stellen können? Ich will mich eigentlich "nur" dagegen wehren, den Fahrern der "dicken Autos", die vermutlich etwas oder deutlich zu schnell unterwegs waren, eine Komplettschuld aufzuladen ohne zu beachten, wie der Kleinwagen sich verhalten hat. Es gibt für mich ein paar Aspekte, die dafürsprechen, dass auch der Kleinwagen etwas nicht richtig gemacht hat und ich würde mir wünschen, dass wir das erstmal offen halten, in welchem Verhältnis die Schuld verteilt wird. Deswegen rede ich gegen die alleinige Verurteilung der Mercedesfahrer und versuche herauszustellen, dass auch der Kleinwagenfahrer was falsch gemacht haben wird/kann.

Nicht, dass wir uns da falsch verstehen: Es geht mir nicht darum, den Kleinwagen zu verunglimpfen oder gar zu sagen "gut, dass sie tot sind". Der Unfall ist schrecklich und am besten wäre er nie passiert. Aber wir sind alle Menschen, die Fehler machen und so könnte auch der dumme Fehler des Kleinwagens (nicht auf die Vorfahrt geachtet und dem Mercedes evtl. direkt vor die Motorhaube gezogen) den Unfall verursacht haben. Selbst dann wäre noch interessant, wie eine evtl. vorhandene überhöhte Geschwindigkeit die Folgen verschlimmert haben. Aber zu sagen: "Die sind schrecklicher Weise gestorben, der andere ist schuld" ist für mich auch keine gute Alternative.

Noch ein Punkt: Wir diskutieren das hier ja mit einigem Abstand. Wäre hier ein Angehöriger der Opfer würde ich darüber nicht spekulieren.

Konnte ich deine Frage ungefähr klären?
 
Sieh dir das Lenkrad des Focus an und überlege dir,was einen menschlichen Körper dazu befähigt solch ein Lenkrad dermaßen zu verdrehen......vielleicht kannst du dir dann ansatzweise vorstellen,was da für Kräfte gewirkt haben,als die Fahrerin in den Mitteltunnel gequetscht wurde.....
Danke für den Hinweis und auch die neu verlinkten Fotos, die deutlich schärfer sind. Hab mir das ganze noch mal auf dem großen Monitor angeschaut und nicht auf dem Handy. Da sehen beide Wagen deutlich zerstörter aus, als ich am Handy den Eindruck hatte.
Das Lenkrad würde ich aber eher als von dem Aufprall verbogen ansehen. Ein Teil der Türverkleidung ragt ja auch so weit rein.
Nein,das entspricht einem Aufprall von 50km/h......woher die extra kinetische Energie für 20km/h mehr kommen soll wirst du mir aber sicherlich mathematisch herbeiführen können.....
Klar, aber lass es mich lieber mit Physik beschreiben: In erster Näherung ist das ein elastischer Stoß mit zwei unterschiedlich großen Massen, weil die beiden Autos nach dem Unfall von einander getrennt geblieben sind. Der Mercedes hat sicherlich noch einige Energie durch seine Knautschzone abgebaut, aber beim Kleinwagen war da nicht viel Knautschzone an der Seite. Grundidee und Formeln gibt es zum Beispiel hier: https://www.leifiphysik.de/mechanik...oesse/grundwissen/zentraler-elastischer-stoss

Konkret für den hier genannten Fall gerechnet ergibt sich dann folgendes, wenn der Mercedes vorher 50km/h fuhr und der Kleinwagen 0km/h (in Straßen-Längsrichtung):
Autounfall-elastischer Stoß.png
Der Mercedes verlässt den Unfall mit 14km/h, der Kleinwagen hingegen mit 64km/h. Wären beide gleichschwer gewesen, hätte der Kleinwagen hingegen die 50km/h vollständig übernommen und der Mercedes hätte gestanden, wie diese Metallkugeln am Band. Der Kleinwagen wurde also in der gleichen Zeit auf 14km/h mehr beschleunigt. Den Effekt hatte ich also leicht überschätzt, aber er ist immer noch deutlich.

