Rückerstattung Bearbeitungsgebühr Kredite / Finanzierung

Also wenn sie schon schreiben, sie wollen erst das Ende bzw. Ausgang des Verfahrens abwarten (wie gesagt, es geht erst einmal darum, ob eine Revision zulässig wäre) und ggf dann zahlen wollen, dann weiß ich kein Argument dagegen, dass sie auf die Einrede der Verjährung verzichten würden. Ist nämlich übliche Praxis ;) Man muss es nur fordern ;)

Ich behaupte nämlich einfach ganz frech, dass nach Feststellung einer zulässigen Revision frühestens Anfang/Mitte 2014 das Verfahren über die Gebühren an sich entschieden würde. Weshalb sich alles so lange immer wieder auf Vorlage halten, wenn mit dem Verzicht auf die Einrede der Verjährung das vereinfacht werden könnte?

Na ja, ist Dein Ding.
im Prinzip hast du Recht...Ein Versuch ists wert.
Aber auch Brummm hat Recht, werde mir wohl anwaltliche Hilfe holen, die Chancen stehen ja nicht schlecht und eine Vorfinanzierung ist auch kein Problem.
Das alles eilt aber nicht, werde das in Ruhe angehen...

Gruß Wensi
 
Hallo,
hat hier evtl. schon jemand mit einem nach Meinung der Bank verjährten Anspruch Erfolg gehabt und die Gebühr erstattet bekommen?
 
Ich bin gerade mit der Toyotabank am verhandeln, 1. Schreiben wurde abgelehnt mit Hinweis auf Verjährung. Bei mir wäre die Verjährungsfrist 11/2012 abgelaufen. Ich habe jetzt im 2. Schreiben auf dieses Zitat hingewiesen:


[Update 13.03.2013] Rechtsanwalt Guido Lenné teilt mit: Mehrere Richter am für Klagen gegen die Santander Consumer Bank zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach sind auch der Meinung: Die dreijährige Verjährung der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren hat erst im Jahr 2010 begonnen, als die ersten Oberlandesgerichtsurteile zum Thema fielen. Danach können Betroffene die Erstattung ab 2003 gezahlter Kreditbearbeitungsgebühren durchsetzen.

Quelle: https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/

Mal schauen was kommt :-)
 
Ok, wenn die Bank der Auffassung ist, dass der Anspruch verjährt sei, würde ich natürlich erst einmal ein paar Jahre abwarten, ob sich da noch etwas ändert. :5jesterz:
 
Sollten die sich weigern zu zahlen,werde ich den Lenne auch kontaktieren,der hat ja schon ne Menge Verhandlungen geführt deswegen!
 
Sollten die sich weigern zu zahlen,werde ich den Lenne auch kontaktieren,der hat ja schon ne Menge Verhandlungen geführt deswegen!
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass der ReA Lenne nicht unbedingt jeden Fall annimmt - kann mich aber täuschen, weil ich xyx-Seiten im www durchgelesen habe . . . . !
 
Er hat mir geantwortet dass er zur Zeit wegen "Überflutung" nichts annehmen kann :-)
 
Na Prima.Dann muss wohl ein anderer ran.
Wenn Du eine RS-Versicherung hast, haben die meist eine Infoline; die würde ich mal kontaktieren (habe bei meiner damit schon gute Erfahrungen gemacht) und weiteres abklären. Aufgrund meiner damaligen Anfrage haben die den Sachverhalt an eine Anwaltskanzlei weitergegeben (nach meiner Einverständniserklärung), die haben ein Schreiben aufgesetzt und alles war erledigt: kostenfrei! So ähnlich stelle ich mir das auch bei diesem Sachverhalt vor . . aktuelles dazu poste ich später noch hier!
 
Jetzt mal eine Aktualisierung für alle "Betroffenen" aufgrund der Schreiben der BMW-Bank in meinen Angelegenheiten:

Ich habe für zwei mittlerweile abgelöste Zielfinanzierungen (Verträge aus 2005 und 2010) den entsprechenden Erstattungsantrag gestellt. Mit dem ersten Schreiben wurde dieser durch die BMW Bank abgelehnt - aufgrund der Infos in diesem Forum mit dem entsprechenden "Standardschreiben". Wie ich hier schon anderweitig berichtet habe, wurde dann von mir ein ausführlicher Widerspruch eingelegt.

