elkloso
macht Rennlizenz
- Registriert
- 2 Juli 2017
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 2,5i
Gut zu wissen.... das ist nicht richtig! Mit dem BZF II (deutsche Sprache) darf man als VFR-Flieger in Deutschland JEDEN freigabepflichtigen Luftraum fliegen. Auch ED-R, C, D (nicht CTR) , CTR, TMA, RMZ, TMZ usw. Wirklich ALLE!!! Auch die internationalen Airports lassen Dich in Deutsch durchfliegen, landen, Airwork fliegen oder was auch immer!!!
Der Vorteil des Englischen in diesen Lufträumen ist allerdings, dass die Airliner die Funksprüche auch gleich verstehen. Aber es gibt keine Pflicht.
"Ausland" und "IFR" ist dann ein ganz anderes Thema!
Da ich direkt an der Grenze zu Luxemburg/Belgien/Frankreich lebe und hier zwei US-Airbases in der Nähe habe (von denen man sich wohl am besten fernhält, siehe: https://lsvrp.de/wp-content/uploads/2018/12/USAF_Airbase_Spangdahlem_2018.pdf), könnte ich mir aber vorstellen, dass Englisch dennoch Sinn macht. Vor allem, wenn es einem "leicht" von der Hand geht oder? Also ist echt nur eine Frage oder Vermutung.