Jetzt können wir und noch die Unfallenergie anschauen, die der Kleinwagen aufnehmen musste. Ekin (0,5*m*v²) des Kleinwagens bei einer Endgeschwindigkeit von 50km/h = 1,6MJ. Bei 64km/h sind es hingegen 2,7MJ, also grob die doppelte Energie, die er aufnehmen musste, dadurch, dass er deutlich weniger wog. So ungern ich das auch zugebe, aber das ist auch ein Grund, warum SUVs und Elektrofahrzeuge gefährlicher sind im Straßenverkehr als Kleinwagen - die Masse machts.
 
laut Augenzeugen etwa beide mit 150;km/h gefahren
Stell mal fünf Kumpels an die Strasse, fahr mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorbei uns lass sie schätzen. Ich behaupte, Du wirst Dich wundern. Und im Gegensatz zu den Augenzeugen wissen sie vorher, dass sie schätzen sollen. Die Augenzeugen schätzen oft aus der Erinnerung. Ich habe schon wildeste Geschichten von Augenzeugen gehört, die nachweislich nichts mit der Realität zu tun hatten.
 
Ist das nicht eine Frage, die wir uns gegenseitig stellen können? Ich will mich eigentlich "nur" dagegen wehren, den Fahrern der "dicken Autos", die vermutlich etwas oder deutlich zu schnell unterwegs waren, eine Komplettschuld aufzuladen ohne zu beachten, wie der Kleinwagen sich verhalten hat.
Nein, denn das hab ich nie getan und ich würde mich auch hüten irgendjemanden vorzuverurteilen wenn ich die Fakten nicht wirklich kenne. Wo soll ich das denn getan haben? Ich habe bereits in meinem ersten Posting zu dem Unfall geschrieben, dass man solch einen Unfall bzw. Unfallhergang, anhand von Bildern etc. überhaupt nicht beurteilen, sondern nur spekulieren kann und darauf verwiesen, dass dies ein Gutachter tun wird. Du hingegen hast dich von Beginn an festgelegt und die Tote vorverurteilt und ihr mindestens eine Teilschuld zugesprochen, wenn nicht sogar mehr. Gerade in Anbetracht der Tatsache, dass hier offensichtlich laut allen Aussagen und zumindest bis jetzt bekannten Fakten ein Rennen mit erheblich erhöhter Geschwindigkeit stattfand, sollte jegliche Unschuldsvermutung erstmal in die andere Richtung gehen. Dass dies bei dir nicht so ist wundert mich nach wie vor und ist für mich nicht nachvollziehbar.

... den Fahrern der "dicken Autos", die vermutlich etwas oder deutlich zu schnell unterwegs waren, eine Komplettschuld aufzuladen ohne zu beachten, wie der Kleinwagen sich verhalten hat. Es gibt für mich ein paar Aspekte, die dafürsprechen, dass auch der Kleinwagen etwas nicht richtig gemacht hat und ich würde mir wünschen, dass wir das erstmal offen halten, in welchem Verhältnis die Schuld verteilt wird. Deswegen rede ich gegen die alleinige Verurteilung der Mercedesfahrer und versuche herauszustellen, dass auch der Kleinwagenfahrer was falsch gemacht haben wird/kann.
Wenn sich die Aussagen der Augenzeugen (sofern diese in der Tat so gemacht wurden wie hier im Thread gepostet) bestätigen sollten, kann von "etwas zu schnell" überhaupt nicht die Rede sein. Wir werden sehen...
Welche Aspekte du meinst weiss ich nicht. Du hast dich auf die Vorfahrtsregel bezogen, ich habe dir mehrere Nachweise gebracht, dass dies bei deutlichen Geschwindigkeitsverstößen oder Rennen keinen Einfluss mehr auf die Schuldfrage haben muss.
Du hast geschrieben die Strasse wäre kerzengerade und gut seinsehbar, jemand hier im Thread der die Örtlichkeiten kennt hat geschrieben, dass davon überhaupt keine Rede sein kann, sondern es dort trotz gerader Strecke extrem unübersichtlich ist wenn man von der Tanke kommt.