Nun hat mir die BMW Bank mitgeteilt, dass ich denen auch "in Zukunft als Kunde wichtig bin" und hat mir die Bearbeitungsgebühr vom Darlehensvertrag aus 2010 erstattet, die weitere aus 2005 aber abgelehnt.

Die Ablehnung der Bearbeitungsgebühr aus 2005 wird damit begründet:
"im Gegensatz zu den einschlägigen Urteilen der Oberlandesgerichte wird die Bearbeitungsgebühr der BMW Bank GmbH nicht im Rahmen eines Preis- und Leistungsverzeichnisses ausgewiesen, sondern ist, wie bereits erwähnt, aufgrund einer individuelen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien geschuldet. Desweiteren wäre der Anspruch unter der Annahme, dass er bestehen würde, nach Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, bereits verjährt."

Ich finde das ein wenig "erstaunlich" bis sehr "merkwürdig", dass man mir dann überhaupt etwas erstattet hat, denn die Begründung im ersten Teil betrifft ja auch den Darlehensvertrag aus 2010. Somit wäre nur der Teil mit der Verjährung nachvollziehbar, diese wird in den einschlägigen www-Beiträgen zum Thema aber ebenfalls als nicht haltbar diskutiert.

Ich werde nun meine RS-Versicherung um einen Rat bitten und den Antrag weiter verfolgen, denn ich werde mich mit diesen "Standardantworten" nicht zufrieden geben. Zudem hat man mir auch die eingeforderten Zinsen nicht erstattet - worauf auch in dem Schreiben mit keiner Silbe eingegangen worden ist.
 
... Ich finde das ein wenig "erstaunlich" bis sehr "merkwürdig", ...

Ich finde es im Gegenteil überhaupt nicht erstaunlich, dass man sich eine Begründung aus den Fingern saugt und hofft, dass sich der Anspruchsteller mit der Teilerstattung zufrieden gibt. ;)

Du schreibst ja schon das Richtige: Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen, die Sache dem Anwalt übergeben und den die Arbeit machen lassen. :) :-)
 
Habe heute Post von BMW bekommen, mit der Mitteilung, dass sie die Gebühr zurückerstatten. Geld ist sogar schon auf dem Konto :)

Also mittlerweile scheinen 2 Briefe auszureichen ;)
 
Habe heute Post von BMW bekommen, mit der Mitteilung, dass sie die Gebühr zurückerstatten. Geld ist sogar schon auf dem Konto :)

Also mittlerweile scheinen 2 Briefe auszureichen ;)

Nicht unbedingt - siehe mein letztes Posting; in welchem Jahr war der Vertragsabschluss?! Da scheint das "Problem" zu liegen, denn bei älteren Verträgen setzt die BMW Bank auf die Karte "Verjährung" ... bei mir auch nach dem zweiten Schreiben.
 
Vermutlich war ich der letzte "Glückliche" :D Bei unserem Nachbar wurde die auch nicht berechnet, der hat seinen 1er ein oder zwei Monate nach mir gekauft
 
Abwarten sag ich nur !

http://www.finblog.de/kredit-bearbeitungsgebuehren-bgh-entscheidet/

Wenn der BGH entscheidet das es unrechtmäßig ist dann werden die auch entscheiden wegen der Verjährung.

Ich habe auch noch was offen mit der santanderbank, hatte damals nen honda civic finanziert.

Santander wimmelt auch nur ab.

Hättest Du vorherige Seiten gecheckt, wäre Dir aufgefallen, dass das schon thematisiert wurde.
Erst recht vor dem Hintergrund, dass das BGH nicht über die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung entscheidet, sondern ob die Nichtzulassung zur Revision rechtens war. :s
 
So meine Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe hat auch abgelehnt.War ja zu erwarten!Aber die Begründung ist auch der Hammer!!RS hat schob die Deckungszusage erteilt und dann werd ich mir nächste Woche nen Anwalt nehmen.Mal sehen wie weit die gehen wollen:-)
 

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Die erste Seite zur Begründung!
 

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