wensi1974
macht Rennlizenz
im Prinzip hast du Recht...Ein Versuch ists wert.Also wenn sie schon schreiben, sie wollen erst das Ende bzw. Ausgang des Verfahrens abwarten (wie gesagt, es geht erst einmal darum, ob eine Revision zulässig wäre) und ggf dann zahlen wollen, dann weiß ich kein Argument dagegen, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten würden. Ist nämlich übliche PraxisMan muss es nur fordern
Ich behaupte nämlich einfach ganz frech, dass nach Feststellung einer zulässigen Revision frühestens Anfang/Mitte 2014 das Verfahren über die Gebühren an sich entschieden würde. Weshalb sich alles so lange immer wieder auf Vorlage halten, wenn mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung das vereinfacht werden könnte?
Na ja, ist Dein Ding.
Aber auch Brummm hat Recht, werde mir wohl anwaltliche Hilfe holen, die Chancen stehen ja nicht schlecht und eine Vorfinanzierung ist auch kein Problem.
Das alles eilt aber nicht, werde das in Ruhe angehen...
Gruß Wensi