Brummm
... nur zufällig hier
- Registriert
- 16 August 2004
- Wagen
- anderer Wagen
... Apple gibt aber nur 1 Jahr Gewährleistung, Kulanz ist dort ein Fremdwort. ...
Was Apple gibt oder nicht gibt, ist eher wenig relevant, denn die gesetzliche Mängelhaftung des Verkäufers - nochmal: des Verkäufers, was also nicht immer Apple sein muss - beträgt für Verbraucher bekanntlich zwei Jahre. Angesichts dieser Haftung darf der Begriff der "Kulanz" ruhig ein Fremdwort sein, denn sie wird schlicht nicht benötigt.
Sollte der Verkäufer diese seine Haftung "vergessen" oder aus sonstigen Gründen auf Apple verweisen, muss man dem Verkäufer eben ein wenig auf die Sprünge helfen. 
Voraussetzung von alledem ist freilich, dass man seine Rechte kennt. Dafür ist aber nun wirklich jeder selbst verantwortlich.

Zuletzt bearbeitet:



-, würde hierfür die "normale" gesetzliche Mängelhaftung von 2 Jahren gelten. 