... und so könnte auch der dumme Fehler des Kleinwagens (nicht auf die Vorfahrt geachtet und dem Mercedes evtl. direkt vor die Motorhaube gezogen) den Unfall verursacht haben. Selbst dann wäre noch interessant, wie eine evtl. vorhandene überhöhte Geschwindigkeit die Folgen verschlimmert haben. Aber zu sagen: "Die sind schrecklicher Weise gestorben, der andere ist schuld" ist für mich auch keine gute Alternative.
Woher weißt du, dass die Tote einen dummen Fehler gemacht hat? Vielleicht hatte sie überhaupt keine Chance, das weiss doch noch gar keiner. Ich kenne alleine bei mir in der Stadt ein Dutzend Stellen wo ich so vorsichtig rausfahren kann wie ich will, aber 0 Chance hab einen Unfall zu vermeiden wenn jemand mit 80 statt 50 über die Vorfahrtsstrasse kommt, weil ich ich ihn dann einfach vorher nicht sehen kann. Sollte ein Gutachter die Aussagen der Augenzeugen in Bezug auf die Geschwindigkeit bestätigen, würde das bedeuten, dass ein Fahrzeug in 5 Sekunden die du vielleicht brauchst um nach links zu schauen und dann von der Tanke auf die Strasse zu fahren 200 Meter zurücklegt! Anders gesagt, noch 200 Meter entfernt war als du geschaut hast. Da siehst du in der Nacht ganz entfernt gerade mal 2 kleine weiße Punkte zwischen vielen anderen und wenn die noch so weit entfernt sind siehst du auch nicht wie schnell die auf dich zukommen. Vielleicht waren da auch andere Fahrzeuge noch dazwischen die noch überholt wurde und man konnte den Mercedes vorher gar nicht sehen? Das weiss doch alles noch keiner...
Wir können hier wie erwähnt alle nur spekulieren, aber ich finde man sollte mehr als vorsichtig sein, gerade wenn es um Tote und deren Vorverurteilungen in Bezug auf die Schuldfrage geht.

Noch ein Punkt: Wir diskutieren das hier ja mit einigem Abstand. Wäre hier ein Angehöriger der Opfer würde ich darüber nicht spekulieren.
Ich weiß nicht ob jemand aus der Familie der Toten hier im Forum registriert ist. Ich hoffe nicht, täte mir leid wenn er/sie das hier lesen müßte...

Konnte ich deine Frage ungefähr klären?
Nein, leider nicht. Ich sehe nach wie vor bei dir den starken Drang jemand unbeteiligtem, der allen bisher bekannten Fakten nach durch ein Rennen zweier anderer PKW getötet wurde, hier mindestens eine Teilschuld zusprechen zu wollen, was ich nicht nachvollziehen kann. Ich muss aber auch nicht alles verstehen... Ich danke dir aber trotzdem für den Versuch.
 
Das ist ein CL.......denn das ist das Coupe der S-Klasse.
Hast ja recht, ich hatte nur den sich versprechenden Polizisten zitiert der "E-Klasse ääähhh S-Klasse" murmelte.
Deswegen schrieb ich auch meinen Post: Laut Polizeiangabe war es eine S-Klasse


Außerdem ist in dem von mir verlinkten YouTube Video der verunfallte Mercedes kaum zu sehen.
Daher habe ich nicht weiter darauf geachtet.
Man sieht hauptsächlich nur das andere Fahrzeug zwischen den Bäumen und nach der Aussage des Polizisten werden Bilder von einem früheren Unfall gezeigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stell mal fünf Kumpels an die Strasse, fahr mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten vorbei uns lass sie schätzen. Ich behaupte, Du wirst Dich wundern. Und im Gegensatz zu den Augenzeugen wissen sie vorher, dass sie schätzen sollen. Die Augenzeugen schätzen oft aus der Erinnerung. Ich habe schon wildeste Geschichten von Augenzeugen gehört, die nachweislich nichts mit der Realität zu tun hatten.
starkes Beschleunigen oder allgemein laute Karre machen da ihr übriges
 
In stern TV am Sonntag (30.3) dann wieder ganz grosse Kino. "Faszination Geschwindigkeit: Unterwegs in der Tuning-Szene". Einen passenden "Helden" welcher sich sicher vorführen lässt haben die Qualitätsjournalisten gefunden was dessen Insta vermuten lässt :O_oo:
 
Nochmal abschließend zu dem VU in Barsinghausen,bei dem zwei Kleinkinder tödlich verletzt wurden:


Bringt die Kinder nicht zurück,aber für die Eltern ist ein Abschluß gefunden auf das sie es irgendwie verarbeiten können.
Drei Jahre haben sie diesen Tag aktiv durchleben müssen um ein bischen Gerechtigkeit zu bekommen......


Greetz

Cap
 
Auch eine deutliche Abstufung der Strafe, die meiner Meinung nach zur Verantwortung passt. Ein "gutes" Urteil. Auch wenn es besser wäre, man hätte es nie fällen müssen. Wie die Fehlentscheidung von ein paar Sekunden mehrere fremde und das eigene Leben ruinieren können.
 
@DennisTheW
Abstufung? &:
Die Fahrerin ist von 6 Jahren auf lebenslänglich "aufgestiegen", der Fahrer bleibt bei seinen vier Jahren da die Staatsanwaltschaft keine Revision eingelegt hatte....


