AeroZ
graue Flunder
Jein, ist nicht so ganz richtig. Außer, es liegt ein so genanntes "berechtigtes Interesse" vor. Das ist aber im Individualfall sicher nicht immer so einfach nachzuweisen. Damit hätte selbst ich als lizensierter Angler ggf. ab und an Schwierigkeiten. Erklär mal dem Fischereiaufseher, warum du ein macheteartiges Rockymesser mitführst um Fische waidgerecht zu tötenZum Verbot des Führens von Messern und ähnlichen Gegenständen ist in § 42a WaffG geregelt. Es ist verboten, Messer mit eigenhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Lustig aber wieder mal typisch Deutschland: Ein entsprechend langes Tortenmesser dürfte man beim Picknick im Park mitführen, aber ein ähnlich langes Survivalmesser/Kampfmesser nicht. Ganz toll, wenn man wirklch will, kann man auch mit dem Tortenmesser Jemanden meucheln, also eher Käse! PS: Torten kann man auch Vorschneiden zu Hause. Also wenn dann Komplettverbot und es ganz lassen. Sowas führt doch nur wieder zu Grauzonen oder Reibereien mit den Beamten (verbal angenommen, versteht sich) Ansonsten finde ich teilweise die Schilder, die ich mehrfach in letzter Zeit wahrgenommen habe, äußerst befremdlich. Für mich haben die nicht mehr alle Latten auf dem Zaun. Finde ich lächerlich. Wiesbaden: Verbot von Waffen nach 21 Uhr in der InnenstadtSry. wollte jetzt den Fred hier auch nicht damit zuspamen!