Hier einmal zusammengefasst,also der gesamte Vorgang vn Unfall bis jetzt.


Greetz

Cap
 
Happig, die Strafe für die Frau, irgendwie finde ich das im Vergleich zu wirklichen Mördern nicht gerechtfertigt, aber zum Glück bin ich weder Anwalt noch Richter.
 
Ja, früher haben viele gesagt, dass auch der Fahrer hart verurteilt werden sollte. Nun ist klar, dass er weniger Schuld hat, weil er "nur' überholt wurde. Letztlich hätte sie abbremsen müssen. Als Überholtwerdender soll man ja nicht bremsen (allerdings auch kein Gas geben).

Also Abstufung: Sie hauptverantwortlich, er leicht schuldig.

irgendwie finde ich das im Vergleich zu wirklichen Mördern nicht gerechtfertigt,
Ja, da bin ich bei dir. Vor allem, weil der "normale" Mörder den Mord ja in der Regel lange geplant hat und wirklich will, dass der andere stirbt.
Die Polin aus dem Urteil oben hingegen hat ja "nur" 30 eine sehr große Dummheit begangen. Niemand wird sagen, dass sie töten wollte.
Andererseits hat sie es aber in Kauf genommen. Ind wenn man sich ihre Vorgeschichte anschaut, dann hatte sie mehrere Male vorher nur Glück in ähnlichen Situationen.

Lebenlänglich halte ich auch für etwas viel, aber immerhin sind wir nicht in Amerika, wo sie wirklich nie wieder rauskommen würde,
 
@DennisTheW
Im n-tv Bericht steht drin,warum er "nur" 4 Jahre kriegt......mit Abstufung hat das nix zu tun.....wäre die Staatsanwaltschaft gegen sein Urteil in Revision gegangen,hätte der auch DEUTLICH mehr kassiertt!
Da das aber nicht gemacht wurde von der Staatsanwaltschaft,MUß es bei den vier Jahren bleiben,der Grund wurde auch bei n-tv genannt.

Mit "der is weniger schuldig" hat das nix zu tun......

@H-P
Lebenslänglich ist in D ja "nur" 15 Jahre.....und bei guter Führung wird das evtl. weniger.....
Auf der anderen Seite wird hier immer geschimpft nach nem Dashcamkanalvideo die Strafen müßten härter ausfallen.....ihr müßt euch halt auch mal entscheiden..... :whistle:


Greetz

Cap
 
@DennisTheW
Im n-tv Bericht steht drin,warum er "nur" 4 Jahre kriegt......mit Abstufung hat das nix zu tun.....wäre die Staatsanwaltschaft gegen sein Urteil in Revision gegangen,hätte der auch DEUTLICH mehr kassiertt!
Da das aber nicht gemacht wurde von der Staatsanwaltschaft,MUß es bei den vier Jahren bleiben,der Grund wurde auch bei n-tv genannt.

Mit "der is weniger schuldig" hat das nix zu tun......

@H-P
Lebenslänglich ist in D ja "nur" 15 Jahre.....und bei guter Führung wird das evtl. weniger.....
Auf der anderen Seite wird hier immer geschimpft nach nem Dashcamkanalvideo die Strafen müßten härter ausfallen.....ihr müßt euch halt auch mal entscheiden..... :whistle:


Greetz

Cap

Ein bisschen hat das schon mit Abstufung und "weniger schuldig" zu tun, denn a) hätte die StA ja durchaus auch gegen ihn in Revision gehen können, hat es aber nur bei der Frau, vmtl aus Gründen... und b) war seine Strafe im ersten Urteil ja auch schon niedriger, wenn auch nicht um so viel.
Was den Rest angeht... man muss ein bisschen zwischen dem umgangssprachlichen und dem juristischen Mordbegriff unterscheiden. Mord hat vor Gericht relativ wenig damit zu tun, ob man das lange plant oder jemanden unbedingt tot sehen will, es gibt eine halbwegs klare Aufzählung von Merkmalen, die aus Totschlag Mord machen - und hier sah das Gericht (man zu recht) gleich drei davon erfüllt.
 
warum er "nur" 4 Jahre kriegt......mit Abstufung hat das nix zu tun.....wäre die Staatsanwaltschaft gegen sein Urteil in Revision gegangen,hätte der auch DEUTLICH mehr kassiertt!
[...] Mit "der is weniger schuldig" hat das nix zu tun......
Das musst du mir genauer erklären. Der eine kriegt 4 Jahre, der andere Lebenslänglich, aber der Unterschied soll nichts mit der Schuldzuschreibung zu tun haben? Wie erklärt er sich dann? Münzwurf?

Dass der Staatsanwalt nicht in Revision gegangen ist, zeigt hingegen, dass auch er damit einverstanden war.
 
Was den Rest angeht... man muss ein bisschen zwischen dem umgangssprachlichen und dem juristischen Mordbegriff unterscheiden. Mord hat vor Gericht relativ wenig damit zu tun, ob man das lange plant oder jemanden unbedingt tot sehen will, es gibt eine halbwegs klare Aufzählung von Merkmalen, die aus Totschlag Mord machen - und hier sah das Gericht (man zu recht) gleich drei davon erfüllt.
Stimmt, aber ich bin ja kein Jurist und muss mich nicht an bestehende Gesetze halten, sondern kann mich in meinem "Urteil" voll und ganz meinem moralischen Empfinden hingeben. Oder noch besser: Gesetzesänderungen wünschen. Ich fände es prinzipiell nicht verkehrt, wenn man bei der Strafzuweisung oder beim "Mord" wirklich auch berücksichtigen müsste, wie geplant das ist.
Aber du hast schon Recht, das ist unjuristische Plauderei :) .
 
Ob eine Diskussion hier sinnvoll ist oder nicht, lasse ich mal dahingestellt. Ein paar mehr Fakten und Hintergründe, auch zu den Mordmerkmalen finden sich in der offiziellen Pressemeldung:
Das Urteil ist noch nicht veröffentlich, dann aber auch einsehbar.
 
Wie kommst du denn darauf?

So komm ich darauf,aber nicht aus dieser Quelle,da ich das vor laaaaaaanger Zeit mitbekommen hatte:


Der letzte Satz wurde nie irgendwo erwähnt und da ich nie Juristerei auch nur ansatzweise studiert habe,war mir nunmal nicht ALLES und vollumfänglich bekannt.

@DennisTheW
Meiner unwichtigen Meinung nach hätte der Fahrer durchaus mindestens dasselbe mitbekommen dürfen,denn er da so lange "mithält" lädt hier dieselbe Schuld auf sich.....aber gibt schon einen Grund warum ich mich nicht mit Jura beschäftige....

Die Kinder werden deshalb nicht wieder auferstehen und die Familie wird das auch nach der Verhandlung bis zum Ende ihrer Tage mit sich herumtragen......und das ist etwas,dem kein Gericht und keine Strafe dieser Welt gerecht kann....


Greetz

Cap
 
Zuletzt bearbeitet:
Happig, die Strafe für die Frau, irgendwie finde ich das im Vergleich zu wirklichen Mördern nicht gerechtfertigt, aber zum Glück bin ich weder Anwalt noch Richter.
Vielleicht muss man es nicht immer vom Anfang sehen, sondern vom Ende her: 2 Menschen sind gestorben, hatten keine Chance, weil jemand sein Ego nicht im Griff hatte und sein Auto als potenzielle Waffe eingesetzt hat (und das ist es, wenn man auf einer Landstraße vor einer Kurve auf der Gegenfahrbahn mit 180 bei erlaubten 70 fährt).
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann man so sehen, wenn man aber nur nach den schweren Folgen von solchen Fehlern oder auch Augenblicksversagen Einzelner gehen würde, wären unsere Gefängnisse bald übervoll und harte Urteile bringen die Verstorbenen leider auch nicht zurück.
Wie auch immer und schon geschrieben, ist nur mein persönliches Empfinden und zum Glück bin ich kein Richter.
 
So komm ich darauf,aber nicht aus dieser Quelle,da ich das vor laaaaaaanger Zeit mitbekommen hatte:

Der letzte Satz wurde nie irgendwo erwähnt und da ich nie Juristerei auch nur ansatzweise studiert habe,war mir nunmal nicht ALLES und vollumfänglich bekannt.

Auch in dieser Quelle steht nicht "nur" 15 Jahre, sondern "mindestens"(!) 15 Jahre. Erstmalig ab diesem Zeitpunkt besteht überhaupt die Möglichkeit einer Strafaussetzung zur Bewährung (vgl. § 57a StGB). Und dieser vermeintlich kleinliche, sprachliche Unterschied macht in "statistischer Realität" etwa vier Jahre Haft aus.
 
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